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UtM-MWl Mwt -lknjahr— le M LichtensteiN'CallnLerg, Hohndorf, Rödlitz, Bernsdorf, Rüsdorf, St. Egidlen Heinrichsort, Marienau, den Mülsengrund, Kühschnappel und Tirschheim. Amtsblatt für das Amtsgericht mrrd den Stsdtxat zu LichLerrstern-CallnberZ sssosso Organ aUer Gemcindeverwaltungcn der umliegenden Ortschaften. Nr 2 Sonnabend, den 3. Januar 1920 70 Iahraang solchenfalls haben gesetzt werden sollten ossssso rnolä. lauodsa s) Er > s) b) c) o) Bürgermeister. »>s. wie Sie wie eise derr- siseres Ite- biercturck ütvNL erlin-VMem tsnstr. 14. d) c) ü) «stmmsnts, opkons, msnts. ff 6S7. Die Stadtverordnete» zu Lichtenstein. Mehlhorn, die selbständige Leitung der vereinigten Spar kasse als deren Direktor mit dem Amt des 1. Vorsitzenden im Sparkassenausschuß, das Standesamt, das Volksschulwesen, die Organisation und selbständige Leitung der örtlichen Wohlfahrtspflege (Wohlfahrtsamt) nach Maßgabe des Gesetzes vom 30. V. 1918 und der Ausführungsverordnung hierzu vom 4. II. 1919. bleibt im Rahmen der R St. O. in allem lunx Xat- Anzeigenpreis: Die sechsgespaltene Grundzeile wird mit 40 Pfg., für auswärtig? Besteller mit 50 Pfg. berechnet. Im Reklame- und amtlichen Teile kostet die drei gcspalteneZeile SO, für auswärts 1,20 Pfg. Schluß derAnzeigennnnahme norm.9 Uhr. Iernsprecher Nr. 7. Drahtanschrift: „Tageblatt". Postscheckkonto Leipzig 86697. hat selbstverständlich auch die gleichen Pflichte« diese zu erfüllen. zu Lichtenstein. Steckner, Bürgermeister. Erscheint täglich, anher Sonn- und Festtags, nachmittag« für den folgenden Tag. — Bezugspreis: 0,25 Mk. vierteljährlich ausschl. Trägrrg.'diihr, durch die Post bezogen 6.15 Mk. Bestellungen nehmen die Geschäftsstelle, sämtliche Post- anstalten, Briefträger und unsere Zeitungsträger entgegen. — Einzelnummer 15 Pfg. er behält Sitz in den Bezirksoertretungen so lange, bis er durch Nichtwiederwahl aus diesen Körperschaften auszuscheiden hat, also mindestens für die laufende Wahlperiode; er bleibt Direktor der Bezirksanstalten Lichten stein solange, als er von den Bezirksvertre- tungen zu diesem Amte gewählt wird; die Ämter eines Lokal- und Friedensrichters bleiben in s iuer Hand, wenn und solange ihm das Justizministerium solche beläßt oder bis eine anderweite Regelung durch dieses getroffen wird; alle nach Maßgabe der dermallgen ortsgefetz- lichen Bestimmungen der Stadt Callnberg oder sonst von ihin erworbenen Rechle und An wartschaften, so insbesondere hinsichtlich seiner Pensionierung bleiben ihm ungeschmälert ge wahrt. Abweichend von den bezüglichen bis herigen landes-und ortsgesetzlichen Bestimmun gen wird aber Herrn Bürgermeister Prahtel das Recht eingeräumt, nach Vollendung seines 32. Dienstjahres (vom vollendeten 21. Lebens jahre an gerechnet) mit einer unwiderruflichen Pension in Höhe von 71 °/o seiner^enfions- fähigen Dienstbezüge (falls bi« dahin nicht höhere Pensionssätze für Zioilstaalsdiener fest ¬ samten Wehr bestehen und genießt die gleichen Rechte die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lichtenstein. lediglich dem Gesamtrat und den Stadtverordneten für seine Amtsführung verantwortlich. 7. Es werden demselben hierbei vereinbarungsgemäß weiter folgende besonders vertragliche Zusicherun gen gegeben: »s." We Duetten und lste. jer Grfalg. W- die -«ste ergebenst ein Ms» Skl MWWS- MS MMMsM beginnt am 8. Januar und dauert bis Ende März^ Die Teilnehmer wollen sich Donnerslag, den 8. 3a«. abends 6 Uhr im Zimmer 33 dec Gewerbeschule (Fach schulgebäude) etnfinden. Die bei Beginn zu entrichtende Teilnehmergebühr beträgt für den ganzen Kursus 20.