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Hinaus in; Ssmerlager des BDM.! Wie schon im Vorjahre, so ruft auch in diesem Sommer der BDM, Untergau Meißen, alle seine Mädel auf, mit hinaus ins Zeltlager zu fahren. In diesem Jahr wird unser Lager vom 13. bis 20. Juli in Skaska bei Kamenz durchgeführt. Schon lange vorher sind gewissenhaft Vorbereitungen getroffen wor den, damit die Lagerstadt mustergültig wird. Der Lagerplatz selbst liegt in der waldreichen nördlichen Lausitz, hart an der preußischen Grenze. In zwei Wegstunden ist er von Kamenz aus zu erreichen. Für Sport und Spiel ist bas Gelände außerordentlich günstig, da "mehrere ungefährliche Teiche uns Gelegenheit zum Schwimmen geben. Für die Verpflegung ist auch in diesem Jahre genau so reichlich vorgesorgt wie 1935 in Heidelberg. Was für Mengen von Lebensmitteln wir dort vertilgen, will manchem, der da heim bleibt, nicht recht in den Kopf. Aber fragt nur die Mä del, wie es ihnen an der frischen Luft im Kreise ihrer Kame radinnen schmeckt! Da muß der Bäcker im Dorf extra viele Brote backen, damit alle die hungrigen Mägen satt werden. Unsere Lager sollen ja auch vor allem der wirtschaftlich not- leidenden Bevölkerung Verdienstmöglichkeiten schaffen, da wir die meisten Nahrungsmittel (Brot, Milch, Kartoffeln, Fett, Butter, Quark) aus den umliegenden Dörfern beziehen. Wie verläuft nun das Leben in der Zeltstadt? Immer 12 bis 15 Mädel bewohnen mit einer Führerin ein Zelt, drei Zelte zusammen bilden eine Zeltgemeinschaft, und diese Zeltgemein schaften wieder stehen unter dem Oberbefehl der Untergaufüh rerin. Nach einem genau überlegten und erprobten Lagerplan Verlaufen die Tage: 6 Uhr früh Wecken, Waldlauf, Morgen wäsche, Fahnenappell, Zeltdurchsicht und Kaffeetrinken. Am Vormittag dann noch Sport und Spiel, Wanderungen nach der Karte oder Liederftunden. Nach dem Mittagessen Freizeit. Am Nachmittag gibt es Volkstänze oder Stegreifspiele, in Heim nachmittagen finden wir uns zu weltanschaulicher Schulung zu sammen. Nach dem Abendbrot tritt die Zeltgemeinschaft zum Fahnenappell an, und dann gehts zeitig in die Zelte zum Schlafen, und nur die Lagerwache macht ihre Runde durch die stille Zeltstadt. Die gesundheitliche Ueberwachung liegt in den Händen 'eines Lagerarztes. In einem Sanitätszelt sorgen Mädels — NN Unfalldienst ausgebildet — für kleinere Vorkommnisse. Alle Eltern können also ihre Mädel unbesorgt mit in unser 'Zeltlager lassen, denn die Mädel können gerade dort die tiefe echte Kameradschaft an sich selbst erleben. Wer einmal mit uns km Sommerlager war, der wird immer wieder mitkommen, in jedem Jähr aufs Neue ins Zeltlager des BDM. Blaubeeren. In unseren Wäldern reift jetzt die Blaubeere, auch Heidelbeere oder Besnige genannt. Die Blaubeere ist we gen ihres hohen Gehaltes an Fruchtsäure eine besonders be kömmliche Frucht, die sowohl in rohem Zustande wie auch ge kocht in den mannigfachsten Zubereitungsarten genossen wird. Bekannt ist, daß eingemachte Heidelbeeren infolge der der Frucht innewohnenden Gärungssähigkeit leicht zur „Explosion" neigen. Schon manche Hausfrau hat das unvorsichtige Oeffnen einer Blaubeerflasche mit einem Paar neuer Gardinen oder mit dem Rachweißen einer Küchenzimmerdecke bezahlen müssen. Sehr beliebt ist auch die Verarbeitung heb Blaubeeren aus Wein. Man erntet einen tiefdunkelroten, in der Farbe an schwe ren Bordeaux erinnernden Wein vom üblichen Früchtwein aroma, der aber sehr