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u»m Bankhaus 4eoftei«-Lollnb»rg. Sonnabend, den 81 Juli 1920 Nr. 176 70. Jahrgang r. Für de» a»samtea ichteastekn-Lallnbers 3. Kar Ziesche. 4. 5. Mießen. Bekannimachuna, > 2- August von ! n. fesu. 6. 7. 8 Anzeigenpreis: Die sech-gespaltene Srundzeil« wird mit 75 Pfg., für auswärtige Besteller mtt 85 Pfg. berechnet. 3m Reklame« und amtlichen Teile kostet dir drei« gespalt. Zeile 1.75.! für auswSrts SOO Pfg. Schluß der Anzeigenannahme oorm.S UHr Fernsprecher Nr. 7. Drahtanschrift: „Tageblatt". Postscheckkonto Leipzig 86 697 e Kapelle oheasteix. Neueste Tänze. Veste. hard Küh». rcdrelt in so ni tresclienke :k8l. ./7 .so " '75 .25 bücher werden za« bi» 1 Merk vom Rödli^ predtgtgottesdienst. ohxdorf 9 Uhr Predigtgot- ft fürs 5 -7 Schul- Guitarrenoorträge. Alle Neue« Testa- n imTafeZscherp s für die Jugend« Sge. ,50 , ,SS . .50 . .50 . 12S „ .75 „ so , 00 . 00 . 75 .. 00 . 00 . 00 „ 00 . 50 . so . SV „ 37S . 00 . 00 I 00 , 00 , die Reixigung der Straße« vox Kehrrcht bete. In Gcmäßheit von § 53 des Allgem. Baugesetzes und mit Zustimmung des Gemeinderates wird hierdurch da» Folgende angeordnet. I. Die Eigentümer der an die öffentlichen Straßen und Wege unseres Ortes grenzenden bebauten Grund stücke bezw die Dertreter dieser Personen haben die - Fußwege und Schnittgerinne jederzeit von Kehricht rein zu halten. Wo keine erhöhten Fußwege vorhan den sind, gilt als Fvßweg ein 2 m breiter Straßen- Preisen entlang des Grundstückes. Eingezäunte Grund stücke gelten ebenfalls als bebaut. Die Reinhaltung b^ieht sich auf die Länge des bebauten Grundstückes. 2. Unter allen Umständen haben die noch Ziffer 1 verpflichteten Personen allwöchentlich zweimal, nämlich « Mittwochs und Sonnabends, außerdem aber auch an > den Tagen vor Feiertagen, vor Eintritt der Dunkelheit > der oben bezeichneten Weise kehren zu lassen. Hierbei sind zur Verhütung von Staub bei trok- kener Witterung die zu reinigenden Flächen gehörig mit Wasser zu besprengen und die zusammengekehrten Haufen bis zu deren Entfernung von der Straße gleichmäßig onzufeuchten. 3. Auch dos Wegschoffcn des Kehrichts ist eine Verpflichtung der unter Ziffer I erwähnten Person. 4. Unter Straßen und Wegen im Sinne dieser Vrkanntmochung sind nicht allein die in gemeindlicher Unterhaltung befindlichen, sondern auch die fiskalischen zn verstehen. 5. Insoweit die Etaatefiraße oder staatl. Straßen- Prunkstück in Frage kommt, ist den Anweisungen der Elroßenbaubeamlen und den mit der Straßenaufficht beausttagten ständigen Arbeitern bei allen Handlungen enf dem Etroßengrundstück unbedingt Folge zu leisten. 6. Im Uebrigen ist aber den Auwetsungen des Gemeindevorstandcs und den mit der Polizei bezw. Elroßenoussicht betrauten Personen, sowie Lem Bezirks- p^aßlnrncister unbedingt Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden nach 8 366 Ziffer 10 de» Strafgesetzbuches geahndet 7 Die vorstehende» Bestimmuuge» trete« am 1. August 1V2V i« «rait. 8. Wegen der Reinhaltung der Straßen von Schnee und Gis ergeht eine besondere Bekanntmachung. H 0 h « d 0 rs, den 28. Juli 1920. Der Gemeiukevorstuud, Schuster. 18emblo gust in M tle M m Mlusml. Das neue Bücherverzeichnis der Stadtbücherei ist erschienen und wird während der üblichen Ausgabezett, erstmalig morgen Sonntag, zum Preise von 2 Mk. für da» Stück an jedermann abpegeben. Die Bücherei, die durch Uebernahme eines Teils der ehemaligen Eallnberger Bücherei einen beträchtlichen Zuwachs er- fahren hat verfügt z. Zt. über die stattliche Zahl von 3633 Bänden. In der Hauptsache ist die Bücherei für Erwachsene bestimmt und bietct in den 10 getrennten Abteilungen Lesestoff aus allen Gebieten. Bücher für Kinder find besonders gekennzeichnet. Wir