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Bekanntmachung. Ausgabe von Enttaffunpsanzügen sowie die Auszahlung der einmaligen Zuwendung von 50 Mark findet in der Zeit vom 1. bi« mit 4. 7. 19 reicht Wrrtt. Glauchau, am 30. Juni 1919. Bezirks-Zk»m»ando. Verordnung über Brennholz. Die Waldbefitzer im Regierungsbezirk Dresden werden daraus htn- zewiesen, daß durch die Verordnung der ArbeitsminiperiumS vom 20. Juni k. 9. — Nr- 139 der Sächsischen Staatszeitung — die Meng« de« zu lie- sernden Pflichtbrennholz«« aus 1 Raummeter von je 1 Hektar Waldsläche erhöht, somit gegen bisher v«rk«Ppelt worden ist. Infolgedesien muß auch die Verordnung der Kreishauptwannschast vom 72. Mai d. I. — Nr. 112 der Sächsischen Staatozeitnng — in Ziffer 3 eine Abänderung dahin erfahren, daß nur der Privatwaldbefitz von »«Niger «Es U Hektar (anstatt bisher 6 Hektar) von der Brennholzpflichtlieferung bis auf weiteres befreit bleibt. Dresden, am 26. Juni 1919. 862 ?. tt. Di« Kreishanptmannschast al« Drei»-Bren»tz«lrsteSe Errichtung eines LandeskohlenamtesT^ Am 30. Juni dieses 3ahre« «erden die Kriegsamtsteflen Dresden und Leipzig aufgelöst. Die bei den Krtegsamtstellen bestehenden Kohlenabtei- isrs. Dienstag, den L. Juli Str. L48 sm wachen. Die von den induflrieellen Betrieben allmonattich auszufüllenden, bis her an die Kriegsomistellen gehenden Kohlebedarfs-Meldckarten — und zwar zum ersten Male für den Monat August dieses wahres — in zwei Stücken bei dem sür jeden Betrieb zuständigen Gewerbe-AufsichtSamt einzu, reichen. Ueber Meldepflicht, Inhalt, Zeitpunkt und Fristen für die Mel dung trifft nach wie vor der Reichskommissar sür die Kohlenverteilung in seinen hieraus bezüglichen Bekanntmachungen Bestimmung. Die Meldekarten für den Monat Juli sind im Bereiche der Kriegsamts stelle Dresden unmittelbar beim Landeskohlenamte, sür den Bereich der Kriegsamtst. 2e Leipzig noch bei dieser elnzureichen. Die Ausgabe der Meldekarten erfolgt künftig, und zwar erstmalig für den Monat August, allgemein durch die zuständige Ortskohlenstelle. Ker Früher Woche«-und Nachrichtsblatt La-eblatt fk «M Mit, «mM ME St.W» SckMLIimm WM MmE Ma ÄMk A.MM M» NckaM M-Mtl «1 Wück ,,, , Amtsblatt st-d°- Amtsgericht »>>d d°» Stadtrat M Lichtenstei» reserat des Arbeitsministeriums zur Regelung derHausb- andvelsorgung ent- wickelte Täugkit fort. Das Landrskohlenamt regelt ferner den Verkehr mit Brennholz aus sächsischen Forsten. 3. Geschäftsordnung für das Landeskohleuamt. Das Landeskohlenamt ist Landesstelle im Gegensatz zum Kohlenaus gleich Dresden, der Reichsstelle ist. Die Geschäftsräume des Landeskohlenamtes befinden sich in Dresden- Altstadt, Sedanstroße 9. Die Nummern des Fernsprechanschluffes werden noch bekanntgegeben. Die Geschäftszeit beginnt um 8 Uhr morgens und endet 3 Uhr nach mittags. Letter und Referenten des Landeskohlenamts sind im allgemeinen täg lich von 10 bis 12 Uhr zu sprechen, doch empfiehlt sich vorherige Vereinba rung mit den zuständigen Referenten über den Zeitpunkt des Besuche«, da dienstliche Abhaltungen mitunter die Einhaltung der Sprechstunden verhindern werden. Das Landeskohlenamt umfaßt zwei Abteilungen, die Industrie-Abtei lung und die Hausbrand-Abteilung. Bei der Industrie-Abteilung werde» zunächst für Ostsachsen (bisher Kriegsamtstelle Dresden) und Westsachse» (bisher Kriegsanistelle Leipzig) getrennte Gefchäftslisten geführt. 