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—— - 7"^ KWWWkMKsWM V-Xcht«-»»»«»- Leipzig «r. 1222«. Freitag, den 29. November 1918 71. Jahrg Nr. 278 Der Arbeiter- und Soldalenrar. Tanzverbvl belr. Bekanntmachung vr. Fabian, Bürgerin. Amtliche Bekanntmachungen üssin-en sich auch im Beiblatt. ick v. t, in wenigen Wochen keine Kartoffeln und Generalität und dem Soldatenrat zu Lennep zu einem blutigen Zn- Mes Material zur Brotfrucht mehr besähen. Noch schlimmer sammenstoss gekommen. Man hat die Mitglieder des dortigen Sol- zum Siege zu verhe ftlichen Verhältnisse. Man bedenke nur, datenraies verhaftet. Noch ist die Echuldfrage nicht geklärt, aber Unsere Schuld erbli aber lägen die wirtschaftlichen Verhältnisse welche Katastrophe die Kohlcnsrage unweigerlich hcraufbeschmören es wagen sollte, einen Mann der neuen Regierung an die Wand zu stellen, dann werde man gleiches mit gleichem vergelten. Nm Re- Die Aniersuchung -er Schul- am Krieg«. Be rlin, 27. Nov Di« Neichsr«zi«rnng hat beschlösse,», d-.ch all« politischen Archive, d. h. des Answärtigen mmles, des Militüriabineits und des Oberkommandos in den A'earkew unter dir Obhut des Skates der Dolksbcauftragten geltefkt werden. Derlängerang -er «uslieserungssrist für «ifenbahnmalerial? London, 27. Nov. Das Neuicrsche Bureau erfährt, das; Soff erklärt habe, daß die Anssührunz -er MafiMtM- Dann kam Barth auf bas Verhältnis der neuen Regierung zur Obersten Heeresleitung zu sprechen. Gestern ist es zwischen der Generalität und dem Soldalenrat zu „ noch Elektrizität besitzen. Es wird also ein Still Haup stand der gesamten Produktion eintreten. Durch die Abgabe des wird w: rollenden Materials an die Enlcnte sind uus-re Heere in die denkbar den. Ar Der ÄrSrilerral. P. Kuhnert. O. Gottschaldt. tion so blutig gewesen wäre, . .... , so halte die 'Arbeiterschaft das Nxht gehabt, allen Privatbcsih für Staalseigentum zu erklären. So aber, nachdem die Umwälzung ans friedlichem Wege vor sich gegangen ist, kann man nur auf le gale Weise das ausschciden, was der Revolution schädlich ist. Beror-nuug. belreffend den Ausschank alkoholischer Gelranke während der Demobilmachung. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung während der Demobilmachung wird folgend« verordnet: Die vierstündige Arbeitszeit wird für die Ucbergangszeit die Nor» malarbeitszeit sein. Nur wenn die Arbeiter rücksichtslos bis zm» äussersten gegen jeden Feind zusammonstehen, können wir Lie wahre, vollständig ansgebaute sozialistische Republik erreichen. -- Bslhmann Kvllweg über -le Schuld am Kriege. Berlin, 27. Nov. Zn der „Deutschen Allg. Ztg/ nickmt der " " " ' von Bethmann Hollweg Stellung zu der Ve»- Vor der Katastrophe. Zn Berlin sand am Mittwoch eine Tagung der Grog-Ber liner Arbeiterräte statt, die sich mit den wirtschaftlichen Fragen in nerhalb der Betriebe und der Stellung der Unternehmer beschäf tigte. Der Volksbeauftragte Barth leitete die Be.atung mit einem ausführlichen Bericht ein, worin er mit rückhaltloser Offenheit nnd .Deutlichket sich über die wirtschaftliche Lage aussprach. Wenn man in den Kreisen der Arbeitnehmer so weiter arbei ckillcgen der Produktion raube, ..»t... V... M.rr— — »—- 8 8. Ingleichen ist auch den Gastwirten an Orten, wo Trupoen zu Demobilmachungszwecke» unlergebracht sind, die Verabreichung alkoholischer Getränke an Personen, die zu den zu solchen Zweck« . untergebrächten Truppen gehören, untersagt. 8 4. Die Orlspolizeibehörden sind zur Durchführung dieser Verbote nach Maßgabe des örtlich«* Bedürfnislos und zur Uebcrwachung der gefährdeten Stellen durch ihre Organe verpflichtet, während st« von den Kommandanten bez. Vorständen der Bahnhöfe rechtzeitige Mitteilung über das Eintreffen von Demobilmachungsiransporlen zu gewärtigen haben. 