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t kv inrv, es tu Harth-rA»^ oer weiten WanL e und Wohltätig-» durch Traumae- am Morgen deS beginnt Und sei»« eitzt es auch fslr gnaoenbringend: im wir.' ecgällzL rama .,S?i getreu :en Vorführungen 1925 »d rn p»rL oenskapelle.) ,1V: Festgottesdienst igsschule. chtsfeirr des Jugend- l willkommen. belstundr ntige Hhpotbelar» ürik Hetlschel urä» urse von 90 Pr>- Genehmig'tng zum heit für die Arc-- bekanntlich Welt- uf seinem Gruub- das diesige Vonk- tgegen ne Mietspr-isstei- n, Venn der HauS- bereits Stellung inem Beschlus? ab, Mieten allgemein träges zu steigern', einem Verhältn-z gen Koste« stände, orsaal eines Haus- unrde ein Dam^- Part gestohlen — in, der am S»»nr> rsten die Leipzigs tag in' den Streik, tjt den Saal- Und d Umgebung zu» s Wien) sind zurr sind bei Beamten, igcbracht. — lD'« sse»'. falls die Anf- ung bis zum 91. > 1. Januar 1928 >otels, Pensionen, fern und Koudito» teinigung der Au- istwirtsgewerbe er- ldarisch. einrtchsort 'i«t0 Uhr Festaotles- Werner aus Mülsen gem. Lhor o. Hefner. '/,tu Uhr Festgottes» ihnachtstted für gem- rchenkollekt« für die deutschen im Ausland /,iv Uhr Gottesdienst ngt während Herr »ser'schen Nom« erordentlich 'vrn- vchgebirgsbildern) >l „Männertreu;" t wecken wiro >er für die Feier-- ranstaltungen. die nsere Werler,' Leser bitten wir über- , gder Nummer L» I kMl wr»t rsrvdt, mib tlchtenste!n<LallnbergerTcrgeblatt - -- ' » - VS. Jahrgang. - -, — Vettaqe Nr. 298. Donnerstag, den 25. Dezember 1S1S. A»sschließ«»g vo» der Beschäftigung in der Fleischversorgnng. Auf Grund von 8 8 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 der Bekanntmachung vb« Fleischversorgung vom 27. März 1916 (RGBl. S. 1S9) tn der Fassung der Bekanntmachungen vom 17. August 1916 (RGBl. S. 935) und vom 28. Oktober 1SI9 (RGBl. E. 1829) wird folgendes verordnet: 1. Fleischer. Viehhändler sowie sonstige mit Aufgaben der behördlichen Fletschversoraung betraut« Gewerbetreibende oder Privatpersonen sind, wenn sie sich der Schwarzschlachtung oder de« Schleichhandels mit Bieh und Fleisch in irgend einer Form (Täter, Mittäter, Anstifter oder Gehilfe) schuldig machen, von feder weiteren Mitwirkung im Dienste der öffentlichen Fleischoersorgung ausnahmslos »««-»schlietzr» und dürfen darin nicht wieder beschäftigt wer den, und zwar weder mit der Verteilung von Bieh und Fleisch, noch mit dem Ankäufe von Bieh, noch mit Schlachtungen, Wurstherstellung oder sonstigen Ausgaben der Fleischoersorgung. Offene Geschäftslokale, die der Betreffende zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben unterhält, find zu schließ«"'. L. Der Ausschluß Kaun auch bereits vorläufig bei dringendem Verdachte erfolgen ohne Rücksicht aus die beretts eingetretene Einleitung oder den Ab schluß eines Sirafversahreus. 3. Der vorläufige Ausschluß hat sofort zu erfolgen s) wenn der Beschuldigte auf frischer Tat bet einer Schwarzschlachtung oder beim Schleichhandel betroffen wird, oder d) wenn da» Landespreisamt auf Grund von ihm angestellter Er mittelungen daraus anträgt. 