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. Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf den - Halm und auf «le au« den beschlagnahmten Früchten - t^rgestellten Erzeugnisse, wie Mehl, Schrot, Grieß, - Graupen, Grütze, Gründern, Rocken, Mai« Mit dem Armdreschen wird da« Stroh von der Beschlagnahme «ach dieser Verordnung frei. Ueber dle beim Aus- ' mahlen entfallend« Kleie und Abfallerzeugnisse verfügt der Bezirk«verband. (8 1 Abs. 2 R. G. O). 3 3m Sinne dieser Verordnung gelten al« Brot- " getreide Roggen, Welzen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer , und Einkorn. Gemenge (Mtschfrucht, Mengkoru), in dem sich Brotgetreide befindet, gilt als Brotgetreide; Gemenge, > in dem sich kein Brotgetreide, aber Gerste befindet, gilt al« Gerste; Gemenge in dem sich wederBrotgetreide noch Gerste, aber Hafer befindet, gilt als Hafer. (8 2 R. G. O).' 4. An den beschlagnahmten Vorräten dürfen Ber- Änderungen nur mit Zustimmung des Bezirksverbandes vorgenommen werden (8 3 Abs. 1 R. G. O). 5. Bor der Trennung vom Boden dürfen Kauf verträge über Getreide oder andere auf Veräußerung oder Erwerb von Getreide gerichtete Verträge nicht abgeschlossen werden, wenn nicht der Bezirksoerband schriftlich seine Zustimmung erklärt hat. Verträge, die vor dem Inkrasttreten der Reichs- getreideordnung für das Erntejahr 1920 abgeschloffen worden sind, sind nichtig. (8 4 R. G O)- 6. Der landwirtschaftliche Unternehmer hat die zur . Ernte erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Der Besitzer beschlagnahmter Vorräte ist berechtigt und verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der Vorräte erforderlichen Handlungen oorzunehmen. Der Besitzer ist berechtigt und auf Verlangen der zuständigen Behörde verpflichtet, auszudreschen sowie bei Gemenge, Körner« und Hülfenfrüchte von einander zu trennen. Der Besitzer beschlagnahmter Vorräte ist berechtigt und aus Verlangen der zuständigen Behörde verpflichtet, dle Vorräte, sobald sie ausgedroschen sind, dem Bezirks- verbände jederzeit zur Verfügung zu stellen. (8 5 R. G. O). 7. Nimmt der Unternehmer eine» landwirtschaft lichen Betriebes oder der Besitzer von Vorräten eine der ihm nach Ziffer 6 obliegenden Handlungen nicht rechtzeitig vor, so kann die zuständige Behörde die erforderlichen Arbeiten anf seine Kosten durch einen Dritten vornehmen lasten. Der Verpflichtete hat die Bornahme aus seinem Grund und Boden, sowie in seinen WirtschaftSräumen und mit den Mitteln seine» Betriebes zu gestatten (Z 6 R. G. O). 8. Die Gemeinde hat dafür zu sorgen, daß das in ihrem Bezirke angebaute Getreide zweckentsprechend geerntet und ausgedroschen wird- Sie hat ferner dafür zu sorgen, daß die beschlagnahmten und die wegen einer bevorstehenden Berfallerklärung bereits sicherge- stellten Vorräte zweckentsprechend aufbewahrt und ord nungsmäßig behandelt werden. Auf Verlangen der Reichsgetretdestelle, der Landeszentralbehörde oder de8 Bezirksoerbande» hat sie die zur Erhaltung und Pflege, zum Ausdrusch oder zur Trennung der Vorräte er forderlichen Arbeiten auf Kosten des Verpflichteten vor zunehmen (8 6 R.-G.-2.) 9. Die Gemeinde hat die Aufbewahrung und Ver wendung des Saatgutes an Getreide zu überwachsn. (8 38 R-G.