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- LH - — 120 — 1314 erhält das Kloster anscheinend das letzte Stück von Greifendorf als Geschenk vom Burggrafen Albert von Altenburg"?). Hier ist der Ort, den Besitzerwechsel in Greife ndorf im Zusammen hang zu betrachten. Den Teil, den Ulrich von Maltitz 1296 bzw. 1298 an das Kloster verkaufte (Anin. 44 i und 44 Ic), haben wir auf Grund der Erwähnung des „befestigten Hofes" als den kürzern westlichen Teil des Dorfes feststellen können. Beachten wir nun folgendes. Die beiden andern Teile werden 1284 (Anm. 44lr) und 1317 (Anm. 44p) von den Burggrafen von Altenburg dem Kloster geschenkt, der erste als Sühne für die Sünden der Vorfahren. Sollte hierin nicht ein Hinweis auf die Schmälerung des Klosterbesitzes auf Grund der Hersfeldschen Grenzaussassung zu sehen sein? Auf Grund dieser Auffassung hatte der Markgraf (offenbar Heinrich der Erlauchte) unter anderm den länger« öst lichen Teil von Greisendorf vom Kloster Altzella zurückgesordert und damit die Burggrafen von Altenburg belehnt. (Vielleicht war auch hier — aus denselben Gründen, die wir für Langenau (Anm. 41) annahmen — der östliche Teil der heutigen Greifendorfer Flur damals noch gar nicht bebaut,- vielleicht geschah das erst durch die neuen Lehnsherrn.) Später waren doch wohl Zweifel aufgetaucht, ob der Altzellische Besitz mit Recht verkleinert worden sei. Ein Vergreifen an geistlichem Gute war eine schwere Sünde. Daher die Schenkung. Wir folgern: 1284 und 1317 handelt sichs um den östlichen Teil der heutigen Greifendorfer Flur, also um Wiedererlangung einst verloren gegangenen Besitzes. — Da von den Sünden der Vorfahren die Rede ist, dürfen wir weiter schließen, daß der Widerspruch gegen die angebliche Verletzung Hersfeldschen Gebiets durch das Kloster Altzella wahrscheinlich schon im Anfang der Regierungszeit Heinrichs des Erlauchten (1221—1288), also bald nach der Beendigung des Mildensteiner Streits erhoben worden ist. Um diese Zeit übernahm Heinrich der Erlauchte das Hersfeldsche Lehn, das durch die Aechtung der Mildensteiner erledigt war, und bei dieser Gelegenheit werden auch die Grenzen dieses Gebiets festgestellt worden sein, jedenfalls ganz im Sinne der spätern Urkunde von 1292. Vielleicht darf in diesem Zusammenhänge auch nochmals auf die Urkunde vom 4. Jan. 1286 (S. 119) hingewiesen werden, wonach Heinrich der Erlauchte dem Kloster Altzella das Dorf Lützelbach schenkt — als Vergütung für einen dem Kloster an getanen Schaden, der aus 60 Mark geschätzt wird. Vielleicht dürfen wir auch hierin einen Hinweis auf die unrechtmäßige Beschneidung des Altzellischen Besitzes erblicken. Vielleicht waren die letzten Regierungsjahre Heinrichs des Erlauchten die Zeit, da die Erkenntnis dämmerte, daß mqn dem Kloster Unrecht getan, oder wo die Beziehungen zum fernen Hcrsfeld stark gelockert waren und daher weniger wertvoll erschienen als die zum näheren Kloster Altzella, oder wo man, älter geworden und angesichts des Todes, es für rätlich hielt, die mit Recht oder Unrecht gekränkte heimische Kirche zu versöhnen. Warum aber ist in keiner Urkunde von der angeblichen Grenzverletzung und von Landherausgabe die Rede? Wäre es nicht denkbar, daß die Personen, die in Sorge um ihr Seelenheil durch Schenkungen an das Kloster Altzella früher begangenes Unrecht wieder gut machen wollten, die Bedingung gestellt hätten, daß von dem, was vci gangen, -nicht geschrieben werden dürfe und daß etwaige Urkunden, die von der peinlichen Vergangenheit zeugten, zu vernichten seien? Verfolgen wir nach diesem notwendigen Aufenthalt die Vergrößerung des Zelli- schen Besitzes weiter. Um 1320 wird Cunnersdorf b. Hainichen erworben. Auch hier werden durch unsre Auffassung über die westlichen Grenzverhältnisse des Alt- zellaer Gebiets die vorhandenen Urkunden (Anm. 18 und 16) lebendig. Die Grenz ziehung von 1185 hatte die heutige Eunnersdorser Flur der Länge nach zerschnitten. Wahrscheinlich war auch Eunnersdorf — ähnlich wie Langenau (Anm. 41) — damals nur linksseitig entwickelt. Die Geländeverhältnisse (links Flach-, rechts Steilgehänge) und das heutige Flurbild sprechen durchaus dafür. Eunnersdorf gehörte also auf unbestrittenes Hersfcldsches Gebiet. Wahrscheinlich ist es auch hier Heinrich der Erlauchte gewesen, der diesmal die Ritter von Honsberg mit Cunnersdorf belehnte und ihnen nach der Zurückoerlegung der Altzellaer Westgrenze die heutige Ostseite dir Dorfflur dazu verlieh. Die Honsberge hätten dann die Besiedelung dieser Ostseite durchgeführt. — Nach unsern Urkunden verkauft nun der alternde Tilych von