4. Die Gemeinden, Kommunaloerbände und der Biehhandelsverband find verpflichtet, die Ausschließung in den Fällen, wo sie zu erfolgen hat, ohne Verzug durchzusLhren. Den Anträgen des Landespretsamtes auf vor läufige Ausschließung ist unter allen Umständen, und zwar ohne vorherige Vornahme weiterer Erörterungen, sofort zu entsprechen. 5. Beschwerden gegen die Ausschließung bewirken keinen Aufschub. 6. Eine Wiederbeschäftigung vorläufig ausgeschloffener Personen darf erst nach Abschluß deS einzuleitenden Strafverfahrens stattfinden, wenn sich ergibt, daß der Verdacht nicht begründet war, oder wenn, soweit der Aus schluß auf Antrag de« LandespreiSamtes erfolgt ist, daS Landekpreisamt der Wiederbeschästigung zustimmt. 7. Wer einen nach vorstehenden Bestimmungen ihm untersagten Handel oder gewerblichen Betrieb oder eine ihm untersagte Beschäftigung un befugt fortsetzt, wird nach 8 15 der eingangs erwähnten Bekanntmachung über Fleischoersorgung vom 27. März 1916 mit Gefängnis bis zu einem Fahre und mit Geldstrafe bi« zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Auch können die Gegenstände, auf die sich d e strafbare Hand lung bezieht, eingezogen werden, gleichviel, ob sie dem T Stex gehören oder nicht Dresden, am 20. Dezember 1919. 2 874 v i. R III Wirtschaft-Ministerium. Bekanntmachung zur Ausführung Ler Verordnung Le« Reichswirtschaftsminister« über Lie Bermendnng Le« Mehrerlöse« aus Le« Häute» vo» Schlacht vieh u«L Schlachtpferdea vom 2S November 1919 (N S Vl S 199S). Zur Ausführung der unten abgedruckten Verordnung über die Verwen dung des Mehrerlöses aus den Häuten von Schlachtvieh und Schlachtpferden vom 26. November 1919 wird folgendes bestimmt: I. Für Notschlachtungen verbleibt es bei den Vorschriften der Be kanntmachung über die Verwertung notgeschlachteter Tiere und des Verkehrs mit nicht bankwürdigem Fleische vom 20. Juni 1918 (Nr. 144 der Sächs. Staatszeitung), wonach insbesondere der Tierhalter das ganze notgeschlachtete Tier einschließlich der Haut an die von dem Kommunaloerbande bestimmte Stelle abzuliefern hat. Außer dem noch 8 4 der genannten Verordnung zu bestimmenden Preise hat der Tierhalter den Häutezuschlag zu erhalten. II. Der Kommunalverband kann dem Tierhalter auf Antrag die Haut zur eigenen Verwertung belasten, wenn dieser entweder den vollen Kaufpreis, den der Kommunalverband für Häute der in Frage kommenden Art zu er- haltrn pflegt, unter Abzug des ihm zukommenden Häutezuschlags entrichtst oder wenn er an den Kommunaloerband des von der Reichsfleischstelle berechneten durchschnittlichen Mehrerlöses abführt. III. Die Kommunalverbände sind verpflichtet, den ihnen zukommenden An teil am Häuteerlös, soweit sie ihn nicht nach näherer Anweisung des Mini steriums zur Erhöhung der Berdienstspanne der Fleischer oder zur Versorgung der Bevölkerung mit Leder und Schuhwerk zu billigeren Preisen benutzen, ausschließlich zur Herabsetzung des Fleischpreises oder zur Erfüllung anderer Aufgaben aus dem Gebiete der Fleischoersorgung zu verwenden. IV. Als zuständige Behörde für die Entscheidung über Streitigkeiten, welche sich aus den Bestimmungen des § 4 der Verordnung vom 26 November 1919 ergeben, wird die dem beteiligten Kommunalverbande vorgesetzte Kreis hauptmannschaft bestimmt. Dresden, am 20. Dezember 1919. 