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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 13.05.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-05-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-192705133
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19270513
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19270513
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-05
- Tag 1927-05-13
-
Monat
1927-05
-
Jahr
1927
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Beilage zum Frankenberger Tageblatt Freitag, den 13. Mai 1VS7 r 111 8«. Jahraana ffMraft mit der Maßgabe, daß die Straftegister ktz der Staotsanwalrschaft des Landgerichts ge- »rstrafen überhaupt abgesehen Wenn die Feststellung dieser Fällen. Nachdruck verboten. 65 ich die kneifen sollte, damit Sie ihn erhörten, wegen muß das verhindert werden. Hauptsäch- hat es nichts geholfen, aber unter uns gesagt, lich ihretwegen hatte er damals das Inserat er- v. I. ihre Lage zu erleichtern, indem sie die Ge richte anweist, genau zu prüfen, ob in einem Strafverfahren überhaupt eine Auskunft über die dem Schädel gegen die Tür geflogen, weil der Oberst mich einfach umblies.' Ich erbitte kein Mitleid, aber vielleicht kneifen Sie für mich trotzdem Vie Daumen. Manchmal hilft es, manchmal auch nicht. Dem guten Platow, dem Lutti lachte glücklich vor sich hin, sie wußte es besser, warum ihm so zumute war, bis sie sich dann immer wieder sagte: die Bombe darf nicht platzen, nicht heute und nicht morgen, seinet- War der Verurteilte zur Zeit der Tat noch nicht 13 Jahre alt, so verkürzt sich die Frist von 5 Jahren auf 3 und die von 10 auf 6 Jahre. Bei Verurteilungen, die schon vor dem In krafttreten des Gesetzes in das Strafregister aus genommen worden sind, werden die Fristen berechnet, als ob das Gesetz schon zur Zeit der Aufnahme des Vermerks in das Register in Kraft gewesen wäre. s Wirkung des Völkerbundsekretariats bei der Durch führung der Dreimächtekonfcrenz beantragt. Der Generalsekretär des Völkerbundes Sir Eric Drum mond hat darauf sofort die Regierungen von Großbritannien und Japan davon in Kenntnis gesetzt, daß das Generalsekretariat bereitwilligst alles in seinen Kräften Stehende tun werde, um die Durchführung der Drcimächtekonferenz zu er möglichen. freue mich auf sie, ich werde den verrückten Gedanken nicht los, als wenn die Nacht mir Glück bringen müßte. Und darum und deshalb, vielleicht auch aus anderen Gründen, will ich gleich morgen rmttag um zwölf auf das Negi- mentsgeschüftszimmer gehen, obgleich ich mir von dem Reporter noch eine dreitägige Frist ausbat. Es ist besser, der Kommandeur erfährt gleich morgen alles von mir, als das; er es später von anderer Seite erfährt. Vielleicht, daß Sie morgen um die zwölfte Stunde einmal an mich denken. Und wenn sie da plötzlich einen lauten Knall vernehmen, dann bin ich mit ist, das im Rückfälle mit besonderer Strafe be droht ist. Ohne Zweifel enthalten diese Vorschriften ein« wesentliche Verbesserung der bisherigen Lage eines Verurteilte», dem seine erlittene Strafe bisher wie ein Bleigewicht für Lebenszeit anhing und das wirtschaftliche Fortkommen erschwerte. Jedoch auch jenen, welche auf die Wohltat der beschränkten Auskunfterteilung und der Straf tilgung nach den gesetzlichen Vorschriften noch keinen Anspruch haben, sucht eine allgemeine Ver fügung des Preußischen Justizministers