8 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Kaftstrafe bis zu 6 Wochen oder Geldstrafe bis zu 150 Mk. bestraft. 8 6. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Bekanntgabe in Kraft. Dres-«n, den 12. November 1918. Ministerium -es Inner«. Unter alkoholischen Getränken im Sinne der vorstehenden Verordnung ist das seht gebräuchlich« Einheiisbier nicht mit zu verstehen. Aue (Erzgeb.), den 27. November 1918. Der Nal -er Sta-t. moaaML Mor, 1.20 durch dl« MsUdper KUlns Kau,; durch dl« Poll bezog«» vl«r>«>,dhrllch Mark 4.02, monotllch Marl, 1.34. > Im Pm!sbIaNb«M d«r Roum d«r I lp- PM.M, L0 M., ou,wär,5 35 PI».. Im omlllch«» Tkll 8 1. 8n Bahnhofswirtschaften und ln den in der Nähe der Bahnhöfe gelegenen Wirtschaften, Flaschenbierhandlungen und Kleinverkaussstellen von Branntwein ist die Abgabe alkoholischer Getränke an alle zu Demobitmachungstransporten gehörigen Personen verboten. 8 2. Die Verabreichung von alkoholischen Getränken an dis Teilnehmer solcher Transporte al»' Liebesgaben auf Bahnhöfen ist verboten. Zu einer Besprechung über die Durchführung der achtstündigen Arbeitszeit im Kandelsge merbe und der hiernach sestzusetzenden Verkaufszeit werden alle Inhaber von Kleinhandslsgeschäste« unserer Stadl nnd ihre Angestellten, insbesondere auch diejenigen Geschäftsinhaber -ie kein« An gestellten befchäskigen, zu einer Besprechung auf Freitag, den 2S. November 1918, aben-s '/.« Ahr im Stadiverordnslensitznugssaal, Nathans 2 Treppen, eingsladon. Lößnitz, am 28. November 1918. Der Nat der Stadt. , , , , Cchuldfrage nicht geklärt, das eine sei sicher, wenn irgend ein Geperal, der da glaubt, sich Wetr. Meldepflicht bei -en Bezirkskvmman-os Soldaten t Dos Ministerium für Militärwosen ha! angeordnct, dass die durch die Demobilmachung aus dem Heeresdienst enltosfenen Offiziere und Mannschaften sich vorläufig beim Dszirkssel-webel nicht anzumelden haben. Wegen der Anmeldung ergehen später öffentliche Bekanntmachungen. Vom Beurlaublcnstande haben beim Bezirkskommondo sich nur z« melden r s) wer nach dem Landwehrbezirk Schneeberg entlassen ist und aus diesem Bezirk verzieht; k) wer bei einem anderen Bszirkskommando sich abgemeldet hat und im La«-- wehrbezirk Schneeberg Wohnung nimmt. Die Entlassungsstelle sür Keimalurlauber besindet sich im Bezirkskommando Schneeberg» Zimmer Nr. 13. Geschäftszeit: 8—12 Uhr norm, und 3—4 -- nachm. Schneeberg, den 26. November 1918. Der Soldatenrat -es Dezirkskommandos Schneeberg. Weibflug, — Ostizierstellv. und Vorsitzender. der Amlshaupkmannschaflen Schwarzen- * -LUttlVVLUtl berg und Zwickau, sowie der Staats- und Städtischen Behörden in Aue. Grünhain. Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels. Verlag von E. M. Gürtner, Aue, Erzgeb. Fernsprech - Anschlüsse: Aue 81, Ldhnlh (Amt Aue) 440. Schneeberg 10, Schwarzenberg IS. Drahtanschrift: Volkssreund Aueerzgebirg«. pon ein, die sagen: „Helsi uns oder wir erleiden das Schicksal der napoleonische» Armee au der Deies.ua". Man bedenke ferner: durch St " „ ' man sechs Millionen Menschen, die unter den Waffen gestanden hi den, nach ihrer Entlassung jede Lebensfähigkeit. Deshalb möge sä jedermann klarmachcn: die Aufgaben der sozialistischen Republik sind: 1) Frieben, 2) Arbeit, 3) Brot. Cs möge ferner jeder beden ken, dass mau auf keinen Falt E^perimeule mit Lem neue» Staats- ten wolle, wie dies augenblicklich geschehe, so müsse die Negierung bald am Ende ihres Könnens sein. Der Kampf, den breite Blaffen jetzt zu führen gedächten, richte sich dann nicht mehr gegen das Un-, ternehmertum und gegen den Kapitalismus als selchen, sondern, vielmehr gegen die sozialistische Republik. Das