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Zahrgang «elgtcns Wtederwayl barleit abgeteynt Der deutsche Standpunkt in der Abrüstungsfrage Eine Rede Graf Bernstorffs Genf, IS. 9. TU. (Funkspruch.) In der heutigen Vollversammlung des Völkerbundes Hurd« in geheimer Abstimmung der Antrag der örlgischen Regierung auf Erklärung der Wieder- währbarkrit Belgiens für die Wahle» zum Völker- hundsrat von der Vollversammlung abgelehnt, da ^i« notwendige Zweidrittelmehrheit nicht erzielt morden war. Abgegeben wurden insgesamt 48 Htimmen. Die Zweidrittelmehrheit betrug somit 82 Stimmen. Für Belgien wurden jedoch nur 89 Stinnnen abgegeben. Nachdem Guani, der Alrnsident der Versammlung, der Vollversamm- ZUng das Ergebnis der Abstimmung bekannt- gegeben hatte, nahm der belgische Außenminister Jiandervelde das Wort zu einer kurzen Er- Mrung. ' Vandervelde erklärte, daß Belgien auf Wunsch Einiger Locarnomächte seinen Antrag auf Wieder- (vählbarkeit gestellt habe. Die statutenmäßig not- ^vendige Mehrheit sei nicht erreicht und die Wie- derwählbarkeit Belgiens somit von der Vollver sammlung abgelehnt worden. Er lege Wert dar- Mf, der Versammlung folgende zwei Mitteilungen Zu mc^en: f 1. Die belgische Delegation sei überzeugt, daß die Ablehnung der -Wiederwählbarkeil von der Versammlung ausschließlich aus prinzipiellen Grün- iden erfolgt sei und nichts mit den Empfindungen Der Versammlung für Belgien zu tun habe. 2. Die Ablehnung würde Belgien nicht daran mindern, wie bisher mit der größten Aktivität Wo Hingabe auch weiter an den: großen Werk tzzr Förderung des Friedens durch den Völker bund mitzuarbeiten. Die Erklärung Vanderveldes wurde mit lang- anyctstendem Beifall ausgenommen. (Senf, 15. 9. Die Ablehnung der Wiederwahl Belgiens durch die Vollversammlung des Völker bundes wird allgemein auf die Haltung der klei- Mrsn, insbesondere der südamerikanischen Staa- An, zurückgeführt. Die Stimmenabgabe gegen Belgien ist, wie allgemein angenommen wird, Hus grundsätzlichen Erwägungen erfolgt, da die Heineren und auch die südamerikanischen Staaten sich prinzipiell gegen dis Wiederwahl einer euro päischen Westmacht gewandt haben. Man nimmt Allgemein an, daß die deutsche Delegation ihre Vtnnme für die Wiederwahl Belgiens abgegeben Lat. „Sicherheit durch Schiedsgericht und Abrüstung- Genf, 14. 9. Reichstagsabgeordneter Graf Bernstorff, der Deutschland bereits in der vorbereitenden Abrüstungskommission vertreten ihat, ergriff heute in dem Abrüstungsausschuß des Völkerbundes das Wort zu einer Erklärung, In der er den deutschen Stanopunkt in der Ab rüstungsfrage zitierte. Die Ausführungen Graf Bernstorffs wurden von der Kommission mit tzrohem Interesse aufgenommen. Der Redner hob zunächst hervor, -daß Deutschland jede Regelung der Abrüstungssrage annehmen werde, wenn nur Überhaupt die Abrüstung Mr Durchführung ge lange. Er beabsichtige nicht, als Vertreter eines chereits abgerüsteten Landes im Rahmen der Ge neraldebatte, die nur prinzipielle Fragen behan dele, für die Abrüstung der anderen Länder Ein- nelvorschläge zu machen. Es erscheine ihm jedoch «erforderlich, im Hinblick auf die Debatte der Setzten Tage auf die historische Entwicklung des Begriffs „Sicherheit" im Lause der letzten zehn Aahre hinznweisen. Die Note, die Clemenceau 8m Namen der alliierten und assoziierten Mächte dm 16. Juni 1919 Deutschland übergeben habe, enthalte eine authentische Interpretation dieses Begriffes. In der Not» heißt es, daß die Ent waffnung Deutschlands den ersten Schritt zu der Allgemeinen Herabsetzung und Beschränkung der Klüftungen dafftelle, die die alliierten und assoziier ten Mächte als eins der wesentlichsten Mittel zur Verhütung des Krieges durchzuführen suchten. Die Herabsetzung