vom April Das Gehalt des Ministers wird gegen diq Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten Im letzten Augenblick meines Lebens die An ordnung treffen, daß man mich an jener Stelle vorbeiträgt, an der Sie mir damals erzählten: „Wissen Sie, wer am meisten klopft? Die ttommandeuse!" Sollten Sie da, natürlich ganz zufällig, meinem Sarge begegnen, dann weinen Sile mir bitte keine Träne nach. Tränen entstellen immer, und das dürfen Sie mir nicht antun, daß Sie, wenn auch nur für flüchtige Sekunden, weniger schön und verführerisch erscheinen, als ich Sie bei Lebzeiten so gern sah. Und damit gute Nacht, gnädiges Fräulein, richtiger gesagt guten Morgen! In aufrichtiger Verehrung bin ich stets Ihr sehr ergebener Fritz von Ziegelbach." , ,, finanznnnisteriums eine Konferenz der Finanz- wenn die Strafe wegen eines Vergehens verhängt Minister der Länder stattfinden, die sich mit der Inserat er funden, da mußte sie jetzt tun, was sie konnte, um ihn vor den Folgen zu schützen; das auch Pen, in deren Amtsbezirk der lerurteilten liegt. In diese Re- haupt zur Erhebung der öffentlichen Anklage oder zum Antrag auf Erlaß eines Strafbefehles kommt. Bemerkt sei noch, daß ein unter Eid stehender Zeuge auf Befragen auch eine erlittene Strafe angeben muh, die im Strafregister getilgt ist. Völkerbund und 6eeabrWungr- ionserenz Genf, 12. 5. TU. Das Völkerbundssekre- tariat veröffentlicht soeben ein offizielles Com- munique, nach dem die Regierungen von Groß britannien und Japan das Sekretariat davon in Kenntnis gesetzt haben, daß sie die Einladung Am u. Rai lionkerenz der Nnanzminiiter Berlin, 12. 5. Am 18. Mai wird !m Reichs-- Dues» ständig rviederkehrenden Forderungen führte» schließlich dazu, datz auf Antrag und aus „besonderer Gnade" würdigen Personen die Lö schung des Stcafoermerks bewilligt werden konnte. Während des Krieges ergingen dann alljährlich am Geburtstage des früheren Kaisers Gnaden-j erweise, durch welche Personen, die sich eine be- Strafe vollstreckt, verjährt oder erlassen ist. Be> jugendlichen Verurteilten, die zur Zeit der Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat ten, verringert sich die erstere Frist auf 3, die letzrere auf 6 Jahre. Die Frist für die Tilgung der Strafvermerke im Register beginnt mit dem Tage, von dem ab nur noch beschränkt Auskunft zu erteilen ist. j 5 Jahre beträgt sie, wenn auf Verweis oder auf Geldstrc o bis zu 500 Mark oder auf Haft," Festungshaft oder Gefängnis von höchstens einer Woche, allein oder in Verbindung miteinander oder mit Nebenstrafen erkannt worden ist, aus genommen die Fälle, in denen auf Ueberweisung an die Landespolizeibehörde oder aus die Zu-- lässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt worden ist. 10 Jahre beträgt die Frist in allen übrigen kunstserteiluug unterliege!!, ist nur den Gerich te», der Staatsanwaltschaft sowie auf ausdrück liche» Ersuchen den obersten Reichs- oder Landes behörden Auskunft zu erteilen, wobei aber dann Der FUtzumfor Humoristischer Roman von Frhr. v. Schlicht. fUrheberrechtsschutz durch Verlag Osk. Meister, Werdau.) Negisterpflichtig sind alle verhängten Freiheits strafen, die auf Verurteilungen der Gerichte oder auf Strafverfügungen oder Strafbescheiden deut scher Behörden beruhe» und auf Freiheitsstrafen oder auf Geldstrafen von mehr als 150 Mark lauten. Demnach sind alle geringfügigeren polizei lichen Geldstrafen