-O.) 10. Die Gemeinde hat dafür zu forgen, daß alles aus ihrem Bezirk abzuliefernde Getreide dem Bezirks- verbände zur Verfügung gestellt wird. Die Gemeinde hat nach den Anweisungen des Dezirksverbandes die Ablieferung zu fördern, insbe sondere die Kommissionäre beim Erwerb des Getreides zu unterstützen (8 39 R.G.O.). 11. Dle Gemeinde haftet dafür, daß die ihr oder ihren landwirtschaftlichen Betrieben zur Lieferung auf- gegebenen Mengen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Sie kann die ihr zur Lieferung ousgegebenen Mengen auf ihre landwirtschaftlichen Betriebe um legen. (§ 40 R.G O) 12. Wer unbefugt beschlagnahmte Vorräte beiseite schafft, insbesondere au« dem Vezirk Glauchau ent fernt, beschädigt, zerstört, zur Verarbeitung annimmt, verarbeitet, verarbeiten läßt, verbraucht oder sonst ver wendet, wer unbefugt beschlagnahmte Vorräte verkauft, kaust oder ein andere« Veräußerung«- oder Erwerbs geschäft über sie abschließt, wer die zur Erhaltung, Verwahrung und Pflege der Vorräte erforderlichen Handlungen pflichtwidrig unterläßt, wer Getreide zu Saatzwecken verkauft oder kauft, obwohl er weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß es nicht zu Saatzwecken bestimmt ist, wer den Vorschriften in - Ziffer 5 Abs. 1 zuwiderhandelt, setzt sich auf Grund von 88 80 und 81 der eingangs genannten ReichSge- treideordnung der strengsten Bestrafung au». II. -' Höchstpreise «nd Liefer«»g«tuschl8ge. 8 1. Gemäß der Verordnung des Reichsminister» für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. 7. 20 — - R.G.BI. S. 1456 — beträgt für den hiesigen Bezirk ' der Höchstpreis: » für 1 Tonne Roggen 1430 Mk. für 1 Tonne Weizen, Spelz. (Dinkel, Fesen), Emer, Einkorn 1570 Mk. für 1 Tonne Gerste oder Hafer 1380 Mk. Die vorstehend bezifferten Preise sind Höchstpreise im Sinne de» Gesetzes, betreffend Höchstpreise. Für minderwertige Ware ist ein entsprechend niedrigerer Preis zu ermitteln Die Zuschläge bei Brotgetreide und Gerste be tragen für Ablieferungen: vor dem 1. August 1920 200 Mk. für die Tonne, „ „ 16. » 1920 175 „ „ , 15. Septemb. 1920 150 . „ , „ 8 2. Der Preis für Gemenge richtet sich nach der Art der gemischten Früchte und dem Mischungs verhältnis. 8 3. Getreide gilt hinsichtlich des Feuchtigkeitsge haltes als vollwertig, falls die Feuchtigkeit nicht über steigt : - bei Lieferungen vor dem 16. August 1920 19 v. H. „ „ „ „ 16. Oktober 1920 18 „ , ' „ „ vom 16. Oktober 1920 ab 17 , » Abgesehen von der Feuchtigkeit gilt Getreide att vollwertig, falls es gesund ist und hinsichtlich seiner , sonstigen Eigenschaften der Durchschnittsbeschaffenheit ", der betreffenden Getreideart letzterer Ernte in der Ab- ' ladegegend entspricht. 8 4. Für die Bewertung der Früchte ist ihre Be schaffenheit bei der Ankunft an dem von dem Er werber bezeichneten Bestimmungsorte maßgebend. Ist das Getreide während der Beförderung von der Abladestelle bis zur Ankunftsstelle durch äußere Einflüsse, die der Ablader nicht zu vertreten hat, beschä digt worden, so trägt der Empfänger den dadurch ent standenen Schaden. Als solche Einflüsse gelten auch Verzögerungen der Beförderung infolge von Streiks, öffentlichen Unruhen oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen, Bezirksverband Glaucha«, den 12. August 