empfehlen der Einwohnerschaft, von der Bücherei recht zahlreichen Gebrauch zu machen. Lichtenstein-Callnberg, am 31. Juli 1926. Der Stadtrat. teln. »ter Mitwirkung: «itz. )otel Modes — 95. — An der 'S- lufaug 8 Uhr. MM» t-Druckerei Bekanntmachung, die Zscker- kartcn der Reihe 18 betreffend. Vom 4. August 1920 an gelten im Freistaat Sachsen die Zuckerkarten der Reihe 18, die auf 3 Pfund, und Bezugs kart-n, die auf 5 Pfund lauten und zur Dek- kung des Bedarfs für die Zelt vom 4. August bis 31. Oktober 1920 bestimmt sind. Die Zuckerkarten find in der bisherigen Weise auf lila Wasserzeichenpapier (Rankenstreifen) mit ultrama rinblauer Farbe gidruckt die X-Karten auf orange- (fleischfarbenem)Wasserzeichenpapier (Rankenstreifen) mit gleichem Druck und grünem K und die Bezugskarten aus dasselbe Papier wie die K-Karten, aber mit rotem Druck. Die Annahme salscher Karten kann den Ausschluß vom Zuckerhandel wegen Unzuverlässigkeit und Bestra fung nach sich ziehen. Zuckerkarten (nicht Bezugs- und Ergänzungs karten) der Reihe 18 dürfen nur bis zum I. Septem ber 1920 zur Belieferung ongemeldet werden, da für die spätere Zeit nur noch Ergänzungskorten zur Aus gabe gelangen. Die vo« de» ZuckerhSudlerx ver- «rumahmle» Bezugoausweise, Bezug«- und Gr- 29 7. 79.60 Sl,I25 „ 59,50 „ 59,— . 69,25 . 58,75 . 80.- ,< 91,75 . 94,50 „ 99,50 . 93,50 . 103,75 . 10 ,50 „ 238,00 . 244,50 269,00 . 292,00 „ 282,00 „ 280,00 , 365.2S „ 354,00 » ieo,oo » 264,00 , 198,25 „ 162,75 . 440,50 , 175,50 „ 29550 » 975,l>0 „ Amtsblatt für das Amtsgericht «ad de« Stadtrat z« Lichtenstein-Callnberg Amtliches Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. md Besteigung de« 31. Juli. WtllßtU IN iallmutik. 1 Nachdem die Bewirtschaftung von Margarine, Kuxstspeisefett, Speisetalg und Speiseöl mit Ver ordnung vom 19./7. 1920 (-k.-G.-Bl S. 1462) ab 1. August 1920 aufgehoben worden ist, erledigen sich alle vom Bezirksoerband hierüber erlaffenen Bekannt machungen und Verfügungen, insbesondere die vom 8. 8 1919 und 29.,4. 1920, soweit sie sich auf diese Fettstoffe beziehen. Die Vorschriften über bie Erfaffuna und Bewirt schaftung von Milch und Butter bleibe» bestehe». 2. Desgleichen werden die über die Erfassung, Verteilung, Groß- und Kleinhandelspreise von Quark und Köse erlassenen Bestimmungen, mit Avauahme der Aber die Herstellerpreise aufgehoben Bezirksverband Glauchau, am 30. Juli 1920. Freiherr von Welch, Amtshauptmann. K. L.-Nr. 751-r. Fe. Lrscheint täglich, a»tzrr Soo» m»k Seßta»», »achaMta»». — Bezugs preis: 4,75 Mk. monatüch frei im Kam, durch ki« Post bet Abholung 14.LLMK. vi-rtkljährlich. BeftellÄuge» «h»e» dt« Geschäfts-ell«, sämtliche Post, auftaUeu, Briefträger und unser» Zettm-strä-er mtge»«. — EM-Nmmmer 25 Psg. WNißl-M. An alle Armenunterstützung empfangende Personen und an diejenigen, bei denen die Erwerbslosenunter- pützung eingestellt wurde, oder an soiche, die sich in großer Notlage befinden, sollen xöchstex D1e««1ag »achmittag vo« ,S bi« S Uhr Haferflockex und Rai« zur Verteilung gelangen. Die Betreffenden wer den gebeten, sich am Montag vormittag im Unter- stützungsamt zu melde» . Lichtenstein-Callnberg, am 31. Juli 1920. 1 Der Stadtrat. s MisutWWAeis. Der Höchstpreis sür Frühkartoffeln beim Verkaufe durch den Erzeuger wird für den Freistaat Sachsen ab 1. August 1920 zunächst auf 32 M. für den Zentner herabgesetzt lO75VI^KlV. Dresden, den 29. Juli 1920. Wirtschaftomiuisterium, Landeslebensmittelamt. gSxz«ua«kartex der Reihe 18 fi«d jedesmal mit größter Beschleunig«»-, späteste»« aber i»»erhalb 14 Tage» »ach E«pfa«g a« die Lie« fera«te» weiteezngebe». Da die Richtbeacht»»g dieser Vorschrift erhebliche Stack««ge» i» der Velieser««g g«r Dolge habe» ka»», wird gegen silnmige