Volltext Seite (XML)
32 r j r s 1 ? v t Z o o v d v r » 8 1 t k s« p d g n s. § z> n d gehörten den angesehensten Familien der Stadt an, waren Besitzer der grohen Anspännergüter oder „vornehme Kauf- und Handelsleute", vielfach miteinander ver sippt und verschwägert. Bezeichnenderweise nannten sie sich auch „Radtsverwandte" oder „Ratsfrundte", was desselde bedeute:. Die „vier oonn der gemeynn" vertraten den Mittelstand, waren Handwerker oder Gewerbetreibende. Aber es fehlte ein Rechtsgelehrter. Eine neue Zeit zog herauf. Den neuen, schwierigen Verhältnissen war eine Regierung, die nur aus Laien bestand, nicht mehr gewachsen. Ein Rechtsgelehrter muhte her. Im Reformationsjahre 1517 zog er in der Person Georg Hagers in unsre Stadt ein. Georg Hager stammte aus Lucka-), von wo er seine Geburtsurkunde („geburtsbriesf") mit nach Frankenberg brachte (llrk. 3). Die Umstände, die ihn nach Frankenberg führten, sind nicht völlig klar zu legen. Urk. 3 ist wohl kaum so zu verstehen, dah Hager schon vor 1517 in Frankenberg lebte und in diesem Jahre nach seiner Vaterstadt reiste, um dort seinen „geburtsbriesf" zu holen. Vielmehr dürfen wir annehmen, dah er erst im Jahre 1517 nach Frankenberg übersiedelte und dabei seine Geburtsurkunde mitbrachte. Eine Stelle aus dem Testament Georg Hagers v. I. 1548 (Urk. 4 Zeile 16) scheint dem zu widersprechen. Hier heiht es: „Nachdeme er (G. Hager) eyne sher lange zceit bys ynn die oierzigk Jar nhwthnllungs (— nunmehr) vnser diener, S1adtschrey(be)r, auch etzlichmal vnser Borgermeyster gewest ..." Wollte man daraus lesen, dah Georg Hager im Jahre 1548 sein Amt volle 40 Jahre oder noch länger bekleidet habe, so mühte er spätestens 1508 nach Frankenberg gekommen sein. Indessen bedeutet der Ausdruck „bys ynn die oierzigk Jar" offenbar „bis an die vierzig Jahre", „bis in das 4. Jahrzehnt hinein". Die Zeitstrecke 1517 — 1548 — 31 Jahre genügt also, um die Worte des Testaments zu rechtfertigen. Von 1517—1527 scheint Georg Hager nur als Notar in Frankenberg gelebt zu haben; in Urk. 44 vom Jahre 1523 nennt er sich „keyserlicher oberkeilt offen (— öffentlicher) Notarius"; erst vom Jahre 1527 an tritt er als Stadt schreiber auf. In diesem Jahre legt er ein neues Stadtbuch an (Urk. 1), dessen erste Hälfte (bis Blatt 110) er in der Folgezeit mit seinem kräftigen, schwungvollen Gänsekiel angefüllt hat. Es ist das älteste der vorhandenen Stadt- und Kaufbücher von Frankenberg, ein unschätzbares Denkmal der Geschichte unsrer Stadt aus der Reformationszeil. Ein Stadtbuch war bereits in den Jahren vor 1527 geführt worden 2). Es muh sich aber in einem wenig erfreulichen Zustande befunden haben, denn Georg Hager sieht sich veranlaht, den letzten Teil des alten Werks, die Aufzeichnungen ans den Jahren 1510—1527, auf den Blättern j—rrro (1—35) seines neuen Stadtbuchs abzuschreiben. Darauf beziehen sich die Worte „alterirt, vornruett" (— verändert, anders eingerichtet, erneuert) am Kopf des neuen Buchs (Urk. 1). Aus dieser Tatsache glaube ich schlichen zu dürfen, dah Georg Hager erst im Jahre 1527 vom Rate als Stadtschreiber an gestellt worden ist. Schwer zu verstehen wäre cs, wenn er von 1517—1527 das alte, unvollkommene Stadtbuch weitergeführt und sich dann erst 1527 entschlossen hätte, ein neues anzulegen und einen grohen Teil des alten abzuschreiben. Auch ist in den Abschriften von 1510—1527 nicht ein einziges Mal ein Stadtschreiber erwähnt, während der Name d . i) Vergleiche die Auszählung der alten Geschlechter dei Christian Hoepner: Heimat, 4. Jahr ¬ gang S. 11! f. *) Nach Urk. 10 scheint Lucka im Altenburgischen gemeint zu sein; denn von 2 Brüdern Georg Hagers lebte der eine in Lockaw, der andre in dem (benachbarten) Czwenckaw. Bestätigt wird diese Annahme durch Urk. 34 c. Hier ist von Nemitz bey Lockaw die Rede, E wo ein« Nichte Georg Hogers verheiratet war. Damit ist Nehmitz gemeint, das dicht bei h dem altenburgischen Lucka liegt. S) Stadtbuch v. 1527, Bl. mvij k, v. I. 1529. Georg tossel meldet, „das etwan 7,. langstvorschynner (— längstvergangener) Zceitt, der werbt ann der tzschapnw gelegenn an der Schulwys«, welchen itzundt die michel kirchpecherynn vnnb Ire Kinder In ' besitz habenn; vonn seynen guthern kommen«, Bund Nachdeme rvj gr. (—16 Groschen) Zcynns offm gnth gedochtten georg Tossels nach bcsagung der Zcinsregister, vnnd des alden Stadt» dich«, stehendt blieben«; Szo sollen vnd wollen gedachte michel kirchpecherynn Ire Erben«, ond ,» Jtzliche (— jetzige) Jnnehaber solchs werdts Jerlichenn bnantte rvj gr. Zcynns gerugklichen l s c i i l i I