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- Freitag den 4. Raoember 1827 nachmittags A? 288 8». MryMg Man sieht also, daß dieser Gedmike völlig herrschen können. und -war ans Gründen, die bisher in der Oeffent- »oltreittscheid »der dar Schulgesetz? (Von unserem Berliner Vertreter.) Berlin, 4. November. Vie Tsderstrase Von Dr. Külz, M. d. R. Staatsbank«»«? (Eigener Informationsdienst.) In demokratischen Kreisen wird augenblicklich die Möglichkeit erwogen, über das Neichsschulge-, seh, falls es von der jetzigen Regierungskoalition mit einfacher Mehrheit angenommen wird, einen Volksentscheid zu veranstalten. Man stützt sich dabei auf die Verfassungsbestimmung, wonach die Verkündung eines beschlossenen Gesetzes zwei London, 4. II. (Funlspruch.) Ministerpräsi dent Baldwin sprach gestern in einer Versamm- - lung der schottischen Unionisten in Edinburgh. Nach einem lleberblick über die mnerpolktische Ein Nechtsirrtum kann nach Vollstreckung nicht wieder gut gemacht werden. Für diese absolute Todesstrafe sich einzusetzen, ist eine Unmöglkch- keit. Der Entwurf des neuen Strafgesetzbuches verläßt deswegen auch diese Form der Todes strafe und läßt auch bei Mord unter bestimmten Milderungsgründen eine anders Strafart zu. Es handelt sich jetzt also nur um die Entscheidung der Frage, ob in dieser gemilderten Anwendungs- form die Todesstrafe beibehalten werden soll oder nicht. Hier setzen nun Zum Teil die Reaktionen des menschlichen Gefühls ein, die ganz verschieden sind, je nachdem der Blick an einem von Todesqualen gepeinigten, vor der Hinrichtung stehenden Mörder haften bleibt, oder ob er sich dem mehr unglück lichen Opfer zuwendet, das der Mörderhand ver fallen war. Gefühlsmäßig wird man ein Gegner der Todesstrafe, wenn man das Schicksal Van- zettis betrachtet. Man kommt nicht zur gleichen gefühlsmäßigen Ablehnung, wenn man einen Massenmörder wie Haarmann vor sich sieht, und das Gefühl ruft Ärekt nach der Todesstrafe, wenn man sich in die Lage der unglücklichen Opfer eines Mörders und fn die Lage ihrer Angehörigen versetzt. Diese kurze Kennzeichnung genügt, um darzutun, wie schwierig eine richtige Orientierung gegenüber dem ganzen Problem grundsätzlich ist. Praktisch ist die Orientierung werden dürfe. Wie aus Wien gemeldet wird, sind Christlich- Sozials, Gvoßdeutsche und Landbund entschlos sen, auch bei Beibehaltung der Todesstrafe in Deutschland das Werk der gemeinsamen Straf rechtsreform fortzusetzen. Die Annahme ist, daß der I. April oder 1. Juli der Tag der voraus sichtlichen Gleichheit der Strafgesetze Deutschlands und Oesterreichs sein werde. nehmen sollten, ertra konstruiert werden, und eh- 20 Wahlberechtigte das durchgelesen hätten, würde die Stimmabgabe ja schon beschlossen sein. . . Baldwin Mr den Milerbnad gerade in Deutschland außerordentlich leicht und i müßten. " ' " '' führt zwingend zur Ablehnung der Todesstrafe, s tzie Au Lage ging Baldwin auch kurz auf die Außen- . Politik ein. Die selbstgestellte Frage, vb der Völkerbund an Prestige zunehme und Fortschritte auf dem rechten Wege mache, beantwortete Bald- Da derartige Gerüchte uns natürlich Aufnahme von Anleihen sehr erschweren, müssen sie in aller Öffentlichkeit widerlegt werden. ßWWEMHMg!tz.