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245. 21. Oktober 1910. Nichtamtlicher Teil. «rl-nbl°u I. d,Mchn. Buchh»«d-t. 12453 für niedere, mittlere und verwandte Schulen und Lehr anstalten, von Gebetbüchern, Bilderbüchern, Kalendern, Heiligenbildern, Bilderbogen, Landkarten, Plänen, Wunsch- karten, merkantilen Drucksorten, Laubsägevorlagen, Wunsch- büchern, Jugendschriften, Kochbüchern und von auf mecha nischem oder chemischem Wege hergestellten künstlerischen Ansichtskarten und ähnlichen Erzeugnissen, VI. Getreide markt 13. Die aus den Gesellschaftern Karl Mayer und Hans Grün- wald bestehende offene Handelsgesellschaft Karl Mayer 4: Co. zum Betriebe des Mustkalienhandels, VII. Burg- gasse 88. Miller, Hermann Friedrich, zum Betriebe des Buch- und Kunsthandels, beschränkt auf den Verkauf von Volksschul büchern, Bilderbüchern, Bilde, bogen, Kalendern, Photo graphien und chromolithographischen sowie Lichtdruck bildern, VI. Mariahilferstraße 93. Misner, Leopold, zum Betriebe des Buch- und Mustkalien handels und einer Leihbibliothek, I. Rotenturmstraße 22. Schönseld, Anton, zum Betriebe des Buchhandels, IX, La zarettgaffe 12. Schilling, Bernhard, zum Betriebe des Buch- und Kunst handels mit Ausschluß des Ladengeschäftes, I. Wollzcile 16. Schödlbaner, Friederike, zum Betriebe einer Leihbibliothek, III. Hauptstraße 31. Spatz, Thomas, zum Betriebe des Kunsthandels mit artistischen, durch auf mechanischem oder chemischem Wege erfolgte Vervielfältigung hergeftellten Erzeugnissen, VII. Kirchengasse 19. Zum Geschäftsführer wurde bestellt: Für die offene Handelsgesellschaft Akademische Versandtbuch- handlnng Emil Haim L Co.: Herr Emil Haim. Für die offene Handelsgesellschaft I. Bettenhausen: Herr Jakob Bettenhausen. Für die offene Handelsgesellschaft Hermann Goldschmiedt: Herr Hermann Goldschmiedt. Für die Konzession Anna Krebs: Herr Rudolf Krebs. Für die offene Handelsgesellschaft Karl Mayer L Co.: Herr Karl Mayer. Die Transferierung ihrer Konzession wurde bewilligt: Abheiter, Josef, von VII, Neubaugasse 39 nach XVIII, Währingersiraße 104. Btal L Freund, von VI, Mariahilferstraße 95 nach VI, Mariahilferstraße 103. Brenner, Joses, von XXI, Am Spitz 1 nach XXI, Am Spitz 6. Karlmann, Richard, von VH., Schottenseidgasse 39 nach VII., Neubaugasse 45. Krebs, Anna, von VI., Mariahilferstraße 51 nach VII., Mariahilferstraße 58. Krenn, Ludwig, von IV., Favoritenstraße 34 nach IV., Preß- gasse 17. Pawliska, Rudolf, von I., Tuchlauben 6 nach I-, Schuler- straße 19. Plaschka, Joses Jakob, von I., Wollzeile 34 nach I., Woll- zeile 29. Ponner, Hans, von XVIII., Währingersiraße 104 nach VII., Neubaugasse 39. Schleißner, Siegfried, von II. Taborstraße SO nach II. Taborstraße 26. Stern, Karl Wilhelm, von I. Franzensring 16 nach I. Franzensring 22. Wolfram, Bernhard, von I. Opernring 21 nach VI. Gumpendorserstraße 8. Börsenblatt sür den Deutschen Buchhandel. 