AX 22 Ko. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. Einem Bestohlenen wegen seines erlittenen Diebstahls, das Ei genthum, oder daß er die Sachen in Verwahrung gehabt habe, oder auch den Werth des Gestohlenen, oder beides zu sammen eidlich bestärken zu lassen, mit Einschluß der darüber aufgenommenen Registratur. ......... Assessurgebühr ............. Eine durch ein erfolgtes Verbrechen beschädigte Person die An zeige über dasjenige, was vorgefallen ist, bewerkstelligen zu lassen und solche zu registriren, nach Weitläuftigkcit der Sa che 12 gr. bis ..... . Die Anzeige eidlich bestärken zu lassen ....... Assessurgebühr ............. Für eine Haussuchung und die darüber gehaltene Registratur Assessurgebühren . Eine gestohlne Sache durch Sachverständige würdern zu las sen und den Erfolg zu registriren, nach Weitläuftigkcit der Sache 12 gr. bis .... Assessurgebühren Den Ort, wo ein Verbrechen begangen und verübt worden ist, nöthigen Falls in Augenschein zu nehmen und die befundene Beschaffenheit zu registriren ...... Assessurgebühren. Einen Verwundeten zu besichtigen und die befundene Beschaf fenheit der Verwundung oder Beschädigung zu registriren Assessurgebühren Einen todten Körper aufzuhcben, zu besichtigen und die Auf hebung zu registriren Assessurgebühren ' . . . . . Für die Verpflichtung eines Arztes oder Wundarztes zu einer vorzunehmenden Section oder Besichtigung, da, wo es nö- thig ist, mit Einschluß der darüber aufgenommenen Registratur Der Besichtigung und Section eines Leichnams beizuwohnen und die deshalb wegen Requisition des Arztes oder Wund arztes, oder sonst nöthigen mündlichen oder schriftlichen Ver ordnungen zu geben . .......... gr. 12 8