2768 V 1. ä III Wirtschaftsministerium, Landeslebensmittelamt. Versunken lag die Stadt Zu Weihnacht mar's. Fm rauchigen Nebel, nur sür'8 Ohr noch da, Lärmender Dunst. Ich schritt in's stumme Tal. Das Einerlei vom Frost unv Grau, ich kannt' es: Da« Nebelmeer in seiner Unterwelt — Zur Oberwelt, zum Berge schritt ich hin. Vorbei dem Spuk der finstern Schattenriesen, Die links und rechts aufdrohten und versanken. Und stieg und stieg. Milchfarben, rötlich zirkelte Eich droben ab die Scheibe nun der Sonne Roch ohne eigne Kraft. Ich stieg und stieg. Und Heller ward das Grau. Aus weißem Dust Lösten sich leise, die der Reif umflimmerte, Die Tannen jetzt in Silber und Kristall, Und Licht begann zu weben. Und ich stieg. Da. jählings brach da» volle Blau herein Und im Triumph die Sonne. Und ich sah AeidnaOten von FrrLiuanL Avenarius (Fragment aus „Lebe!") Verstreut bi« sein zum Horizont der Berge Schneeige Inseln still im Meere schwimmen, Und drüber lag des ernsten Gottesfriedens Sinnende Ruhe Der ich hetmlos bin, Dort droben hab' mein Christfest ich gefeiert — All das, was einst mir duft'ge Blume war Und nun verdorrtes Blatt, ich träumt' es mir Noch einmal auf zum Leben, dann begrub Mit fester Hand ich meinen Lenz im Eis Und meine Jugend. — Und ich schritt hinab, Zur Dorstadt hin, wo noch aus hundert Schloten Der heiße Atem keucht' der Gegenwart, Und in den Dunst der Gassen trat ich ein Und grüßte stumm, die unserm Dampfespfiff Zum Feierabend aus den Toren zogen Der rauchigen Fabriken, und ich spähte Nach einem Borglanz aus der Weihnachtsfreude I Auf den Gesichtern. Arbeit, Arbeit, komm — I Und schmiede hart, was weich noch in mir, komm — Hier ist mein Platz, auf dem ich schaffen will, Mann unter Männern. Denn die Zeit ist hart, Und keiner darf vom großen Kampfe fliehn Nur, weil die Wunde schmerzt — nein, keiner darf's Den sie nicht wieder auf den Boden zwingt. Dann in der Kammer rüstete ich still Dem Knaben seinen Baum; erwacht er morgen. So sei's im Kindheitsglück. Und sah hinaus Dom Fenster lange in die nächt'gen Gassen. Nun da und dort fromm schimmerte herüber Bon Weihnachtstannen ein bescheidner Glanz Zu mir durchs Dunkel, wie die Liebe fort In stillen Flammen lebt trotz Not und Weh. Geschwunden war der Nebel. Klar im Frost Schienen die Sterne. Stärke mich mein Gott! Sle VWWsMkg skl -le MIM Mmrlmem. Die Retchsz-ntrale für Kriegs- unv Zivilgefar-gene teilt mit: Tie Bemühungen Der Regierung unsere Kriegsgefangenen in Frankreich durch Liebesgaben des kauernden treuen Gedenkens der Heimat zu ver sichern, sind seit Beginn der ungünstigen Witterung noch gesteigert worden. Die Kriegsgefangenen-Abter- lung der deutschen Friedensdelegation hat mit Hilfe der dänischen Rote-Kreuz-Vertretung in Paris, die sich dadurch erneut grosse Verdienste um unsere Kriegs gefangenen erworben hat, bereits erhebliche Men gen von Wir,Verkleidung, Wäsche und Sckmhwug, Tabakwareu und Lebensmittel den deutschen Kriegs gefangenen zngefüührt. Wegen der großen Trans portschwierigkeiten namentlich in