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VtUIMWWWßEI HrS c Nr. 17S ( Wahl der Vertvauensw« für die Angestellten-Ne Frank« Die auf Grund der Wahlordnung vom 8. Sep- temder 1927 (RGM. I S. 287) in diesem Jahre tzvrrunekmende Neuwahl der Vertrauensmänner tznd Ersatzmänner in der Angestelltenoerstcherung findet für alle im Stadtbezirk Frankenberg wohn haften Arbeitgeber und oerflHerten Angestellten «» Go»»tag, de« kS N»v-«ber LSL7 —» 10 Ahr varmittag, bi, 1» Uhr nachmittag« im Hintrrzimmer des R«tha«»-Erdgeschoff-S statt. E, sind zu wühlen 6 Vertrauensmänner und 12 Ersatzmänner. Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je eur Hälfte aus den Versicherten, die nicht Arbeit geber sind, Und aus den Arbeitgebern der ver sicherten Angestellten gewählt. Dke Vertrauens- und Ersatzmänner aus den Arbeitgebern werden von den Arbeitgebern der versicherten Angestellten, die übrigen von den versicherten Angestellten gewählt. Wahlberechtigt sind volljährige Deutsche, männ lichen und weiblichen Geschlechts, sofern str zu den versicherten Angestellten oder deren Arbeitgebern gehören und im Bezirke der Stadt Frankenberg wohnen. Wahlberechtigt als Arbeitgeber sind — wenn sie nicht als Angestellte wahlberechtigt sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2. bei juristischen ' Personen die Mitglieder des Vorstandes, bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung die Geschäftsführer, bei anderen Han delsgesellschaften die persönlich haftenden Ge sellschafter, soweit sie nicht von der Vertretung ausgeschlossen sind. Sind hiernach für eine juristische Person oder Gesellschaft mehrere wahlberechtigte Personen vorhanden, so darf nur eine von ihnen das Wahlrecht ausüben. Wählbar sind nur Versicherte, die nicht Arbeit geber sind, und Arbeitgeber der versicherten An- tz «stellten, die im Bezirk« der Stadt Frankenberg wohnen oder beschäftigt werden oder ihren Be- rriebssitz haben. laMMes zu Franlenberg . 10. 1«.) inner und Ersatzmänner Sicherung in der Stadt nberg Wählbar als Arbeitgeber find — wenn sie nicht als Angestellte wählbar sind — auch 1. die gesetzlichen Vertreter geschäftsunfähiger und beschränkt geschäftsfähiger natürlicher Personen, 2. di« Mitglieder des Vorstandes einer juristischen, Person, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die persönlich haften den Gesellschafter bei anderen Handelsgesell schaften, soweit sie nicht von der Vertretung ' ausgeschlossen sind, 3. die bevollmächtigten Betriebsleiter. Weder wahlberechtigt noch wählbar ist, wer 1. infolge strafgerichtlicher Verurteilung dieLähig- kejt zur Bekleidung öffentlicher Aemter ver loren hat oder wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das den Verlust dieser Fädigkeiten zur Folge haben kann, verfolgt wird, falls gegen ihn das Hauptverfahren eröffnet ist, 2. infolge gerichtlicher Anordnung in der Ver fügung über sein Vermögen beschränkt ist. Angestellte, die nach H 375 des Angestellten versicherungsgesetzes von ber Beitragsleistung be freit sind, sind sowohl wahlberechtigt als auch wählbar. Gewählt wird schriftlich nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Die Wahlberechtigten werden aufgefordcrt, bis späteste«, drei Wochen vor dem Wahltag dem unterzeichneten Wahlleiter Vorschlagslisten ein zureichen, die von wirtschaftlichen Bereinigungen, von Arbeitgebern oder von Arbeitnehmern oder von Verbänden solcher Vereinigungen aufzu stellen sind. Diesen Vorschlagslisten stehen nach 8 7 Abs. 2 der Wahlordnung solche Vorschlags listen der Arbeitgeber oder der Versicherten gleich, die von mindestens fünf Wahlberechtigten unter schrieben sind. Die Vorschlagslisten sind für die Arbeitgeber und die versicherten Angestellten getrennt aufzu stellen. Jed« Vorschlagsliste soll mindestens so viel Namen enthalten, als Vertrauensmänner und Ersatzmänner zu wählen sind. Die Borgeschlagenen sind nach Vor- und Zu namen, Stand oder Beruf und Wohnort zu bezeichnen und in erkennbarer Reihenfolge auf zuführen. Eine Trennung