«.»Mkr«.EkuftwMemW.)WMaMMrg. B«mWSkWMdIeM«M!i:MlLWMWMMy - win nur. bedingt. Wenn die Staaten fähig seien, j ihre Differenzen durch den Völkerbund zu lösen, dann sei der Bund stark. Wenn er jedoch er- M»« Tagesspiegel .Das Neichskabinett beschäftigte sich Hestern mit der Frage der deutsch-polnischen Han- vfsbeziehungen und beschloß, daß der Reichs- Mhenminister mit einem Vertreter der polnischen Regierung mmmehr die Besprechungen aufnimmt. Pa» Kabinett führte gestern di« Beratun- iM über die dem Reparationsagenten auf das Memorandum zu erteilende Antwort zu Ende. -In einer Besprechung der zuständigen Stellen, die gestern in der Reichskanzlei abgehalten wurde, wurde die Schaffung eines Neichsvsr- waltungsgesehes beschlossen. Die Washingtoner Regierung hat der Reichs regierung mitgeteilt, daß Prittwitz als deut scher Botschafter in Washington genehm sei. Der polnische Sejm ist bis zum 28. No vember, d. h. bis zum Ablauf der gegenwärtigen Session, vertagt worden. Bouillon ist aus der radikalsozialistischen Partei ausgetreten und hat eine eigene Partei, die radikal-umonistische, gegründet. jGeneral Heye ist auf seiner Amerikareis« kn San Franzisko eingetroffen. Offenbar von mazedonischen Organisatoren ist iein Anschlag auf die Wiener südsla wische Gesandtschaft geplant worden. In dem tschechischen Eisenbahnkon flikt haben die Eisenbahnerorganisationen die passive Resistenz proklamiert. Die Belgrader Regierung macht in einer Verordnung den Minderheiten Zugeständ nisse in der Schulfrage. Die Unterzeichnung des f'ranzösisch-süd- slawischen Bündnisvertrages steht be vor. lichkeit überhaupt noch kaum berührt worden sind. Eine Todesstrafe darf erst vollstreckt werden, wenn der Inhaber des Begnadigungsrechtes ent schieden hat, daß er von seinem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch macht. Inhaber des Begnadi gungsrechts ist bei den Todesurteilen, die von einem reichsunmittelbaren Gericht gestellt werden, der Reichspräsident. Das sind die wenigsten Fälle. In der Hauptsache der Fälle liegt die Entscheidung über die Begnadigung bei dm Landesregierungen. Nun wird im einzelnen Falle jede Landesregie rung die Frage der Begnadigung oder Nicht begnadigung ganz verschieden nach ihrer grund sätzlich politischen Einstellung zur Todesstrafe be handeln. Eino Regierung, die aus Parteien zu sammengesetzt ist, welche die Todesstrafe ablehnen, wird grundsätzlich keine Vollstreckung zulassen. Eine andere Regierung, die aus Anhängern der Todes strafe sich Msammensetzt, wird gegebenenfalls von ihrem Begnadigungsrecht keinen Gebrauch machen. Auf diese Weise entstehen in Deutschland ganz verschiedene Handhabungen hinsichtlich der Voll streckung der Todesstrafe, und das ist ein absolut unmöglicher Zustand. Der Gedanke, daß das Schicksal eines Menschen und die Entscheidung über Leben und Tod in Deutschland verschieden gehandhabt werden sollen, je nach der politischen Zusammensetzung der Landesregierungen, ist so ungeheuerlich, daß man ihm keinen Naum geben kann. And daß dieser bei unserer staatlichen Zu sammensetzung nun einmal vorhandene Zustand selbst dm zur Ablehnung der Todesstrafe zwingen muß, der rein grundsätzlich vom strafpolitischen Standpunkt aus ihr Anhänger sein würde. strafe hinzu. Die jetzige Todesstrafe ist eine un bedingte, das heißt, sie inuß verhängt werden, wenn die Frage auf Mord tatsächlich bejaht ist. Berlin, 4. November. In politischen Kreisen betrachtet man den Be- schluß der Reichsregierung, das Memorandum des Reparationsagenton forme die deutsche Antwort darauf zu veröffentlichen als einen Erfolg Dr. Stresemanns, der von vornherein diese Auffas sung vertretm hat. Es ist umso nötiger, den Schein zu vermeiden, daß hier etwas verheimlicht werden soll, als sich die Pariser Zeitung „Paris du Midi" von ihrem Beniner Sonderbericht erstatter hat herübertelegraphieren lassen, daß Deutschland bald bankrott wäre und auch der Re- WN«I- d«n Uu«j»dcsun»i> der Stadt 1.80 IN., ln den Auegade- t del Sanddejlrle» 1.