und Beschränkung der Rüstun gen sei eine der Hauptpflichten des Völkerbun des. Graf Bernstorff wies sodann »uf die gest rigen Ausführungen Paul Boncours hin, in denen der Gedanke der Abrüstung durch Sicherheit zum Ausdruck gekommen sei. Demgegenüber stellte Graf Bernstorff die Formulierung „Sicherheit durch Schiedsgericht und Ab rüstung" Die Vollversammlung von 1926 habe die Sicher heit für hinreichend garantiert angesehen, um be reits im Jahre 1927 eine Abrüstungskonferenz ein berufen zu können. Der holländische Delegierte Laudon, der Vorsitzende der vorbereitenden Ab rüstungskommission, habe erklärt, die Sicherheit sei inzwischen noch gewachsen. Es sei nicht ver ständlich, warum nunmehr die Sicherheit wieder als ungenügend angesehen werden solle. Die Sicherheit schreit« fort, doch ihr sei bisher nicht die Abrüstung gefolgt. Während die Sicherheit in der letzten Zeit große Fortschritte gemacht habe, zeige der Abrüstungsgedanke seit dem Ver sailler Vertrag nicht den geringsten Fortschritt. Der klare Wortlaut des Absatzes 6 des Ar tikels Vkkk des Völkerbundspaktes verlange ferner die volle Publizität des materiellen Rüstungs standes der Länder. Dieser Absatz sei bisher niemals durchgeführt worden. Graf Bernstorff betonte sodann, in der öffentlichen Meinung aller Völker werde die Formulierung der Sicherheit lediglich als eine Terminologie aufgefaßt, um hinter ihr den Aufschub der Abrüstung verbergen zu können. Man müsse jetzt der Welt zeigen, daß man wirklich ehrlich abrüsten wolle. Der Redner erklärte dann, mit dem Antrag des polnischen Delegierten in der nunmehr vorliegenden Form einverstanden zu fein. Er hob hervor, es sei nicht verständlich, aus welchem Grunde der Zu sammentritt der vorbereitenden Abrüstungskon ferenz verschoben werden solle. Der Gedanke der Sicherheit müsse selbstverständlich auch von der vorbereitenden Abrüstungskommission erörtert werden. Nicht durch Verschiebung, sondern allein durch Beschleunigung der Abrüstungsarbeiten könne man vorwärts kommen. Graf Bernstorff schloß mit den Worten: In den Debatten der letzten Tage ist die Trilogie ausgestellt: Warten, Hoffen, Handeln. Wir for dern jedoch vor allein das H andeln. Im Interesse des Paktes und der Menschheit. Di« Ausführungen Graf Bernstorffs wurden von der Versammlung mit lang anhaltendem Beifall ausgenommen. Ein Vorschlag Nansens zur obligatorischen schiedsgerichtlichen Regelung von Streitigkeiten Genf, 14. 9. In der heutigen Nachmittags sitzung des Abrüstungsausschusses des Völker bundes legte der erste Delegierte Norwegens, Frithjof Nansen, einen Entwurf für eine inter nationale Konvention für die obligatorische schiedsgerichtliche Regelung von Streitigkeiten vor, ver folgende Bestimmungen vorsieht: 1. Die Signatarstaaton verpflichten sich, alle zwischen ihnen bestehenden Streitfragen für den Fall, daß eine Einigung auf dem Wege der üblichen diplomatischen Mittel oder auf dem Wege gerichtlicher Entscheidung innerhalb eines normalen Zeitraumes nicht erzielt werden kann, sich folgender schieds gerichtlichen Regelung zu unterwerfen: 2. Vej allen juristischen Streitfragen einschl. derjenigen, die sich auf die gegenseitige Rechtslage der beiden streitenden Staaten beziehen, sowie insbesondere den in Ar tikel »6, Absatz 2 des Statutes des Haager internationalen Schiedsgerichtshofes ange führten Fragen erkennen die Signatarstaaten vie Zuständigkeit des Haager Schiedsge- richtshofes als obligatorisch an, und zwar ipso kscto und ohne besondere Ueberein- kunft. In denjenigen Fragen, wo es zwei felhaft ist, ob es sich um Differenzen über die gegenseitige Rechtslage handelt, oder bei der Kategorie derjenigen Fragen, die m Artikel 36 Absatz 2 des Statutes des Haager Schiedsgerichtshofes erwähnt sind, soll dieser Schiedsgerichtshof selbst entscheiden. 