wegen Ilebertrerungen usw. nicht registerpflichtig. Verurteilungen zu Verweis oder- geringen Geldstrafen sind nur registerpflichtig, bewilligt. Die Nationalsozialisten fehlten bei der Abstimmung. Kapitel 24 Absatz 1 wird sodann genehmigt, ebenso die Kapitel Landessürsorgeverband und Wohlfahrtspflege. Die hierzu vorliegenden Min- derheitsantcäge werden abgelehnt, mit Ausnahmq eines Antrages, der 10 000 Mark für den Ak. beiterturn- und Sportbund fordert. Die mit den Etatskapiteln verhandelten Anträge gehen an den Haushaltausschuh In der fortgesetzten Beratung wird das Kap. 38 — Arbeiterwesen und Arbeiterschutz — nach kurzer Beratung genehmigt. Außer den AusschuKanträgen finden »och zwei sozialdemokratische Minderheitsanträge Annahme, die Regierung zu ersuchen, dafür besorgt zu sein, daß alle bei den Schwerbeschädigtenabteilungen! »ach Ablauf einer weiteren Zeitspanne der Ver. merk überhaupt zu tilgen. Diese Bestimmung trifft nicht zu für Verurteilungen zum Tode und für Zuchthausstrafen. Wenn eine Person mehr fach verurteilt wurde, ist über alle Verurteilungen eine unbeschränkte Auskunft zu geben, solange die Bewährungsfrist für die zuletzt erlittene Strafe noch nicht abgelaufe» ist. Ebenso kann eine Tilgung der Vermerke erst erfolgen, wenn auch der letzte tilgungsreif geworden ist. Heber Verurteilungen, die der beschränkten Aus- stimntte Anzahl von Jahren seit der Verurteilung vorwurfsfrei geführt hatten, die Löschung ihrer Strafen im Strafregister soweit gewährt wurde, daß Mr den Gerichten und bestimmten höhere» Behörden auf besonderen Antrag Mitteilung über die erlittene Strafe gegeben werden durfte. Diese Strafen unterlagen also der beschränkten Aus- künftserteikung, während von einer Tilgung keine Reds fein konnte. Nach der staatliche» Umwälzung wurde die Forderung nach Tilgung der Strafvermerke erneut geltend gemacht und fand ihre Gewährung in dem Gesetze vom d. April 1920 über „beschränkte Auskunft aus dem Strafregister und die Tilgung W Strasvermerken". Nach diesem Gesetze, das L. Juli 1920 in Kraft trat, ist über eine kxxurktmng, die tm Strafregister vermerkt ist, M Ablauf einer bestimmten Bewährungsfrist noch beschränkte Auskunft zu erteilen uno Sächsischer Landtag Dresden, 12. 5. Die Tagesordnung der heutigen Landtagssttzung umfaßt 25 Punkte. Zunächst findet dis Beratung über Kapitel 24 — Abteilung 8, Arbeits- und Wohlfahrtsminifta- rlum — in Verbindung mit dem Kapitel Landes fürsorge-Verband und Wohlfahrtspflege und meh reren Anträgen statt. Den Bericht erstattet Abg. Müller-Planitz (S.). Er beantragt namens des Ausschusses Ge nehmigung der Einstellungen und Ablehnung de» Gehalts des Arbeitsministers. Zu Kapitel 38 — Landessürsorgeverband und Wohlfahrtspflege — liegen zahlreiche Anträg» aus Erhöhung der Einstellungen vor. gister werde» alle gerichtlichen Strafen einer Per son eingetragen und die Aufzeichnungen erst ver- uichttf ivenn durch das zuständige Standesamt der Tod der betreffenden Person der Register stelle mitgeteilt wird. Gegen diese Verewigung erlfttever Strafen und die bürgerliche Bemaks- lung auf Lebenszeit für viel« Menschen, die weni ger aus verbrecherischem Trieb als in jugend- Mem Leichtsinn oder in wirtschaftlicher Not sich Vergehen gegen die Strafgesetze hatten zuschulden koistnre» lassen, wurde seit Jahren nicht nur von hon yMtischen Parteien sondern auch von führen- de» Juristen