ÜV Mk., del Zutragung im Stadtgebiet 1.SS Wk., del Zutragung tm «andgedtet H.00 Mt, NkeetenSoPsg., t»Nt«I«»mmer10Pli., SonnadendnnmmertlvPf-. i LelPpg »s«»r. vemelnv-airokonto, grankenderg. Hrech»» »1. «-»»»ramm»! Tageblatt yrantenderglachtcn. Ml« betragt TV tdoldplenni-, kür dt« l« mm breite amtlich» Lall« .«0 «olddi.iuüg, ,ir di« 7« mm dreite L«il° tm M«datllon,tetl« «0 man« «Njeigen sind del «ukgabe ,u b-zahlen. Ilir NachweN * b«U« rondergebüdr. — Mir Ichwiertge Satzarten und I V atzbarlchrtlten ituffchlag. Bit glitzeren «ustrlgen und tm VUeder- I d-umgrabdruch Srmdtzigung nach srstllH-ndu Staffel. . In das gegenwärtig geltende Strafgesetzbuch Ast die Todesstrafe nur nach langen und heftigen Dämpfen im Parlament und nur unter starkem Wruck Bismarcks ausgenommen morden. Auch bei cher endgültigen Entscheidung über das jetzt be ratene neue Strafgesetzbuch wird der Streit uni Ms Todesstrafe von wachsender Bedeutung wer den. Leider wird die öffentliche Erörterung dieser (Angelegenheit bisher incht mit der Gründlichkeit Md der Objektivität geführt, die notwendig ist. Beibehaltung oder Abschaffung der Todesstrafe ist erstens ein strafpolitisches Problem und zwei- prns eine Sache des menschlichen Gefühls. Jede iStrafe soll und muß Zufügung von liebeln sein. Art und Maß dieses Uebels richtet sich nach Monate lang ausgesetzt werden kann, wenn ein Drittel des Reichstags Einspruch erhebt. Da Kommunisten und Sozialdemokraten allein über mehr als ein Drittel aller Mandate verfügen, wäre diese Bedingung schon erfüllt. Auch das Volks begehren könnte ohne weiteres durchgeführt wer den, da die hierfür nötigen vier Millionen Un terschriften selbstverständlich zusammonzubringen sein würden. Technisch wäre es also durchaus möglich, einen Volksentscheid über das Schul gesetz zu erzwingen. Auf der anderen Seite stehen diesem Vorhaben aber Schwierigkeiten gegenüber, die kaum zu überwinden sein werden. Eine glatte Frage, wie die entschädigungslos« Fürstonentcignung, auf diel einfach mit „ja" oder „nein" zu antworten ist, I kann zur Volksabstimmung gebracht werden. Mit dem Reichsschulgesetz ist es aber doch anders. In einem Berliner Kabarett hat kürzlich der Konf^rencier den Witz gerissen: „Ich bin selbst- verständlich wie Sie, meine Herrschaften, ein begeisterter Anhänger der Simultanschule, und zwar deshalb, weil ich ebenso wenig wie Sie weiß, was das eigentlich ist." Der Mann hat den Nagel auf den Kopf getroffen. Wicviele Deutsche, die sich nicht berufsmäßig mit diesen Fragen zu befassen haben, können genau sagen, worin sich eine konfessionelle von einer Simultanschule un- terscheidet?! Wem ist geläufig, was man unter einer „Gemeinschaftsschule" versteht?! „Zwerg schule", „Geordneter Schulbetrieb", „Klassische Simultanschulländer" — alles Begriffe, mit denen das Reichsschnlgesetz fortwährend operiert und u.ster denen sich kein Laie etwas vorstellen kann. Wie soll..darüber eine Volksabstimmung veran staltet werden?! Man kann doch höchstens die Frage so formulieren: „Wollt Ihr, daß der jetzt tm Reichstag