stark „köpft". Getrocknete Heidelbeeren sind ein bekanntes Hausmittel bei Darmkatarrhen. Sie verfügen über einen hohen Prozentsatz Gerbsäure, der stopfend und schmerzlindernd wirkt. Bei besonderen Gelegenheiten kann die Handwerksslagge gefetzt werden. Im Einvernehmen mit dem Reichsinnenminister hat der Reichswirtschaftsminister einen Erlaß an die Landesre gierungen gerichtet, worin die Minister sich damit einverstanden erklären, daß bei besonderen Gelegenheiten, also nicht an den nationalen Feiertagen oder bei sonstigen allgemeinen Beflag gungen, auf den Gebäuden der Handwerkskörperschaften neben der Reichs- und Nationalflagge die Handwerksflagge gesetzt wir. Der Reichsflagge gebührt die bevorzugte Stelle. Zzel M SlAanM gesetzlich geschützt. Die Näturschutzverordnung vom 18. März 1036 schützt nicht nur Pflanzen, sondern auch zahlreiche Tiere, die schon selten geworden sind und vor der völligen Ausrottung bewahrt werden sollen. Von Säugetieren sind es Igel, Spitzmäuse, Fledermäuse, Siebenschläfer und Haselmaus, von Kriechtieren Sumpfschild kröte (sehr selten), alle in Niedersachsen vorkommenden Eidech sen, die Blindschleiche, die Ringelnatter und die Würselnatter (sehr selten), von Lurchen der Feuersalamander, Kröten und Anken, Laubfrosch und Moorfrojch, von Insekten Segelfalter, Hirschkäfer und Rote Waldameise. Fast alle diese Tiere sind den Menschen nützlich, weil sie Ungeziefer vernichten, wie der Igel, die Spitzmäuse, die nichts mit den Feld- oder Wühlmäu sen zu tun haben, sondern Insekten und dergleichen verzehren, wie auch die Fledermäuse. Die Eidechsen leben in gleicher Weise vom Fang von Insekten; die Schlangen fangen Mäuse, Frösche und dergleichen. In Deutschland lebt nur eine giftige Schlange, das ist die Kreuzotter, die auch den Menschen durch Biß gefährlich wer den kann. Da sie in Farbe und Zeichnung wechselt, ist sie nicht immer leicht zu erkennen; Hauptmerkmal ist die meist dunkel braune Zickzacklinie aus dem Rücken. Kröten, Unken und andere Amphibien sind den meisten Menschen durch ihr Aeußeres, das hauptsächlich als Schutzfarbe dient, widerwärtig. Dennoch sind auch sie durch den Fang von Schnecken, Würmern und Kerb tieren nützlich. Die Rote Waldameise ist besonders nützlich durch Weg schaffen verwesender Stoffe, war aber von Sammlern der so genannten Ameiseneier stets gefährdet. Auch die Weinberg schnecke genießt einen beschränkten Schutz vom 1. März bis 31. Juni. Für alle zuerst genannten Tiere ist das Fangen, Töten auch ihrer Larven, Puppen usw. und der Verkauf verbalen. Der Fang des Maulwurfes auf fremden Grundstücken ist eben falls verboten. Lehrmittelhandlungen und Naturaliengeschäste müssen über die in ihrem Besitz befindlichen Tierarten eine Liste führen. — Wer sich bemüht, die Tiere in der freien Na tur kennen zu lernen, wird sie nicht mehr fürchten, sondern um- I» größere Freude an all ihren Wundern Habes. Voraussetzungen für die Einberufung. In einem Erlaß des Oberkommandos des Heeres wird mitgeteilt, daß zur Er füllung der aktiven Dienstpflicht nur „tauglich 1" oder „taug lich 2" beurteilte Dienstpflichtige und Freiwillige herangezogen werden. Zur Ausbildung in den Ergänzungseinheiten werden auch bedingt Taugliche eingestellt. Für die Einstellung von Of fizieren aus dem Ergänzungsoffizierskorps, der sog. E-Offiziere, wird vorgeschrieben, daß der Bewerber in der Regel mindestens ,-bedingt tauglich" sein soll. Ein milder Maßstab sei nur bei