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— IL — — 34 — Georg Hagers zweite Frau, Cristine, wird zum ersten Male 1548 (Urk. 4 Z. 31) erwähnt. Nach Urk. 8 Z. 5 und Urk. 10 Z. 24 war sie die Schwester Jocoff Morgensterns. Diesmal hatte der Stadtschreiber also in eine der angesehensten und ältesten Frankenberger Familien geheiratet und damit einen größeren Verwandrenkreis erworben. Der krigische Vormund der Frau war der „Radtmann" Lorenz Lubigk, ihr oberster Tutor und Vormund Christoph von Schönberg auf Sachsenburg in eigner Person (Urk. 11, Z. 8 u. 11 f.). Die 2. Frau hat ihren Mann überlebt (Urk. 10). Nach Urk. 11 vermachte sie den Lindern ihres Bruders Jacob Morgen stern 100 Gulden für den Fall, daß sie auch in einer 2. Ehe ohne Leibeserben bleiben würde. In dieser Urkunde (Z. 20 s.) ist von ihrem künftigen ehelichen Hauswirt die Rede. Nach Urk. 34 b—Ic war das kein andrer, als der Lantor Ioannis Höpner, nach Urk. 2 (Z. 15 f.) der Besitznachfolger Georg Hagers. Nach Urk. 10 hatte Georg Hagers Witwe am 19. Okt. 1557 die Güter ihres Mannes von dessen Brüdern gekauft. Ihr 2. Gatte, Ioannis Höpner, hat dann das Bssitzrecht seiner Frau übernommen, ohne das; eine besondere Laufurkunde darüber ausgesetzt wurde Uebrigens war Ioannis Höpner nach einer Niederschrift im Lfbch. von 1527, Bl. 207, unterm 3. Mai 1574 Vormund der beiden Lnaben Jacob Morgensterns, Cristinens Bruder. Georg Hager besaß einen einzigen Sohn, Georg, der aber das Mannes- alter nicht erreichte (Urk. 8, Z. 23 f.). Wahrscheinlich stammte er von der 1. Frau; denn nach Urk. 11 Z. 14 war die 2. Frau, Cristine, in ihrer 1. Ehe „mit leybeserbenn vonn dem AUmechligenn nicht begnadet" worden. Ter Sladtschreiber hatte zwei Brüder, Heinrich und Ambrosius (Urk. 5 Z. 21; Urk. 8 I. 26 ff. u. Urk. 10 Z. 3 f, ferner Urk. 34 b—k). Nach Urk. 10 wohnte Heinrich in der gemeinsamen Vaterstadt Lucka (Lockaw), Ambrosius in Zwenkau (Czwcnckaw). Die Beziehungen zu diesen scheinen nicht besonders herzlich ge wesen zu sein, denn Georg Hager sichert die Erbschaft sowohl seiner ersten wie auch seiner zweiten Ehesrau gegen etwaigen Einspruch seiner Brüder und vermacht diesen nur einen bescheidenen Anteil an der Gerade seiner zweiten Fran (Urk. 8 Z. 26 ff.), wobei er allerdings dem Stadtgebrauch folgen mußte, der nur eine beschränkte Zahl von Stücken der Gerade nach auswärts gehen ließ (Urk. 6). Nach Urk. 10 erbten sie zwar im gesetzlichen Erbgang ihres Bruders Güter, verkauften diese aber an seine Wüwe. Urk. 34 § u. b erwähnen auch je eine Schwester Georg Hagers. Die ganze Nachkommenschaft seiner Geschwister, die größtenteils in der Umgegend von Lucka beheimatet war und deren sämtliche Glieder an der Hinterlassenschaft Georg Hagers Anteil hatten, ergibt sich in ziemlicher Vollständigkeit aus den Urkunden 34 k—lc. Folgende Uebersicht möge das bestätigen. Geschwister Georg Hagers und ihre Nachkommen. 1- Heinrich Hager zu Lucka (1563 als 4 bezeichnet) a) eine Tochter vcrh. mit Veit Bentzsch zu Lucka; aus dieser Ehe eine Tochter Anna (Urk. 346). b) eine Tochter Ursula (1570 als 4 bezeichnet) zweimal verheiratet, ohne daß die Reihenfolge der beiden Ehemänner festzustellen ist: 1. mit PeterLewe (dieser 1570 als 4 bezeichnet); aus dieser Ehe Magnus Lewe zu Michelwitz zwischen Lucka und Pegau, und Geschwister (Urk.34k); 2. mit Merten Fleyscher zu Nehmitz b. Lucka (Urk. 34 c); c) eine Tochter verh. mit M i ch a e l R a b e (dieser 1564 als f bez.); aus dieser Ehe Balten Rabe zu Altenburg und Geschwister; cl) eine anscheinend unvereh. gebliebene Töchter Walporgiß, deren Vormund Peter Furmann von Ramsdorf b. Lucka ist (Urk. 34 i). Ein Tochterkind Heinrich Hagers hat auch Asmus Junghanß von Prößdorf b. Lucka zur Frau; von welcher der 3 Töchter sie stammt, läßt sich nicht nachweisen (Urk. 34 f.). 2 Ambrosius Hager zu Zwenkau (1563 als f bezeichnet). Ob die folgenden seine Linder sind, kann nur aus dem gemeinsamen Wohnsitz Zwenkau vermutet