beschlossene Gesetzentwurf Gültig keit erhält — ja oder nein?" Wenn sich dann die Mehrheit für „nein" entscheidet, braucht im Reichstag oder im Reichsrat nur eine Bestim mung etwas geändert werden, und dann kann der Volksentscheid noch einmal von vorn an fangen. Es ist weiter Gesetz, daß bei einem Volksentscheid das Gesetz, um das es sich handelt, im Wortlaut auf dein Stimmzettel abgedruckt rmrd. Das ist beim Reichsschnlgesetzentwurf schon re.n technisch eine Unmöglichkeit, denn derartige Dar Budget für Franjösisch-Mrotw Erhöht? politisch: Tätigkeit im Protektorat. Paris, 4. II. TA. (Funkspruch.) Das Bud get für das fränkische Protektorat in Marokko für das Jahr IS26, das jetzt veröffentlicht wor den ist, weist bei einem Gesamtbudgct von 400 Millionen Franken Ausgaben in Höhe von 124 Millionen Franken nach. Die Handelsbilanz blieb weiter passiv. Zur inncrpolitischen Lage im Pro tektorat wird in der Veröffentlichung bemerkt, daß seit einiger Zeit Streikbewegungen', Mehrung der Gewaltakte, Kundgebungen u'w. feil-erstellen seien. Die Delegiertenwablen für die einzelnen Bczirksvertreter, die sogenannten Mitglieder des 3. Ratskollegiums, das hnuptlächstM wirtschaft lichen Zwecken dienen soll, seien durch politisch« Intrigen beeinflußt worden. Die Stimmenthal tung der MehnaHI der Wähler zeige jedoch daß die große Malle der Bevölkerung her Be wegung fernstebe. Die Tätigkeit der politischen .Aktionskomitees, die sich der d'N?r Gelegenheit ! kund tat, könne nicht geduldet werben. So hob« vor einigen Tagen eine Grupr>e italienischer Fa- Auch die Zuchthausstrafe bleibt Berlin, 3. II. Bei den heutigen Beratungen des Reichstagsausschufses für Strafrechtsreform wurden in der Abstimmung die Anträge der So zialdemokraten und Kommunisten, die Zuchthaus strafe abzuschaffen, abgelehnt. Ebenso wurde auch der sozialdemokratische Antrag auf Aenderung des Wortes „Zuchthaus" in „Schweres Gefängnis" abgelehnt. Weiterhin wurde ein kommunistischer Antrag ab gelehnt, wonach Zuchthausstrafe imr bei nachweisbarer ehrloser Gesinnung verhängt absurd ist, so ernsthaft er auch augenblicklich in gewissen politischen Kreisen Berlins diskutiert werden mag. Seine Ausführung würde nur da zu dienen, das Institut des Volksentscheids ein für allemal unmöglich und lächerlich zu machen. Ueber die Abschaffung der Todesstrafe kann das Volk entscheiden. Die Gegner dieser Strafe, die auch darüber einen Volksentscheid beantragen wollen, werden sich übrigens wundern, was dabei herauskommen wird! Aeber das Schulgesetz muß die Entschei dung im Reichstag und im Neichsrat fallen. Man sollte sich überhaupt hüten, den Appell an das Volk allzu häufig zu wiederhole», da dies letzten Endes ein Mißtrauensvotum gegen den Parla mentarismus ist und von seinen Gegnern natür lich in diesem Sinne ausgenutzt werden würde. Völlig undiskutabel aber sollte es sein, ein Gesetz vor das Volk zu bringen, in das man sich in ernsthafter Arbeit vertiefen muß, um es wirklich kennen zu lernen, denn weiteste Kreise würden hier zu Richtern über eine Materie berufen sein, die sie nicht kennen und demzufolge auch nicht bs- dem Kulturstand des betreffenden Volkes und Mch dem Strafzweck. Wenn ich einen Neger in Afrika mit Freiheitsstrafe belege, und ihn in mnen kühlen sonnengeschützten Naum seine Strafe stbsitzen lassen würde, so wäre das für ihn eine Wohltat und deswegen eben keine Strafe. Ein zivilisierter Europäer ist