Volltext Seite (XML)
59 60 clbc in den Stand gesetzt sehe, deren etwaige Bestellungen in ollandischcr, belgischer und französischer Literatur, letztere sowohl in Original-, als namentlich in Brüsseler Ausgaben, zu besorgen. Seit der Zeit sind mir bereits von vielen Seiten die mannigfal tigsten Aufträge, und über deren Effectuirung die schmeichelhaf testen Beweise von Anerkennung zu Thcil geworden. Durch meine noch immer sich erweiternde Verbindungen, werde ich künf tig alle Bestellungen noch schneller und billiger, als bisher, befrie dige» können und empfehle mich daher meinen Herren Collegen für Alles, was sic aus Frankreich, Holland, und besonders Belgien zu beziehen wünschen, da auch von hier aus regel mäßig jede Woche nach Leipzig crpedirt wird. Aachcn, im Deccmber 1834. I. A. Maycr. sivu.^ VorklieiHillltes ^nerliieten kui' särninkliclie cleuksclie Luck>Iil>nc!Iuii§en. In jeder Lauer Ilütto wie in jedem Lürxerlisuse des Lünixreiclis 8aclisen uncl seiner Orenr.jirovinren wird <ias 8äel>sisclie VvIIcslilatt die „Ameise" gelesen, wie seine, bereits 5000 Lxemplars übersteigende uncl käglieli Iwcb waeli- sende Aullage belcundet; eine ülinliebe Verbreitung geniesst un ter cleiu geistlicben uncl 8cliu>lelirer-8tande 3er ebenfalls von uns verlegte „8cbul- u»3 Lpboral-Lote »us 8acbsen, ein IVocbcnblatt kür vaterländiscbes Lirclien- un3 8cliulwesen;" kür cliese beiden Llätter nun erbieten wir uns besouclere Verlabzgi, ^eiAeu susrvürtiAer L uvlilcsiiäIriiiAeu in 6000 Aullage 2» «lruclcen un3 unter nacbstebenden Ledingun- gen 3er Ameise sowokl als 3eni 8ekul - un3 Lplioral-Loten als litersrisclie Leilagen unentgel3Iicli beiLukügen. 1) Ls werden kür 3en Viertelbogen, auk einer o3er bei3en 8eiten be3ruclct, weiter o3er enger 8atr, gleicb- viel, ru 6000 Aullage inclus. Laziier un3 Li ulegen 8 >/'. 12 j/. kreuss. klour. beraklt. 2) lecles lausend clarüber mit verändertem liopke und Lirnien 2» beliebigem Oebraucbe un3 rur Leilegung in sn3ere 2eitscbriktcn, an 3eren Le3aetionen wir Lugleieli die 8pe3itio» 3er mebrge3ruclcten Aullage unentgelcllieli, jedocli natürliek vbne Leberualmie 3er lransportlcosten besorgen, Icostet inclus. Lapier 1 4x(. Lreuss. llvur. 3) Die Gablungen müssen wir uns baar oder clurcb Anwei- sung auk clen Leipziger Lommissiouair 3er betrelkenden Uucbbandluug erbitten. Lür das ganre Lönigreicli 8acbsen, dies dürken wir mit 6ewisskeit versicliern, giebt es Icein vollständigeres, ausreiclienderes und in seinen Lesultaten befriedigenderes Ver- dreitungsmittel literarisolier Verlagssnreigen, als das Leilegen bei unser» Llättern, das jede anderweite Leilage ru irgend ei nem andern säcbsiselien ölatte mindest kür den Lereicli des L ü- nigreielis 8aebsvn und der anliegenden Lrvvin- ren durcbaus übertlüssig macbt. Llriniina, Ausgang Ilecemder 1834. Las Verlsgs-Lomptoir daselbst. slio.s xI- Zu gefälliger Beachtung! Uni alle Differenzen und etwaige Mißverständnisse zu vermei den, zeigen wir hierdurch an, daß wir unsere Zahlungen in der Ostcrmessc (durch unsereHcrrenCommissionairc in Leipzig, Frank furt a. M. und Stuttgart) leisten werden, so weit uns die Rcgu- lirung der Rechnungen durch zeitige Einsendung der Auszüge möglich gemacht wird. Wir lösen daher auch keine Anwcisungc n ein, wenn wir nicht ausdrücklich um deren Ab gabe gebeten haben. Zugleich bitten wir, Alles, was Sie von unscrm Verlage noch vorräthig haben, zur Disposition zu stellen, weil wir densel ben erst gegen Ende des Jahres versandt haben. — Ihre gute Verwendung hierfür werden wir gern crwicdern. Speyer. I. I. 