und Bolkswirtschaftlern imtnev wieder Stellung genommen und eine Löschung dieser Einl- trägungen im Strafregister gefordert für alle Per sonen, die nach Ablauf einer bestimmten Frist durch untadeliges Verhalten bewiesen hatten, daß sie keine gewohnheitsmäßigen, sondern nur ge-- legenüich« Gesetzesbrecher waren. der Vereinigten Staaten zur Teilnahme cm einer Seekonserenz angenommen haben, die Mitte Juni in Genf stattftnden soll. In Uebereinstrmmung mit der Negierung der Vereinigten Staaten haben erMM die Negierungen von Großbritannien und Japan: ' beim Generalsekretär des Völkerbundes die Mit ¬ überhaupt nicht weiß, wie der Mann aussehcn müßte, der wirklich jemals Gnade vor Ihren schönen Augen findet. Schade, gnädiges Fräu lein, daß die Äugen auf der mir freundlichst übersandten Photographie nicht sprechen können. Ich habe in die noch öfter hineingefthen als in die wirklichen, aber die lebenden gefallen mir doch weit besser als die andern. Kunst stück! Einer solchen Schönheit wie Ihne» bin ich bisher überhaupt nur einmal in meinem Leben begegnet, ich kann die nicht vergesse», aber sonderbar, so oft ich jetzt an die andere zurückdenle, sehe ich stets ganz deutlich nur Sie, gnädiges Fräulein, vor mir. Doch was rede ich da alles, ich wollte Ihnen sagen, wie ich mich über Platows Glück freue, hauptsächlich deshalb, weil er das Glück nicht bei Ihnen fand. Sie werden das richtig ver stehen, gnädiges Fräulein, nicht etwa, als ob er das Glück nicht bei Ihnen gefunden hätte» im Gegenteil, er wäre sicher doppelt und drei fach glücklich geworden, aber trotzvem, ich weiß es doch nicht so recht. Ich weiß heute ülnr- haupt nichts, vielleicht liegt das daran, weil ich heute zu viel erlebt habe. Manches Traurig« und Trübe, aber ich bin trotzdem so guter Laune wie selten. Wie kommt das nur? Halt, ich glaube, ich weiß es. Der Reporter war vorhin bei mir. Ich erzählte Ihnen, daß ich damals bei der Aufgabe des Inserates seine Hilfe brauchte und daß ich ihn zum Schweigen verpflichtete. Es würde zu weit führen, wenn ich Ihnen alles, was er mir sagte, wieder berichten würde. Genug, der Herausgeber der Zeitung will wissen, wer ihm das Inserat über gab, und ich habe ihn seiner Schweigepflicht entheben müssen. Spätestens übermorgen weiß die Kommandeuse, warum ihr Klopfen und Suchen vergeblich war und mich bleiben mußte. Und wenn die alles weiß, dann gute Nacht! Aber ich empfinde vor dieser Nacht keinen Schrecken und kein Grauen, im Gegenteil, ich Und als sie dann endlich bei dem letzten Wort angelaugt war, da begann sie mit dem Lesen wieder bei dem ersten. Ihre Abspannung war verflogen, vergessen waren alle Zweifel der ver- gangenen Nacht, glückselig mit leuchtenden Augen lag sie da uno las und las. Mochte er es sich selbst und auch ihr noch nicht eingestehen, sie hörte es trotzdem aus jeder Zeile heraus, daß er sie liebte. Sollte die Antwort darauf, daß er es nicht begriff, warum er trotz alledem so fröhlich und so lustig war, wirklich imr darin bestehen, daß er den Besuch des Reporters erhalten hatte und weil die Bombe jetzt platzte? langen Stubenarrest erhalten würde, bann hatte ja auch sie darunter zu leiden, wenn sie ihn wochen lang nicht sah. Die Bombe würde platzen! Der Gedanke be schäftigte sie jetzt ausschließlich, das ließ sie sogar vergessen, daß sie liebte und daß sie wiedmgeliebt wurde. Vis bann immer mehr der Gedanke in ihr wach