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Hl — 18 — berg und Ambts Prediger zu Sachsenburg, der „den 11. Sept, verwichenen 1716. Jahres zu besonder» Leidwesen seiner Hinterbliebenen Seinigen seel. verstorben" war. Der Kaufvertrag ist — wie der vom 22. April 1779 — von den drei Beteiligten selbständig beschlossen und einige Tage später, am 19. Febr. 1717, vom Bürgermeister und Rat der Stadt Frankenberg bestätigt worden. Der Kaufpreis betrug 700 Thlr., den Thaler zu 24 guten Groschen gerechnet. Als Nachbarn werden David Köhler und die Archidiakonats-Wohnung angegeben. Ferner erfahren wir, daß das Haus vor 2 Jahren — also 1715 — neu erbaut worden war,- daß die Braugerechtigkeit, „jährl. 4 Biere gegen Erlegung der gewöhnlichen Steuer darauf zu brauen", durch kurfürstl. Steucrverordnungen vom 7. Sept. 1672 und 22. Dez. 1679 erworben wurde; daß Adam Fritzsche Haus und Garten -^o. 1681 von den „Frauen Erbinnen" des Hrn. Balthasar Mylii, gewesenen Pastoris alhier, an sich gebracht hat und daß BaIthasar Mylius Garten und „Baustadt am 23. Febr. 1661 von des Wohlgebohrnen Herrn Christoph Vizthumb von Eckstedt Frau Wittib und Erben erkaufst, und ermeltes Haus, laut Churf. gnädigster Gvn- cession sud clato Dretzden am 16. Jan. 1662 darauf erbauet" hat. Diese letzteren Angaben weichen in einigen Punkten von der Urform des Kauf vertrags ab, den Adam Fritzsche mit den Kindern des Pastors Balthasar Mylius einging. (Kfbch. o. 1675—88, BI. 501k.) Darnach fand der Kauf nicht 1681, sondern am 20. Jan. 1686 statt; ferner steht an dieser Stelle, datz Balthasar Mylius Garten und Baustadt von dem Hoch Edelgebohrnen Herrn Christoph Vitzt Humen von Eckstadt selbst erkauft hat, nicht von dessen Witwe und Erben. Hier erfahren wir auch, das; Adam Fritzsche der Schwiegersohn von Balthasar Mylius war. Nachbarn sind diesmal David Köhler und die Archidiakonats-Wohnung. Der Kaufpreis beträgt 500 Gulden. Auch dieser Kauf hat sich in der ungewöhnlichen Form der Verträge vom 22. April 1779 und vom 9. Februar 1717 abgespielt. Am 11. Febr. 1687 wird er vom Bürgermeister und Rat bestätigt. Vor allem ist in den letzten beiden Urkunden aber wichtig, daß der Besitzer vor Balthasar Mylius ein Vitzthum von Eckstadt war und datz Balthasar Mylius erst kurfürstliche Erlaubnis einholen mutzte, ehe er auf der Baustatt ein Wohnhaus er richten durfte. Daraus ergibt sich, datz bei diesem Grund st ück besondere Ver hältnisse vorgelegen haben müssen, die die Bezeichnung „Frei haus" rechtfertigen. Merkwürdig, datz diese Bezeichnung nur in der jüngsten Bcsitz- wechselurkunde gebraucht wird. Mit diesem Teilergebnis müssen wir uns vorläufig begnügen. Zwischen 1637 und 1669 fehlen die Kaufbücher, so datz wir die Sache auf diesem Wege nicht weiter zurückverfolgen können. , Sollten wir in dem Freihaus das „allockium" in Frankenberg vor uns haben, mit dem Dietrich Kuneke und seine Brüder nach dem Lehnsverzeichnis Friedrichs des Strengen von 1349 belehnt mar? („Heimat" 4./5. Jahrg. S. 130f.) Nach derselben Urkunde üblen die Kuneke auch das Patronatsrecht der Kirche in Frankenberg aus! Und das Freihaus stand am Rande der Pfarrhufe auf dem Kirchhofe! Kleinere und größere Schadenfeuer in Frankenberg und in seiner näheren Umgebung Von Richard Hertzsch. Die schlechte Bauweise der Häuser, die Enge der Stratzen und Gassen, die Unvoll kommenheit des Feuerlöschwesens waren die Gründe, datz man in alten Zeiten den Ausbruch eines Schadenfeuers fürchten mutzte. Man dankte Gott, wenn man ein entstandenes Feuer auf seinen Entstehungsherd beschränken konnte und wenn nicht ganze Häuserreihen oder Stadtteile eingeäschert wurden. Mit peinlicher Genauigkeit registriert der Chronist Bahn jedes Schadenfeuer, selbst das kleinste.