1920. . Freiherr o. Welck, Amtshauptmann. Der nachstehende auszugsweise Abdruck aus Nr. 171 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Etaatsanzeigers vom 3. August 1920 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 771 Dresden, am 1l. August 1920. Arbeit»ml«lsterl«m Auszugsweiser Abdruck aus Nr. 17 l des „Deut schen Reichöanzeigers und Preußischen Staaisanzeigers" vom 3. August 1920. Vekauntmachung. Auf Grund des Beschlusses des Reichskohlen- Verbandes vom 29. Juli 1920 gelten ab 1. Aug. 1920 folgende Neufestsetzungen von Brennstoffoerkaufspreisen je Tonne: Für Brennstoffe des Mitteldeutschen Braunkohlen, syndikats. Me MW SMlM. iln der ersten Tetade des Monats Agaast fiitsvrach Hun französischer Meldung die deuilwc jiolstenablieferung an ZrantrUch oen Abmachungen. Ta über ferch'» Ton» neu geliefert nenrdcn, wuroe gemnst oen ^anressianen zwischen een (wutschen und französischen Tacbverstäuoigen das deutsche Nsüchtauantum um btAXM Tonnen monatlich ermästigi. Wie aus, Karlsruhe gemeldet Miro, stnd in Tveier und Neustadt eine Anzahl Gewertschaftsführer ourch Fran zosen nnier Befchuloigung enicniescinLUcher Hei recwu ver haftet meiden. * Ter ReichswirtichaftLrat fesche die Anssveach.' über die reeda-luve iärwcrbslosenfürsorge fern ein .Antrag über Bereitstellung von Mitteln für Wohnungsbau:?,'. wurde einstimmig angenommen. t * Pon Berlin aus werden Nachrichten über fran zösische Truppenbewegungen im besetzten (Kelches demen- liert. Temgegenüber weisen die „P. T. N" dernch bin, daß tatsächlich seit einigen Tagen ausfällige Trnvpen- zusammenziehungsn im französischen wehiet deebach ten find. * Ein greser Tampfer mit Lebensmitteln ist aus Brasilien anf dem Wege nach Lurova. Tie ^sekw-walwn sind l aue tsuch sich für Wien und Berlin bestimmt- 2s han delt sich hier offenbar um Liebesgaben die van oen großen deutschen Kolonien in Brasilien gesomm'lt wor den sind. * (ln Königsberg wurden bei einem Versuche großer Arbeiterma'sen, in oje dortige»Walkmühle cinz,dringen,' 2 Personen gerät st nnd 7 verwundet. * Sämtlich' Mtttleroraaniiatisncn fn Bad'n lehnen die .Annahme der Mahlicheine und die Führung d>s Ma^l- üuwcs ab. Falls oeshalb gegen, sic eingeschrltien würde, droben die Müller mit dem Generalstreik. '' „Tailg örvrcs" glaubt zu wissen, man stabe ge stern im Ministerium des Innern xieuusnis am einer Verschwör!-'!a gegen Lloyd George erhalt-«?. Nach dem selben Blatt wird der Besuch Lloyd Georges ans den'. Kon tinent nicht stattfinden. Nacb dem Beichtet der sozjalisti'chn? Panei m Frank reichs staben jent auch die schweizer Geworkschaswu zur Verhinderung aller Lrjegstransporte für Polen anfge- fordert. * Nach Trilärnngen der aus Moslem zurnckgekehr- tcn franzwstchen Sozialisten umfaüt di? Sowie'ne.aee zur zeit mehr al-.- 'M,. Millionen gut disziplinierter Soldaten. * Nach in Königsberg ejngcgangenen Meldungen ha be,i oic Bolschewisten Pultust genommen. * Ter „Alan." schreibt: Entgegen allen Ableugnun gen must s sto.nelll werden, dast in Unmrn gcgm Rüg land mobilisiert wird/ Sie Mes MW MM iw MMeg MWr. Berlin, 13. August. Wie der „Berliner Lolalan- Zainer" von ocr ostvreustischen Grenze meldct.