4. llebergang der Geschäfte auf da- Landeskohle»a«t. Am Dienstag, den 1. Juli dieses Jahres, können Geschäfte in Kohlen- fachen weder vom Landeskohlenamte noch von den Stellen, die es erf^t, erledigt werden. Dringliche Eingänge, die den Hausbrand oder die Industrie Ostsachser s betreffen, können vom 2. Juli ab, solche, die sich auf die Industrie Westsachfens beziehen, erst vom 3. Juli an wieder bearbeitet werden. Am 4. Juli beginnt der regelmäßige Geschäftsbetrieb. Dresden, am 28. Juni 1919. Arbeitsministerium. I den Monat August, allgemein durch die zustanvtge , —, . I Betrag für die Karten ist der Anforderung beizufügen. * 3. Hausbrandoerforgnug Die bisher für die Hausbrandversorgung geltenden Bestimmungen bleiben unverändert bestehen. Das Landeskohlenamt setzt die vom Kohlen- l-lfgen, deren Wetterführung zum Nutzen.^er A Industrie mit Kohlen bis auf weiteres und I«derffalls solange geboten ish al» die Zwangsbewirischaftung der Kohle aufrechterhatten^ deshalb am 1. Juli dieses Jahres mit d-r be dE bestehenden Abteilung sür Hausbrandversorgung zu emem Landeskohle«- s«t verbunden, das dem Arbettsministenum unterstellt ist. „ 1. Kohlenversorgvng der Industrie. st«« dir Krl-s-»mch-«m vmzugswnl- dl- S-w-rbe-AuWI^^ Landes vermitteln, die schon früher, vor Begründung auf diesem Gebiete tätig gewesen sind, bhnen wird künftig die Prüfung des Kohlebedarss der Industrie obliegen. Die Gewerbe-Auf- sichtsämter werden auch die sogenannten Sollmengen, das Hecht den aner kannten Kohlebedarf, sür jeden einzelnen Betrieb vorläufig fchsetzttu Darüber, daß hierbei nach gleichen Grundsätzen verfahren und gleiches Recht für alle gleichartigen Betriebe Sachsens gesichert ist, hat das Landeskohlenamt zu MseWwef»«, Fettkarle U 1, 50 Gramm 23 Pfg. WleirstSG ««d Mittwoch Ksrtoffelverkanf für die nächsten 2 Wochen Wochenkarte, Abschnitt 36 und 37, 6 Pfund 1,10 Mark. Nachstehende Rummernfolge ist strengstens einzuhatten: Dienstag vorm. von 8—S Uhr Nr- 1—250, von 9—10 Uhr Nr. 251—500, von 10-11 Uhr Nr. 501 bis 750, von 11—12 Uhr Nr. 751—1000, von 12—1 Uhr Rr. 1001—1200. MMwoch vorm. von 8—9 Uhr Nr. 1201 -1400, von 9-,0 Uhr Nr. 1401 bi« 1600, von lO—11 Uhr Nr. 1601—1800, von 11-12 Uhr Rr. I80l —2000, von 12—1 Uhr Nr. 2001 -Ende. Di« Ansgob« d«r Kartoffel« erfolgt auf Nr. 1—600 Dienstag vorm.» Nr. 601 1200 Dienstag nachm. Mittwoch Nr. 1201—1800 vormittags, Nr. 1801—Ende nachmittags im Kartoffelkeller. Auf den Kopf können nur 3 Pfund pro Woche abgegeben werden. Als Ersatz für jedes fehlende Pfund können 140 