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Frankenberger Tageblatt »I„zeig«npr«I»> Die s« mm drelte einlpaltlge Pelltjelle 4 M., Im 81. Jahrgang. Flöha, am 14. Auault 1922. Lr.I 387 3 Mund 2 Mund 1 Krankenbrot im Gewicht von 480 Gramm 24 Stunden nach Entnahme aus dem Backofen gestattet. Notifizierung der ZehnmiMonenzahlung hatte die deutsche Negierung die Regierungen selber macht sich mehr und mehr eine tiefe Er- im Alter 1. 1 18 25 35 35 Mark Mark Mark Mark Anmerkung der Redaktion: Die Zahlung der Zehn Millionen Goldmark ist, wie bereits kurz gemeldet, inzwischen bereits erfolgt. . 60 Mark . 120 Mark . 30 Mark M Einzelftellen in Doppelstellenabteilungen 6, Doppelstellen . . . v) Erbstellen für den Quadratmeter regung breit. Denn es handelt sich ja nicht um die Entfernung unerwünschter Elemente, sondern um harmlose Menschen, an denen Herr PoincarS seine Wut und seine Rache ausläßt. Sie alle sind Opfer jenes infamen Denunzianten- und Spitzeltums, jener „Commission.de Tirage", bei der die böswilligsten Verleumdungen Gehör fanden, jener Kommission, die Hand in Hand arbeitet mit der „Commission spcciale", die auch die verschiedenen Kategorien von schwarzen Listen aufstcllt. Frankreich leistet sich hier Dinge, die zum Himmel schreien und die jedem Rechtsbe wußtsein ins Gesicht schlagen. Die Saat, die cs damit ausstreut, wird einmal fürchterlich anf- gehen. Um so mehr ist es Pflicht aller deutschen Volksgenossen, die Vertriebenen mit Rat und Tat zu unterstützen, ihnen in ihrem ehrlichen Bemühen, sich in die deutschen Verhältnisse zu finden, zu helfen und in ihrem schweren Kampfe zur Gründung einer neuen Existenz mit allen Kräften zur Seite zu stehe». Nasche Hilfe tut um so mehr not, als ja durchaus damit zu rechne» ist, daß Herr Poincarb noch weiterhin Vas Recht mit Füßen treten und weitere tausend Familien answeisen wird. So groß auch unsere eigene Not ist, müssen wir gegenüber dem Geißel system dieses modernen Barbarentums offene Herzen und Hände haben. AeraLuuge« des Utichskabinetts über d,e<Lag« Werkt«, 16. 8. Das Reichskabinett ist gestern Abend 6 Uhr zu einer Sitzung zusammengetreteu, um die durch den Abbruch der Londoner Kon ferenz geschaffene Lage eingehend zu bespreche». Irgend welche Beschlüsse konnten natürlich an gesichts der im Augenblick noch ungeklärten Ver hältnisse nicht gefaßt werden. Die Beratungen werden heute und in' den nächsten Tagen sort- geführt werden. amtlichen Delle die I» mm breite gelle lO M„ Einaesandt und Ncilamen im RedaktlonSicile die 72 mm breite Aelle 12 M. Kleine Anjclgen sind bei Aufgabe ,u bezahle». Ille Nachwei» und Äermlilelmig S M. Sandergeblihr. Ilir schwierige Saharten >>. bei Plahvorschriften Ausschlag, v-i größeren «lustriigcn und im WiederholungSabdrmt ErmNßiguilg nach seslstehender Staffel. Belgiens, Frankreichs, Großbritanniens und Italiens gebeten unter Hinweis auf den an die Reparationskommisfion gerichteten Antrag auf Aufschub der Reparationszahlungen eine Neu regelung für die Verpflichtungen Deutschlands aus dem Ausgleichsverfahren und aus Abschnitt 4 von Teil 10 des Versailler Vertrages zu treffen. Auf diesen Antxag ist der deutschen Regierung die von ihr erbetene gemeinschaftliche Entscheidung der beteiligten Regierungen bisher nicht zugegangen. Die deutsche Regierung befindet sich hinsichtlich der Deckung des Devisenbedarfes für ihre zwingen den Lebensbedürfnisse, insbesondere sür die von ihr eingegangenen privaten Verpflichtungen aus Getreideeinkäufen, in einer sehr schwierigen Lage, Die der Reparationskommission und dem GaraiiHe- komitee näher bekannt ist. Seit dem 14.7.1922, dem Tage ihres Gesuches um anderweitige Re gelung der Ausgleichszahlungen, ist die Mark von 1/100 auf 1/200 ihres Friedenswertes weiter gesunken. Es ist der deutschen Regierung daher beim besten Willen nicht möglich, die ans Grnnd des Abkommens vom 10. 