-habew die Nüssen die frühere deutsche Grenze überschritten und sind in den volnischen Korridor eingebrochen. Jllowo wurde als erster Sri des ehemaligen deutschen Gebietes besetzt.. Nach der „Neidenburger Zeitung" sind die in Jllowa eingerückten Bolschewisten SOM Mann mit 2 Geschützen stark. Frühere deutsche Soldaten sind zu Gendarmen be stellt und eine Einwohnerwehr ist gebildet worden., Ge gen 6;, Ustr früh wurde das Feuer gegen Narzym uno Brodau eröffnet, das oie Polen um 8 Uhr erwidertem Brikett«. Brikett« (Hausbrand« und größere Industrieformat« Mk 189.— Kleine Industrteformaie » iss.— BrikettfpSne - 142.— Brikett« de« Caffeler Revier« - 208.— Naßpreßsteine. Naßpreßsteine . 189- Bei Lieferungen aller Brikettsorlen, Brikettspäne »nd Naßpreßsteine nach Empfangsplätzen nördlich und westlich der Strecke Torgau—Eilenburg—Halle—Ober röblingen am See—Querfurt—Vttzenburg—Reinsdorf— Vretleben—Griefstedt einschl. der an dieser Linie ge legenen Stationen: Luftlinie Griefstedt—Hohenebra— Bahnlinie Hohenebra—Sondershausen—Wolkramshau sen—Leinefelde—Eschwege—Malsfeld, einschl. der an diesen Eisenbahnlinien gelegenen Stationen erfolgt die Lieferung auf Frachtgrundlage Luckenau. Bei Liefe rungen «ach dem Gebiete rechts der Elbe im Süden begrenzt durch die Bahnlinie Wittenberge-Neustadt a. d. Dosse—Paulinenaue, ausschließlich der an dieser Linie gelegenen Stationen auf Frachtgrundlage Senf tenberg. Rohkohlen. Mitteldeutsches Gebiet. Förderkohle Mk. 5S- Siebkohle . 60.50 Stückkohle . 66 — usw. Für Brennstoffe des Ostelbischen Syndikats. Niederlausitzer Gruppe. Briketts im Hausbrand u. größeren Industrieformal Mk. 189.— Brikett» im kleineren Industrie- formal - 199.— Brikettspäne - 142 — Naßpreßsteine - 189.— Förderkohle . 5350 Siebkohle - 60.50 Stückkohle . 66.80 Staubkohle - 51.80 usw. Berlin, den 31. Juli 1920. Aktie—Sefellschaft Reich»kohle«verba»k Keil. ppa. Heuseld er. SessnMk Mül -n SmMkliln ZI WMs am Montag, de« 16 August 1926 nachm. 5 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes. * Tagesordnung: 1. Mitteilungen 2. Anschaffung eine» Wafferuntersuchungskasten». 3. Einhebung der Klrchgemetndesteuern. 4. Einrichtung ordnungsmäßiger Arrestzellen. S. Gesuch um Genehmigung zum Kleinhandel mit Branntwein. 8- Nachtrag zum Ortsgesetz, die Herstellung von Straßen. Fußwegen und Schleußen betr. 7. Bergmannswohnstätten. 8. Speisung von Schulkindern au» Mitteln der Hob« Hose-Hilse. Hierauf »lchtöffe«tliche 8itz««g. Hohndorf (Bez. Ehtz), den 12. August 1920. Der Vorsitzende: Schuster, Gemeindeoorstattd. Englands von kein! hoben worden. „Journal des T bas- Frankreich ecke des Generals Wrang Tie italienisi übei Rom, 14. Au, Ivendet sich scharf ge^ Tie Blatter jeNr 2 düng des europäische nazionalc ' die Pshc Paris sc he in der A samwcnbruch der gc reich betriebenen P -Versailler Vertrag wahn rollig logisch, mir scheinbar milde auf der unvcrmeidliä berg, des Korrioorl werden. Tabei wür bereits zwei wichtic Frankreich sei bet N len Verteidigung de Amerika vei Tie amerilanisd baf^ sie nicht 0jc Ab rals Wrangel in Sü Handlungsweise Fra rilaniichc Regjerunc geneigt, irgendeine a land anzuerkennen, vollständig geklärt se Eine Sl Paris, 13. A dcS „Petit Parisien" tza* en^ daß die engli Polen den Rat gee divgungen Sowjelri nehmen sich nunmef gen dahin cntlchied- dingung der