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Meln -u beschlagna! MelMin. I Reichsminiilerums i^ lg vom 28. März 181z usschüsse das R-cht zu ntslosigkeit Arbetgeb^ stellen anzuhalten. Py^I wbilmachungsausschnsl wie aus d-r Bekannt >u ersehen ist, Grbrauchl s herrscht noch erkeb-I hl der unterstütznng^f Ende vorigen Mon,it;I 4 000. Jeder gangb.Ne steuer», must leschri t.^ Personen, die nicht eui d Vor Kri-gsausbrul, it Mvsfreurn, deren Verdienst habe» Hain, ngeld verdien--» tvoll,,, Land- und sdrstw.ru Arbeiter 'oder als U.» en, und ii: diese» Le- ckommcn könne», ihr, rbslosen überlasse» bst l die davon betrofi.n.ii Notwendigk^'t diestr st die Urbeiig b-r der homMen, inrbe'onde e ordenc ArbeitssteAc se. besetzen- SesMstigung n och stcith einheimischer Arbeit - Verordnung vom 28 timmungen »her Äus> ders geartet n I-ä l.u, ohnungs -Mietverhäti. »er, über freie Eisc»- ! zu de» Unnugskoshail hränkende Entlassuna..! : als Krregsteilnehm.r nach Bildung weitere: die Entlassung pil>M werbe -Nahrung-?- und! Versicherung-?- u>ül Gast- und Zch-nkwiun ür Callnberg. ngfrauen-Derein, jün- schaft. Gebetsandacht lings-Berein. V iir Hohndorf. ai, abends 8 Qhr Ge« abends 8 Uhr Jung- Versammlung für dis ltestelle". »t ^vivLt r I-AlM llung bei rl», Lichtenficin, eink^rclt ler Twickau Vermäklunx ßl. smkeiten saxen IK, xeb. VVentUer. Ltenüeta. Tageblatt W LckkL MA, 8mMs, MM S.W«, MWni, Mliam, MMä-vlümckä. M« SIMM A.ZM 8.Wlck. Amaäns, Am. MaM» UsHmsl ck Willem Amtsblatt für das Amtsgericht und den Stadttat M Lichtenstein » - —. Jech»M»a. - ' - - «r. 104. LAWNM. Donnerstag, den 8 Mai LMiWNZ. 1919. »q« »I«t «scheftü «s« e-M» »»- »c »« L». — 8 »r. »urq die Poft »qv»I. « Pf«. — «nzrlne Rvmmer 10 Pfg. — nrhmni «I»« »«r «qch«sMftrüe, »Ilftel» «-»«-Stnlßt dd .-I. »^«80»»» fovN« »n«^»n. — Mser-te »«»«» »* DofPfd«N»iir mU», «kloSrti» »-ftell-r mit SV Pf«. d-nchnet. — Reftamezrile «a Pf«. — Um»«» »-8, s« ««»«» r» lB, d< Se»« » Pf». f»r «»»»«I«« » Pf» r«I-zrmnm.Adresw r»gebu«. 8ikAt««Kei». : L. M. K. A, Abschnitt W 1, Pfund 18 Pfg. A»«la«ds»Marmelade: L. M. K. B. Abschnitt 31, '/, Pfund 115 Pfg. Das vom unterzeichneten Stadtrat am 6. April 1915 ausgestellte Mrdettsbuch Nr. 26 für Kurl Nichte» ist verloren gegangen und wird hierdurch für ««gültig erklärt. Stadtrat Lichteustei»» am 6. Mai 1919. Graupen: Sreitag» den v. Mai. Auf den Kopf Pfund für 24 Pfg. — Lebensmittelkarte A — Marke P 2 — bei sämtlichen Händlern. Marmelade: Auf den Kopf '/t Pfund für 25 Pfg. — Lebensmittelkarte B — Marke 46 — bei sämtlichen Händlern. Der Ortsernührungsausschutz für Lallnberg. Selbstversorger Gemeinde Hohndorf. Die Anmeldungen des Selbstversorger-Brotgetreides sowie Anträge auf Vchrot- und Ouetschkarten (Periode 16. 6.—15./8. 19) haben Donnerstag, den 8. dss. Mts. Lm Gemeindeamt — Zimmer 4 — zu erfolgen. Gleichzeitig ist auch der Mahllohn an diesen, zu begleichen. Hohndors, den 5 Mai 1919. Der Gemeindevorstand. S ch u st e r. — Bekanntmachung. Die Wahl von Bauern« «nd Landarbetterrüten detr. Auf Anordnung des Reichsernährungsamtes hat auch in unseren, Orte Lie Wahl von Bauern« und Laudarbeiterrüten stattzufinden. Die Wahlen für beide Gruppen sind in getrennter Wahlhandlung Vorzunehmen. Die Wahl der