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Früher Woche«- und NaHrichtsblatt Tageblatt kk MH, Vmrkls, «M N.W« MlitW. Umma, MW. MimSnf, Ms« rtMU A.KM St. WÄL kt-aiM ML MaMs«. SgsMtelMAM« Amtsblatt für das Amtsgericht vnd den Stadttat zu Lichtenstein --Atteste im Ami8HGrichtsdeKirr- - - Ob. AaHUHAM^ —» .. . . — »« «r. 116. LLWWSL Donnerstag, den 22. Mai 19)9. Marmelade: L. M. K. B Abschnitt 34. V. Pfd- 58 Pfg. Km»ftho«lg: L M. K. B Abschnitt 34, »/. Psd. 2V Pfg. Schekfifch: L. M. K. B Abschnitt 35. Nr. 1753-2197 bei Patzig. Nr. 2198—Ende und l—420 bei Küchler, Nr. 421—860 bei Madlo, Nr. 861—1230 bet Arends. , Pfd. 75 Pfg. Heringe: Nr. 1231 bis 1398 bei Götze. Nr. 1399-1551 bei Reinhecke». Nr. 1552 bis 1705 bei Rentsch. 1 Stück 65 Pfg. Sardine»: Nr. 1706—1752 bei Weitz, », Pfd. l.- Mk. , Berkaus von frischem Seefisch: bei Richter und Sachse — Lebens mittelharte B — Marke 49 — auf den Kopf Pfd.für 1,10 Mk. Verkauf van Rudel«: Donnerstag, den 22. Mai, von oorm. 10 Uhr ab. Lebensmittelkarte A —Marke B 2 — /, Pfd. für 33 Pfg. Der Orisernöhrungaausschotz für Bezirksverband. * Nr. 125. Li. Laut Verfügung des Reichswirtschaftsministeriuml ist die Abgabe von Petroleum für Leuchtzwecke in der Zeit vom 1. Mai 1919 ab bis zum 31. August 1919 verboten. Glauchau, am 20. Mai 1919. Amts Hauptmann Freiherr v Welch- Bezirksverband. Nr. 339». Fe. KleinverlaufSPreis für Molkerei- bez. Auslaudsbutter. Die Festsetzung des Kleinverkausspreises für die durch die Zentrale Meerane gelieferte Molkerei- bez. Auslandsbutter bleibt auch fernerhin den Gemeinden überlassen, der Zuschlag für den Weiterverkauf im Klein handel darf jedoch nach Gehör der Preisprüsungsstelle höchstens 18 Mk. für den Zentner betragen. Glauchau am l9. Mai 1919. Amtshauptmann Freiherr vo« Welch. Auf Grund der Verordnung über die Errichtung von Preisprüfungs stellen und die Bersorgungsregelung vom 25. September/4. November 1915 (RGBl. S. 607, 728) und auf Grund der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RGBl. S. 307 wird folgendes ange ordnet : 8 1. Die öffentliche Versteigern«- des künftigen Ertrages von Obstpflanzungen und die öffentliche Versteigerung von Obst ist für Obst aller Arten und Sorten verboten. 8 2. Wird Gemüse oder Obst zu Preisen veräußert, welche die Höchst preise Überschreiten oder den durch Richt- oder Marktpreise gezogenen Preis grenzen nicht entsprechen oder zu den Einstandspreisen des Veräußerers außer Verhältnis stehen, so ist die Landesstelle für Gemüse und Obst befugt, das E/gentum an diesem Gemüse oder Obst von dem Besitzer einem Kommunal- verband oder einem Großverbraucher zu übertragen- Dieselbe Befugnis steht der Landesstelle für Gemüse und Obst zu, wenn der künftige Ertrag von Gemüse- oder Obstpflanzungen zu Preisen verkauft wird, die den Höchstpreisen nicht entsprechen oder bei Berücksichtigung des Ernteergebnisses zu den Richt preisen oder voraussichtlichen Marktpreisen oder zu den Eiustandspreisen des Veräußerers außer Verhältnis stehen. 