Bolschen bahn Wolkowhsk—K der Linie von Moska bar sei. W^'nn diese gestellt würde, dann Moskau und Berlin gische Linie umwand zwischen den Polen , Eine drin a Berlin, 13. ' russischen Volkskomm an die deutsche Regst wort gebeten wird, al getretenen polnischen find, wird die Regn scheu. Wege erwidern Reutralitätserklärnn, deutsches Gebier über und dop sie dies am Schwere La, Buiarest, 13. Ger...als Wrangel be trotz ihrer letzten E ernst läauvtsächlich Verhältnisse und aer eäniing. die einer An Wege stehen. Nur ein aller an ?cr Veläinv ten tickewente könne otisrc.chi erhalten. Nrrfruf an W e. r s cl> an. W rat hat einen neuen Nation ausgefardrrt keil des Ve.terlanaes Eine Lowjl W a r i ch au. 13 ist sehr beunruhigt Bol > chewistenlew'. cees, Michaeliki steln. Ta>: rung gebildet inil d> den Tew - eibehörsen besten; empfohlen. klixen« ltoncli Violi»en-Pi«a H H vutxef 0 LI betu kkocbLcdtunxsvoll AMisse ASsüUs (Ser. LMM. Zinsfuß 3'/,"/a. Tägliche Verzinsung. Postscheckkonto Leipzig Nr. 21489 Gemeind-Girokonto Nr. 2. Strengste Geheimhaltung. Unengeltleiche Aufbewahrung von Wertpapieren. Geschäftszeit während des Sommerhalbjahres: 7 bi» 12 Uhr vorm., 2—4 Uhr nachm. und an den Tagen vor Sonn- und Festtagen durchgehend von vormittag« 7 bis nachmittags 1 Uhr. Tiefe verfügen hier über 3 Batterien. Tie polnische Re gierung hat angeordnet, dast alle Pferoe and alles Bieh - aus dem Lolvaucr Kreise nach Westprensten abgeliefert werden sollen, was groste Erregung verursach^. Im Sol dauer Kreis haben oie Polen wjeoer ange>?h.'U' Per sönlichkeiten verhaftet und sämtliche Einwohner ni Schanz arbeiten herangezogen. Soldan ist nur von schwachen polnischen Truppen besetzt- Im übrigen liegen beute noch eine Unmenge Nachrich ten über die Lage im Ssten vor: auch Vin einer Ber> schärsung der Beziehungen zwischen Ruhland und Frank reich wird gesprochen, sogar ein kriegerischer .stanslikt zwischen beiden Staaten nicht für unmöglich gehalten^ Tie wichtigsten Telegramme lassen wir hier folgen: Drohender neuer Weltkrieg durch Frankreich. Paris, 13. August. Tie Sowierregierung hat an die französischen Arbeiter aulästlich der An-rkennung der Regierung des Ken.rals Wrangel durch die französische Ncaicrung einen Apvcll gerichtet, in welchem sie e.'klärt, dost durch die Anerkennung der südrunisclew Republik durch 5> cnkreich die Möglichkeit eines russischeranzösischen Krieges gegeben wäre. In dem Augenblick nun, fn wel chen, inan die Lwssnung hatte, dast durch ein-n direkten russisch-polnischen Frjcoeu der Welt der Friede wiedeege> geben wiirde, habe Frankreich durch s-jne Tat die Frucht der Verhandlungen zwischen Rußland und Polen gefähr- "det. Tic Erklärung der französischen Regierung habe die Möglichkeit des Ausbruches eines neuen Weltkrieges ge geben. Tie französische Arbeiterklasse habe nunmehr das Schicksal rer ganzen Welt in der Hand. Gens, 13. August. Nach einer Journal-Meldung aus Paris ist Frankreichs Beschluß der Anerkennung Gene ral Wrangels bereits am Mittwoch allen alliierten Ktz- gerungen bekannigegeben worden. E» sei mit Ausnahme M«»tag trifft r VM-kivi ein und empfiehlt die Fernsprecher 375. Bester Gelegen- S», heitskauf! 1« schönen Farbe« « Be« 1S. «nd Die»« Get».r«S«berr im gen« 9 Uhr ab billig