Gramm Nährmittel beim Kunden Händler auf die auf der oberen Reihe der Kartosfelkarte befind liche Marke lO entnommen werden. Die Nährmittel werden zunächst nur auf eine Woche verabreicht. Es wird nochmals ganz besonders darauf aufmerksam gemacht, mit den Kartoffeln äußerst sparsam umzugehen, da deine mehr vorhanden sind. Di««»tag Auslandrmehl auf Abscknitt 3 der Bezugsaueweise. Auf de« DSPf */, Pfund für 1,11 Mark. Minderbemittelte können an Stelle des Auslandsmehls */, Pfund Roggenmehl für den Höchstpreis beziehen. Die Bäcker und Mehlhändler werden angewiesen, diese Marken auf einem besonderen Markenbogen aufgeklebt, bis Sonnabend, den 5. Juli im Lebensmittelamt abzuliefern. Selbstversorger sind von der Belieferung ausgeschlossen. StSdtffchesLebeuswtttslsmt. Ausschneiden! Bet«. St. Ssidle«, Hermsdorf, Bernsdorf, Nüsdorf. Luser« oerehrlichen Stromabnehmer machen wir darauf aufmerksam, daß unser Stationsmonteur Paul Bogel, der die Installation»- und Re- paraturarbetten in St. Egidien, Hermsdorf, Bernsdorf und Rüsdorf auszu führen hat, in Bernsdorf Nr. 121 wohnt und unter Amt Hohenstein-Er. Nr. 239 telefonisch zu erreichen ist. WllWlSlikN n tn MM, Stawlt«-. Kurze wichtige Rachrichte». * Während der Eisenbahnerstreik abzuf'ane." sÄ-int, Geschlossen nach ein« Blatte rmeldung die ÄngestcU- Sw! dar Großen Berliner Straßenbahn un» der Ktnh- und Untergrundbahn, am 1. Juli in den VsSneLk einzutreten- > 4 * Zn Magdeburg Tkam es nm Sonnah-nd infolge ,d-c hohen Obstpreise zu schweren Ausschreitungen. Wir Bolksmasse stürmte den Wochenmarft und raub- iks «hn aus. dann Plünderte sie einen JleUchxrludcn .U» einax der Hauptgeschäftsstraßen und erzwang jn Kwboc«! Lebensmittelgeschäften die Hcrabsctzlmg der Wvejse. Militär mutzte eingreifen.' ^. ! * Auch in Bochum kam ks infolge die lohe,, Le- bensmittcsf*.-ise zu Plünderungen. * Ti? deutsche Delegation hat Sonnabend, ab/nd 9 Uhr Versailles verlassen, um nach DeutlUnaud zurückzukehren * Der Ra^ der Bier erteilte Polen die Er.aubin^, Lie Arckee Haller und alle Undereu Truppen zu vcr - wenden, »m Ruhe in Ostgalizicn l»crzustel:en und Banditen ^0 aus dem Lande zu weisen Tie ..Deutsche Zeitung" ist wegen ihres Aeseufs „Rache für die Schmach von 19l^ verboten * T.r »rrjedensvertrag wird vor Ablauf ein s be- flimmk.u Zeitraumes, wahrscheinlich drei vis vler Mochrn. nicht in Wirksamkeit treten. > , einem Schreiben au den Ministerprästdentetl blemei" -an pellt sich der frühere Reichskanzler von ^-ihn'ann.Hollweg als der allein für die politi schen Handlungen des »aisLer Verantwortliche für das non heil Muckten beabsichtigte Verehren zue Beringung. - , '.^empo" schreibt, das, die Rücksmdüüo der benlsch^n kriegsgefangenen frühestens Anfang August beginn.» könne, wenn die Vorbedingungen bis d«- d" deutschen Regierung erfüllt wären- -^>mes" inelden, die Alliickten würde» fich gezwungen sehen, Maßnahme» tlnt.» druckung der Streiks und Unruhen in DrlUfch- land zu ckgreis.n. . > ,