8 8. Die Anordnung der Eigentumsübertragung ist an den Besitzer zu richten. Zur Zustellung genügt die Zusendung der Anordnung durch ein geschriebenen Brief. Das Eigentum geht bei abgeerntetem Gemüse oder Obst über, sobald die Anordnung dem Besitzer zugeht. Ist das Gemüse oder Obst noch nicht abgeerntet, so tritt der Eigentuinsübergang erst mit der Aberntung ein. Der von der Anordnung betroffene Besitzer ist verpflichtet, die an stehenden Früchte bis zur Aberntung pfleglich zu behandeln bezw. die ge ernteten Früchte bis zum Ablauf einer in der Anordnung zu bestimmenden, Zeit pfleglich zu verwahren. Liegt die Aberntung auf Grund eines Pachtvertrages oder meines son stigen Vertrages einem Dritten ob, so tritt dieser an die Stelle des Besitzers, dem die Anordnung zugestellt ist. Namentlich bleibt der Dritte verpflichtet, die Aberntung sorgfältig auszusühren. K 4 Den Ilebernahmepreis stellt die Landesstelle für Gemüse und Obst unter Berücksichtigung der Höchst- oder Richt- oder Marktpreise fest. Hat der Besitzer einer Aufforderung zur Ueberlassung der Vorräte innerhalb der festgesetzten Frist nicht Folge geleistet, so kann nach freiem Ermessen ein Ab zug gemacht werden 8 5. Alle Besitzer von Gemüse oder Obst haben der Landesstelle für Gemüse und Obst oder deren Beauftragten, die sich als solche auSweisen, auf Anfordern wahrheitsgemäße Auskunft über die vorhandenen Mengen nach Gewicht, Art und Lagerort zu geben. Die Beauftragten, die sich als solche ausweisen,'sind befugt, sowohl zur Schätzung der Gemüse- und Obsternte wie auch zur Feststellung, ob und welche Vorräte bei den Besitzern an Gemüse oder Obst vorhanden sind, die betreffenden Grundstücke oder Räume, in denen Gemüse oder Obst vermutet wird, zu betreten und zu besichtigen. Beide Teile sind berechtigt bei der Besichtigung von Räumen die An wesenheit eines Vertreters der Ortspolizeibehörde za verlangen. Die Orts polizeibehörden haben dem darauf gerichteten Ersuchen eines Beteiligten zu entsprechen. ' 8 8. Wer diesen sowie den von der Landesstelle für Gemüse und Obst in Ausführung dieser Verordnung zu erlassende» Vorschriften zuwiderhandelt, wird nach Maßgabe des 8 17 der Bundegratsverordnung über die Errich tung von Preisprüsungsstellen und die Bersorgungsregelung vom 25. Sept./ 4. Novbr. 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft, sofern nicht nach § 16 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 oder nach 8 5 der Bundesratsver» ordnung über Auekunstspflicht vom 12. Juli 1917 eine höhere Strafe ver wirkt ist G 7. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft: mit dem gleichen Zeitpunkte wird die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20. April 1918 — 612 II R V1II — in Nr. 92 der „Sächs. Staatszeitung vom 22. April 1918 außer Kraft gesetzt. Dresden, am 14. Mai 1919. 