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Tageblatt » Wins. WA. «mMli, WM 8.W«. MMii. «mem, RE kckimE MsaÄML StAnk StNitck Nmaims. Am Rckail^ Amtsblatt für das Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein ——^^^^^^s»sAWtt3ew«sr» ' - — - - - - «d. J«hvg«»g. M. »7 L«LNAL Freitag, den 23 Mai L^iLWAW. ISiS. «v« »!>» ^0«. «1« G«» m>» I» »« »o, — »«»«>»««« »V«»»«« » «. »«r» die »Ist ^zvseM. « «» — «n»l>>e Nummer 10 Psg. — »ekkllungen nehmen «u»er Wr »ckchww», »«»-a» ««d««r»»e »d V», ».Bm»»» «MM-». r»«»ie - »»««» »«««» dir Vr»ue>^r n« ar «datrti» vrSeilei mit so Pf,, berechnet. - Reklamezeile so Pf,. — a M. 7, s» »»»«»»e Md»«, MV»«». »»*«»««»» m«. leleir-mm-RdreN«: Lagedlatt. bis zum 20. Juni ISIS, der Zuckeroerteilungsstelle angehörendkn Großhändler iU!! und sicti dci'in einig, daß die Strafe zr» » i dan es ein Nnck>kP-iede sei. der nicht dtvl it Verbündcicn ausgenellten Bedingungen. Wt» .-* ein Mampf twisck n statt, bei dem 9, verwundet murden :N,iaedi darr i - V.'N t .- sprictlt. großhändler seitens der Zwischengroßhändler an die ^»tkerhmssg: Freitag, de« «. Mai 1S1S, Pfund für 20 Pfg. Lebensmittelkarte B — Marke 50 — bei den Händlern. V«t»«,LeL»A«ss«be t Freitag, de« SS. Mai IVIS, nur vormittags von S—11 Uhr. Der Orisernährungsaussch^ß sstr Lallnderg. * Di? Annvork d^.' alliierren und ris^iizrk^ Regierungen aus die deutsche Note vom 13 Muk über die §Knld>««k deckt das Taschen sttte1«»Mt «ui. verteilnngsstelle . . . bis zum 3V. Juni 1919. 3« de« gleiche« Termine« find die von den Zuckerkarten der Reihe 13 adgetrennten Bezugsausweise an die genannten Stellen abzuliefern. Da im Laufe des Bersorgungszeitraums von den Kommunalverbänden Nor- vml-Zuckerkarten nicht mehr ausgegeden werden, ist eine restlose Rücklieferung bis zum 25. Juni 1919, seitens der Großhändler an die Zucker- Rusli und Rod ko Timitrietv. * Südlich von Andieras fand Marsksan.» >l iund Spaniern Spanier getötet und .mdb'eiche * Italienische Blätter bereiten aus die Mögliche leit ver. daN die italienischen Delegierten neuer dings aus Paris alreisen, was einen endgültig»«'?>"7 Äbl'ruch il«er Teilnabme an den Kriedensverband» langen bedeuten würde. .> *» Zn der englischen Bresse verschärft 'ich die stri>il .in den ?ricdknsve>.'band langen 'äglich- Dail« ?t -ws, Nation. Westm ni er Gazette and -ManchjejhGN Die Aufstellung von Vermögensverzeich- uisseu betreffend. Unter Bezugnahme auf die kürzlich erlassene öffentliche Aufforderung der Befitzsteuerämter zur Aufstellung von Bermögensoerzeichniffen wird zur Vermeidung von Mißverständnissen nochmals darauf hingewkesen, daß in den > Bermögensverzeichnissen das Vermögen nach dem Stande vom 31. Desem- - ber 1S18 anzugeben ist. Die Ausstellung der Verzeichnisse ist bis zum 31. Mai 1919 zu bewirken. Dresden, am 17. Mai 1919. * Finanzministerium, IV Abteilung. *s ,Im Kaukasus am Berg« Masjuk sind o ,- Leichen van 115 von den Bolschewisten getöl-tm Rass.-7r gefunden werden, darunter die Gener.le Lichtenstein. M««W»be ber Drotkarten »nb Zuckerkurte» erfolgt am Freitag und zwar werden ausgegeben die Nummern: 1—200 9—10 Ahr, 201 bis 400 10—11 Uhr, 401-600 11 — 12 Uhr, 601—800 3—4 Uhr, 801 bis 1000 4—5 Uhr, im L<be«s«MeIamt. Die Ausgabe der Brot marken und Zuckerkarten von Nummer 1001—Ende erfolgt in der Berkaufsstelle Bürgerschule. 1OO1—12OO 9-10 Uhr, 1201 bis 1400 10—11 Uhr, 1401—1600 11—12 Uhr, 1601—1800 12—1 Uhr, 1801—2000 3—4 Uhr, 2001—Ende 4—5 Uhr. Um unnötigen An drang zu vermeiden, wird gebeten, die Nummernfvlge streng einzu- hattcp. * Stettin ist v?n der Reichswehr brjgade .5 be setzt Wolde». * Di' lluterzeichnuitg des Friedens soll nach Baris ic Blättern zum 5 Juni als letzter nltiis gor Termin « .lmiiigen werden. Die Blätter berichten, da st alle Borbereiinngen inr Spiegelfaat durch den Pläfekten des Departements .Seine und Lise go ^»nirofs?n sind Karze wichtige Nachrichten. Die Abgeordneten des Saorreviers lmben vn die deutsch- Friedensabcrdnung in Versailles eine Eingabe gerichtet, in dc>r sie namens der Bevölkerung «egen, eine Loslösung des Saarbeckens von Deutsch« kmo Einspruch erheben. * Nehr.lre Mitglieder der amerikanischen Frio denskommissron haben zum Reichen ihreir Unznsri -- benheit mit dem Versailstp Entwurf um ihrn Ent- Msung gebeten. * T«r eechtsrlieinische Brückenkopf bei Breisach M^ZrÄburg- ist gestern abend von den Franzosen HWWI