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Bezugspr. monatl 2RM. frei Haus, bei Postbeflellung t,8ü RM zuzügl Bestellgeld Einzelnummer w Rpf Alle Poftanftalten, Postboten, unsere Austräger u Geschäftsstelle nehmen zu jeder Zeil Be- .. stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt oder Wvck)eNv1lll1 fllk WilsvrUff U. UlNgegklW sonstiger Betriebsstörun- gen besteht kein Anspruch —-—— ' auf Lieferung der Zei- tung oder Kürzung des Bezugspreises Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. Nr. 108 — 95. Jahrgang Drahtanschrift: „Tageblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Sonnabend, den 9. Mai 1996 Me englischen Niilksrngen in Berlin Ins «krisle Patentrecht der Welt der I. Vierteljahr 1. Vierteljahr 1. Vierteljahr Milliarden Milliarden Milliarden 1933 1934 1935 1936 6,05 6,95 7,31 Mark Mark Mark Mark 7,85 Milliarden 4- 30 v. H. Änderung notig machen ^ird. Die Rede des Herrn Reichskanzlers vom 21. Mai 1935 wurde nach der Unter zeichnung des französisch-sowjetischen Vertrages gehal ten, und doch teilte er Euerer Exzellenz (Sir Eric Phipps) im Dezember 1935 mit, daß dieser Vertrag eine Begrenzung der Luftwaffe unmöglich gemacht habe. Eine Entscheidung, die dahin ginge, eine regionale Begren zung der Luftstreitkräfte nicht gleichzeitig mit dem Ab schluß eines Luftpaktes im Westen zu versuchen, würde von Seiner Majestät Regierung sehr bedauert werden. Die in Abschnitt 2 der deutschen Denkschrift enthaltene Er klärung, daß die Ergebnisse des unlängst auf dem engeren Gebiete der Seerüstung abgeschlossenen Vertrages die deutsche Regierung beeindruckt haben, ermutigt Seiner Majestät Regierung zu der Hoffnung, daß die deutsche Regierung ihr in diesem Punkte beipslichten wird. Seiner Majestät Regierung begr-ützt es, daß die deutsche Regierung in der Denkschrift vom 31. März den Abschluß von Nichtangriffspakten zwischen Deutschland einerseits und Frankreich, Belgien und möglicherweise Holland andererseits vorschlägt. Seiner Majestät Regierung nimmt Kenntnis davon, daß die deutsche Regierung damit einverstanden ist, daß diese Pakte von Garantievertragen begleitet werden. Seiner Majestät Regierung nimmt auch Kenntnis von dem ge machten Vorschlag von Nichtangriffsverträgen zwischen Deutschland und den an der deutschen Südost- und Nordostgrc-nze gelegenen Staaten. Seiner Majestät Regierung erlaubt sich, an die allgemeine Grundlinie für solche Verträge zu erinnern, wie sie von Freiherrn von Neurath am 26. März 1935 in Berlin Sir John Simon Entgegen der allgemeinen Annahme ist der Wort laut der englischen Rückfragen zu den deut- schen Friedensvorschlägen, die der britische Botschafter in Berlin, Sir Eric Phipps, im Auftrage seiner Regie rung dem deutschen Reichsaußenminister übergeben hat, veröffentlicht worden. Nach einem Hinweis darauf, daß die britische Negie rung seit einiger Zeit die Denkschriften über die Wieder besetzung der entmilitarisierten Zone und die Friedens vorschläge der deutschen Regierung sorgfältigst erwogen habe, wird betont, daß die britische Regierung der Auf richtung eines wahren und dauernden Friedens in Europa große Bedeutung beimefse, der sich auf die i Anerkennung der Gleichberechtigung und Unabhän- f gigkeit eines jeden Staates Wie auch darauf gründet, daß jeder Staat die von ihm eingegangenen Verpflichtungen beachtet. Es sei der Wunsch der Regierung Seiner Majestät, jegliche in ihrer Macht liegende