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Deutschland ermöglichen soll. hielt d e AusttMsdrohung Rumäniens? Genf, 13. 9. Die internen Verhandlungen Betragenden Anzahl Flüchtlinge wie auch des so dringend benötigten sozialen Friedens führen mögen. Begründung der Sriedevsformeln durch Polen und SoNand Genf, 13. 9. Im Abrüstungsausschuß Heute nachmittag der belgische Senator Broucker« eine längere Rede. Ler erstatteten Berichte urteilen würde, so könnte (inan annehmen, daß in den verhandelten Fragen Eigentlich nichts mehr zu tun sei. Er forderte Mdann ein beschleunigteres Tempo für die in Angriff genommenen Ausgaben und das um- ^mehr, als gerade jetzt auch bei aufrichtigen -Völkerbundsfreunden Zweifel aufgetancht seien, vb die Instanzen des Völkerbundes auch den ge- Inügenden Freimut und die Entschlossenheit be- sitzen, um den gestellten Aufgaben gerecht zu -werden. Er zollte Dr. Nansen für die von ihm ^geleistete Flüchtlingsarbeit die Anerkennung der deutschen Regierung und sprach die Erwartung Ms, daß die Verhandlungen über die Flücht- lingsfrage endlich zu einer Liquidation des Pro- Kems km Interesse einer mehr als eine-Million Paul Boncour als letzter Redner verteidigte mit einem außerordentlichen Aufwand an orato- rischen Mitteln die Arbeit der vorbereitenden Ab- rüstungskommission. Er hält di« Schwierigkeiten nicht für unüberwindlich, sondern meint nur, das Schiff sei momentan auf dem Riff der Marine abrüstungskommission festgefahren. Er erklärte, die wirkliche Last, die auf dem Abrüstungsproblcm lag und liege, sek die Sicherheitsfrag«. Die Waf- fenckbgabe eines Volkes könne nur erfolgen, so erneuerte er die Forderung des Genfer Proto kolls, indem ihm di« Sicherheit gewährt werde, entscheidendenfalls über die Waffen der anderen Völker verfügen zu können. Das Protokoll lebt noch, so behauptete er, und erwartet die Ratifika tion der fehlenden Staaten. Bor einer Ausrottung der Mandatsfrage London, 14. 9. (Funkspruch.) Der diplo matische Korrespondent des „Daily Telegraph" erwartet für die nächste Zeit ein Mutwerden der Frage des Statuts der Mandatskommission, nach dem zwischen der ständigen Mandatskommission des Völkerbundes und der südafrikanischen Regie rung erhebliche Meinungsverschiedenheiten auf- aetaucht seien. Die südafrikanische Regierung sei der Ansicht, daß mit der Ilevertragung eines Mandates gleichzeitig auch die SouverSnitäts- rechte über das betreffende Gebiet verliehen wür den, während die Mandatskommission in ihrem Jahresbericht an den Völkerbtmd zu dem Er gebnis kam, daß die Souveränität über die Mandatsgebiete dem Völkerbund verbleibe. Ita lien weiche von beiden Auffassungen ab und ver trete die Ansicht, daß die Souveränität über alle Mandatsgebiete kollektiv bei den alliierten Mächten und nicht bei dem Völkerbund ruhe. Unter Bezugnahme auf Graf Bernstorff, Idem er vollkommen recht gibt, legte er Artikel 8 des Paktes im Zusammenhang mit der Mräambel von Teil 5 des Versailler Vertrages jals eine Verpflichtung mindestens zur Rüstunge- Mrminderung aus, und zwar so bindend, daß stich dabei kein einzelnes Mitglied aus die Nicht erfüllung durch ein anderes Mitglied berufen Aönne. Die vollzogene Rüstungsverminderung bei einzelnen werde vielleicht überkompensiert durch wie Erhöhung bei anderen. Seine Ausführungen, die gegenüber der cigent- Aichen Aufgabe der Abrüstung wenigstens für den gegenwärtigen Augenblick einen ausgesprochenen N»g der Resignation aufweisen, kaufen in ihrer Gesamtheit darauf hinaus, aus dem Pakt selbst Mit Hilfe von Auslegungen und verschärften An ¬ is ein er Delegation. „Tas Genfer Proto- ' koll schläft", so meinte er, „aber sein Geist -WM-tte Sr ».M-InM-ns I, Gens Die fraurSMeH-polnisGe ZufamtnenarveMnGenf Graf Bernstorff hat recht Das „bescheidene Werk" der Abrüstung Genf, 14. 