der Vorgeschlagenen nach Vertrauensmännern und Ersatzmännern ist unzulässig. Mil der Lknrnchimg d« Vorschlagslisten ist von d«n Wahlberechtigten »in Listruvertret« und «in Stellvertreter, die zur Abgabe oan Erklärun gen gegenüber dem Wahlleiter bevollmächtigt sind, zu benenne». Die Vorschlagsliste nach 8 7 Abs. 2 der Wahl ordnung soll die Wählervereinigung, von der sie ausgeht, nach unterscheidenden Merkmalen kennt lich machen. Hat ein Wähler mehrere Vorschlagslisten nach 8 7 Abs. 2 der Wahlordnung unteneichuet, so wird seine Unterschrift auf allen Vorschlagslisten gestrichen. Die Vorschlagslisten sind ungültig, wenn sie verspätet eingereicht werden oder wenn sie den Vorschriften d«s 8 7 Abs. 1 und 2 der Wahl- ordrnmg nicht entsprechen und der Mangel nicht rechtzeitig behoben wird. Zwei oder mehr Vorschlagslisten können in der Weise miteinander verbunden werden, datz sie den anderen Vorschlagslisten gegenüber als eine einzige Vorschlagsliste gelten. In diesem Falle müssen die Unterzeichner der Vorschlags- listen oder die Listeuvertreter übereinstimmend spätestens bis zum Ablauf des elften Tages vor dem Wahltag die Erklärung abgebsn, das; die Vorschlagslisten miteinander verbunden sein sollen. Andernfalls ist die Erklärung über die Verbin- düng ungültig. Wird von den Arbeitgebern oder von den versicherten Angestellten bis zum 22. Oktober 1927 nur eine Vorschlagsliste eingereicht, so findet für die betreffende Gruppe keine Wahl statt. Die in der Vorschlagsliste gültig bezeichneten Personen gelten dann in der für den Wahlbezirk erforderlichen Zahl in der Reihenfolge des Vor schlags als von dieser Gruppe gewählt. Dke Wühler haben sich über ihre Wahlberech tigung auszuweisen. Für die bei der Reichsver- sicherüngsanstalt versicherten Angestellten dient die Versicherungskarte, für die Ersatzkasssnmitglieder eine Bescheinigung der Ersatzkasse als Ausweis. In der Versicherungskarte oder der Bescheinigung mus; wenigstens ein Beitrag innerhalb der letzten 12 Monate vor der Wahl nachgewiesen sein. Hat ein Lrsatzkassonmitglied noch eine gültige Ber- sicherungskarte, so darf ihm die Ersatzkasse keine Bescheinigung ausstellen. Die Wahlberechtigung der Arbeitgeber wird durch eine von der Ge meindebehörde (dem Gutsoorsteher) des Betriebs- sihes ausgestellte Bescheinigung nachgewiesen. Die Ersatzkasssnmitglieder und die Arbeitgeber werden aufgefordert, sich die Bescheinigungen ansstellen zu lassen. Das Wahlrecht wird in Person und durä Abgabe ein«, Stimmzettels ausaeübt. Du Stimmzettel dürfen nicht nnt«lchrieven fein mi! kein«» Protest oder Vorbehalt enthalten. Sk sind austerhalb des Wahlraumes handschristtick oder im Weg» der Vervielfältigung herzustell»» Den Arbeitgebern ist es gestattet, an Stelle de« persönlichen Stimmabgabe ihren Stimmzettel ii^ verschlossenem Wahlumschlage dem Wahlletter un-^ ter Beifügung des Ausweises übere ihre Wahl- berechtigung brieflich einzusenden. Die erfordere lichen Umschläge erhalten die Arbeitgeber auf Verlangen von dem Vorsteher der Wahl des örtlichen Stimmbezirkes ausgehändigt. Der Brief mutz spätestens am 12. Oktober 1927 bei der unterzeichneten Behörde eingegangen sein. Nach träglich eingehende Stimmzettel sind ungültig. ' Wahlberechtigten Versicherten, die sich aml Wahltag während der Wahlzeit aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wahlbezirkes aushakten, stellt der Wahlleiter auf Antrag gegen Hinter, legung der Versicherungskarte oder der Bescheini gung der zuständigen Ersatzkasse einen Wahlschein aus. Im übrigen gilt der vorhergehende Absatz entsprechend. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Ar beitgeber, die mehr als fünfzig, aber nicht meb« als hundert versicherte Angestellte beschäftigen,, haben zwei Stimmen. Mr je weitere angefangen«, hundert versicherte Angestellte erhöht sich die Zahl um eine Stimme. Kern Arbeitgeber hat mehr als zwanzig Stimmen. Hat ein Arbeitgeber mehrere Stimmen, so hat er jeden Stimmzettel in einen besonderen Um schlag zu legen. Enthält ein Umschlag mehrere Stimmzettel, soj gelten sie als ein Stimmzettel, wenn sie gleich^ lautend sind; andernfalls sind sie ungültig. ' Der Wahlberechtigte darf sein Wahlrecht in dem Stimmbezirk, in dem er wohnt, ausübend Es kaim nur für unveränderte Vorschlagsliste^ gestimmt werden; auch die Reihenfolge der Bor- gefchlagenen in der Vorschlagsliste darf nicht ge ändert werden. Ungültig ist die Wahl einer Person, die zue Zeit der Wahl nicht wählbar war. Ungültig ist ferner die Wahl einer Person, von der oder zu deren Gunsten von Dritten diH Wahl rechtswidrig oder durch Gewährung odev Versprechung von Geschenken beeinflußt worden ist, es sei denn, daß dadurch das Wahlergebnis nicht verändert worden ist. Frankenberg i. Sa., den 30. Sept. 1927« Der Stadtrat. Dr. Wengler. d« Frankenberg, am 1.Oktober 1S27. De« Stadtrat. --a» «WW H-S» Winter Fahrplan Hark der Araftpostlinie Frankenberg Sa a«««s «v s. 10.1S27 ^2u^) Kraftwagenfahrt Nr. 2 4»') 4 6') 8 ab an I WM bMek^ I Stellen«« an a"bH,6" Ronn»; , Thüringen. WM MM ZU! > § § 70s 6" 6" 6" >6- 12°» 12»» 12°» 11»» 11" 115» 11" 21»° 2V" 20" 20" 20»° 20" 20" S" 8" 8" 8" ßio 8" 8«° 'S kVA»« 2. WWW« ÄeMverMMng „ Oederan, Postamt an Oederan, Bahnhof 6" 6" teered Kisten verlaust Aottoll »«!«««». werden Montag früh zum A»rzokk«Isui»»«I»m««, angenommen. - blSdlus, Mühlbach. - M ««AM, gedr. WdnkettMe MnderstSWnr 18»° 18»» 18" 18" 18" 18»» 18»° 17-r 17»° 17" 17" 17" 17»» 1710 Siaklwatratr., «loüsrdstten gü»»». «0 ?rlv. Iwt.-Mkrsi kl^sawodslsakrili 8ub! sNgr.l 14» » 14" 14" 14" 14-1 14»» 14,1 14-° 14" 14°° 1447 14°° 14°° 14°° Ktnver »IM »««<»»«11«»«« gesucht. Emil Richter, Dittersbach. Glrokonten-Inhaber, die Abzug der Steuern vom Konto beantragt haben, wollen rechtzeitig für T äung sorgrn. Off, u. V 700 an TM.-Mg. Guterhlt. StübeuwsM und Elieses, Größe 42 zu verlausen Sonnenstr. 6. Gebrauchter, Heller für Lebensmittel-SischW zu haben br der Luchdruck. T. G. RotzknrA Franlenberg, Markt Franlenberg, Bahnhof . . . . Franlenberg, Hochwarte . . . 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Tagebl.-Verl. drucke zu den Haushaltung», und Betriebsftättenlisten sofort den Wohnungsinhabern brzw. den In habern von Betrtebsftätten zuzufertigen. Die Wohnung«- und Betriebsstätteninhaber haben die ihnen übermittelten Vordrucke nach Maß gabe der Anleitungen und Anmerkungen sorgfältig auezusMen, zu unterschreiben und spätesten» di« zum 15. Oktober 1S27 an den Grundstücksbesitzer bezw. dessen Vertreter znrückzugtben. D!« Grundstücksbesitzer bezw. deren Vertreter haben die ausgesüllten Vordrucke aus ihr« Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu prüfen und mtt ihrer Unterschritt zu versehen. Die Aussüllung d« gleichfalls zur Ausgabe kommenden Bordrucke zu den „Hauslisten" liegt dem Grundüückrbesttzer bezw. d«ff«r Ver treter ob. Ab 20. Oktober IS27 sind die au-gefüllten Vordrucks zur Rückgabe bereit zu halten. Näheres hierüber wird noch bekannt gegeben. Die ordnungsmäßig« Ausfüllung der Listen usw. kann nach 8 202 der R. A. O. durch Geldstrafe erzwungen werden. als Aushilfsarbeit«! sofort gesucht. »mH ««mpM». Aufwartung — für '/.Tag gesuLt. — Zu erfragen bei Frau Dr. Dietel, Oberschule. 'M»««»» wird In liebevoll« Pflege genommen. Friedrichstr. 3,p. weingrotzhanölung mit Kellereien im WeinbaugÄiet u««l»1 am hiesigen Platz« eine Niederlage zu errichten. Interessenten mtt nachweisbarer Sicherheit und gutem Leumund wollen Offerten einreichen an Generaibevoll- mächttgten W»««s p««1»«l, »««»»««-» 7«. VSkelssA zu verkaufen Friedrichstraße 31. ^se Anzilgen-Annahme für das bekannte ! Mstenblat) NayehrN, du» ganz Deutschland und angrenzend« lltt- Hirte stark verbreitet ist und Angebot und NM« Hage rasch und sicher zusammenführt, befind« sich in uns«« - GeMAM : MM M. 8 - Da» Publikum hat nur nötig, di« Stellen-Av- zelarn (Angebote od« Gesuche), Penfku«-M- «rbieten und Gsfuche usw., bei uns abzuarvsn und dis Gebühren (kein Aufschlag) zu entrichten. 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