Kriegsverletzten gerechtfertigt, jedoch müsse der Untersuchte den vielseitigen Anforderungen, die an einen Offizier gestellt wer den, gewachsen sein. Für Offiziersanwärter des Beurlaubten- standes gilt das gleiche wie für Dienstpflichtige und Freiwillige. Vom Geburtsjahrgang 1912 und älteren Jahrgängen kommen auch bedingt Taugliche als Reserveoffiziersanwärter in Betracht. Ein milderer Maßstab sei besonders dann gerechtfertigt, wenn es sich um militärisch besonders bewährte und leistungsfähige Bewerber handele. Offiziersanwärter des Deurlaubtenstandes, die den Voraussetzungen nicht entsprächen, könnten nach Voll endung des 35. Lebensjahres und bei sonstiger Eignung nur zur Anstellung als Landwehroffiziere vorgeschlagen werden. Sie müßten jedoch mindestens „beschränkt tauglich" sein. Das Rauchverbot aus der Eisenbahn. In allen Zügen ist die Hälfte der Wagen oder Abteile sowohl der Polster- wie der Holzklasse ohne Einrechnung der Fraucnabteile für Nicht raucher vorgesehen. In den Nichtrarrcher- und Frauenabteilen, den Triebwagen ohne Raucherabteil sowie den D-Zuggängen, in denen durch Anschlag das Rauchen verboten ist, darf auch dann nicht geraucht werden, wenn die Mitreisenden ihre Zu stimmung geben. Viele Nichtraucher empfinden schon das Rei sen in Abteilen, in denen vor ihrem Einsteigen geraucht wurde, als unangenehm. Uebertretungen des Rauchverbots sind von den Zugbegleitbeamten von Amts wegen und nicht erst auf Be schwerde zu verfolgen. Bei Aebertretung des Rauchverbotes ohne vorherige Verwarnung wird eine Buße von zwei Reichs mark erhoben: auch kann wegen Aebertretung bahnpolizeilicher Vorschriften Strafverfolgung stattfinden. Den Reisenden wird daher dringend empfohlen, in eigenem Interesse die Bestim mungen über das Rauchverbot zu beachten. Zahlung von Rundfunkgebühren während der Reisezeit. Wie bekannt, werden die Rundfunkgebühren am Anfang je den Monats eingezogen. In der jetzigen Reisezeit verreisen nun viele Rundfunkhörer, ohne an die Bezahlung ihrer Rund funkgebühren zu denken. Dadurch können für sie iedoch leicht Unannehmlichkeiten entstehen. Anter Umständen müssen sie nach ihrer Rückkehr von der Reise sogar feststellcn, daß ihnen die Rundfunkgenehmigung wegen Nichtzahlung der Gebühren in zwischen entzogen worden ist. Durch die nicht rechtzeitige Ent richtung der Gebühren entsteht außerdem den einziehenden Post ämtern unnötige Mehrarbeit, die im allgemeinen Interesse jeder vermeiden sollte. Die Rundfunkteilnehmer werden deshalb zweckmäßig vor Antritt einer Reise die Bezahlung der Rund funkgebühren während ihrer Abwesenheit sicherstellcn. Eine große Eosahr sür die Kartoffelernte. Wenn der Sommer seinen feuchtwarmen Witterungscharakter behält, ist damit zu rechnen, daß die Kartoffeln in starkem Maße von der gefährlichen Krautfäule befallen werden. Die Blätter zeigen braune Flecken, die unterseits einen weißlichen Saum haben und schnell an Größe zunehmen; in kurzer Zeit ist das ganze Kraut braun und abgestorben. Damit kommt natürlich das Wachstum der Knollen zum Stillstand, so daß die Ernte erheb lich MriMer wird. Im Jahre 1916 fiel ein volles Drittel der Kartoffelernte dieser Krankheit zum Opfer: Am solchen Ver lusten vorzubeugen, müssen die Kartoffelfelder zur Blütezeit und drei bis vier Wochen später mit Kupferkalkbrühe gespritzt werden. Näheres über diese wirksame und nicht kostspielige Vor beugungsmaßnahme, die vor allem bei Frühkartoffeln nicht versäumt werden