pl 22, Groß- und Neuschönau bei Zittau. (Vom Herrn Oanä. Richler.) Das Jubelfest wurde in Groß- und Neuschönau ganz einfach begangen. Obgleich aber von Seiten , der Orts» behörden außer den allgemeinen Verfügungen des Zittauer Stadtrathes, als der Ortshcrrschaft, gar keine Anstalten zu besondern Feierlichkeiten getroffen worden waren, so zeigie sich dennoch in der herzlichen Theilnahme der Einwohner an dem Feste und in den nachher veranstalteten Feierlichkeiten, daß man die Bedeutung des Festes begriffen hatte und daß nur eine äußere Anregung nöthig gewesen wäre, um dieses Fest eben so glänzend zu feiern, wie das Neformationsjubiläum im Fahre 1817. Daß dies nicht geschah, verschuldeten einige Spannungen und Mißverhältnisse, deren Auseinandersetzung hier nicht erwartet werden darf. In den Schulen waren be reits einige Wochen vorher die Lehrer bemüht gewesen, den Gang der Kirchenverbesserung durch Luthcrn im Allgemei nen zu bezeichnen und die Geschichte der Augsburgischen Con- fession nach ihrer Bedeutung und ihren Folgen zu erläutern. Das Fest selbst wurde mit Beginn des 25. Juni, Mit ternachts 12 Uhr, in 3 Pulsen feierlichst eingelautet. Der Kirchthurm und besonders die Kuppel desselben war zu diesem Behuf- erleuchtet, und auf dem gegenüberliegenden Hutbcrge loderten eine Menge Kienfeuer. Diese Erleuchtung und die mehrmaligen Salven aus Mörsern, welche ebenfalls auf dem Hutberge aufgestellt waren, so wie das Lauten in der stillen Mitternachtsstundr erhob die Gemüther zu einer innigreligösen Rührung, daß gewiß Mancher durchdrungen von dem Geiste des trefflichen Liedes: „Ein' veste Burg ist unser Gott rc/' welches vom hiesigen Musikchore geblasen, in seiner kräftigen Melodie vom Hutberge herab ertönte, ehrfurchtsvolle Dank barkeit gegen Gott und innige Freude an dem segensreichen Werke der Glaubenseinigung empfand. Die kirchliche Feier, angemessen den hohen Festtagen, er- hob und befestigte in ihrer einfach ernsten Weise den Glauben, daß e« unter GotteS sichtbarlichem Schutze errungenes Kleinod