wurde, sie müsse die Strafe, die ihm bevorstand, von ihm abwenden. Ja, das mußte sie tun, und wenn es ihr gelungen war, dann, aber auch erst dann waren sie miteinander quitt» dann war sie ihm zu keinem Dank mehr ver pflichtet, wenigstens zu keinem größeren, als er ihr- Dan» hatten sie sich gegenseitig in einem Augenblick schwerer Gefahr beigestanden. Und mit cmemmal glaubte sie auch zu wissen, wie sie ihm Helsen könne. Lutti lachte fröhlich und übermütig vor sich hin, sie überlegte ihre« Abg. Grellmann (Dntl.) begründet einen Antrag auf durchgreifende Reform der Versorgung der Kleinrentner und Kriegsbeschädigten. Er bittet dis Regierung, bei der Reichsregierung auf baldige Verabschiedung eines neuen Rentnervev- sorgungsgesetzes zu dringen und dl« Grenze, in welckzer das Vermögen der Unterstützten nicht ge pfändet werden darf, von 5000 auf 10 000 zu ooin Reichsfinanzminister eingebrachten Vorkag« zur Vereinheitlichung des Steuerwesens beschäf tigen wird. Die Vorlage ist dein Reichskabinett bereits zugegangen Es bandelt sich dabei um das Steuervereinheitlichungsgesetz, dem folgend« Gesetze angefügt sind: Das Grundsteuerrahmengeseh, das Gewerbe steuerrahmengesetz, das Gebäude Lntschuldungs- steuergesetz und das Steueraupassungsgesetz. Das Grundsteuerrahmengesetz will eine» einheitlichen „Hauptsteuersatz" für das gesamte Reichsgebiet schaffen, der unter der Annahme eines erheblich geringere» Mesanitaufkomme» an Grundsteuern ak« bisher ermittelt worden ist. Die Länder und Gemeinden sollen auf dieser Grundlage ihre Tarif. Vorschriften treffen, indem sie das Maß der zu erhebenden Grundsteuern in Prozenten des Haupt steuerbetrages fest'etzen. Nach denselben Grundsätzen soll die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgen. Das Gebäude-Entschuldungssteucrgesetz bezweckt eine einheitliche Regelung des Geldentwertungs». ausgleichs bei bebauten Grundstücken. Die Ver. einheitlichung der Steusrverwaltung soll durch das Steueranpassungsgesetz erreicht werden. Der Steuerpflichtige soll bezüglich der Reichs-- und Landessteuern nur eine Steuererklärung abgeben, nur einen Steuerbescheid erhalten und nur an eine Steuerkasse zahlen. StrafreM« und Löschung von Musen . Von C. Hartenfels, Hage». Um die Mitte des 19. Jahrhunderts gab der berühmte französische Kriminalist Bonneville de MarMgY in einer Schrift „De l'amölioration he ka criminelle" die Anregung zur Einführung ver .Masters judlciaires", der sogenannte» Straf regsster, m welche die gerichtliche» Bestrafungen MM Person eingetragen werde». Auf diese Muffst sollte nicht nur der Richter in die Lage werde», die frühere» Straft» eines An- N sÄtzustellen, sondern auch die Behörden A« Wahlfahigkeil, Wahlberechtigung und 'lltMgssähigkeit einer Person int öffentliche» sft unterrichtet werden. Onkgr deutsche Staaten wie Baden, Bayern, Württemberg und Sachsen folgte» bald denk fram ÜmHm Vorbild«. Durch einen Bundesratsbe- " Utz vom 16 Juni 1382 wurde die Einrichtung s ' und die wechselseitige Mitteil- -er Strafliste für das Deutsche Reich ein- . Das Gesetz trat am 1. Oktober 1832 gnädiges Fränkel», ich habe auch gar nicht gekniffen. . , „ Man kann nie wissen, wie es kommt. Sollte ihretwegen, denn wem, sein Streich bekannt wurde, ich morgen al» Leichnam aus dem Regiments- wenn seine Vermutung, die er so oft gegen sie büro fortgeschafft werden, dann will ich noch äußerte, eintraf, daß