Anstrengung zu machen, um an der För derung des Zieles mitzuarbeiten, das die deutsche Regie rung in der Denkschrift vom 31. März als „das große Werk der Sicherung des europäischen Friedens" bezeichne. Es wird dann auf die vorläufigen Maßnahmen in der entmilitarisierten Zone eingegaugen und das Be dauern der britischen Regierung darüber zum Ausdruck gebracht, daß die deutsche Regierung nicht imstande ge wesen sei, einen greifbaren Beitrag zur Wiederherstel lung des Vertrauens zu leisten, das eine so wesentliche Vorbedingung für die umfassenden Verhandlungen sei, die sie beide ins Auge gefaßt hätten. In der Rückfrage heißt es hierauf u. a.: Im Laufe meiner Besprechung (des englischen Außenministers Eden. — Die Redakt.) mit Herrn v. Ribbentrop am 2. April habe ich Seiner Exzellenz mitgeteilt, daß Seiner Majestät Regierung die in der deutschen Denkschrift vom 31. März (die mir am 1. April übermittelt worden war) im Hinblick auf die Zukunft gemachten Vorschläge für sehr wichtig und einer ernsthaften Prüfung würdig erachtet. Diese Prü fung ist nun bereits weit vorgeschritten, aber Seiner Majestät Regierung stößt bei ihrer Fortsetzung aus Schwierigkeiten, solange sie nicht mit der deutschen Regie rung (wie bereits in dem Genfer Kommunique vom 10. April angedeutet worden ist) eine Reihe von Punkten der drei Denkschriften eingehender erörtern kann, vor allem der Denkschriften vom 24. und 31. März. Seiner Majestät Regierung ist davon überzeugt, daß die deutsche Regierung ihre Ansicht teilt, daß die größtmögliche Klarheit erwünscht ist, ehe allgemeine Verhandlungen beginnen können, da mit nicht später etwa Mißverständnisse das vertrauens volle Zusammenarbeiten der europäischen Mächte beein trächtigen. Der erste Punkt, dessen Klarstellung wünschens wert ist, ist die Frage, ob sich das Deutsche Reich nunmehr in der Lage sieht, „wirkliche Verträge" abzuschließen. Es ist selbstverständlich klar, daß Verhandlungen über einen Vertrag zwecklos wären, wenn eine der Parteien später die Freiheit für sich in Anspruch nähme, die von ihr ein gegangene Verpflichtung mit der Begründung zu ver leugnen, sie sei damals nicht in der Lage gewesen, einen bindenden Vertrag abzuschließen. Die Regierung Seiner Majestät wird eine klare Stellungnahme der deutschen Negierung begrüßen, die jede Ungewißheit über diesen Punkt ausräumt. Wenn die in Abschnitt 6 der Denkschrift der deutschen Negierung vom 31. März angeführte Folgerung allge mein gelten soll, so könnte dies zu Zweifeln darüber An laß geben, wie die deutsche Regierung über das weitere Jnkraft bleiben der übrigen noch gültigen Bestimmungen des Vertrages von Versailles und schließlich auch aller Vereinbarungen denkt, von denen gesagt werden könnte, daß sie aus die Bestimmungen des Vertrages von Versailles zurüügehen. Die Regierung Seiner Majestät möchte über die in dem erwähnten Abschnitt enthaltene historische Auslegung der Ereignisse nicht streiten und will deshalb ihre eigenen Ansichten hier nicht aussprechen. Sie muß aber natürlich klar zum Ausdruck bringen, daß es ihr nicht möglich ist, den von der deutschen Regierung in dem erwähnten Ab schnitt ausgesprochenen Ansichten zuzustimmen. Abschnitt 4 der Denkschrift vom 31. März bietet einen weiteren Anlaß zu Zweifeln. Es heißt in diesem Ab schnitt, „die deutsche Regierung habe vom deutschen Volk ein feierliches Generalmandal erhalten zur Vertretung des Reiches und der deutschen Nation" zur