Hi. 2. Bon den in Ansehung der Criminalgerichtsbarkeit und in Un- tersuchungs-, auch Denunciationssachen vorkommenden Expeditionen. No. 1. 2. 3. 4. S. 6. 7, 8. S. 10. 11. 12. 13. Für die Registratur über eine angebrachte Denunciation oder sogenannte Rüge 6 gr. bis ........ . Für die summarische Vernehmung des Denunciaten oder Jn- culpaten in einer Denunciations-- oder Rügensache 6 gr., 8 gr. bis. . . . . . Einen Zeugen dabei summarisch zu vernehmen und dessen Aussage zu registriren 6 gr. bis ...... . Die Aussage des Zeugen eidlich bestärken zu lassen . . . Die Anzeige des Denuncianten eidlich bestärken zu lassen oder dem Denuncianten einen Reinigungseid abzunehmen . . Für einen in einer Denunciations- oder Rügensache abge- faßten Bescheid und dessen Publikation 8 gr. bis . . . Für die schriftliche Citation in einer Rügensache.... Den Jnculpaten oder Denuncianten mündlich bestellen zu lassen Für die Einholung eines rechtlichen Dccisi oder Erkenntnis ¬ ses in einer solchen Sache und für dessen Publication . . , Für eine in einer Rügcnsache zu erlassende Requisition . . . Für eine Registratur in einer nach Vorschrift des Generalis vom 30. April 1783 zu behandelnden Untersuchungssache 4 gr., 6 gr. bis .............. . Für Abhörung eines Zeugen nach Vorschrift des §.9, des gedach ten Generalis 8 gr. 12 gr. bis . . . . . . . . . Für die Abnehmung des Zeugeneides ........ Bei Abhörung eines Zeugen und dessen Vereidung, Assessur- gebühr .............. Für eine wegen Abhörung eines Zeugen sowohl, als in Anse hung anderer Expeditionen an fremde Gerichte erlassene Re quisition 8 gr., 12 gr. bis ......... .