3. In allen denjenigen Streitfragen, die nicht unter die oben genannte Regelung fallen, und in denjenigen, wo eine Uebereinkunft durch eine Intervention des Völkerbunds rates auf Grund von Artikel 15 des Sta tutes nicht erreicht werden kann, kommen die Signatarmächte überein, sich folgendem Verfahren zu unterwerfen: a) Die Streitfrage wird einem Komitee von Schiedsrichtern unterworfen, die auf Grund gegenseitiger Uebereinkunft zwi schen den beiden Parteien gebildet wird; b) Falls die beiden streitenden Parteien nicht zu einer Uebereinkunft über die Zahl, die Personen- und Machtbefug nisse der Schiedsrichter oder über das schiedsgerichtliche Verfahren kommen, kann der Völkerbund selbst auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses das Schiedsgerichts komitee bilden und die Fragen sestlegen, über die das Komitee entscheiden soll. c) Die streitenden Parteien verpflichten sich, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Entscheidung des schiedsgerichtlichen Komitees anzunehmen und im Laufe einer Zeit von sechs Monaten loyal durchzusühren. 4. Diese Konvention berührt in keiner Weise die Rechte und Verpflichtungen der Signa tarstaaten sowie andere schiedsgerichtliche Konventionen, die bereits bestehen oder in Zukunft eingegangen werden. In der Begründung zu diesem Entwurf wies Nansen darauf hin, daß eine internationale Kon vention über die schiedsgerichtliche Regelung von Streiffragen die Durchführung der Abrüstung er heblich erleichtern wüü>e. Die Abrüstung sei je doch auf Grund des Völkerbundspaktes durch führbar. Der Stand der gegenwärtigen Rü stungen in Europa sei noch außerordentlich hoch. Die Militärbudgets in Europa betrügen gegen wärtig insgesamt 19 Milliarden Goldfranken und entsprächen beinahe dem Niveau der Rüstungs ausgaben von 1914. Die von ihm vorgeschlagene schiedsgerichtliche Regelung, die keinen obligato rischen oder fakultativen Charakter trage, könnte auf dem Wege der Abrüstung einen Schritt vor wärts bedeuten. Der ungarische Delegierte, General Tancos, erklärte hierauf, daß Ungarn jeglicher Regelung, sei es dem Genfer Protokoll oder einem obliga torischen Schiedsgerichtsverfahren seine Zustim mung geben würde unter der Bedingung, daß nicht nur die besiegten Staaten, sondern sämtliche Mächte zur Durchführung der Abrüstung gezwun gen würden. Gegenwärtig gebe es Staaten, die abgerüstet, und Staaten, die noch voll gerüstet seien und nicht daran dächten, zu einer Ein schränkung ihrer Rüstungen zu schreiten. Die Mächte, die noch nicht abgerüstet hätten, er klärten, daß der Artikel 10 des Völkerbunds paktes den abgerüstetsn Staaten eine genügende Sicherheit gewähre. Es sei nicht zu begreifen, warum dieser Artikel nicht auch eine genügende Sicherheit für diejenigen Staaten bieten könne, die heute noch nicht abgerüstet seien. Ungarn warte jetzt aus den Augenblick, da auch die heute noch schwer gerüsteten Staaten die von ihnen übernommenen Abrüstungsverpflichtungen voll durchführen würden. Stresemann bet Chamberlain Berlin, 15. 9. Den Morgsnblättern zufolge hat Chamberlain gestern zum Frühstück den Be such Stresemanns, Briands und Vanderveldes empfangen. Dem Vernehmen nach hat man sich Über die Frage der heutigen Ratswahlen un terhalten. VvrausslchMth keine Zusammenlunst Chamberlain-Mussolini London, 15. 9. (Funlspruch.) Wie der Genfer „Times"-Korrespondent im Gegensatz zu früheren Berichten meldet, ist eine Zusammenkunft zwischen Chamberlain und Mussolini während des Ferienaufenthaltes Chamberlains am Mittelmeer bisher nicht vereinbart worden. Ein französischer Vorstoss zur Wieder belebung des Genfer Protolollr? Paris, 15. 