werden Welchen Rechtstitel die Franzosen der betreffenden Bezugsausweise sofort möglich und aus Gründen einer schärferen Kontrolle dringend erforderlich. Aus dem gleichen Grunde dürfen Zuckerkarten (nicht Bezugskarten und Ergänzungskarlen) der Reihe 13 nur bis zum 20- Juni 1919 beliefert werden, da später nur noch Ergänzung»- Karlen zur Ausgabe gelangen. Die im Lanse des Bersorgungszeitraums ausgegebenen Zuckerbezugs- Karten (für gewerbliche Zwecke) und Ergänzungszuckerkarten der Reihe 13 find fortlaufend nach Eingang, spätesten» aber 14 Tage nach Empfang an die Lieferanten weiterzugeden. Das Ministerium behält sich vor, gegen säumige Einlieferer mit geeig neten Maßnahmen oorzugehen. Erneut wird darauf hingewiesen, daß sämtliche Zuckerkarle« mit Na«««, Wohnort des Inhabers und mit den, Stempel de» Klei»- Händlers zu versehen sind. Karten, die diesen Erfordernissen nicht ent sprechen, dürfen nicht angenommen werden. Die Zuckerverteilungsstelle wird künftig derartige Karten nicht mehr etnlösen. Jede Llnsendung von Karten hat unter „Einschreiben" oder mittelst Wertpaketes zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmung wird im Falle des Verlustes dein Ersah geleistet. Dnrchlochte Karten gelten als entwertet und dürfen.nicht mehr be liefert werden. Ergänzungskarteu ohne Zelt- und Reihenangabe und ohne den Stempel des ausgebenden Kommunaloerbandes oder der sonstigen Ausgabe stelle find ungültig. Die Annahme solcher Karten ist unzulässig und strasbar. . D r e s d en, om 17. Mai 1919. 304 V n W irisch ast»ml«isterl«m, Landrslebensmittelamt. Die Bekanntmachung über den Verkehr mtt Schlachtreif vom 1. Februar 1919 (Nr. 32 der Sächf. Staatszeitung) wird wie folgt abge» ändert. * I. Zn 8 3 ist Absatz 2 zu streichen. 2. Zn 8 4 Absatz 2 Satz 1 sind das Komma und die Worte: „desgleichen die militärischen Bedarfsstellen im Rahmen, ihres zulässigen Fletschbedarf» ' solche mit gelbem Längsbande und der Aufschrift: Militärbezugsschein" zu ' streichen. 3. Zn 8 6 sind die Worte: „und soweit eS sich nicht um Schlachtvieh > handelt, das ein in einem anderen Kommunaloerbande ansässiger Truppen» < schlächter zulässigerweise auf Militärbezugsschein erworben hat" zu streichen. 4. 8 8 Absatz 3 erhalt folgende Fassung: Für Truppenschlächter übermittelt der Vorstand des Biehhandelsoer- bandes den Korpsverteilungsstellen die erforderliche Anzahl von Anwei» -" sungen aus die Haupthändler und Biehverteilungsstellen und von Schlacht»' genehmigungsscheinen für das von den Truppen selbst gehaltene Vieh. Di« Anweisungen gelten als Schlachtgenehmigungsscheine. Dresden, am 18. Mai 1919. 1229 v I. .4 in Wirtschaftsministerin«, Landeslebensmittelamt. Wir haben Stiftung» mittel zur Unterstützung junger Leute verfügbar, die in Eallnherg hejmatberechtigt und die während der Dauer ihrer beruflichen Ausbildung hilfsbedürftig find. Schriftlich« Bewerbungsgesuche mit ausreichender Begründung sind bis znm 31. Mai einzureichen Der Stadtgemeinderat Lallnberg. Zvckerkarte« der Reihe 12 und 13. Die Gültigkeit der Zuckerkarten für den laufenden Bersorgungszeitraum (Reihe 12) erlischt mtt dem 27. Mai I919. Nach diesem Zeitpunkt darf auf Karten der Reihe 12 Zucker im Kleinverkauf nicht mehr abgegeben werden. Vom 28. Mai 1919 ob gelten Me Zuckerkarlen und Bezugskarten der Reihe 13, die auf die Zeit vom M. Mai bis 8. September 1919 lauten- Die neuen Karten find diesmal aus Wafierreicheupapier sRankeustreisen) gedruckt, so daß Fälschungen und Nachdrucke sh«e »eitere» jedem er kennbar find. Nur die mit Wasserzeichen oersehenen Karten find gültig. Die Annahme falscher Karten kann den Ausschluß vom Zuckerhandel wegen Unzuverlässigkeit und Bestrafung nach sich ziehen. Die Bezugsausweise der Reihe 12 waren laut Bekanntmachung vom 10. Februar 1919 (Sächsische Staatszeitung Nr. 35 vom 12. Februar 1919) von den Kleinhändlern bis zum SS. Fednrar ISIS an ihre Lieferanten ei»t»se«L<«. Sollten trotz dieser Verordnung irrtümlicherweise Bezugsaus welse der Reihe 12 sich noch in den Händen der Händler befinden, so sind sie ««««ehr unverzüglich auf dem üblichen Wege der Zuckerverteilungs- stelle für Sachsen zuzuführrn Die noch bei den Händlern befindlichen Bezngskarte« und Ergän- z«»gskarte» der Reihe 12 find späteste*« bis zu den nachstehend an- gegebenen Terminen abzuliefern, und zwar seitens der Kleinhändler an die Zwischen»