6. 1921 am 15.8.1922 fällige Rate von 2 Millionen Pfund den be teiligten Regierungen zur Verfügung zu stellen. In ihrer Note vom 5. 8. 1922 hdt die deutsche Regierung der französischen Regierung erklärt, sie werde auch für den Fall des Ausbleibens einer gemeinschaftlichen Entscheidung der beteiligten Regierungen bestrebt sein, ihre vertraglichen Ver pflichtungen im Nahmen ihrer Leistungsfähigkeit -zu erfüllen. In Ueberrinstimmung hiermit und um eine Verständigung über die Frage der Aus- glcichszahlungen zu erleichtern, auf welche sie den größten Wert legt, wird die deutsche Negierung unter Zurückstellung der sich aus der Dcvisenlage ergebenden schweren Bedenken den von ihr in Macht geht vor Recht Das Herz dreht sich einem im Leibe um, wenn man die Berichte über die Not und Ver zweiflung der ausgewiesenen Elsaß-Lothringer liest. Zwar wurden sie diesmal nicht, wie bei früheren Anlässen, herdenweise über die Grenze getrieben, sondern durften „als besondere Ver günstigung" einzeln das Gebiet verlassen, dafür mußten sie einer um so gründlicheren Leibes visitation sich unterziehen, damit sie ja nicht eine Mark über die erlaubten Summen mit sich nahmen. Angesichts dieser französischen „Retor sion" ist es wahrlich kein Wunder, daß auch im neutralen Auslande über diese grausame Ver- Auf Grund von 8 151 Absatz 18. 2 der Reichsversicherunasordnung bat das Obttversicherungsamt zu Chemnitz die ---------- Ortsköhne ------ für den Bezirk der Amtshauptmannschaft S»oya Mit Wirkung vom 1. Oktober 1922 wie folgt neu festgesetzt: . u-umni r Die Stadtverordneten. IStmpl.) Bittig. Die für die Vergebung zu entrichtenden Gebühren betragen für ^) Einzelstellen in Einzelstellenabteilungen sür 1. Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr 2. Kinder vom vollendeten vierten bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr 3. Erwachsene ......... 4. Urnen . . 1 „ „ 1 Pfund 1 Brötchen aus Weizenmehl, zu 85 Pro,, aus- qemahlen, im Gewicht von 75 Gramm land steht nur das eine fest, daß wir heute weniger denn je zahlen können. Niemand werde zu prophezeien »vagen, zu welchen schwerwiegen den Schritten sich französischer Irrsinn in der nächsten Zeit verleiten lassen wird. Das deutsche Volk ist am Ende seiner Leistungsfähigkeit. Es darf sür die Regierung kein Zurück mehr geben. 'In der „Täglichen Rundschau" wird ge sagt: Weuu Mitteleuropa zu einein Armciihaus wird, dann wehe Ost- und Westeuropa. Lloyd George wollte »nieder einmal fair gegen Deutsch land sein, aber das Niveau der Unterhaltung sank tiefer und tiefer und dann — kam Oesterreich. Die „Deutsche Tageszeitung" hält cs sür verfehlt, aus einer Trennnng unserer ehemaligen Kriegsgegner nur Nachteile für uns erblicken zu »vollen. Dieser Dornenweg müsse zur Rettung führen, wenn Deutschland endlich einmal die Zeichen der'Zeit verstehe. Die „Rote Fahne" schließt ihren Kommen tar: Die Krise kann nur gelöst werden, wenn die Arbeiterschaft entschlossen die Bourgeoisie zwingt Nen Preis, der von ihr verlangt wird, zu zahlen. . - Die „Deutsche Zeitung" erklärt bündig: Wir dürfen uns jedenfalls nicht bange machen lasse», — es wird nicht gezahlt uild damit Schlnst. Mehl- und Backwnrsnpreise sowie die Bereitung von Backwaren betreuend Für Mehl. Brot und Gebäck, das der Verbrauchsregelung unterliegt, werden sür die Zeit von» IS. August ds. Js. ab folgende Höchstpreise festgesetzt: Für 1 Doppelzentner Roggenmehl, zu 85 Prozent ausgemahlen — 1440 Mark frei Bäckerhaus , i „ Weizenmehl, zu 85 , . --- 1540 Mark frei Backerhaus Da« Mehl wird in allen Fällen frei Bäckerhaus bezw. Mehlverkaufsstelle geliefert, und zwar von jetzt ab brutto für netto ausschl. Sack. Für 1 Doppelzentner Krankenbrotmehl — 1800 Mark „ 1 Kilogramm Weizenmehl im Kleinhandel — 18 40 Mark „ 1 Pfund „ -- 9.20 Mark Der „Vorwärts" meint: Entscheidend ist, daß Frankreich wohl durch seine militärischen Machtmittel in der Lage ist, sogenannte Sank tionen zu ergreifen, daß es aber nicht in der Lage ist, wirksame wirtschaftliche Zwangsmaß nahmen allein dnrchzusühren. Das „Berliner Tageblatt" urteilt: Heute hat Lloyd George, falls es wirklich zum Bruch der Entente, der noch nicht dasselbe ist wie der Brach der Konferenz, kommt, eine viel stärkere Popularität als nach Genua. Aber trotz dem darf man nicht die ungeheuren Rückwirkungen unterschätzen, die es auf die öffentliche Meinung in England haben wird, wem, sie sagt, daß das Die vorstehenden Gebühren gelten für jede Wiederkösuna. Werden dagegen Einzelftellen bk Einzelstellenabteilunqen Wiedergelüst, betragen die Gebühren bei Stellen für 1. Kinder bi« zum vollendeten vierten Lebensjahr . 10 Mark 2. Kinder vom vollendeten vierten bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr 15 Mark 3. Erwachsene . ... . . . . .25 Mark . , > ..... 25 Marl Werden Erbstellen auf zwei Jahre wieder gelöst, betragen die Gebühren bei Stellen sür zwei Gräber . . 30 Mark drei bis sechs Gräber 60 Mark mehr al» sechs Gräber 90 Mark II. Dies« Nachtrag tritt mit Wirkung vom 7. Juli 1922 ab in Kraft. Frankenberg, am 6. Juli 1922. , Der Stadtrat. (Stmpl.) I P.: Dr. Wolf. 4. Bei der Bereitung von Weizengebäck (Brötchen) ist lediglich Weizenmehl zu verwenden, das zu 85 Prozent ausgemahlen ist. 5 Von 100 Kilogramm Weizenmehl brutto mit Sack dürfen nur 734 Gramm de« Bruttogewicht« auf ein Kilogramm Weizengebäck Verwendung finden. 6 Weizengebäck (Brötchen) darf nur im Gewichte von 75 Gramm heraestellt werden. 7' Es darf nur auf die mit Brötchen bezeichneten Abschnitte der Brotkarten abgegeben werden. Da die mit Brötchen bezeichneten Abschnitte aus 225 Gramm lauten, müssen 3 Stück aus einm Abschnitt zu Abgabe gelangen. 8 Bei der Bereitung von Zwieback ist ebenfalls Weizenmehl, zu 85 Prozent ausgemahlen, zu verwenden. Auf 1 Kilogramm Zwieback dürfen keinesfalls mehr al« 734 Gramm vom Brutto gewichte de« Weizenmehls verwendet werden. 9. Zwieback darf ebenfalls nur nach Gewicht zu Abgabe gelangen. Die Höchlivretse für Backwaren bei der Abgabe an die Verbraucher betragen: Für 1 Schwarzbrot im Gewicht von 1900 Gramm — 28,90 Mark - — - 22,80 Mark - 15,20 Mark - 7,60 Mark Pie Werkiner Presse zum Scheitern der Konferenz Nerki«, 15.8. Der „Berl. Lokalnnz." schreibt: Wenn auch nach so langwierige», und mühsamen Beratungen in engsten Kreisen keine Verständigung unter den Ententemächten zu er zielen war, so Ist wohl der Schluß unabweislich, daß hier Gegensätze vorhanden sind, die über haupt nicht mehr zu überbrücken sind. Vernunft- Politik auf der einen, und Gewaltpolitik auf der anderen Seite. „Der Tag erklärt, daß man leider be fürchten muß, daß England seine Handlungs- freiheit nicht dazu benützen werde, um franiö- fischen, Irrsinn entschieden mit militärischen Macht mitteln - entgegenzlitreten. Aus - diesen, Grunde müssen wir auf Schlimmes gefaßt seist. Darum fort mit allein inneren Hader nnd aller Uneinig- keit. . Zeigt,. daß wir nicht willens sind, unsere Freiheit zuin Opfer zu bringen. Deutschland über alles. — ' -rmba des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Frankenberg und der Gemeinde Niederwiesa Dieses Blatt.enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshailptmannschaft § wrankenberg. — Verantwortlich für die Redaktion: Karl Liegert in Frankenberg R°Ia„°»sdmS und B-Ä-g: L. L N»-,, (In-»b«r LE Rchb-W M.) . ... -- den AAngnst IE nachmittags <erm>«in» Irdr» WrrNaa abend«. 