deutsche Volk stände in der Ernährungsfrage vor einer Katastrophe, wie sie schlimmer i Vicht gedacht werden könne. Die Verhältnisse lägen so, das, wir in vierzehn Tagen '-ein Fett, in wenigen Wochen keine Kartoffeln und in drei Mona,er. keine N " " " s Trugen von roten Abzeichen verbieten. > schliesslich -soll der General Eberhardt so fort zur Disposition gestellt werden. ,,, . , „ , Darf nun in einer solchen Zeit das Produkttonslebcn stillge- krng in der Kohlenförderung eintritt, so wird Deutschland in 14 legt werden? Ist jetzt die Frage, ob Lohn- oder Akkordarbeit, die Lagen weder Gas noch Elektrizität besitzen. Es wird also ein Still- Hauptfre- Das wäre eine Kurzsichtigkeit. Nach einem Jahr Akkordarbeit überhaupt nicht mehr gesprochen wcr- , _ ' laffungen dürften erst dann erfolgen, wenn die Ar- tchlimmste Lage gebracht. Täglich treffen Delegationen der Osttrup-> beits-eit sue die Allgemeinheit auf vier Stunden herabgesetzt ist. »ft.- C- m»s"lch »-».». ft». «m. I. ». tron io blutig gewesen wäre, als dies un Gegenteils der Fall war, der österreichischen R-gieäng zu erkenne» gegeben das, Deutschland zwar bereit sei, seine Bundespflichten zu ers daß es Deutschland aber ablehnen müsste, sich von Oesterress gar» durch Nichtbeachtung seiner Ratschläge in einen Welt hineinziehen zn lasten. Der frühere Kanzler sagt dann weite« Ich sehne den Tag herbei, wo ich dazu beitragen kann, vor eine» unparteiischen Staatsgerlchtshos, dem allerdings von beiden Seite» " " ' zur Verfügung gestellt werde» soll, der Wahrheit „ „.. verhelfen. Bezüglich Elsaß-Lothringcns führt er aus: Unsere Schuld erblicke ich darin, daß wir es nicht verstanden habe», Elsass - Lothringen eine Behandlung angrdrihen zu lasten, welche seine Bewohner den Wechsel ihrer staatlichen Zugehörigkeit allmäh lich vergessen lieh nnd welch« es zugleich hätte verhindert» könne», daß in großen Teilen der Welt allmählich das Ecsühl von «ine» gewaltigen, von uns im Jahre 1871 begangenen Unrecht entstand. Brok- und Mehlralivn. Unter Aushebung der Dekannlmachunq des Bezirksnerbandes der Amtshauvlmannschast Schwarzen berg v^n 26. September 1918 — Erzgeb. Volkssreund Nr. 227 vom 28. September 1918 — wird solgendes bestimmt: Es hoben vom 1. Dezember 1918 ab zu erhallen: s) Kinder im 1. Lebensjahre wie bisher 1 Volkmarsts Aber wöchentlich 1 Pfund Brak o-er 39« e Mehl, b) Kinder im 2., 3. und 4. Lebensjahre wie bisher S DoNmarke« Aber insgesamt Wöchentlich 3 Pfund Brot oder SS» r» Mehl, a) Kinder im 5. und 6. Lebensjahre statt bisher wöchentlich 3 Vollmortzen über insgesamt 3 Pfund Brok oder 900 s Mehl künftig 4 Dollmarstsn Aber insgesamt wöchentlich 4 Pfund Brot v-er 12«» 8 Mekl, ck) alle übrigen Personen statt bisher wöchentlich 4 Vollmarksn über, insgesamt 4 Psund Brot oder 1200 8 Mehl künstiq 3 Vollmarken über insgesamt Wöchentlich S Psund Brot oder IS«« 8 Mehl. V Die gleiche Menge erhallen auch die nach den Vorschriften der NsichsgArsidestelle vom Bezirks- oerband der Amtshauplmannschaft Schwarzenberg mil Bro! zu versorgende» M likäcversonen sowie Mililär- urlouber. s) Milstärpersonen, die besonders anstrengenden Dienst verrichten und dssmezen von der zustän digen militärischen Dienststelle dem Bezirksoerbond der A »'stzvivimimAbAt Shvinm'nrg als zulageberechtigt bezeichnet sind, Marken üürr Wöchentlich Psund Brot o-er! ISS« 8 Mehl. 1) Die Schwerslarbcitsr zu der unler ck) festgesetzten Menge bis auf weiteres e-nen Zuschlag von ' wöchentlich höchstens 2 Vollmarken, sodass sie vorbshättlich einer anderweilen -durch die Be- iriebsleilung.und den Arbeiterausschuss des belreffendsn Beirieden kAigeictzi-m Negslnnz An spruch haben auf höchstens wöchentlich 7 Dollmarstsn über insgessml 7 Pfund