selbstverständlich unter janderem Gesichtspunkte zu beurteilen. Grund legend ist von unserem Kulturstand aus zu sagen, Daß dis Strafe auch im Verbrecher noch den Menschen sehen muß. Dieses Grundgebot ist auch Keim Strafzweck nicht außer Acht zu lassen. Es Abt drei große Theorien vom Strafzweck: die kVergeltungstheorie, die Abschreckungstheorie, die Vesserungstheoris. Keine einzige Theorie von diesen dreien darf für sich alleinig« und absolute Geltung beanspruchen, vielmehr much der Stras- Meck Men drei Grundgedanken gleichmäßig ge recht werden: Vergeltung, Abschreckung, Besserung« - Die Vergeltung verlangt, daß die Straf« als stin dem Verbrecher zugefügtrs Uebel nach Art Md Maß dem Rechtsgut entsprechen muß, das »er Verbrecher verletzt hat. Hat der Verbrechest MS größte und letzte Rechtsgut des Menschen, dessen Leben vernichtet, so gibt es vom Stand- Mnkt der Vergeltung aus kein anderes Uebel, womA ich oen Verbrecher bestrafen kann, als die Vernichtung seines eigenen Lebens. Zu ähnlichen Folgerungen kommt man vom Standpunkt der' Mbschreckungstheorie aus. Wenn man vor dem schwersten Verbrechen, das überhaupt denkbar ist, Abschrecken will, muß man logischer Weise das? Äußerste Abschreckungsmittel — hier also die . - -n-ud« D« km- «nm«,. «Gwarz-weH-rote^ »atz der Besserung — und hier setzen die Be-s .. denken ein — schaltet bei der Todesstrafe natur-> (Eigener Informationsdienst.) gemäß ganz aus. Weitere strafpolitksche Beden-! Berlin, 4, November, ken kommen bei der jetzigen Form der Todes-' Die V, V. V. (Vereinigten vaterländische» Verbände) machen den Rechtsparteien den Vor-> Wahlzettel müßten samt der Urne, die sie auf schlag einen schwarz-weiß-rotsn Wahlausschuß zu brlden, in dem die Parteien wie auch die großen Bünde vertreten sein sollen und der dafür ,orgen soll, daß die Mlaggenfrage M Wahlparole ge macht wird. Diese Anregung dürfte kaum Erfolg haben, da Deutsche Volkspartei wie auch Jung- deutscher Orden, die sich beide zu Schwarz-Weitz- Rot bekennen, nicht die Absicht haben, die Flag- qcnfrage in dieser Weise in den Vordergrund zu rücken und der richtigen Ansicht Md. dadurch werde nur der Auffassung, Schwa^-Weiß-Rot sek heute nur eine Parteifahne, Vorschub geleistet. laube, an selbstsüchtigen Motiven festzuhalten, dann sei er schwach. Niemand könne heute sagen, ob es vor 13 Jahren möglich gewesen wäre, den Krieg zu vermeiden, weim der Völkerbund damals bereits existiert hätte. Der Juli 1914 wäre in diesem Falle wohl nicht ohne die Einberufung einer Konferenz vorübergegangen. Es hätte dam« die Hoffnung bestanden, daß die Verzögerung des Kriegsausbruches die Friedensfreunde in jedem Lande zu Beherrschern des Tages machte«, England habe sich seit drei Jahren auf den Völ kerbunds- und Ratstagungen durch Chamberlain vertreten lassen, um zu beweisen, welche Bedeu tung es den Arbeiten des Bundes beimesse. Er glaube nicht, daß das großbritannische Volk sich bereits bewußt sei, was Außenminister Cham berlain für den Bund der Nationen getan habe. Gewiß habe der Außenminister gewarnt, aber diese Warnung sei die Handlung eines wahren Freundes gewesen. Viel gute Arbeit sei in Genf geleistet worden, aber ohne Warnungen bestehe immer die Gefahr, daß sich die Idealisten in Abenteuern verlören. Den Arbeiten der vor bereitenden Abrüstungskommi'sion meisc er große Bedeutung bei. Der Abrüstung müsse jedoch ein« Vereinbarung über die Begrenzung der Rüstun gen vorangehen.