9. Die gestrigen Erklärungen Paul Wendungen Mittel zu einer vorbereitenden Arbeit Boncours im Abrüstungsausschuß des Völkerbun- zu schöpfen, die die Lücken bis zum Eintreten des wurden gestern abend in allen Delegations- einer günstigeren Konjunktur ausfüllen könnten, kreisen lebhaft erörtert. Allgemein ist die weit-' „Das wäre ein sehr bescheidenes Werk," so schloß gehende Unterstützung ausgefallen, die Paul Bon- > de Brouckers, „aber immerhin etwas, tour den polnischen Delegierten in der Forde-z Nach der Rede Brouckeres begründete dann Itung auf weitere Sicherheitsgarantien gewährt, der polnische Delegierte Sokal den Att. Don deutscher Seite mutz die von Paul i polnischen Entschließungsantrag, er von dem Gedanken ausging, daß die n/n N-r technischen Vorarbeiten für die Abrüstung schon lsailler Vertrag geschaffenen Zerstückelung Deutsch- "^Mch weiter gediehen s^ ssands aufgefaßt werden. Der von französisch- doch entsche Rederttung hatten. Die polnischer Seite während der gegenwärtigen Een- ^'ten Massen "Men da- Gefühl der M Fer Tagung immer wieder geltend gemachte Hin- Nen non all nicht verwirklichen könne, so gäbe es auch noch andere Wege zur Verminderung der allgemeinen gemeinen Kontinentalen Sicherheitsvertragen, rann — . Mur dahin verstanden werden, datz der im Ver-, vor einem neuen sfailler Vertrag geschaffene Zustand und ms- ! besondere die deutschen Grenzfestungen im Osten ^fortgesetzte Betonung der Bedrohung des Frie- Ausführungen des Reichsministers an und unter- dens und die Schaffung der internationalen Sicherheitsgarantie kann nur als ein Mittel auf-, Tragweite moralischer Garantien. gefaßt werden, um in Genf bereits eine Atmo-s Der holländische Delegierte Loudon vertrat sphäre zu schaffen, die in der Zukunft den Ab-§ den bekannten fchkutz von weitgehenden Sicherheitsverträgen mit holländischen Entschließungsantrag G enf, 13. 9. In der heutigen Sitzung der. Deutschland, dieses Zeichen guten Willens, sei fünften Kommission, die sich mit Fragen des ein großer Schritt auf dem Wege zum Frieden. Minderheitenschutzes, der Flüchtlinge und der ( Frankreich habe fast angenommen und werde Opium frage befaßte, nahm heute der deutsche. dank der Bemühungen Paul Boncours hoffentlich Delegierte Dr. v. Rheinbaben das Wort, j die Bedingung seiner früheren Annahmeerklärung A führte insbesondere aus, daß es nicht ge- fallen lassen. Er forderte zum Schluß einen Mo- nuge, wenn in den Kommissionen nur die Ein- dellschiedsvertrag und das Verbot auch sogen, inütiakeit über das Prinzip festgestellt wird, ohne „legaler Kriege", das er in dem polnischen Vor- stich Rechenschaft abzulegen, wie es sich in der schlag vermisse. Die Formel müsse nach dem stprarks auswirkt. Wenn man nach dem Anfang Muster von Locarno umgestellt werden und nicht de»- »-c-n-n den bloßen Angriffskrieg beschränkt bleiben. über den ungarisch-rumänischen Optantenstteit, auf deren heiklen Charakter und große prinzipielle Wichtigkeit wiederholt hingewi«sen wurde, sind in ein für Rumänien recht ungünstiges Stadium ge treten. Wie verlautet, soll die rumänische Delega tion heute früh dem englischen Außenminister Sir Austen Chamberlain mitgeteilt haben, daß die Bukarester Regierung sich gezwungen sehen werde, aus dem Völkerbund auszutreten, wenn der Op tantenstreit zu ungMisten Rumäniens ausgehe. Die Nachricht ist mit aller Vorsicht aufzuneh- men, weil ein solcher Austritt für das Land selbst schwerwiegende Folgen haben müßt«. Immerhin ist sie bezeichnend für die ernste Lage dieser Auseinandersetzung. Dar deutsche Auslieserungsgesetz Von Dr. Barth, Mitglied des Reichstags. Bei dem nunmehr dem Reichstag zugegangenen Entwurf eines deutschen Auslieferungsgesetzes han delt es sich hauptsächlich um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Ausländer, der in Deutschland ermittelt oder ergriffen wird, wegen einer in einem ,remden Lande begangenen straf baren Handlung an diesen Staat von Deutsch land ausgeliefert werden darf. Die