9. TU. (Funkspruch.) Sowohl „Matin" als auch „Petit Journal" wissen heute über Wen bevorstehenden französischen Vorschlag Kürzer Tagesspiegel Der Reichstag wird auf Vorstellungen des Reichskabinetts nicht vor dem 17. Oktober zu sammentreten. Stresemann, Briand und Vander- vclde haben gestern Chamberlain besucht und mit ihm eine Aussprache über die Ratswahlvn gehabt. In Swinemünde fand gestern die große Flot tenparade vor dem Reichspräsidenten statt. Die 25-Millionen-Dollar-Anleihe der Deutschen Bant in Neuyork ist mehr fach überzeichnet worden. Der norwegische Delegierte Frithjof Nan sen hat in der gestrigen Nachmitlagssitzung der Abrüstungsausschusses des Völkerbundes eine» Schiedsgerichtsvorschlag eingebracht, dem inVöl« kerbundskreison große Bedeutung beigemessen wird. Der deutsche Delegierte in dem A b- rüstungsausschuß, Graf Bernstorff, hat m einer großen Rede scharf gegen die Unehrlichkeit der Abrüstungspolitik protestiert. Der Kongreß des Allgemeinen Deutschen Beamtenbundes ist gestern abgeschlossen worden. Der rumänische Ministerrat hat den Beschluß gefaßt, aus dem Völkerbunde auszu treten, falki dieser in dem ungarisch-rumänischen Streitfall über die Optantenfrage zugunsten Un garns entscheiden sollte. Aus Tokio treffen weitere Schreckensnach richten über große Verheerungen ein, die die Springflut und der Taifun angerichtet haben. In Litauen sind neue Todesurteile gefällt worden. Die Zahl der bei dem Unwetter an der mexi kanischen Westküste ums Leben gekommene» Personen wird auf 1000 geschätzt. Die amerikanischen Weltflieger sind in Tokio cingetrofsen. zur Abrüstungs- und Sicherheitsfrage zu berichten. Nach dem letztgenannten Blatt beabsichtige die französische Delegation, der 3. Völkerbundskom mission einen allgemeinen Antrag zu unterbreiten, der die Frage der Sicherheit und Abrüstung ver quicke und darauf abziele, daß die vorbereitende Abrüstungskonferenz sich mit den so verbundenen Fragen beschäftige. Auf diese Weise würde, so bemerkt das Blatt, die Abrüstungskonferenz den Auftrag erhalten, das Doppelproblem in seiner Gesamtheit zu betrachten, ohne daß irgend einer der Gedanken oder der Texte, auf die Frank reich und ein« Zahl anderer Staaten Wert legen, ausgeschlossen sei. Trotz der verklausulierten For mel ist der Hinweis auf die Wiederbelebung des Genfer Protokolls deutlich genug. DI« rat einer nationalen ZouraalistW Anllagerrhebung gegen den Verbreiter des Ee» hrimberichtes Guillaumats. — Der Zweck der Hetze gegen die Rheinlandräumung erreicht. Paris, 15. 9. Til. (Funkspruch.) Gegen den Verbreiter des Geheimberichtes Guillaumats durch die Zeitung „Im Horchwinkel", den Direktor Levi, ist auf Grund des Spionagegesehes vom Jahre 1886 Anklage erhoben worden. In der Mitteilung, die Levi in dieser Ange legenheit an die Presse richtet, bezeichnet er als Zweck seiner Veröffentlichung, eine übertriebene Verminderung der Nheinlandtruppen und ein« vorzeitige Räumung des Nheinlandes zu verhüten. Levi rühmt sich, dieses Ziel auch teilweise erreicht zu haben. Er verteidigt die auf Umwegen er folgte Publikation eines Generalstabsberichtes da mit, daß er infolge des Säumens der Negierung als nationaler Journalist sich in einem Falle höherer Gewalt befunden habe. Der „Avenir" begleitet die Mitteilung von der Auklagecrhebung mit der Erklärung, die Wiedergabe des Berichts Guillaumats sollte den ausschließlichen Zweck haben, in Frankreich, England mrd Belgien einen Geisteszustand zu schaffen, der die franchsische Re gierung bei den Verhandlungen mit London in di« Lage versetzte, die französischen Truppen bestände im Rheinland nur um das Minimum herabzusetzen und dadurch die Folgen der von einem nachsichtigen Minister dem Reich gemachten ' törichten Versprechungen zu mildern.