'Ne,««»preis: Bei Abholung I» den tzkdnIcnb«rg,r Att?gabeffelIen mo»<>a.»7.S0M. V-lAnstellung durch Boten St"dweblct 81». üft M., noch den Lnndortcn, chenlo allen Orten de» deutschen Aosigebletei 4V St», frei tn« Haus. tilnzel-Nnmmer s M. Wochenkarte ts> M. — iv«ft«Nu»nru werden von den Boten und A»«gab«. stellen In Stadt und Laud, sowie von allen Posta,istaltcn angenommen. Postsch«Nou»o> Leip,Ist 2öS0l. Memeludegirolouto! stirankenderg 2. 8»»>>Ipr«chrr: bl. Feiestramme r ragedlatt Jrankrnbergsachsen. 1,30 Mark » „ 1 prlliirirnuivt Ilie vvruilun 4VV neeui»», — 9, Mark Für Brot, Gebäck und Mehl, das auf die für die 2. Woche (19. bis 25. August) gültigen Brot karten bezogen wird, gelten bereits die obigen neuen Preise. , „ ,, .. Der Unterschied zwischen den bisherigen und den vom 19. August ab geltenden Mehrpreisen mim von den Bäckern und Mehlkksinhändlern nachgezahlt werden. Die Nachberechmma erfolgt nach Ma» gäbe der Vorräte, dte am 16. August ftckh bei den Bäckern und amtlichen Mehlverkaufrstellen noH vorhanden sein müssen. . »u N Für die Anstellung von Backwaren, dle der VerbrauHsregelüng unterliegen, geOn^lgende ^I.^ Bei der Bereitung von Schwarzbrot (auf den Marken kurz als „Brot" bezeichnet) ist lediglich ungestrecktes Roagenmehl zu verwenden, das zu 85 Proz. auegemahlen ist. 2. Von dem 100 Kilogramm brutto mit Sack zugcsührten Roggenmehl dürfen nur 734 Gramm des Bruttogewichtes für ein Kilogramm Brot verwendet werden. „ , 3. Schwarzbrot ist im Gewicht von 1900 Gramm. 3 2 und 1 Psd. herzustellen. Die Brote müssen noch 24 Stunden nach Entnahme aus dem Backofen das volle Gewicht aufwersen. Jedes Schwarzbrot muß hinsichtlich des Herstellungstages und des Gewichtes gezeichnet werden. Der Herltellungstag ist wie bisher durch Zahlen einzudrücken, das Gewimt durch Punkte zu kennzeichnen. Ein Punkt entspricht je einem Pfund Brotgcwicht. Die 1900 Gramm- Brote sind mit 4 Punkten zu versehen. Die Abgabe von < ' ' Werklu, 16.8. Die deutsche», Botschaften! ihrer Note vom 14.7. unter günstigeren Ver- in London, Paris lind Rom und die Gesandt-s hältnissen angebotenen Panschalbetrag von 500000 schäft in Brüssel haben den beteiligten Regierungen, Pfund Sterling den beteiligten Regierungen zur am 15. d. M. folgende Note ühergeben: ! Verfügung stellen. Sie hat die zuständige», In gleichlmstenden Noten vom 15. Juli 1922 deutschen Stellen mit entsprechenden Weisungen hatte die deutsche Negierung die Regierungen versehen. Bei Zuwiderhandlungen gegen die obigen Festsetzungen finden die Strafvorschriften im 8 49 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Getreide vom 4. Juli 1922 Anwendung. Die Bekanntmachungen des Kommunalverbande» Nr. 15 vom*21. Juni und Nr. 2 vom 8. August 1922 werden aufgehoben. Flöha, am 14. August 1922. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Flöh«. --------- lll. Nachtrag zur Friedhofsorduuug für die Stadt Frauleuverg 1. Sa. vom 2V. Dezember 1912. i. 8 17 der Friedhofsordnung für die Stadt Frankenberg vom 20. Dezember 1912 (zu vergl. H. Nach trag hierzu vom 28. Februar 1921) erhält folgende Fassung: Die Amtshauptmannschaft — Nr. 3 lange befürchtete, aber niemals ernstlich geglaubte i... ... ZE WKMchM wkd. EEustmg und über 21 Jahre von 16 bis 21 Jahren von 14 bis 16 Jahren unter 14 Jahren mwnl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. männl. weibl. Mk. 80- Rik. 60- Mk. 68.- Mk. 48.- Mk. 40.- Mk. 33.- Mk. 15- Mk. 15-