— Mk., außerdem sind 5.— Mk. für Unterrichts» mittel zu zahlen. Lichtenstein-Eallnberg, 24. Dezember 1319. Der Seweebeverei». LndeSfelder, Vorsitzender. Lichtenstein und Callnberg, am 25. August 1919. Der Stadtrat 2. Das Vermögen der beiden Städte wird mit der Wirkung verschmolzen, daß das neue Gemeinwesen das Eigentum am gesamten Vermögen der beiden Städte erwirbt und in alle Rechte und Verbindlichkeiten der bisherigen Stadlgemeinden etmrttt. 3. Mit dem Tage der Vereinigung treten, soweit nicht gegenwärtiges Ortsgcsetz etwas anderes bestimmt, die Ortsgesetze, Regulative, polizeilichen u. sonstigen örtlichen Verordnungen der Stadt Lichtenstein sür die vereinigte Stadt in Kraft. 4. Alle dermaligen Stadtverordnete« beider Städte bleiben im Amte — und zwar vorerst bis zum Ablauf ihrer gegenwärtigen Wahidauer — und werden zu einem Stadlverorbnetenkolleginm verschmolzen. Sie haben zu Beginn des Fabres 1920 für dir auf Grund des ß 1 des Sächsischen Landesgesetzcs vom 17. Funi 1919 ausscheidenden unbesoldeten Ratsmitglieder Neu wahlen vorzunehmen. (Zu vgl. 8 19 a des Ortsstatuts sür die Stadt Lichtenstein vom 1. November 1892 in der mit dem 1. Fanuar 1920 in Kraft tretenden neuen Fassung) Der bisherige Ratsoorstand Ltchtenstetn, Bürgermeister Steckner, verbleibt unter Wahrung seiner bisherigen Rechte im Amte als „Erster Bürgermeister" der Stadt Lichtenstein-Eallnberg. Der seitherige Borstand der Stadt Callnberg, Bürgermeister Prahtel, findet in der vereinigten Stadt Anstellung als besoldetes Ratsmitglied auf Lebenszeit mit dem Amts namen „Zweiter Bürgermeister." Er ist als solcher zugleich Stellvertreter des „Ersten Bürger meisters." Außerdem ist vom Stadtoerordnetenkollegium ein 2. Bürgermeister-Stellvertreter zu wählen. 6. Bürgermeister Prahtel erhält zunächst nur folgende Berwaltungsabteilunge« übertragen: iden u. »echsel y Oe 8 diese zu gelten) von seinen öffentlichen Aemtern zurücktreten zu können, nachdem er seine Wil- lensmeinung Fahr vorher zur Kenntnis der städtischen Kollegien gebracht hat. Stirbt Herr Bürgermeister Prahtel im Amte oder nach Niederleaung desselben, dann erhält seine hinterlassene Witwe nach Fortfall der Gnaden gehaltsbezüge für alle Fälle Pension nach Höhe der für die Witwen von Zivilstaatsdienern je weils geltenden Sätze. 8. Das Rathaus Callnberg wird der Sitz der ver einigten Sparkasse, des Standesamts, des Schulamts und des Wohlfahrtsamts der Stadt Lichtenstein-Calln- berg und der dazu gehörigen Geschäftsstellen. 9 Die Beamten und Angestellten der beiden Städte werden in die Verwaltung der vereinigten Stadt übernommen. Es wild ihnen Wahrung aller wohlerworbenen Rechte und Anwartschaften, insbeson dere hinsichtlich ihrer Besoldung und der Anrechnung des Dienstalters bei der Pensionierung zugesichert. Der Beamtenausschutz ist deshalb zu hören. Ueoer vie Verteilung der Dienstgeschäfte bestimmt nach Gehör der beiden Bürgermeister der Gesamtrat. 10. Die Versorgung mit Waffe« «ud Gas findet vom Tage der Vereinigung ab in beiden Städte« nach gleichen Grundsätzen statt. Das wenigstens an nähernd Gleiche soll auch wegen der Versorgung mit elektrischer Energie angestrebt werden. 11. Die in Callnberg bestehende »Freiwillige Orts* feuerwehr" bleibt als besondere Abteilung der ge- OrtSqesetz, die Bereinigung der Städte Lichtenstein «ud Callnberg bete. l. Dom 1. Fanuar 1920 an werden die beiden Stadtgemeindebezirke Lichtenstein und Callnberg zu einem Stadtgemetndebezirk mit dem Namen: Lichteuftein-Tallnberg vereinigt. Dadurch werden die Bewohner der beiden Städte ohne weiteres zu Mitgliedern de» neuen Gemein wesens und in Bezug auf Rechte u. Pflichten einander vollkommen gleichgestellt. 