77. Jahrgang. Der Forlbetrieb nach ihrem verstorbenen Gatten wurde bewilligt: Hofbauer, Hermine, zum Verkaufe von Gratulationskarten, insofern sich dieselben als artistische Erzeugnisse darstellen, Wunsch- und Kochbüchern sowie Briefstellern, XVI. Hoffet - platz 1. Dieser Bericht wird nach kurzer Debatte zur Kenntnis genommen. Herr Eisenstein erinnert, daß der Vorsteher Herr Franz Deu ticke im Frühjahr dieses Jahres durch dis Ver leihung des Franz Josef-Ordens ausgezeichnet worden sei, der Vorsteherstelloertreter Herr Karl August Artaria durch jene des Titels eines kaiserlichen Rates. Die dem Vorsteher und Vorsteherstellvertreter gewordene Ehrung trifft nicht nur die Beteiligten selbst, sondern auch den ganzen Stand der Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. Er drückt darüber seine Freude aus und beantragt, daß die herzlichen Glückwünsche, die die Vorstehung den Herren entgegenbringt, im Protokoll der heu tigen Sitzung festgelegt werden. Der Antrag wird angenommen, und Herr Deuticke dankt für die freundlichen Glückwünsche. Der Vorsitzende verliest sodann das nachfolgende Schreiben der Versammlung der Wiener Antiqnarbuchhändler: »Die in der Buchhändler.Correspondenz veröffentlichte Belanntmachung vom IS. Juli und die damit in Verbindung stehenden Schritte des geehrten Vorstandes haben eine größere Anzahl von Mitgliedern der Vereinigung der Wiener Antiquariatsbuchhändler. veranlaßt, die Einberufung einer außerordentlichen Vereinsversammlung zu verlangen. »Die infolgedessen einberusene Versammlung hat nach langer und eingehender Beratung beschlossen, in nachstehender Resolution Stellung zu dieser Aktion zu nehmen: »So gern die Versammlung anerkennt, daß die Korpo- rationsvorstehung auch in diesem Falle bemüht war, sür die Wahrung der Interessen cinzutretcn, so können wir anderseits doch nicht unsere ernsten Bedenken über die gewählten Schritte unterdrücken. Vor allem müssen wir mit großem Bedauern konstatieren, daß der verehrliche Vorstand den ersten Grundsatz einer gerechten Verwaltung ,Xuckiator et altera pars° in diesem Falle außer acht gelassen hat und nur auf die einseitigen Angaben eines einzigen Mitgliedes der Korporation gegen eine größere Anzahl von Mitgliedern Stellung ge nommen hat. Noch mehr müssen wir cs bedauern, daß die gesertigte Vereinigung nicht vorher informiert und um ihre Ansicht befragt wurde. Wir hätten gewiß, so wie bisher immer, nur das gerechte Bestreben der Korporation in jeder Beziehung unterstützt. Allerdings hätten wir uns entschieden gegen eine Rechtsbelehrung aussprechen müssen, welche teils sachlich unrichtig, teils unvollständig, daher irreführend abgesaßt und mithin die Interessen der Antiquare schwer zu schädigen ge eignet ist. Und in diesem Falle wäre es gewiß nicht notwendig gewesen, eine solche Kundmachung zu veröffentlichen, welche geeignet ist, aus unseren ganzen Stand einen falschen Schein zu Wersen, wogegen wir mit aller Entschiedenheit protestieren müssen. »Aus diesem Grunde möchten wir auch dringend bitten, vor stehende Resolution in der »Buchhändler-Correspondenz« zum Abdruck bringen zu wollen.« Er bemerkt dazu, es sei ihm und den Mitgliedern der Vorstehung, die jenen Beschluß gefaßt haben, fern gelegen, dis Vereinigung selbst oder ein Mitglied derselben beleidigen zu wollen. Die Bekanntmachung habe auch gar keine Spitze gegen einzelne Personen gehabt, sie entsprang dem richtigen Empfinden, daß bei Ankauf von Büchern mit peinlichster Sorgfalt vorge gangen werden müsse, damit nicht bei den leider häufig vor kommenden Diebstählen die Verwertung des gestohlenen Gutes zu sehr erleichtert werde. Herr Eisenstein, der der Sitzung vom 12. Juli bei gewohnt hat, in der jene Bekanntmachung beschlossen wurde, ISIS