Eialieserer gegebenenfall« d»rch Aus schluß vo« Znckerhandrl eingeschritte» werden. Die Abholxxg de« Zucker« ans die Imker- Karte«, Vezagakarte« a«d ErgA«z«»s*karte« sür de« Bersorg««g»rerira«m vom 4. A«g«st bi« 81. Oktober 1V20 beim Klelxhöxdler «uß wege« der Abrech«««g»arbeite» »ad Vestaxds- aufuahme restlo« bi« z«m 20. Oktober 1920 erfolge«. Dem Kleinhändler ist in der Zett vom 21. bis 31. Oktober 1920 der Berkaus von Zucker, abgc- gesehen von den nachfolgenden Ausnahmen, untersagt: Militärurlauber., Binnenschiffer-Zuckerkarten und Ergänzungskarten, soweit letztere nach dem 20. Oktober 1920 für die Gültigkeit bis 31. Oktober 1920 aus- gegeben worden sind, find ohne Einschränkung zu be liefern. Die Borbelieferung der Teilabschnitte von Zucker- Karten, ebenso wie die Ergänzungszuckerkarten und Bezugskarten ist verboten und fttafbar. Erneut wird darauf hingewiefen, daß sämtliche Zuckerkarten mit Namen, Wohnort de« Inhaber» und mit dem Stempel des Kleinhändlers zu versehen find. Karten, die diesen Erfordernissen nicht entsprechen dürfen nicht angenommen werden. Die Zuckerver teilungsstelle wird künftig derartige Karten nicht mehr einlösen. Jede Einsendung von Karten hat unter »kidl- oder mittels Wertspaketes zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird im Falle de» Verlustes kein Ersatz geleistet. Durchlochte Karten gelten al» entwertet und dürfen nicht mehr beliefert werden. Ergänzungskarten ohne Zeit- und Reihenangabe und ohne den Stempel des ausgebenden Kommunal oerbandes oder der sonstigen Ausgabestelle find un gültig. Die Annahme solcher Karten ist unzulässig und strafbar. Dresden, den 27. Juli 1920. 605 V l.^!e Wi^lschaftsmimisterium, Landeslebensmittelamt. Bekanntmachung, die Zucker karten der Reibe 17 betreffend. Die Gültigkeit der Zuckerkarten für den lausenden Dersorgungszettraum (vom 30. Mai bis 3. August 1920) erlischt mtt dem 3. August 1920. Nach diesem Zeitraum darf auf Zuckerkarten, Be zugskarten und ErgänzungsKarten der Reihe 17 Zuck-.r im Kleinhandel nicht mehr abgegeben werden. Die Bezugs, und Ergänzungskarten der Reihe 17 und etwa noch im Verkehr befindliche Bezugsausweise dieser Reihe sind vom Kleinhändler an den Lieferanten ) bis zum (Zwischengroß- und Großhändler) ) 10.Aug.192v von den Mitgliedern der ZuckerveNei.) bis zum lungsstelle an diese ) 15. Aug- 1920 einzureichen. 604 V 1^ I c Dresden, den 27. Juli 1920. WirtschasLsmixisterixm, Landeslebensmittelantt WOlil-MW WW M Li-tenstein-Callnbera, Höhndorf, RödM, Bernsdorf. Rüsdorf, St. EMen, Heinrichsort, Marienau, den MAsengrund, Au-schnappel und Lirsch-eim. tinsiraße 48. HohexsteixSr: Schuldirektor Galster, Bad- straße. Schuldirektor Patzig, Neumarkt 9. Lichteustein-E.: Oberlehrer Colditz, Lhem- nitzerstraße 5. Walde«b«rg: Schuldirektor Bürger, König. Albert-Etraße 6. Grumbach: Strumpfwirker Emil Bogel. Oberwivkel: Kirchschullehrer Raumax« Gersdorf: Oberlehrer Saupe, Lehrer Hotteuroth Bezirksverband Glauchau, den 29. Juli 1920. Freiherr vo» Welck, Amtshauptmann. — Nr. 3568 Go. — SilE SM-lf (Ser. LlsemW. Zinsfuß 3'/,°/«. Tägliche Verzinsung. Postscheckkonto Leipzig Nr. 21489. Gemeind-Girokonto Nr. 2. Strengste Geheimhaltung. Unengeltleiche Aufbewahrung von Wertpapieren. Geschäftszeit während des Sommerhalbjahre«: 7 bi» 12 Uhr vorm., 2—4 Uhr nachm. und an den Tagen vor Sonn- und Festtagen durchgehend von vormittag» 7 bis nachmittag» 1 Uhr. Pilzsuchern auf Wunsch Rat und Anleitung zu geben, haben wiederum freundlichst übernommen die Herren: 1. Glaucha«: Lehrer Griefeler, Körnerstraße 1 Lehrer Weber, Grüner Winkel Lehrer Scheibner, Augustusstr. 16b Lehrer Lift, Turnerstraße 17 El-Werks-Dir. Kügler, GoldneS Sieb, Schlachthofstraße. 2. Meeraue: Lehrer Otto Puschma««, Mar-