716 V c: 1. Wirtschaft« Ministerium, Landeslebensinittelamt. s irr Kurze wichtige Nachrichte«. * Jach einer -Devesche de? Österreich'Ehen Delc Werten Tr. Tchönbauer an die Pationalversainmllung in za befürchten, daß die Entente an dem verbot de? Anschlusses Teulsch-Tenerreichs an Dutsch,and fchl.mlt * Ter Kommandierende General 2. Aw. G -> neraOeutnant v. uräwel in Ttetun ist seine:' Arnw? enthoben werden. Alt seine stelle tritt Eercrch-, Kutnant v. Tuen. * Aus Antraa van PenizeUos beschloß sie Kon ferenz in Paris, die Strasveriotgung See leiurren griechischen Könige »onsrantin durch einen as!rei.um Hcricbtshos turbeiznsnhren. * Tie Unterschriftensammlung für Erh'ltung Sor christlichen Ernudlagen des Schulwesens. die nur in ^brddeukjcnlgüd eingeleitet jst, hat. wie e- v. d. Initteilt, die Höhe van beträchtlich über sechs Milli ei tlen evangelischer stimmen erreicht. . *'Ini finnischen Eolr kam es zu einem Ins «m - inens,off zwischen leichten englischen SeesE ätwäiten Und bolschewistischen Kriegsschiffen, von denen eins kmk. j, 1 * In Berlin findet henke seitens d ir M-Hrbeits- tvzialisten eine Protestkundgebung gegm hi- Pro - Ovganda der Unabhängigen »alt, die das Kabinett 'Veranlagt» wollen den .Eewaltö.reden linker ni-u Uinnänden zu unterzeichnen. Die Unabhängigen To» - lins v, ewübren gegen eine neue Abenteuer nun Uütastrovhenvolltik, für Prat und Frieden. " Tie „Times" melden ans Paris: Prgeunni.n bade lri der B'irtschastskonferenz die Ausinbece- tanbnis für X Millionen Tonnen Lebensmittel 'ür Teutichland nachgesucht. * Mach Parschainr Meldungen Ila! ein MiuE fvrnch der russischen Sowie, Regierung das ve usche Mnnüeriuw d,r auswärtigen Angelegen hei m ve - - Kündigt, daß die BeieMmg van Wilna durch die Toten als Kriegsertlärung betrachte! wird Tua, hat der allgemeine Bormarsch der balsärwinei- u der ganze" .Mont auf das Baltikum begonnen, der ganze Tuen Teunchlands ist gefährlich " Bei d-'in Kanws nm die Belebung ^nwr»^ sino 1lX> '^riechen und MW Türken gewiet werden * Ta. ch eine fnrctubare Thnamit-Elpsosion m der bmaene Tnnanntsnbrik bei Ehi.jsljania wnrs.g- die sabrikaebände größtenteils vernichtet: bisher 6ns 5 > Pernmndete gebe,' gen. * Pom Lrartalisten wurde durch MchchiueunwM e der EiienmMr twiterhahnhos in Brand geseholfon. Beträchtliche Lebensmittel sind vernichtet. * üe oentsäw Delegation hat mit PnTr.h" ans zahlreiche noch zu behandelnde EegennänS- eure ö.a istrur'äugernng sür die lMgeuvorschläge h-mm r,gt. Tw Atliieneu worden zweifellos de» Am ra r be willig, n '.nid eine Verlang,rnng der ssrin nm acht Tage gewähren. * A'acb einer Meldung ans uattowih ka"n die El Wertung ausgesvracben werden, das; die s irento ans die z'lknrelnng Lkrrsctitesiens an ToTu noch- traglilh P,rächt leinen wird. Pcitätigniig bleibt ab- znn'arlen * Tie EraugeliicNe ^ondessmiode trat geit.lcn in Teesden zn ilrer erneu Mnnng zniauimei'. * l'-i d I^einnln ivnrde gener eine Einarmige»" Lennie eingeiveiln. M lrglersog Iver tex örliMmS- MM. Eine ftürmifckc Livuno P. >. T res de n, Ak Mai 1919^ Ans der Tages,rdnnng dec henligem 'urz nach I Uhr beginnenden Tinnng der sächsischen Bstto- tannner stehen die An rüge der Piehrheitssozialisten vnd Unabhängigen den B e l a g e r n n g s z u st ü n s beznr die AniAwung desietben beiroisciid. Niinisterptäfiscut T» Gvavnaucv gibt in tg.'ier Aede einen Uetgeblick üb.-r Ee Ec- valinng der politischen ^oge seit d,r Arvolutiou uns sübrt eie U,rnlien in Lgchsen am, die Par der BevoUernng zurück. Er wirst den Uuablmngise»»