Volltext Seite (XML)
7652 Börsenblatt s, d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ov 146, 28. Juni 1S1V. Missionär und endet für Remittenden mit deren Übergabe an den Kommissionär des Adressaten oder an den Adressaten selbst. b) Für die auf dem Kommissionsplatz abhanden gekommenen Rechnungspakete (Beischlüsse) ist der Kommissionär hastbar, wenn nachweislich der Verlust durch dessen Verschulden entstanden ist. Ist ein solches nicht scstzustellen (insbesondere wegen der herkömm lichen Abgabe der Pakete ohne Quittung oder Avis), so haben der Sortimenter (als Absender oder Empfänger) und die beteiligten Kommissionäre dem betressenden Verleger die Hülste des Faktura betrages des abhanden gekommenen Pakets zu gleichen Teilen zu ersetzen. Die Haltbarkeit der Kommissionäre erlischt jedoch in allen Fällen ein Jahr nach dem Termine, zu welchem die Verrechnung des Inhalts der Pakete stattzusinden hatte. Herr Otto Meißner: Am Schlüsse von § 20, Absatz fl) steht: Die Haftbarkeit der Kommissionäre erlischt usw. Wir schlagen vor, die Worte »der Kommissionäre« zu streichen und zu sagen: Die Haftbarkeit erlischt jedoch in allen Fällen usw. Herr vr. Erich Ehlermann: Der Absatz a) des § 20 handelt von der Haftbarkeit des Sortimenters, der Absatz b) nur von der Haftbarkeit, die aus dem Wege des Buches über den Kommissions platz entstehen kann. Es beziehen sich also naturgemäß die Bestim mungen unter b) nur auf die Haftbarkeit des Kommissionärs; das Sortiment kommt dabei nicht in Frage. (Widerspruch.) Der § 20 wird mit der von Herrn Meißner beantragten Änderung angenommen. VII. Beförderung auf direktem Wege. 8 21. Koste n. wird ohne Diskussion angenommen. §22. Haftbarkeit für Sendungen. Herr Paul Nitschmann (liest): §22. Haftbarkeit für Sendungen. a) ^Die Haftbarkeit des Bestellers für die ihm aus Verlangen direkt zugehenden Sendungen beginnt mit dem Augenblick der Absendung. b> Die Haftbarkeit des Bestellers sür Remittendensendungen, die auf Wunsch des Verlegers direkt erfolgen, endet mit dem Augen- Herr Paul Ritschina»»: Wie wir in §4 das Wort »Besteller« statt des Wortes »Sortimenter» ausgemerzt haben, so könnten wir auch hier wieder sagen: Die Haftbarkeit des Sortimenters. Wenn hier z. B. steht: Die Haftbarkeit des Bestellers sür Remittenden sendungen usw., so ist der Besteller in diesem Falle ja der Verleger, also ein anderer, als gemeint ist. Ich wäre dafür, das Wort »Sor timenter« wieder herzustellen. Abstimmung: § 22 wird nach dem Anträge Nitschmann in der alten Fassung angenommen. Herr Paul Nitschmann (liest): §23. Direkte Sendungen. a> Der Besteller hat das Recht, den Weg, aus dem er das Bestellte zngesandt haben will, vorzuschreiben. b) Wenn der Verleger aus irgend einem Grunde eine direkt verlangte Bestellung nicht direkt expediert, so ist er verpflichtet, sofern die Bestellung von einer mit ihm in Nechnnngsverkehr stehen den Firma ausgegangen war, den Besteller sofort zu benach richtigen. Herr Eduard Faust beantragt hier zu sagen: den Besteller sofort direktzu benachrichtigen. Vorsitzender: Die Sache ist nicht gefährlich; sie kostet den Verleger lediglich einige Postkarten. Herr Otto Paetsch: Es wäre eine Anstandspflicht dem Sor timenter gegenüber, wenn er direkt benachrichtigt würde in bezug aus die Bestellungen, die er direkt an den Verleger gerichtet hat. Vorsitzender: Wenn ich nicht irre, haben wir das auch als Anstandspflicht bezeichnet; aber eine Anstandspslicht kann man doch nicht gut in ein Gesetz aufnehmen und ihre Befolgung fordern. Herr Otto Meißner: Der Verein Hamburg-Altona wünscht auch das Wort »direkt». Herr Paul Nitschmann: Oft habe ich das Fehlen einer Be- stimmung sehr unliebsam empfunden in dem Falle, wo der Ver leger ein direkt verlangtes Buch über Leipzig sendet, von wo das Buch dann unter Umständen nach 14 Tagen eintrifst. Der Kunde hat es binnen zwei Tagen verlangt und gibt es nunmehr zurück. Wenn ich es aber dem Verleger dann zurückschicke, verweigert er die Rücknahme. Ich beantrage einen Absatz o): «Direkt verlangte Sendungen, die der Verleger nicht direkt geliefert hat, ist er verpflichtet, vier Wochen nach Empfang zurückzunehmen«. Das ist meines Erachtens sehr wichtig; dem Verleger, der nicht nach Verlangen expediert hat, tut es nichts, für den Sorti menter aber ist es von Vorteil. Herr Or. Walter de Grnhtcr: Ich glaube nicht, daß vom Verlegerverein gegen die Ausnahme des Wortes »direkt« Einspruch erhoben werden wird. Dagegen möchte ich vor der Anfügung eines Absatzes v) warnen. Es kann doch Fälle geben, wo der Ver- leger gute Gründe hat, eine direkt verlangte Sendung nicht direkt zu machen. Vorsitzender: Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß der Absatz t>) den Verleger verpflichtet, den Sortimenter, der mit ihm in Rechnungsverkehr steht, sofort und, wie jetzt beantragt wird, »direkt« zu benachrichtigen. Wie ist es aber, wenn jemand mit dem Manne gar nicht in Rechnungsverkehr steht und direkt verlangt? Da soll der Verleger direkt mit Nachnahme liefern; das tut er viel leicht nicht, weil er sllrchtet, daß die Nachnahmesendung unein gelöst zurückkommt. Das ist eine Schwierigkeit, die sich in der Praxis ergibt. Herr vr. Georg Pactel: Ich möchte gegen den Zusatzantrag des Herrn Nitschmann sprechen. Würde er angenommen, so könnte leicht ein Anspruch auf Schadenersatz eintreten. Außerdem ist ausdrücklich in der Berkehrsordnung ausgesprochen, daß ein Buch händler nicht mit jedem in Verkehr zu treten braucht. Wenn also jemand mit mir nicht in Rechnungsverkehr steht und von mir eine direkte Sendung verlangt, so bin ich nicht verpflichtet, ihm direkt zu antworten, weil mir überlassen bleiben muß, ob ich direkt mit ihm Verkehren will. Herr Otto Meißner: Wir hatten ursprünglich im Kreise Norden eine ähnliche Fassung wie Herr Nitschmann vorgeschlagen, nach reiflicher Überlegung haben wir uns aber gesagt, daß das zu weit geht. Wenn zwei Firmen miteinander in Geschäftsverbin dung stehen, kann man erwarten, daß eine direkte Benachrichtigung erfolgt. Herr Alexander Ganz: Ich bin in den Verhandlungen des Vereinsausschusses sehr lebhast in dem Sinne eingetreten, daß dem Anträge des Kreises Norden entsprochen werde, habe mich aber überzeugen lassen, daß eine Änderung, die wir hier vornehmen könnten, praktischen Wert absolut nicht haben würde. Wenn wir es