sollte, erfährt man gegen Einsendung des einfachen Briefportos bei der Hauptstelle für landw. Pflanzen schutz, Dresden-A. 16, SWelallee 2, GH. MHenimchrichten Wilsdruff. Donnerstag abends 8 Ahr Bibelstundc. Bauernstand ist Urständ. Vier Stande kannte das Mittelalter, aber der Bauer war der erste. — Nur der Bauer war früher stimmberechtigt. Aus dem Bauerntum erwuchs der Grundadel. „Ein Freier ist Fürstengenoß!" Dies alte deutsche Wort löst die ganze, später künstlich verwirrte Standesfrage ger manischer Völker. Es gab nur einen Stand, den des freien Landmannes. Die Unfreien bildeten — da sie weder der Blutsgemeinschaft noch der Stammesgemeinschaft ange- hörten — keinen Stand. Sie waren ein Anhängsel. Was nicht ausschloß, daß die Hörigen gut behandelt wurden. Voraussetzung für das volle Recht des Freien war Besitz von Land. Nur der bäuerliche Eigentümer hatte als stimmberechtigter Besucher der Versammlungen Teilnahme an der öffentlichen Gewalt; nur er hatte das „Landrecht". „Ein fri gebur, ist Herren Genoz, alleine er si des goutes bloz. Doch ist er von gebürte fri." „Genoz" heißt Genosse, von gleicher Art und Natur. Ein Bauer, ein „frier buman", ein „gebur", ist von Art der Herren und Fürsten solange er Landeigentum hat; denn jene selbst — zu Macht und Reichtum gekommene Bauern — begründen nur auf freier Geburt und Landeigentum ihren Adel. Auch der sogenannte Ritterschlag ist möglicher weise urbäuerlicher Herkunft, jedenfalls nicht lediglich Brauch des sich erst später bildenden Schwertadels, sondern des im Ursprünge bäuerlichen Grundadels. In einer älteren Dichtung nämlich fand Jakob Grimm diese Bemerkung: „Die Friesen sollen bekommen einen Schlag an ihren weißen Hals und dann Ritter bleiben." Ritter dürfte dann hier als das alte Urbild dieses Standes aufzufassen sein, als der auf Grund seines ansehnlichen Grundeigentums zum Reiterdienst verpflichtete Freie! — Eine Stelle aus dem mittelalterlichen Dichtwerke „Freidanks Bescheidenheit" zeigt bereits eine Dreiteilung des Volkes in Stände, die Bauern, die Ritter und die Pfaffen. Der Dichter spricht dann noch von dem vierten Stand, den „des Teufels List schuf", den Wucher, der Wohl zum guten Teile aus der Auffüllung der sich bildenden Städte durch Zugewanderte entstand. Beachtlich aber ist, daß im Bewußtsein des Dich ters der Bauernstand als Ur st and und als Träger der Volkskraft lebt. Nichts ist also berechtigter als die zur unverfälschbaren Wahrheit gewordene Erkenntnis, daß der Bauern stand als Nährstand Rückgrat der Nation und deshalb vor anderen zu fördern ist. Wie er aber damit zu gleich seine stets gutgelöste Aufgabe, auch Kern der Wehrmacht zu sein, als Eyreuaufgabe noch zu erfüllen vermag, das zeigt das schöne Dichterwort: „Vom Bauernstand, von unten aus, soll sich das neue Leben in Adelsschloß und Bürgers Haus, als frischer Quell erheben. Nur eines, lieber ältster Stand, kann größeres Lob noch schassen; nicht müßig hängen an der Wand laß deine Bauernwassen!" Herzogswalde. Betagtes Alter. Am d. Juli feiert die hier in Nr. 6-LE wohnhafte Rentnerin Frau Auguste verw. Sonntag ihren 89. Geburtstag. Als zweitältester Einwohner des Ortes wünschen.wir, daß sie in. ebensolcher Frische auch ihren 90. Geburtstag feiern darf. Herzogswalde. Ferien. Die Ferien sind für den gesam ten Aufsichtsbezirk einheitlich geregelt worden; die Sommer ferien beginnen am 23. Juli und enden am 17. August, die Herbstferien am 26. September