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Früher Wochen- und Nachrichtsblatt lw MmSnf, M» Si.». AZM HWU MvDW^MAs^ ^WWADW M»VA8ÄF3Füb ^MüIüUU^ 8.Wtbl, Nvlitüns, MkU MmMe^ WjuMtl M WAtiA Amtsblatt für das Amtsgericht «Md den Stadttat zu Lichtenstein Nr. 1S6 —— «». Jahrgang — Dienstag, dea 26 August ISIS. Kartoffel-Berkauf: Dienstag, de« LS. August. Auf den Kopf 6 Pfund für 1,08 Mark gegen Vorlegung der Brotmarkenbezugskarte. Rr. 1-125 vormittags 7—8 Uhr, Nr. 125—250 vormittags 8—9 Uhr, Nr. 251-375 vormittags 9—10 Uhr, Nr. 376—500 vormittags 10-11 Uhr, Nr. 501—625 vormittags 11—12 Uhr, Nr. 626—750 nachmittags 2—3 Uhr, Nr. 751—Schluß nachmittags 3—4 Uhr- Der Ortsernöhrungsausschutz für Calluberg. Pachtaosschretben. Die vormals Nötzoldsche Scheune am Fürstenwege soll auf die Zeit bi» Ende September 1921 verpachtet werden. Schriftliche Angebote sind bi« zum 1. September einzureichen. Der Stadtgemeinderat Calluberg.^ Mime Mm in SMlMM ZS SlUNls Montag, den 2S. August 1010, abend 6 Uhr im Zeichensaal der Schule. Tagesordnung: 1. Mitteilungen, 2. Das Uebergangsgesetz für das Bolksschulwesen vom 22. 7. 1919, 3. Beschlußfassung wegen Neuanfertigung einiger Teile der Flurkarte, 4 Grenzregulierung betreffend, 5. Straßen- und Schleusenbau, 6. Auto-Verbindung Zwickau—Oelsnitz. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Hahndorf, (Bez. Chemnitz) am 23. August 1919. Der Dorfitzeude. Schuster, Gem.-B. Verordnung über die HerbkoMernte 1919. Auf Grund der BundeSratsoerordnung über die Errichtung von Preis prüfungsstellen und die Bersorgungsregelung vom 25. September/4. Novbr. 1915 (RGBl. S. 607 728) und der Bundesratsoerordnung über die Aus- kunftspfltcht vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 604) wird folgendes angeordnet: § 1. Die Kommunalverbände find zum Zwecke der Erfüllung der ihnen im Interesse der Sicherung der Marmeladenoersorgung von der Landes stelle für Gemüse und Obst im AWrage der Reichsstelle für Gemüse und Obst auf- erlegten Obstumlage berechtigt, mit vorheriger Genehmigung der Landesstelle Vorschriften über den entgeltlichen Absatz des in ihrem Bezirk erzeugten Herbstobstes zu erlassen'und in besonderen Ausnahmefällen in die Rechte aus Pacht- und Lieferungsoerträgen jeder Art über das in ihren Bezirken er zeugte Herbstobst (Aepfel, Birnen und Pflaumen) einzutreten. Dieses Recht erstreckt sich nicht auf die Nutzungen an denjenigen Staatsstraßenstrecken, die nach Anordnung des Finanzministeriums der Verfügung der Landesstelle für Gemüse und Obst unterliegen: die Landesstelle kann in besonderen Fällen Ausnahmen gestatten. Die Mitteilungen vom Eintritt in Pacht- und Lieferungsverträge ist an den aus solchen Verträgen zum Btzug des Obstes Berechtigten zu richten. Zur Zustellung genügt Mitteilung durch eingeschriebenen Brief. Im Falle des Eintritts hat der Kommunaloerband die Gegenleistung aus diesen Ver trägen dem anderen Vertragsteil oder, sofern dieser sie bereits durch den von der Anordnung Betroffenen erhalten hat, an letzteren zu bewirken, es sei denn, daß die Bewirkung der Gegenleistung gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Zum Zwecke der Kontrolle darüber, ob und wie die Umlage an Herbst obst erfüllt wird, darf jede Art der Versendung von Herbstobst mit Bahn oder mit Schiff oder in Wagen, Karren usw. nach Orten außerhalb Sachsens nur erfolgen auf Grund eines von der Landesstelle für Gemüse und Obst — Geschäftsabteilung — ausgefertigten Berfandfcheines. Der Dersandschein wird durch einen Vermerk auf den Verladepapieren oder in schriftlicher Form unter Beidruck des Amtsstempels der Landesstelle in folgendem Wortlaut erteilt: KL Aepfel Birnen Pflaumen zur Beförderung mit Schiff Eisenbahn Wagen zugelaffen bis zum * 8 4. Sendungen mit Bahn oder Schiff ohne solchen Dersandschein werden von der Bahn oder dem Schiffsunternehmen zurückgewiesen, ebenso erfolgt die Zurückweisung, wenn die Begleitpapiere mit Aenderungen, insbesondere bei den Gewichtsangaben vorgelegt werden. Nach Aufgabe der Früchte zur Beförderung auf der Dahn oder mit dem Schiff ist der Absender nur noch mit Genehmigung der Landesstelle für Gemüse und Obst — Geschäftsabteilung — zu bestimmen berechtigt, daß die Auslieferung der Früchte an -inen anderen als den in den Begleitpapieren bezeichneten Empfänger zu erfolgen hat- § 5. Gegen die Versagung des Dersandscheines ist Beschwerde an die Landesstelle für Gemüse und Obst — Derwaltungsabteilung — zulässig. Die Beschwerde ist schriftlich oder telegraphisch einzureichen. Sie ist an eine Ausschlußfrist von zwei Tagen gebunden und hat spätestens an dem der Versagung nachfolgenden -weiten Tage bei der Landesstelle für Gemüse und Obst — Derwaltungsabteilung einzugehen. 