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MftMn Stellung bei Fa» chluß gesucht. ihren in der Ge» e dieses Blattes tvftemWt stifte umsonst, rwarenfabrik, Zschopauerstr. 47. MM,'»W auf Lager igebl-Druckerek. paar «e«e derschuhe, u. ein Paar gebe. ', sowie Meyer« ' oersatio»s«Leri- ände) zu verkaufen, m? zu erfahren in ^stsstelle dst. Bl. WM-MWl AgeRtt M Lichtenstein-Callnberg, Hohndorf, RSdM, Bernsdorf, Msdorf, St.Eaidien, Heinrichsort. Marienau, den Mülsenarund, Hu-schnappel und Tirsch-eim. Amtsblatt für das Amtsgericht «ud den Stadtrat z« Lichtenftein-Callnberg Anzrigrnprrt»: Dl« sechSgrspalteae Srundzetle wird mit 60 Pfg., für auswürtlge Besteller mit 70 Pfg. berechnet. Im Reklame, und amtlichen Teil« kostet die drei- gespalt. Zeile 'SV, für ourwärt, 186 Pfg. Schluß der Anzeigenannahme norm.» Uhr Fernsprecher Nr. 7. Drahtanschrift: „Tageblatt". Postscheckkonto Leipzig 86697 Erscheint täglich, außer Sau»» und Festtag», nachmittag» für de« folgenden Lag. — Bezug»pret»: 3,» Mk. monatlich frei in» Hau», durch die Post bei Abholung Y.7S Md.»i«äey. Bestevaugeu ueh»«» d. S«fchüft»st„sämtl.Post. anstalten, Briefträger und unser« Zeituusoträger «rtgegr». — Ltazelnummer 15 Psg. Amtliches Organ aller Gemeindeverwaltungen der umliegenden Ortschaften. Donnerstag, den 22 April 1920 70 Jahrgang Nr. Sl. SesWM ur «kur a M Vklllisn. Die Stadlhauptkasse, Ratskanzlei, da» Polizei» mid Einwohnermeldeamt, Unterstützungsamt, Bauamt, Standesamt sind bis auf weiteres für den öffentlichen Verkehr oo» 0 bi« 1 Uhr geöffnet. 3m Uebrigen wird die Geschäftszeit für da» Pub» Nimm wie folgt festgesetzt: bei der Sparkasse von */,8 bis 1 Uhr und von bis 4 Uhr, an Tagen vor Sonn» und Feiertagen von */,8 bis v,2 Uhr, bei der Girokaffe von 9 bi« 1 Uhr und '53 biS 4 Uhr, an Tagen vor Sonn» und Feiertagen von 9 bis V,2 Uhr Stadtrat Lichtenstein-Eallnberg, am 19 April 1920. Bekanntmachung. Auf Grund der Bekanntmachung de« sächsischen Vesamtministeriums vom 12 4. 1S20 über die zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ord nung für den Bezirk der Kreishauptmannschaft Zwickau angeordneten Maßnahmen gemäß Artikel 48 Abs. 4 der Reichsverfassung, die nachträglich auch auf den Brzirk der Amtshauptmannschast Glauchau ausgedehnt morden ist, bestimme ich mit Zustimmung des Regierungs» Kommissars Herrn Otto Schulz: I) Durch die meinem Befehl unterstellten Truppen ist bis heute morgen da» Gebiet umstellt worden, da» durch folgende Linie umschlossen wird: Landesgrenze nördlich Meerane nach Westen bis zum Schnittpunkt der Grenze mit der Pleiße nordöstlich Crimmitschau — Nordrand Frankenhausen — Oftrand Gösau — Westrand Langenretmsdorf — Westrand Nieder» u. Ober albertsdorf — Westrand Langenbernsdorf — Bhf Langenbernsdorferstraße, die von Bhf. Langenbernsdorf nach Fraureuth führt, bi» zur Land«sgrenze bi» Nordwestrand Ruppertsgrün, diesen Dorfrand entlang bi» zum Nordausgang, von hier weiter über Nordrand Brand-Nord» west» und Nordostrand von Marienthal — Westrand Weißenborn — Muldenbrücke bei Pöllnitz, die Mulde entlang nach Norden bis dickt südlich Schlunzig — Westrand Nieder» fchindmaas — Westrand Höckendorf — West rand Dittrich bis Landesgrenze nördl Meerane. 2) Die Truppen haben Befehl, mit Schließen de» Ringes den gesamten Verkehr in da» umschlossene Gebiet hinein und vor allem aus dem umschlosse nen Gebiet nach außen unter schärfste Aufsicht zu stellen. 3) Die Linie der Posten und Truppen darf nur nach Prüfung jeder einzelnen Person an Hand der mitzuführenden Personalpapiere und vor allem nach genauer Durchsicht auf Mitführung von Waffen, Munition oder sonst. Heeresgerät durch schritten werden. Cs liegt im Interesse der Zivil bevölkerung selbst, für die Tage der Truppensperre den Verkehr durch diese Linie nach Möglichkeit «inzuschränken. Auch der Verkehr auf der Eisen bahn wird überwacht werden. 