'Rolb'sche Buchhandlung. 8- l. klcidhard's Musikalienhandlung. slll.j Da wir mit unserm Musik. Pfennig - Magazin für Gui tarre und Gesang ein Jntclligcnzblatt verbunden, wovon monat lich eine Auflage von 10,000 erscheint, und die gespaltene Keile nur mit 1 s/. berechnen, zeigen wir dessen Zweckmässigkeit hiermit er gebenst an, und bitten die Jnserations-Aufträgc schleunigst, nebst 2 — 4 Erempl. vom Werke selbst ä (lond. — cinzusenden. 1000 Anzeigen mit unserer Firma zum Beilegen berechnen wir mit 1/. Bonn, im Dcc. 1834. Oberl. Buch-, Kunst- und Musikhandlung Dunst u. LomH. sll'--) An die Herren Verleger! Diejenigen Buchhandlungen, welche im Litcraturblattc des Phönir eine schnelle Würdigung ihrer Vcrlagsartikcl vom Unter zeichneten zu erhalten wünschen, sind ergebenst aufgcfordert, ein Eremplar derselben unverweilt an die Adresse: I. D. Saucr- länder in Frankfurt a. M. zu senden. vr. Aar! Gutzkow. Erwiederung auf die in Nr. 50 des Börsenblattes von Herrn Hartknoch erlassene Anzeige wegen angeblichen Nachdrucks von: „Seume's Leben und Gedichte." Der Unterzeichnete übernahm die fragliche Ausgabe von Seumc von dem zeithcrigcn Eigenthümcr im guten Glauben, da Letzterem bei Erscheinen der crstenAusgabc nicht im Gering sten ein Anstand gemacht wurde oder gemacht werden konnte, s» bestimmt und strenge auch die hiesige Gesetzgebung gegen den wirklichen Nachdruck ist. Allein abgesehen von allem klebrigen, kann es überhaupt heute eben so wenig ein strafbarer oder verächtlicher Nachdruck sein, Seume's Gedichte hcrauszugcbcn, als etwa Voltairc's, Rous- seau's, Montcsguicu'ö u. s. w. Werke. Sie sind Gemeingut Aller geworden. In Leipzig selbst hat man unter Anderen Shakespcare's Werke u- dgl. hcrausgcgcbcn, ohne sie von deren Erben erkauft zu haben. — Nach Herrn Hartknoch's Ansicht müssen conseguentcr Weise auch dies Nachdrücke sein; denn der Umstand, daß die Sache Ausländer trifft, ändert nicht das Mindeste; denn ein Diebstahl (was der wirklichc Nachdruck ist, aber auch nur dieser) kann auch gegen Fremde nicht mehr erlaubt sein, als gegen Inländer. Die von Seiten des Bundestags niedcrgcsctztc Commission hat sich schon vor zehn Jahren dahin ausgesprochen, dass alle Werke, zehn oder höchstens fünfzehn Jahre nach dem Tode des Verfassers, als Gemeingut betrachtet werden müssen. Diese so natürliche Ansicht spricht auch die diesseitige Gesetzge bung aus, nur daß sic noch strenger ist, und den Verlegern-c. zwanzig Jahre lang nach dem Tode des Vcrf. noch das ausschließ liche Eigcnthumsrccht garantirt. (Kaiserl. Dccrct über Organi sation des Buchhandels vom 5. Fcbr. 1810.) Da Scumc am 13. Juni 1810 starb, so kann sonach im ge setzlichen und rechtlichen Sinne von einem Nachdruck undConsisca- tion gar keine Rede sein. Darum ist auch von Seiten der Behörden (die bei einem wirklichen Nachdruck selbst ohne besonderes Anrufen des bcthciligten O rigi na lv erlcgcr s schon ex okllcio hätten cin- schrciten müssen) weder bei der ersten, noch bei der zweiten Ausgabe von Seume's Leben ic. auch nur der geringste Schritt ge schehen, — ausser, daß sic sich zum Thcil Liese Ausgabe selbst angcschafft haben.