Auslieferung! dient also lediglich den Zwecken der Strafrechts pflege. Voraussetzung der Auslieferung ist, datz der Verfolgte wegen einer Straftat im eigent lichen Sinne zur Untersuchung gezogen oder ver urteilt worden ist. Grundsätzlich kann nur ein Ausländer einer fremden Regierung ausgeliefert werden. Dagegen darf, wie bereits in Artikel 112 der Reichsver fassung bestimmt ist, ein Deutscher einer aus- ausländischen Regierung zur Verfolgung und Be strafung nicht ausgeliefert werden. Der neu« Ge setzentwurf enthält aber die Ermächtigung, daß Reichsangehörige, die von einer ausländischen Re gierung unter der Bedingung der Rücklieferung! vorläufig ausgeliefcrt worden sind, nach Erledi gung des inländischen Strafverfahrens der aus ländischen Regierung zur Weiterbetreibung des ausländischen Strafverfahrens wieder zurückge- liesert werden dürfen. Die Straftat, deretwegen die fremde Regie rung Auslieferung verlangt, muß eine gewisse Mindestschwere aufweisen, d. h. sich mindestens als Vergehen im Sinne des Deutschen Straf- rechts darstellen, gegen das eine Freiheitsstrafe wenn auch nur ersatzweise angedroht ist. Das Auslieferungsgesetz will, im Hinblick auf die geo graphische Lage Deutschlands inmitten zahlreicher Staaten, den Auslieferungsverkehr möglichst um fassend stattfinden lassen und vermeidet es des halb, ein Verzeichnis der einzelnen Straftaten, die zu einer Auslieferung Anlaß geben können (sogen. Enumerationsversahren) aufzustellen. Alle gemeinen Verbrechen und Vergehen werden grund sätzlich als auslieferungswürdige Straftaten an gesehen. Auch sogen, fiskalische Straftaten, wie! Steuerhinterziehungen, die sich ein Ausländer in seinem Heimatstaate hat zuschulden kommen lassen, fallen hierunter, sofern sie — nach der Strafdrohung — als Vergehen im Sinne des Deutschen Rechts sich darstellen. Im übrigen folgt der Gesetzentwurf dem sogen. Eliminatkonsversahren, indem er die Straftaten bezeichnet, wegen deren die Auslieferung nicht erfolgen soll. Zu den letzteren gehören die rein militärischen Verbrechen und Vergehen, die ein Ausländer in einer fremden Armee begangen hat, wie Fahnenflucht, Ungehorsam, Feigheit usw.; in diesen Füllen wird die Auslieferung also untersagt. Unzulässig ist die Auslieferung ferner bezüglich der sogen, politischen Verbrechen oder solcher Straftaten, die mit einer politischen Tat derart im Zusammenhangs stehen, daß sie diese vorbereiten, sichern, decken oder abwehren sollten. Als politische Taten werden angesehen „die strafbaren Angriffe, die sich unmittelbar gegen den Bestand oder die Sicherheit des Staates, gegen das Oberhaupt oder gegen ein Mitglied der Regierung des Staats als solches, gegen verfassungsmäßige Körperschaften, gegen die staatsbürgerlichen Rechts bei Wahlen oder Abstimmungen oder gegen die guten Beziehungen zum Ausland richten". Es handelt sich hier um das vor einem Jahrhundert schwer umkämpfte, jetzt aber von allen Kulinrstaaten anerkannte und höchgehaltene sogen, politische Asylrecht. Der Asylgedanke ist aber in dem Entwurf nicht un beschränkt, insofern eine wichtige Ausnahme zu- gelassen ist: Wenn nämlich die politische Straf tat unter Berücksichtigung aller Umstände beson- kurzer Tagesspiegel R e i chs a u ß enm i ni st er Dr. Strese mann wird Anfang nächster Woche wieder nach Berlin zurückkehren. Briand wird am Freitag wieder nach Paris zurückkehren und an dem für Sonnabend ange- setzten Ministerrat teilnehmen. In der gestrigen Nachmittagssitzung der Völ» kerbundskommission für Abrüstung^ frage» sprachen Broucquere, Sokal, Loudon und Paul Boncour, die zum Teil scharf für die Abrüstung eintraten. In Kreisen der deutschen Delega tion wird die von Boncour in Genf geltend gemachte Forderung auf Organisierung der Sicher heit als ein neuer Vorstoß zur Verewigung der durch den Versailler Vertrag geschaffenen Zer stückelung Deutschlands aufgefaßt. Die Chefs der