Volltext Seite (XML)
rrritag 8 Uhr im» )kt. abend 8 Uhr: eatrrspirler. Banlchause -et«»»« stein-Lallnberg. . 1S 28./S. 1S 76,90 °!o - 77- .. 84,75 „ 67- „ 72,50 ,. 65,- 87.375 „ 90,50 „ 89.25 „ 99-75 „ 88,- . 96,75 99,75 192,— 280 205 246,- 24?,- 17S,— >44»/, 190'/, 114,— 213,— 700,- , Platze. — dt-Serie" -iv/r. Akten. r Schau» n urteilen! gStLN. - »ersäumt, vShaliche erkmeier. nen »Hue. >M8 rten) für eine «fe« gesucht» S. 38 an die neses Blattes. ssmilur lbl Druckere. er sucht besser mer Pension. r A. 100 air Slattes erbeten. lunx so lceu.^uf- > unseren II Ackert. Amtsblatt W das Amtsgericht und den Stadtrat z» Lichtenstein — 6S. Jahrgang. Freitag, dea 3. Oktober »„»«ettetg« Zeit««- , i« «»trgrrichltb^ba. IN LV. Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Lageblatt W fchMs MU. raMs, M«j N.W« WML »Mu KMU MmSklj Ma SIM», sizwli 8.MÄ, KavM Lm WmMU M-unel M WM. l« »M»a«t<tr»«,ue. Auf Blatt 386 des Handelsregisters ist heute die Firma Walter Dreßler, Fabrik chemisch-pharmazeutischer Präparate in Lichtenstein und als ihr Inhaber der Fabrikant Dr. ptul. Paul Schultz in Lichtenstein eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von chemisch pharmazeutischen Präparaten. Amtsgericht Lichtenstein» am 1. Oktober 1919. Auf Blatt l9 des Genossenschaftsregisters ist am 30, September 1919 der Spar», Kredit» und Bezugsverei« Stangeudorf und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Stangendorf bet Thurm eingetragen worden. Die Satzung ist am 25. August 1919 errichtet. Gegenstand des Unter nehmens ist, mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs die Wirtschaft der Mitglieder dadurch zu fördern, daß denselben a) zu ihrem Geschäfts- oder WtrtschaftSbetriebe die nötigen Geldmittel in verzinslichen Darlehen gewährt werden und daß durch Unter haltung einer Sparkasse die nutzbare Anlage unoerzinst liegender Gelder erleichtert wird, b) die Bedarfsartikel zum Betriebe ihrer Landwirtschaft, welche die Genossenschaft im großen bezieht, unter Garantie für den vollen Gehalt, an deren wertbestimmenden Teilen im kleinen adgelassen werden, c) ihre landwirtschaftlichen Erzeugnisse abgenommen und gemein schaftlich verkauft werden. Das Geschäftsjahr laust vom 1. Oktober bis 30. September. Das erste Geschäftsjahr hat mit dem Tage der Eintragung begonnen und endigt am 30 September 1920. Alle von der Genossenschaft ausgehenden ' öffent lichen Bekanntmachungen erfolgen in den „Genossenschaftlichen Mitteilungen des Verbandes der landwirtschaftlichen Genossenschaften im vormaligen Königreiche Sachsen" in der Form, daß sie mit der Genossenschastsfirma und den Namen zweier Vorstandsmitglieder oder, sofern die Bekannt machung vom Aufstchtsrat auSgxht, mit dem Namen des Vorsitzenden unter- zeichnet werden. Beim Eingehen des genannten Blattes tritt bis zur nächsten Generalversammlung die Sächsische Staatszeitung an besten Stelle. Die Willenserklärung und Zeichnung des Vorstandes erfolgt verbindlich für die Genostenschaft in der Weise, daß zwei Mitglieder des Vorstandes der Firma der Genostenschaft ihre Namen hlnzufügen. Vorstandsmitglieder sind Mühlenbesitzer Richard Wilde, Privatmann Karl Mann, Gutsbesitzer Arno Martin, Gutsbesitzer Max Thümmler, sämtlich In Stangendorf. Die Einsicht der Liste der Genosten ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Das Amtsgericht. Wegen Reinigung der Geschäftsräume bleiben Sonnabend, den T. Oktober das Lebensmittelamt, Montag, den 6. Oktober das Polizei- und Meldeamt, die Stadtkasse mit Stadtsteuereinnahme und das Stadtbau amt, Dienstag, den 7. Oktober die Ratskanzlet mit Gewerbegericht, das Derstcherungsamt und das Kriegsunterstützungsamt geschloffen. Stadtrat Lichtenstein, am 2. Oktober 1919. - Bezirksverband. Nr. 1215 Le. Kartoffelersatz. Als Ersatz für die in der vergangenen Woche (21.—27. September) ausgefallenen Kartoffelmenge« werden Erbsen und Kartoffelwalzmehl an die Bersorgungsberechtigten und zwar mit 140 Gramm anstelle 1 Pfund Kartoffeln zur Verteilung gebracht werden. Die hierfür nötigen Mengen gehen den Gemeinden mit 1/4 in Kar- toffelwalzmrhl und jn Erbsen zu. ll. K.-L.