der -h>msligcn Kampfzone wurden die genannten War^n ah»e Rück sicht auf ^ie besonders hohen Kosten durch Last autos unmittelbar in die Lager abgerollt Die Ver sorgung oer Lager des Hinterlandes wurd- durch den deutschen Hilfsdienst in Bern mit äußerster An spannung fortgesetzt. Für die Negierung galt es, nachdem die Hoffnung des deutschen Volkes, unsere Kriegsgefangenen aus Frankreich, zu Weihnachten zu Hause zu haben, sich nicht erfüllt hat, ihnen» in Verbindung mit der Laufenden Fürsorge das treue Gederckn der Heimat zum Weitmachtsfest zum Ausdruck zu bringe. Unter dem Protektorat und unter Leitung von Delegierten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz rollen.in diesen' Tagen aus der Schweiz besondere zu diesem Zweck zusammen gestellte Lastauto Kolonnen in die ehemilige Kampfzone. Der ganz" südliche Teil des Wiederaufbaugebietes, in dem der gröfte Teil der deutschen Kriegsgefangenen arbeitet, bis herauf nach Laon wird auf diese Weise mit den' deut schen Liebesgaben versorgt. Ter nördliche Teil dieses Gebietes wird durch eine zweite unmittelbare Last- automobihUnternehmung von Paris und von Bou- logne aus mit deutschen Liebesgabe»' beliefert Tie Liebesgaben bestehen aus Wäsche, Kleidung Schuh zeug, Teaen und Tabakwaren', welche von der deut schen Regierung nach der Schweiz u-,d nach Paris geschaffen wurden. Von Dänemark wurden unmittel bar nach Boulogne auf dem Seewege 2t Waggons mit Lebensmitteln gesandt, welche die dänische Ro>c- Kreuz-Vertretung in Paris mit Lastautos oerieilt. Den Kriegsgefangenenlagern im fran;ö''schen Hinterland ist vom Hilfsdienst in Beni unmittelbar eine besondere deutsche Weilurachtsgabe zuaeaangen, und es ist alles geschehen, um das rechtzeitige Ein treffen dieser Liebesgaben sicherzustellen Aicher Liebesgaben geht von Paris aus von der brutschen Kriegsgefangenenvertretung der Friedens- velegation im Einvernehmen mit der ReickSwutrol- stell: an jedes einzelne Kriegsgefangenenlager sp- wohl in der ehemaligen Kampfzone, als auch in dert . Hinterlandslag"rn'ein besonderer Weihnachtsprief dec ! unseren Kriegsgefangenen die herzlichsten Und teiloollswn Grüße der Heimat übermittelt Jedem Vries ist eine je nach der Belegstärke abgestufte kleine Geldspende beigelegt. Diese ist dafür g-dickst, den Heiligen Abend auf heimatliche Art so freundlich zu gestalten, wie es unter den' jeweiligen Umständen möglich ist. j Dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und dec Dänischen' Rote-Kreuz-Vertretung in Poris gebührt wärmster Tank für die selbstlose auf- . vpferungsvolle Tätigkeit dieser schwierigen Vertei- ! lung. > KlMlNW» tkl SkWMWIl SkW die WIWM DSZ Die ungeheuere Besteuerung, die unser Bold auf sich nehmen muß, kann die erforderlichen Beträge nur ergeben, ja sie ist überhaupt nur er träglich, wenn sie auch wirklich gerecht durchgeführt wird. Hauptvoroussetzung hierfür ist, daß die mannigfachen Hinter- und Seitentüren, die der fin gen Steuerhtntererztehung immer noch offen stan den, nunmehr auch wirklich verrammelt worden. Wie der lange Frontkrieg den militärischen Sinn unsere» Volke» schließlich zufammenbrechen ließ, so