Brot o-er 21W 8 Mehl. Schwerarbeiter, werdrnde und stillende Mütter sowie jugendliche Personen erhallen keinen besonde ren Zuschlag mehr, sondern lediglich die unler ck fcstgcsetzle Ration. II. Die Brotmarken werden, mit Ausnahme der Brotmarken für den Schwerstarbeüerzufchlag, durch die Orlsbehörden ausgegeben. Die Brotmarken für den Schwen'tarbeitcrzuschlag werden vom Bezirksverband Schwarzenberg denjenigen Arbeitgebern ausgehändigt, für deren Betriebe von der hierfür gebildeten Kommifsion Schwerst arbeiter anerkannt sind. III. Um den Bezug der erhöhten Ration in der laufenden Brolmarksnveriode (17. November bis 14. Dezember 1918) zu ermöglichen, werden von den Orlsbehörden auf die Wochen vom 1. bis 14. De zember 1918 an solche Personen, die nach dem Vorstehenden vom 1. Dezember 1918 ab eins erhöhte Brotration zu beanspruchen haben. Juschlagsbrolmarkcn ausgegebcu. Schwarzenberg, am 27. November 1918. Der Bezirksoerband Der Arbeiter- und Sviraksnrak -«r Smlshanptmannschast Schwarzenberg. -er NmishauM-annschafi Schwarzenberg, vr. Wim m e r. Oskar Schieck. müsse. Anstatt 140 900 Eiscnbahnwaggons Kohlen pro Tag fördere auf seine Truppen stützen zu können, cs wagen sollte, an irgend das Rheinland augenblicklich 8 bis 10 000 Waggons nnd ebenso einer Ecke des Reiches eine Eegenrevolntion anzuzetteln, wenn er oder vielmehr noch schlimmer lägen die Verhältnisse in Oberschle- ... ...... len. Man könne geradezu sagen, daß die Genoffen im Kvhlenge , biet dem ganzen deutschen Volke Lurch ihre nicht zu vertretenden medur zu schaffen, haben mir im Kabinett sofort die Verlegung der Forderungen in den Rücken fallen. Man habe durch das Eingrei- obersten Heeresleitung nach Berlin verlangt. Ferner müssen so- sen der Regierung den Kohlenarbeitern den von ihnen verlangten. fort alle Erlasse, die das Trugen von roten Abzeichen verbiete», Tageslohn von 25 M. sowie den achlstündigcn Arbeitstag bewilligt, l rückgängig gemacht und ' und trogdem verstehen diese Menschen sich nicht dazu, im Interesse fort zur Disposition gej ^er Menschheit sich dem Ganzen einzusügen. Wenn keine Aendc Das Tanzen auf Sälen und in Goflwrvlfchafren ist in der jetzigen Zeit vorläusig welker vsrSoken. Zuwiderhandelnden droht Strsse und Schliessung des beir. Eastwirisgewerbes. Schneeberg, am 27. November 1918. Der Arbeiter- und Soldatenrat Schneeberg. M. Karob. 1. Vors. Wsitzflug, Ojsz.-Slellv. u. 1. Vors. Lögnitz. Achlftündigs Arbsttszeit im Kan-elsgewerbe Bekanntmachung. Nachdem durch das Demobilmachungsamt die Verwendungsverbote und Freigabeverfahren für Elsen und Slahl ausgehoben sind (Bekanntmachung E. 50. 8. 17 K.R. A. und Nachlrogsbestimmungen hierzu), ist die Ausstellung von Bezug- und Bedarsscheinen sür neuherzusiellende Fabrikalionseinrichtungen und Belriebsanlagen eingestellt worden. Die Verwendung jeder Menge Elsen und Stahl sowie daraus hergeslelller Kalb- und Fertig- Produkte ist demnach frei. Die festgesetzten Köchstpreise für Eisen und Stahl werden hiervon nicht berührt und bleiben in Krast. - 8m Auftrag -es Arbeiter- «n- Sol-atenrales XlX. A.-Ä. Die KriegsamtsteNe Leipzig. gez.: E- Schäfer.- Arth. Lieberasch. Arbeiter- un- Sot-atenräte in -er Ämlshaupl- mannfchafk Schwarzenberg. Sonnaben-, -en 3«. Nov. a. e. findel vormittags 11 Uhr im kleinen Saale des Ratskellers in Schwarzenberg Dslegisrten-Siynng statt. Tagesordnung: 1. Festsetzung der Verkaufszeiten sür die Kandelsgeschäfle. 2. Allgemeines. Die örtlichen A.° u. S.-Räle sind gehalten, sich sofort mit den Geschästslsuten ihres Orles wegen -er festzusehenden Geschäftszeit in Verbindung zu sehen. Die Verkaufszeit darf 8 Sld. nicht überschreiten. Der Arbeiter- und Soldatenrat -er Nmkshauptmannschast Schwarzenberg.