-Nc.: 1210. M. Glauchau, den 30. September 1919. Wichtig für Bäcker und Mühlenbefitzer. Dom 16. Oktober 1919 ab wird die Ausmahlung des Roggens auf 82 Prozent, des Weizens auf 80 Prozent herabgesetzt. Mit diesem Tage soll möglichst die Ausgabe hes neuen weißen Gebäcks beginnen, obwohl ein gleichzeitiger Aufbrauch der alten Bestände im Bezirke kaum möglich sein wird. Die Bäcker werden ersucht, sofort hierher unter Benutzung des nach- . stehenden Formblattes mitzuteilen, welche Mengen 94 Prozent Mehl noch für ihren Betrieb bis 15. Oktober 1919 benötigt werden. Pünktliche Mel dung erforderlich, damit die rechtzeitige Belieferung mit 94 Prozent Mehl ein gestellt u»d die neue Ausmahlung geliefert wird. Andernfalls würde eS sich der betreffende Bäckermeister selbst zuzuschreiben haben, wenn er länger als nötig noch dunkles Mehl verbacken muß. Die Mühlen haben gleichzeitig pünktlich am 4. Oktober abends den Mehlverteilungsstellen mitzuteilen, welche Mehlscheine (unter genauer Angabe der Menge und de« Namen« de» Bäckers) noch unbeliefert in ihrem Besitze sind. Dreiherr »o« Welck, Amtshauptmann« Ausschneiden und pünktlich einsenden! An den BezirkSverband — Mehlabteilung — Glauchau. Unter Berücksichtigung meines Bestandes an Mehl und Backware am Sonnabend, den 4. Oktober abend und meiner zurzeit noch unbelieferten Mehlscheine benötige ich für meine Bäckerei, um bis zum 15. Oktober aus zureichen, noch - - Zentner 94 Prozent Roggenmehl - Zentner 94 Prozent Weizenmehl Ort: Datum: - Straße: - (Unterschrift.) Bekanntmachung, die Veranstaltung von Bolkshochschulkorsen für ArLeiterräte, Ve» triebsräte, Arbeiterausschllffe n«d weitere Kreise der Arbeiterschaft sowie für sonstige Interessenten betr. Dankenswerter Weise hat sich der selbstlos und unermüdlich für die Sache der Dolkshochschulkurse tätige Vorsitzende des neugegrllndeten Vereins Volkshochschule Oelsnitz i. E., Herr Kantor Keil in Oelsnitz t. E., bereit erklärt, Montag, de« 6. Oktober IVIS, abends 7 Ahr, einen Auf- - klärungsoortrag hierüber im Gasthaus »Deutsches Hans" in Hohndorf zu veranstalten. Mit der Einrichtung der Dolkshochschulkurse soll in erster Linie der arbeitenden Bevölkerung, im Uebrigen aber auch anderen Kreisen gedient werden, deshalb, Arbeiter und sonstige Interessenten von Hohndorf und Röb litz, kommt allsamt zu diesem Vortrage, und beweist damit, daß Euch an der Vervollkommnung Eures Wissens und Könnens sehr gelegen ist. 3m An schluß hieran soll die Gründung des Vereins »Volkshochschule Hohu- dorf-Rödlitz- erfolgen. Hohndorf (Bezirk Chemnitz), am 2. Oktober 1919. Der Gemeindevorstand. Schuster. ZackerbestaudSaufuahme beim Handel. Auf Grund von 8 28 der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 RGBl. S. 914 wird folgendes bestimmt: Am 25. Oktober 1919 findet im Freistaale Sachsen zum Zwecke der Kontoglattstellung und Nachberechnung eine Zuckerbestandsaufnahme bei den Zuckerhändlern statt. Zur Anzeige der vorhandenen Vorräte wird eine Zuckerbestandskarle verwendet, die sich jeder Händler (Kleinhändler, Zwischengroßhändler und Großhändler) bei der vom Kommunaloerband zu bestimmenden Stelle zu verschaffen hat. In die Zuckerbestandskarte sind die am Abend de» 25. Oktbr. 1V1K vorhandenen Znckeroorräte gewissenhaft etnzutragen. Die Menge darf nicht geschätzt, sondern muß genau gewoge« werden, wobei alle Vorräte zu berücksichtigen sind, gleichgültig, ob sie sich in Origlnalpackuigen, abgefaßt in verkanfsfertigen Paketen oder in Kisten und sonnigen Behältnissen befinden. Die ausgefüllte Bestandskarte ist vom Händler oder einer zu seiner Vertre tung berechtigten Person zu «uterschreibe«. Die Kleinhändler haben die ausgefllllte und unterschriebene Be standskarte spätestens am 26. Oktober 1919 an ihren Lieferanten (Zwischen- f großhändler, Großhändler) einzusenden j Die Zwischengroßhändler und Großhändler haben die von ihnen ausgefüllte und unterschriebene Bestandskarle zusammen mit den bei ihnen eingegangenen Bestandskarlen ihrer Kunden nach näherer Anweisung der Zuckeroecleilungsstelle an folgende Stellen einzusenden: die Zwischengroßhändler bis zum 2. November 1919 an ihren Lieferanten (Großhändler), die Großhändler bis zum 10. November 1919 an die Zuckeroecteilungsstelle. Bezieht ein Kleinhändler oder Zwischengroßhändler seinen Zucker von mehrere« Lieferanten, so ist die Karte nur an eine« derselben einzusenden. Die Zuckeroerteilungsstelle behält sich die Nachprüfung der gemeldeten Bestände vor. Die Kommunaloerbände haben die von ihnen benötigte Anzahl Zucker bestandskarten umgehend bei der Zuckeroerteilungsstelle in Dresden-A., Feldherrnstraße 2, anzufordern. Zuckerhändler, die der Anzeigepflicht nicht nachkommen oder wissent lich falsche Angaben machen, werden gemäß § 32 Nr. 6 der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 R.-G.-B!. S. 914 bestraft. Dre 8 den. den 1. Oktober 1919. 1036 v i. z ic. Wirtschaftsministerin«, Landesledensmittelamt. - . . 'N