14 Nachtrag zur Geschichte des Oehme'schen Grundstücks und der Rektorwohnung. Von Mar Kästner. Die Grundstücke 168 und 169 der Abb. 3 (S. 5) unterbrechen den geschlossenen Besitz der Frankenberger Kirche, der ursprünglich von der Kirche mit dem darumliegenden Kirchhof bis zur Stadtgrenze gegen die Mühlbacher Flur reichte. Vergl. dazu meine Ausführungen über die Frankenberger „Pfarrhufe", „Heimat" 4./5. Jahrg. S. 136 f. und Abb. 11 S. 136! Es erhebt sich also die Frage, wie die Unterbrechung des Kirchenbesitzes durch die Grundstücke 168 und 169 zustande gekommen ist. Bezüglich der Rektorwohnung war ich im Irrtum, als ich a. a. O. S. 137 schrieb, diese habe der Stadtgemeinde gehört. Vielmehr ergibt sich aus einem Eintrag auf Bl. 152 des Grund- und Hypothekenbuchs der Stadt Frankenberg oom 20. Juni 1871, daß die Rektorwohnung nebst Garten der Kirchgemeinde gehörte; denn an diesem Tage werden die Parzellen 156 u und 156 d Abt. des Flurbuchs (von 1840; Rektorwohnung und -garten), „welche die Stadtgcmeinde vom dasigen Kirchenvorstande abgetreten erhalten hat", den Flurstücken 155 a und 155 b (dem Oehme'schen Grund stücke, welches die Stadtgemeinde am 15. Mai 1865 für den Schulbau erworben hatte) hinzugeschlagen. Der Vertrag zwischen Kirchenvorstand und Stadtgemeinde vom 16. Juni 1870 über die Abtretung des Rektorlehns lautet nach ^ct. Lafl. IX. lit. b nr. 1213 BI. 58 b fg. in seinem 1. Teile wie folgt. Der K i r ch e n v o r sta n d überläßt und übereignet der S t a d t g em e in d e Frankenberg von den zum Rektorlehn gehörigen Grundstücken Nr. 718 des Grund- und Hypothekenbuchs für Frankenberg 1. die Rektorwohngebäude Nr. 169 des Brd.-Kat., Nr. 156 a Abt. des Flur buchs für Frankenberg, bestehend aus a) dem Wohngebäude mit Keller, b) dem Holzschuppengebäude, c) dem Prioatgebäudc (—Abort) 2. den bei diesen Gebäuden befindlichen Garten von — Acker 14 Quadratruthen Flächenraum unter Nr. 156 b Abt. des Flurbuchs für Frankenberg . . . Das Rektorlehn unterbrach also den zusammenhängenden Besitz der Kirche, die „Pfarrhufe", nicht. Es gehörte der Kirch gemeinde. Das O e h m e's ch e Grundstück war vor dem 16. Okt. 1786 Amtswohnung des Archidiakonus. Der damalige Archidiakonus Christian Gottlieb Viebig hatte aber bereits am 14. Mai 1779 das unter städtischer Gerichtsbarkeit stehende sog. Dümlerische Freihaus, ebenfalls am Kirchhof gelegen (vergl. Abb. 4 bl), aus eigner Tasche gekauft, weil die Amtswohnung für seine zahlreiche Familie zu klein war. Er bot dieses Haus der Kirchgemeinde zum Kauf an. Die Kirchgemeinde ging darauf ein. Damit wurde des Archidiakonus Viebig bisherige Eigenwohnung, das sog. Dümlerische Frei Haus, zur Amtswohnung des Archidiakonus. Diesen Zustand stellt Abb. 4n dar. Das alte Archidiakonat, auf das die Lasten des Dümlerischen Freihauses über tragen wurden, überließ die Kirchgemeinde dem damaligen Kirchenvorsteher Christian Friedrich Werner — nach Bestätigung durch das Oberkonsistorium oom 5. Aug. 1785. Der Kaukorei» bekrön 300 Toler M-rner „»rkn,,«» bn«