Banernrüte soll Sonntag, den 11 Mai 1919 vorm. von 9—19 Uhr und die der LandarbeiterrSte am gleichen Tage vorm. von 10—11 Ahr 4m Gasthof „Zum weißen Lamm" stattfinden. Die Bauern- und Landarbeiterräte sind paritätisch aus Landwirten und Landarbeitern zusammenzusetzen und müssen aus mindestens 3 Landwirten Und 3 Landarbeitern bestehen. Wahlberechtigt und mühlbar sind alle im Hauptberufe selbständigen Landwirte sowie alle Angestellten und Arbeiter beiderlei Geschlechts, die Ihren hauptsächlichen Lebensberuf durch landwirtschaftliche Lohnarbeit finden. In Hohndorf wohnen und zur Zeit der Wahl das 20. Lebensjahr voll- «ndet haben. ! Die Wahlen erfolgen bei beiden Gruppen nach dem allgemeinen gleichen und geheimen Wahlrecht durch Stimmzettel, auf denen bis zu 3 wahlberechtigte Personen nach Namen, Stand and Wohnung verzeichnet sein müssen. Wahllisten werden nicht aufgestellt, die Wähler haben sich, soweit sie nicht amtsbekannt sind, als wahlberechtigt durch Urkunden (Dienstbuch rc.) zu legitimieren. Hohndorf, den 7. Mai 1919. Der SemelaLevorstemd. Schuster. Dezirksoerband Nr. 707 M. Ausländisches Mehl. Die erste Lieferung amerikanischen Weizenmehls ist eingegangen. Auf den Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung soll erstmalig für diese Woche V» Pfund zu 111 Pfg abgegeben werden. Minderbemittelten wird es freigestellt, anstelle des teuren Auslandsmehls '/, Pfund Nogg»«mehl zu 16 Pfg. vom Bücker oder Hündler zu beziehen. Wahlweise Abgabe von eigenem Weizenmehl ist mangels Beständen unmöglich. Doppelbezug beider Mehlarten ist nach 8 80 Ziffer 12 RGO. strafbar. Als Ausweis dient die letzte bis 25. Mai 1919 giltige Brotkarte. Die linke untere Ecke mit dem Aufdrucke Gruppe I, (n, m) ist als Kontrolle abzuschneiden und bei der Abrechnung einzureichen Selbstversorger erhalten kein Anslandvmeht. Die Ortsbehörden werden ersucht, die Verteilung des Mehls entweder in eigenen oder besonderen Verkaufsstellen oder durch zuverlässige Klein händler in beschränkter Zahl vornehmen zu lassen; Bäckereien dürfen Aus- landsmehl nicht verkaufen. Bezugsschein siir die den Gemeinden zustehenden Mengen werden den Lagerftellen des Auslandsmchls von hier aus sofort zugestellt Die Ausfuhr wird, soweit möglich, sofort erfolgen: bei Abholung muß ein Ausweis der Ortsbehörde vorgelegt werden. Die leeren Säcke müssen innerhalb einer Woche nach Mehlempfang an die Lagerstellen zurückgeliefert werden; ver» loren gegangene Säcke werden mit 15 Mk. das Stück in Anrechnung gebracht. Glauchau, am 6. Mai 1919. Aintshauptmann Freiherr v. Welck. ALsführunMeRmmungm zu den Bekanntmachungen der Neichsstelle für Textilwirtschaft Nr. T 7« und Nr. T 80 vom 19. Mürz 1919. 8 i. „Polizeibehörde" im Sinne des 8 9 Satz 2 der Bekanntmachung einer Anordnung für das gesamte Textilgebiet Nr. T 70 über Beschlagnahme und Enteignung vom 19. März 1919 (2. Beilage zu Nr. 80 der Sächsischen Etaatszeitung vom 7. April 1919) ist das zuständige Gewerbe-Aufsichtsamt. Das Gewerbe-Aufsichtsamt kann sich bei der Durchführung der im einzelnen Falle nötigen Maßregel» der Mitwirkung der Ortspolizeibehörde bedienen. 