und sind am 14. Oktober be" endet. Wetterbericht des Reichswetterdienstes, Ausgabeort Dresden. Vorhersage für den 9. Juli: Westliche Winde, wolkig, mäßig warm, nur ver einzelte Schauer. k « O / 7" o L / e r? O « /Xk SaMen und Nachbarschaft. Dresden. Deutschlands größte Moden- scha u. Am Dienstag, 14. Juli, und Mittwoch, 15. Juli, wird auf Veranlassung des Reichshandwerksmeisters Schmidt die mit so großem Beifall auf dem Reichshand- werkcrtag in Frankfurt am Main aufgcführtc Sondcrver- anstaltung des modeschaffenden Handwerks „Friseur und Kleid im Wandel der Zeit" im Nahmen der Reichsgarten- schan gezeigt. Diese Veranstaltung wird das gesamte säch sische Handwerk in ihren Bann ziehen. Ans der näheren und weiteren Umgebung werden die Angehörigen des Handwerkerstandes^mit ihren Gefolgschaftsmitgliedern und Angehörigen in Sonderzügen oder Gesellschaftsfahrten nach Dresden gebracht werden. Pirna. Wochenverdienst als Sonderlei stung. Die Betriebsführung der AG für Zellstoff- und Papierfabrikation hat der Gefolgschaft ihrer Betriebe, zu denen auch die rund tausend Werksangehörigen der Hoesch- Werke in Pirna und Heidenau gehören, aus Anlaß des günstigen Jahresabschlusses eine Sonderleistung in Höhe eines Wocheuverdienstes ausgezahlt. Evcrsbach. Schwerverbrecher verhaftet. Der steckbrieflich gesuchte 23 Jahre alte aus Neusalza ge bürtige Erich Vruntsch konnte in dem Augenblick, als er in die Tschechoslowakei flüchten wollte, verhaftet werden. Auf das Konto Bruntschs kommt eine große Anzahl Ein brüche in Bautzen und Dresden. Langenleuba-Oberhain. In den Kraftwagen gelaufen. Beim Ueberschreiten der Fahrbahn lief die 72jährige Hulda Jähnig in einen Personenkraftwagen hin ein. Die Fran wurde so schwer verletzt, daß tze am an deren Tag starb. Bautzen. Postsäule v o n^17 2 5 entdeckt. Der Landgrenzkommissar August des Starken, Adam Friedrich Zürner, der sich um den Ausbau des sächsischen Straßen- und Postwesens verdient machte, stellte eine große Zahl von Postmeilensäulen auf. Viele davon sind noch heute erhalten, so in Ostsachsen in Kamenz. Pulsnitz, Elstra, Bischosswerda und Neustadt. Auch Bautzen besaß eine Reihe solcher Meilensäulen, ohne daß sie erhalten werden konnten. Jetzt ist an einem Gartenzaun an der Ostseite der Nikolaistufen, die von der Gerberstraße hinauf zum Nikolai-Friedhof und in die alte Stadt führen, eine solche Säule entdeckt worden. Das Stadtbauamt ließ sic frei legen und reinigen; sie wird an ihrer Stelle als eiw Schmuck des Aufganges stehen bleiben. Die Postsäule trägs als Inschrift neben den Mcilenbezeichnunge« die Jahres zahl 1725 und das Posthorn. Oppach. Herzschlag im Bad. Der zu Besuch weilende neun Jahre alte Wilfried Schniebs aus Ebers bach wurde beim Baden im Gemeindebad von einem Herz schlag ereilt. Chemnitz. Vom Lastwagen getötet. In Röhrsdorf wurde der elfjährige Lothar Eichler von einem Lastkraftwagen angefahren und aus die Straße geschlen dert. Der Knabe mußte mit schweren Verletzungen in das Krankenhaus geschafft werden, wo er starb. Aue. Tödlich verunglückt. In Bernsbach er litt der 21jährige Handlungsgehilfe Gehlert bei einem Kraftradunfall schwere innere und äußere Verletzungen. Der Verunglückte starb im Krankenhaus. Zwickau. Betriebsunfall. Eine Lokomotive^ die einen Ellgutwagen an den Schluß eines Personen- i zuges anzusetzen hatte, fuhr infolge Versagens ihrer Bremse scharf auf den Zug auf, dabei wurden einige Rei- j sende leicht verletzt.