er znm mindesten einen bemerkt werden »MH daß die Verurteilung der Vorstrafen von der Negisterbehörde einzuholen beschränkten AuAnfttertei^ Der Minister fordert strenge Prüfung, ob Personen darf Mitteilung aus dem ^naftegistcr Einforderung der Strafliste zur Aufklärung nicht gemacht werden. Diese Vorschriften gelten. des Sachverhalts einer strafbaren Handlung not- die Auskünfte aus Polizer-StraM wendig ist. Es sei zu beachten, daß jede unnötige der Ausstellung polizeilicher Führungszeug- Ermittelung etwaiger Vorstrafen eines Beschuk- msse bleibt auch die Bestrafung, die der be-. d.^e» für diesen und seine Familft eine Bloßs- schränkten Auskunft unterliegt, außer Betracht. stellung mit sich bringen könnte, die tunlichst ver- Die Frist, nach deren Ablauf, vom Tage der. mieden werde» müsse. Zu beachten sei auch, Verurteilung ab gerechnet, nur beschränkt Aus-s daß bei Einsichtnahme in solche Akten, nament- kunft erteilt werden darf, beträgt: 5 Jahre, Zich auch im Falle ihrer Versendung an andere wenn auf Verweis oder auf Geldstrafe bis zu Behörden, der Inhalt der Auszüge weiteren Krei- 500 Mark oder aus Freiheitsstrafe von höchstens sen bekannt werde 3 Monaten, allein oder In Verbindung miteinau- Ei.mküaiaen Stranacbeu werde von der Auch heute lag auf dem silbernen Tablett, das Has Mädchen ihr an ihr Bett reichte, eine Un- Müge Briese aller Art, bis ihr bet der flüchtigen Durchsicht der noch uneröffneten Sendungen Ziegeldachs Brief als erster auffiel. Sie kannte Me Handschrift längst zur Genüge. Was hatte er ihr zu schreiben? Die Angst befiel sie plötzlich, H inöchte ihr Vorwürfe machen, daß sie auch Mjt Platow nur ein Spiel trieb, oder wollte ex ihr etwa, als größte Neuigkeit, die ihr natür- W schon längst bekannte Tatsache Mitteilen, daß sie Baronin abgereist sei? Einen Augenblick zögerte sie nun doch noch, mit der Lektüre zu beginnen, dann aber las sie Mit immer wachsender Erregung, während sie Unfig die Farbe wechselte: „Mein sehr verehrtes, gnädiges Fräulein! N« hatten die große Liebenswürdigkeit, mir beute abend Platow in meine Wohnung zu schik- ft», damit er mir gleich von seiner Verlobung erzählte, und Sie ließe» mich durch ihn fragen, chas ich nur dazu sage, daß er sich nun doch Mt Fräulein Milda verlobte und nicht mtt Ihnen. Da muß ich Ihnen zunächst das Kom pliment machen, daß Sie wohl noch keinem Ihrer Freier einen so originellen Korb gaben, denn Platow ist so fest davon überzeugt, von Ihnen keinen Korb erhalte» zu haben, daß es Mich nicht wundern sollte, wenn er sich demnächst einbllden sollte, Sie hätten ihm Ihr Jawort gegeben, aber «r hätte sich trotzdem für Milda Entschiede». Er ist ja so ein lieber, »etter, an- iwändiger Mensch, aber trotzdem, ob gerade er M richtige Mann für Sie gewesen wäre, bas Möchte ich denn doch bezweifeln, schon weil ich der oder mit Nebenstrafen, erkannt worden ist. ' Ausgenomms^ werde» können. ... —» die Landespollzeibehörde oder auf Strafen nicht schon zur Prüfung der Zuständigkeit Zulässigkeit der Po^ notwendig sei. werde mit der Ein- 10 Jahr e beträgt die Frist bei Freiheits fgxderung des Registerauszuges in der Regel gs- trafen von uiehr als 3 Monaten oder bei Geld- ' werde» können bis ftititebt ob es über- trafen über 500 Mark. In diesen Fällen läuft """" werden rönnen, ms uoer >ie Frist erst von dein Tage ab, an dem diej
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