italienischen und süd slawischen Delegationen haben Genf ver lassen. Auch der litauische Ministerpräsident i Woldemaras reist heute ab, uni sich zunächst nach Rom zu begeben. Eine verheerende Taifunkatastrophe hat in Japan ungeheuren Schaden angerichtet. Heber 1000 Personen sollen ums Leben gekommen sein« Die S 0 wj et r e g i erun g hat offiziell er klärt, daß sie ihren Pariser Botschafter Ra kowski nicht abberufen werde. Das Moskauer politische Büro hat die Außenpolitik der Sowjetregierung gebilligt, insbesondere die Absicht mit Frankreich, Italien und der Türkei Garantieverträge abzuschließen. Der Neuyorker Bürgermeister Walker ist in Paris eingetroffen. Von der Pariser Polizei sind die Personalien des Mörders des Grafen Nardi ni fest gestellt worden. Daslitauische Standgericht hat sechs an dem Staatsstreich beteiligte Studenten zum Tode verurteilt. ders verwerflich ist, wird die Auslieferung des politischen Verbrechers zugelassen. Einschränkungen des politischen Asylrechts haben sich bereits in den bisherigen Auslieferungsverträgen des deutschen Reichs mit fremden Staaten befunden, insbeson dere die sogen. Attentats- und Anarchistenklauseln. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Auslieferung ist ferner, daß der fremde Staat die volle Gegenseitigkeit verbürgt. Die Ausliefe rung ist nicht zulässig, wenn nicht feststeht, daß bei sinngemäßer Umkehrung der Sachlage di« entsprechende Gegenleistung von dem fremde» Staat in Anspruch genommen und gelöst werden müßte. Von großer Bedeutung ist, daß durch das Auslieferungsgesetz die ordentlichen Gerichte zur Mitwirkung bei der Prüfung der Auslieferungs- ersuche berufen werden. Die Auslieferung darf nur bewilligt werden, wenn das Gericht sie für zulässig erklärt, es sei denn, daß der Verfolgt« selbst sich mit der Auslieferung zu Protokoll eines Richters einverstanden erklärt. Ocrtlich zu ständig ist das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der Verfolgte ergriffen oder ermittelt wird. Die ses kann zum Zwecke der Auslieferung die Aus lieferungshaft gegen den Auszuliefernden be schließen. Unter denselben Voraussetzungen wie die Aus lieferung ist auch die Durchlieferung eines Aus länders, der in einem ausländischen Staat ergrif fen morden ist, durch Deutschland zulässig. Deutsch lands geographische Lage bringt es mit sich, daß das Reich in zahlreichen Fällen als DurckMfe- rungsland in Frage kommt und in Anspruch ge nommen wird. Der Entwurf beschäftigt sich in einem weiteren Abschnitte mit der Herausgabe von Gegenständen, insbesondere Beweismitteln für ein auswärtiges Strafverfahren und in einem dritten Abschnitt mit der sonstigen Rechtshilfe in Strafsachen (ins besondere Zeugenvernehmungen usw.). Er stellt ein Rahmengesetz dar: soweit Auslieferungsver- träg« und andere Verträge sich in den Grenzen dieses Gesetzes bewegen, bedürfen sie nicht mehr der Zustimmung des Reichstags. Das Gesetz soll erst einige Monate nach seiner Verabschiedung in Kraft treten, damit die deutschen Behörden die Möglichkeit haben, sich auf die neuen Auf gaben vorzubereiten. »et Zutragung Im r. m» »«IW T».MdW ManiftMbsrg IM.» iS zrANeMkg. ««MwsrUIch WW «Esa: MI Siegert «I NM«d«a Mittwoch den U. Septemder M7 nachmittags 88. za-rgang AS 80 Mk., I» den «lukgabe- im Stadtgebiet 1.»» Mk., i.0v Mk. «»»,»«»»»>« I Ler Mr die ,« mm breite rinstzal«,« streik bttrügt »0 «oidpfennlg. Mr dl« l«7 mm breite amtliche Z«tle «»ldpsenntg. Mr dl« ?» mm brelte Zelle Im Redalti°»«tell« «0 dptennl-. Nie!»« Anzeigen sind bei «»Mabe ju bezahlen. Ilir Nachweis Vermittlung I Zell« Sondergebühr. — Für schwierige Satzart«« und Platz»« rschNften Ausschlag. Bel gröberen Aufträgen und im iwled««- halungkabdruck »rnmblgung nach feststehender Staffel. solßlg., ««telnummerlOPfg., Sannabe»dn»mmrcN0Ptg. «ni»: Lelptlg„gor. «»m»trrde,trr>Ir«nt<> t Frankenberg. »r 81. *»t««ir»MM»! Lageilatt Jmnknbergsachl««.