8 2. Als „Polizeibehörde" im Sinne des § 5 Absatz 3 der Bekanntmachung einer Anordnung für das gesamte Textilgebiet Nr. T 80 über Beauftragte der Neichsstelle siir Textilwirtschaft und der Reichswirtschaftsstellen auf dem Textilgebicte vom 19. März 1919 (2. Beilage zu Nr. 80 der Sächsischen Staatszeitung vom 7. April 1919) wird das zuständige Gewerbe-Aufsichts- amt bestimmt. Das Gewerbe-Aufsichtsamt hat unverzüglich die Landesstelle für Textilwirtschaft in Leipzig, bez. solange diese noch nicht errichtet ist, das Wirtschastsministerium von den Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. § 3. Die staatlichen sowie die kommunalen Behörden, insbesondere dieGewerbe- Aufsichtsämter und die Ortspolizeibehörde,, haben die Beauftragten dec Reichsstelle und der Reichswirtschastkstellen bei Ausübung ihrer Befugnisse zu unterstützen. 409 m ä. Dresden, den 3. Mai 1919. Wirtschastsministerium. Die Bekämpfung der Bisamratte. Es sind mehrfach Bisamratten erlegt oder gefangen worden, ohne daß der nächsten Ortsbehörde (Gutsvorsteher) hierüber Anzeige erstattet worden ist. Da diese Versäumnis die Kenntnis über die Ausbreitung der Bisam ratte beeinträchtigt und die Anordnung geeigneter Dertilgungsmaßnahmen erschwert, wird hiermit insbesondere Punkt 4 der Verordnung von, 26. März 1918, abgedruckt in Nr. 72 der Sächsischen Etaatszeitung vom 27. März 1918, in Erinnerung gebracht und zur Anmeldung erlegter oder gefangener Bisam ratten unter Hinweis aus die für den Unterlassungsfall angedrohte Strafe aufgefordert. Dresden, den 5. Mai 1919. Wirtschastsministerium. Kurze wichtige Nachrichte«. I * Tic Blätter enthalte» allerlei Einzelheiten über Sie heute nachmittag stattfind.-ude Ueberr.-i lmng des Krit-densvertrages. Ma» spricht auch von deut'che» ZSegenvorschläge» , welche das Höchstmass der sür WeUtschland mögliche» Zugeständnisse enthalt. » tollen, pkan wolle de» Deutschen eine 14tägige Frist ge währen, an, schriftliche Bemerkungen vor-uheiuge» »md erwartet die Unterzeichnung des Vertrages Stoischen den 3. und 5. Juni. i Tas Verbot des Anschlusses Leutsch Oesterreichs Mt Deutschland ruft in Men groß«, Erregung Hervey die sich auch in Angriffe» auf die gegenwärtige -c gier mg äußert. * Tie ./ötgence Havas" verbreitet eine Melouug de» .rumänistlw» Press, bur ans aus M », tu nach die alliiert.!- Truvpc» in Budapest einmarsch ert sind. * Ten, „Telegraaf" zufolge soll »ach -inem iwch nicht näher bestätigte» drahtlosen Berich! Peters burg von sinttischen Truppen erobert worden :e n. * Ars Stettin wird gemeldet: Bei Löschung der Mehlladung des amerikanischen Tam Pers ^ho» stan- tiw' sind, wie jetzt festgestellt wurde, etw. 700 Zentner Mehl gestohlen worden. Tas Mehl w rd h er gegenwärtig im Schleichhandel verlaust- — Lanil ist cs lein B'uuder, mm» das Inland auf Aetieferung mit ausländischem Mehl wariei! muß. Tie .stahl der Toten in München soll auf 250 ch stic wn sein, darunter befinden sich zahlreiche Tpar- talis! n Iülrer. Levine und Konsorten selten ver hauet Tin Es svielen sich immer noch Kample ab, der angernbtete Schaden in der -tadt wird aus M illstud Bir k g e sich ä n t. * In Bade» wurde von der Laud-sverfunmluug der ArleOer- nwd Soldatenräte wah'zu eiustunmisi awchlehnt. * In Pforzheim ist eine schwere Tvphns Epidemie aus gebrochen, die .Anzahl der Ersrgi^u Hrlggft Wf