12. Die beiden Fahrmärkte in Lichtenstein und der Fahrmarkt in Callnberg sowie die beiden Wochen* Märkte in Lichtenstein und Callnberg bleiben auf den bisherigen Plätzen weiter bestehen. 13. Es soll darauf Bedacht genommen werden, daß die Flur der bisherigen Stadt Callnberg durch Errichtung von Straffe» und Wegen tunlichst noch weiter als bisher mit der Stadt Lichtenstein in Verbindung ge bracht wird, und daß insbesondere neue Zugangsstraße« geschaffen werden. 14. Beide Gemeinden werden zu einem Ortsarme«- verband vereinigt. Für die Erwerbung und den Ver lust des Unterstützungswohnsitzes sollen die beiden Städte und Ortsarmenvcrbände als ein seither schon bestande ner gemeinsamer Ortsarmenverband angesehen werden. 15. Dis beiden Srhulgemekndrn werden zu einer: Schulgemeinde Lichtenstein - Callnberg vereinigt. Für: die Lehrer gilt das unter Punkt 9 Absatz 1 Gesagte. 16. Die kirchlichen Derhältaiffe bleiben durch die Vereinigung der beiden politischen Gemeinden unberührt.. - Vorsteher. Der Stadtgemekuderat z» Callnberg Prahtel, Lichtenstein-Eallnberg, den 2. Fan. 1919. Ne» rto ffe LZerknns, für die nächsten 4 Wochen auf rote Karte, 28 Pfund Mk. 8. VS, auf weiße Karte 20 Pfund Mk. 3.80. Bezahlung nur vormittags vvn 9—12 Uhr im Lebevs- miltelomt, Nr. 1—800 Sonnabend, Nr. 801—1600 Montag, Nr. 1601-2400 Mittwoch, Nr. 2401-Ende Donnerstag. Abgabe der Kartoffeln von vorm. 8—12 Uhr, und nachm. * ^2—5 Uhr, im städtischen Kartoffel- Keller an der Webendörferstraße. Die Kartoffeln können auch auf kürzere Zeit entnommen werden, jedoch Be zahlung nur Montags vormittags von 9-12 Uhr. Die Nummernsolge muß streng eingchalten werde^r, um un nötig es Gedränge bei der Abgabe der Kartoffeln zu vermeiden. Der Verkauf ersolgt gegen Dorbgung der Kartoffelkorten Zu Grunde gelegt sind die Nummern dcrneuen Orts-L.-M.-Karten für Lichtenstein-Callnberger Einw ohncr. Städtisches Lebemsmittelamt Die städtischen Körperschaften der Stadt Lichten stein haben folgende ortsgesctzliche Bestimmungen er lassen und zwar: 1. den IX. Nacktrag zum Ortsstatut der Stadt Lichtenstein vom 1. November 1892, vom S. November 1919. 2. den V4. Nachtrag zum Regulativ sür die Spar kaffe Lichtenstein vom 16. Mai 1883, vom 25. August 1919. Diese Nachträge sind von der Regierung geneh migt worden und treten sofort in Kraft. Sie liegen während der nächsten 14 Tage in der Ratskanzlci auf dem Lichtensteiner Rathause zur Ein sicht aus. Stadtrat Lichtenstein, am 30. Dezember 1919. Nachstehend unter bringen wir das Ortsgesetz über die Bereinigung der Städte Lichtenstein und Callnberg, welches mit dem 1. Fanuar 1920 in Kraft tritt, zur allgemeinen Keuntnis und verweisen Insbesondere auf Punkt 1, 3 und 8 dieses Ortsgesetzes. Das Eallnberger Rathaus wird Sitz der vereinigten Sparkasse, des Standesamtes, des Dolk-kchulamts, und des Wohlsahrtc pflegearmes. Das Lichtensteiner Naryaus ist sür die übrigen Geschäftszweige bestimmt, also Ratskanzlei mit allgemeiner Verwaltung, Armenamt, Versicherungsamt, Gemerbegericht, Ortsami sür Kriegerfürsorge und Geschäftsstelle des Vereins „Heimatdank", Polizei- und Einwohnermeldeamt mit Ortskohlenstelle, Arbcitslosenunterpützungsamt und Arbeitsnachweis, Stadtkasse und Sleuerkasse, Girokasse, Lebensmittelamt, Stadrbauamt, Polizeiwache. Lichtenstein und Callnberg, am 31. Dez. 1919. Der Stadtrat zu Lichteusteiu, Steckner, Bürgermeister. Die Stadtverordnete» zu Lichteusteiu, Mehlhorn, Vorsteher. Der Stadtgemeinderat zu Callnberg, Prahtel, Bürgermeister.