8 6. Für die Ausstellung eines Dersandscheines wird eine Gebühr von 50 Pfg. erhoben. § 7. Alle Besitzer von Aepfel-, Birnen- und Pflaumenbäumen haben dem Kommunaloerbandod. dessen mit entspr. behördlichem Ausweis versehenen Beauf tragten auf Anfordern wahrheitsgemäße Auskunft über die vorhandenen Bestände an tragfähigen Aepfel-, Birnen uud Pflaumenbäumen oder an von solchen abgeerntetem Obst (auch nach Gewicht, Art und Lagerort), sowie über die darauf bezüglichen Pacht- oder Lieiecungsoectcäge ,'jeder Act zu geben. Die Beauftragten sind befugt, sowohl zur Schätzung der Obsternte, wie auch zur Feststellung, ob und welche Vorräte bei den Besitzern an Obst vorhanden sind, die betreffenden Grundstücke oder Räume, in denen Obst vermutet wird, zu betreten und zu besichtigen, zur Ermittelung richtiger Angaben auch Geschästsbücher und Geschäftsbriefe einzusehen. Beide Teile find berechtigt, bet der Besichtigung von Räumen die An wesenheit eines Vertreters der Ortspoltzeibehörde zu verlangen. Die Orts polizeibehörden haben dem darauf gerichteten Ersuchen eines Beteiligten zu entsprechen. 8 8. Wer den vorstehenden oder den in Ausführung dieser Verordnung er lassenen Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maßgabe des tz 17 der Bundesratsoerordnung über die Errichtung von Preisprüfungsstellen und die Bersorgungsregelung vom 25. Septembec/4. November 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft, sofern nicht nach § 5 der Bundesratsoerordnung über AuSkunfspflicht vom 12. Juli 1917 eine höhere Strafe verwirkt ist. 8 S. Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. 1818 ve 1 Dresden, am 21. August 1919. Wirtschaftsministerin«, Landeslebensmittelamt. Kurze wichtige Nachrichten. * Ter Kurs der deutschen Mork in der Schmelz tat mit 22,50 den bisher niedrigsten Stand erreicht. Demzufolge stiegen die Waren gewaltig im Preise. Die österreichische. Krone steht jetzt auf 9 Zentimes. * Bei einer Minenexplosion in Angerburg wur den L Personen getötet, 5 schwer und lO leicht ver letzt- * Aegypten fordert das Selbstbestimmungsrecht." * In Oberschlesien gärt es noch iMm^r, es komme noch zu verschiedenen Zusammenstößen zw^chea Ban den und Militär, der Streik der Bergarbeiter hat abgeflaut, in Dombrvwer (Kvngreßpolen) lst der Generalstreik ausgebrochen. Tie Polen schüren auch in deutschen Gebieten mit allerlei Versprechungen zu neuen Putschen. Sonntag nachmittag lrai die ZLerbnndskoMmissivn in Weslau ein, um an Ort und Stelle die Lage zu prüfen. Tie Entsendung von Ententetruppen nach Oberschlesien wurde ver tagt, und Deutschland die Berechtigung zucrtannt, die Orvnnng »vri aufrecht zu erhalten * In pfälzischen Städten werden rücksichtslos ton französischen Truppen. Haussuchungen nach etwä aus. Frankreich und Belgien entwendeten Gegenständen unternommen und Bürger rücksichtslos verhaftet. * In intime wurde die -Montenegrinische Revu» bUk ausgerufen, Verbandstruppen sind dorthin un terwegs. * Odessa soll von den Ukrainern besetzt, worden sein- * Laut Pvessebureau Radio meldet „Rewhv-k- World" aus Paris, daß in Frankreich befürchtet wird, daß weitere GehetMverträge »vis der persisch- britische Bertrvg bestehen, welche der Friedenskon ferenz -licht vorgelegt werden sind. - .. * Nach einer Meldung eines Berliner Korrespon denten rüstet man sich unter Führung des Zeutcalra- tes der Eisenbahner zu einem Welt-Eisenbahnerstreik^ Tie neue Bewegung soll etwa im Oktober zu craa!- ten sein, zu. m lcher Zeit an die Eisenbahnen die höchsten Anforderungen zur Bewältigung dec Win- ttnraiwporte gestellt werden. Tie Hamburger Banken fordern vie streitenden Beamten auf, sofort ihre Tätigkeit auszuwümen an dernfalls Hilfskräfte e ngestellt würden.- Heute nach* mittag werden die Beamten hierzu Beschluß fas sen * Die Briten verbieten in dem von ihnen besetzten deutschen Gebiet jede Verfassungsänderung uhrec Strafandrohung. * 9!ach den finanziellen Klauseln des Friedens- Vertrages Mit Deutschland sollen sich die Enlschüoig» ungs- und WiedergutWachnngssummen, die Deutsch»