4) Die Posten und Truppen haben Befehl, jede Per son, die den Postenrtng durchschreiten will, zur Vornahm« der notwendigen Durchsicht anzuhalten. Wer auf den Ruf der Posten „Halt, wer da!", der 3 mal erfolgen wird, nicht stehen bleibt, setzt sich der Gefahr aus, erschossen zu werden. 5) Nachdem der Ring um das bezeichnete Gebiet geschlossen ist, sind in dem gesamten umschlossenen Gebiet bis zum 21. 4. 20 10 Uhr oorm. sämt liche Waffen, Munition und unrechtmäßig erwor benes Heeresgerät in Sammelstellen, die von den Stadt» und Gemeindebehörden im einzelnen zu bestimmen sind, abzuliesern. Ausnahmen bei Ab gabe dieser Waffen, Munition usw. können «tcht gemacht werden. Auch die Waffen von bestehen den Einwohner» usw. -Wehren jeder Art müssen zunächst abgegeben werden. Die Waffen werden nach Abschluß der militärischen Maßnahmen gegen dos umstellte Gebiet den Stadt» und Gemeinde behörden, sofern diese Wehren zu Recht bestehen, wieder zurückgegeben werden. Die Stadt- und Gemeindebehörden treffen Anordnungen, daß jeder, der im Besitz eines aus der Zeit vor 13. 3. 20 stammenden recktmäßigen Waffenscheines zum Führen von Waffen ist, seine Waffen nach Prü ¬ fung durch die Reichswehr wieder zurückerhalte» kann. E» wird allen, die rechtmäßig im Besitze von Waffen find, empfohlen, diese zur Erleichterung der Rückgabe genau kenntlich zu machen. 6) Nach der für Abgabe der Waffen usw. befohlene» Abgabefrist werde ich durch die meinem Befehl unterstellten Truppen den geschlossenen Ring all mählich verengern und nacheinander da» gesamte im Ringe liegende Gebiet planmäßig und ganz eingehend absuchen lassen. Die vor diesem Zeit punkt bereits in den Kessel oorgehenden Stoß trupp» werden in, die im Sange befindliche Abgabe nicht eingreifen, sie haben lediglich die Aufgabe zu überwachen, daß Waffen usw. nicht absichtlich versteckt oder vergraben oder sonstwie der Abgabe entzogen worden. Mit Verengerung des Ringe« wird in den Gebietsteilen, wo die Waffendurch suche oorgenommen ist, die Derkehrssperre sofort aufgehoben werden. 7) Wer nach dem für die Abgabe befohlenen Zeit punkt noch im Besitz von Waffen. Munition oder unrechtmäßig erworbenem Heeresgut angetroffen wird, wird, sofern die bestehenden Gesetze keine höhere Strafe bestimmen, mit Gefängnis oder Hast bestraft, auch wird auf Entziehung der Waffen erkannt werden. Gleiche Strafe trifft denjenigen, der durch die entsandten Stoßtrupps dabei angetroffen wird, Waffen usw. planmäßig und absichtlich zu ver stecken oder sonstwie der Abgabe zu entziehen. 8) Ich bitte, die Truppen in ihrer schweren Aufgabe nach Möglichkeit zu unterstützen. Die Maßnahmen richten sich nicht gegen die Frieden und Ordnung liebende Bevölkerung, sondern gegen Elemente, die auf unrechtmäßigem Wege ungesetzliche Macht erringen wollen. Ich lasse keinen Zweifel darüber, daß die Truppe gegen jede Ausschreitung oder Widerstand, der ihr entgegengestellt wird, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln vorgehen wird. Glauchau, den 19. April 1920. Der Milit8rbefehl«haber der Kreishauptma»«- fchaft Zwickau « Amtvhauptmaunschaft Glaucha« (gez.) Senfft o. Pilsach, Generalmajor u. Kommandeur der Reichwehrbrigade XlX. Me »Wie MW«. * Wie uns aus Berlin gemeldet wird, sind in Frank furt die für den 17- April angekündigten 1200 Mann Ar tillerie und 1600 Mann Infanterie am! dann tag ein- gerückt. .In Hanau ist am Sonntag ebenfalls -in we-ter-s Bataillon französischer Truppen eingerückt. — Wie reimt sich das zusammen mit den Nachrichten über Räumung des Maingaues seitens der Franzosen? * Aus San Remo wird gemeldet, daß der italienische Ministerpräsident Nitti bestrebt ist., zu einem wirtschaft lichen Zusammenarbeiten der Alliierten zu gelangen, das Lie Gewährung der Unterstützung,' für die besiegten Län der in such schließen soll. * Nach dem vollständig vorliegenden Gesamtergeb nis der Wahlen in Böhmen, Mähren und Schlesien wur den gezählt: 110 Tschechen! und 43 Deutsche * Tie Konferenz des Bevölkerungsrates schätzt den Bedarf der amerikanischen Industrie! an ungelernten Ar beitern auf 4—5 Millionen Mann Diepr ArLeiterman- «el ist durch die Unterbindung der Einwanderung während des Krieges hervorgerufen. * Ww das „Svenska Dagbladet" erfährt, ist eZ nicht vusgeschlosien, daß zwischen der schwedischen und der deut schen Regierung ein Meinungsaustausch stattfinden wird ßiber die Möglichkeit einer Auslieferung Kapps. * Tie Abstimmung in OsL- und WeüpceußLN soll Mir 27. Zuni stattfinden. Tas Stimmrecht hat jede Per son, die das 30. Lebensjahr vollendet hat, im Absiim- inüngsgebiet geboren ist, ihren stündigen Wohnsitz dort Hat, oder sich seit deM Jahve 1905 dort anshM. * Ter französische Kriegsminister Lefevre macht Stim mung dagrr, sich französischerseits des Ruhrkohlengeb wts zu bemächtigen, um Teutschland endgültig zu :ntwassnen. Tie Alliierten würden natürlich Deutschland gestalten, die Kohle zu erlangen, die es für sein wirtschrftliches Leben brauche. ' Sie MW Oll MmeWWN. Berlin, 20 Avril. Tie seit Wochen zwischen der Reichsregierung uM^deM Vertreter Sowjet-Rußlands, Vietor Kopp, schwebenden Verhandlungen über eie gegenseitige Heimbeförde-ung der Kriegsgefangenen beider Länder sind am M'ntag nach mittag zum Abschluß gebracht werden- Tas Abkommen rst für die Reichsregiernng von Staatskommmor Stück- len, für Rußland von Herrn Kopp unterzeichnet werden. Nach dem Vertrag beginnt eie Au'lchferung der Kriegsgefangenen aus Rußland und Deutschland unmit telbar «ach d.r Ratifizierung des Abkommens buch beide Regelungen. Derr Kopp hat noch a-stern funkentele^ i-rc.plissch um die Ratifizierung ersucht. Es ist zu er warten, daß bereits morgen die Antwort aus Moskau eintrifft. In dem Vertrag heißt es' ausdrücklich, das; nur diejenigen Kriegsgefangenen aus TeuOchmnd und Rußland abtranspornert werden. die eine Rückkehr in Lie Heimat wünscken. Eine zwangsweise Zurückfühcung ist nicht beabsick'ckgt. Deutschland und Rffßlond werden Aürsorgestellen in Moskau und Berlin errichten, Dvelche alle möglichen Vorbereitungen für die Rückkehr der Ge fangenen zu tRssen haben. . Tie Jürwrgest-llen haben die Heimkehrer mit Nahrungsmitteln, Bekleioung und fi nanziellen Mitteln zu versetzen. Sie regeln die Ein teilung der Transporte und haben mit den zuständigen Behörden beider Länder über' die Art des Transportes zu verhandeln. Entsprechend Zeit und Gelegenheit, soll die Rückkehr auf dem Land- oder Seewege ro_,zogen werden- Tie Verhandlungen über den Transport der Kriegs- und Zivilgesangenen durch die Randstaaten, Mio Pole«, Estland, L.vl..nd regelt das Rote Kreuz in Genf, das zu diesem Zweck sofort Verhandlungen mit den in Frage kommenden R errungen aufnimmt, das außerdem die Verpflegung und Ueberwacknng der Transporte auf fremdstaatlichem Gebiet übernimmt. Iw Deutschland be finden sich gegenwärtig noch 1!>l)0M russisch' Kriegs gefangene, während in Sowjet-Rußland rund 20000 ge fangene Teutscle sich bennden. Tic sehr erheblichen Mit tel für den Rücktransport tzat die Reichsregiernng in vollem Umfang zur Verfügung gestellt. T'c Transport kosten werden sich aller Voraussicht nach sehr hock- ge stalten. d die Lager., in denen sich unser- deutschen Ge fangenen bef-nden, räumlich weit ruseinand^rstegen und da be^ oem schlechten Zustand des Verketzrswe'en- in Ruß land b .wndere Aufwendungen nötig werden dürsten. Bs- kaunllich kostet der Heimtransport jedes gefangenen Deut schen aus Sibirien rund 30 000 Mark. Es jst P t erwarten, daß die ersten Transporte.'unserer Gefangen": aus Ruß land noch im Monat! Mai hier eintrcffen. Sie SMeMllWjl r« Mes. Berlin, 20. April. Im Hanvtausschus; der Nationalrersamml-mi sprach der Reichsfinanmiinister über den Etat 1920. Ter or dentliche und außerordentliche Etat, enthält eine Gesamt ausgabe von 40 Milliarden, wozu der Fehlbetrag aus der Reichspost und der Eisenbahn mit Alsammen 12,9