Durchführung einer Politik, die unter allen Umständen „seine Freiheit, feine Selbständigkeit und damit seine Gleichberechtigung" 1. Vierteljahr Steigerung seit Anfang 1933 Erhöhtes Arbeitseinkom men steigert die Kaufkraft Um 30 v. H. gegenüber dem Jahr 1933 ge steigert— Lohn- und Gehaltseinkommen im ersten Vierteljahr 1936 7,85 Milliarden Mark. Zusehends hat seit der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus im Jahre 1933 die Arbeits- losigleitabgenommcn und damit das Arbeits einkommensicherhöht, wodurch wiederum im Ge folge die Kaufkraft der Bevölkerung gesteigert worden ist. Die Arbcitslosenarmee ist aus 1,6 Millionen zusammengeschmolzen, und man kann heute das Vertrauen haben, daß nach der völligen Aufsaugung der Beschäfti gungslosigkeit an die Höhervcrlegung des all- gemeinen Lebensstandards herangegansen werden kann. In ein Nichts sind die „Befürchtungen" der Zweifler zerflattert. Wir beginnen das vierte Jahr nationalsozia- listischer Wirtschaftsführung — und trotz aller düsteren Prophezeiungen geht der Kampf um Arbeit und Brot sieg haft vorwärts. Von einem Zusammenbruch, das bestätigen die Einkommensziffern nur zu deutlich, ist aber noch immer keine Spur zu entdecken. Das Einkommen aus Lohn und Gehalt seit Machtergreifung: wahrt. Anscheinend wird zwischen Reich und deutschem Volk ein Unterschied gemacht. Die Frage ist in Wirklich keit die, ob Deutschland der Ansicht ist, daß nunmehr ein Ab schnitt erreicht ist, an dem es erklären kann, daß es die bestehende gebietsmäßige und politische Ordnung Europas anerkennt und zu achten beabsichtigt, soweit diese nicht später im Wege freier Verhandlung und Übereinkunft abgeändert werden sollte. Die Denkschrift vom 31. März erwähnt im Abschnitt 22, 13 „den Abschluß eines Luftpaktes als Ergänzung und Verstärkung dieser (westeuropäischen) Sicherheits abmachungen". Im Frühjahr 1935 glaubte man, die deutsche Regierung vertrete die Ansicht, daß die Verhandlungen über einen Luftpakt nicht durch den Versuch erschwert werden sollten, gleich zeitig ein Abkommen zur Begrenzung der Luftstreitkräfte abzuschließen. Seitdem scheint sich eine etwas wider spruchsvolle Lage.ergeben zu haben. In der Reichstags sitzung vom 21. Mai 1935 erwähnte Herr Hitler die Mög lichkeit eines Abkommens zur Begrenzung der Luftwaffe auf der Grundlage einer Parität der Großmächte im Westen, unter der Voraussetzung, wie wir annahmen, daß die Entwicklung der Luftwaffe Sowjetrußlands keine Diese Rechnung muß aber weiter verfolgt werden: Zur Zeit der höchsten Lohntarife der Nachkriegszeit, im Jahre 1930, wurde ein Arbeitseinkommen von 10,35 Milliarden Mark erzielt. Zur gleichen Zeit aber lagen die Kosten der Lebenshaltung um 18 v. H. höher als gegen wärtig. Wenn man nun das damalige Einkommen um diese 18 v. H. ermäßigt, um die seitdem die Lebens haltungskosten gesenkt werden konnten, so ergibt sich eine Summe von 8,53 Milliarden Mark Einkommen für das Jahr 1930 (aber mit jetziger Kaufkraft gemessen!) Die Kaufkraft des Lohn- und Gehaltseinkommens von Anfang 1936 bleibt demnach nur noch um 8 v. H. hinter der Kaufkraft von 1930 zurück, also des Jahres höchster Lohn- und Gehaltstarife der Nachkriegszeit! Krise und Notverordnungen hatten aber in der Zeit von 1930 bis Ende 1932 inzwischen rund 25 v. H. der dama ligen Lohnhöhe hinweggerissen. Erst diese Gegenüber stellung läßt die überragenden Erfolge er kennen, die der Nationalsozialismus in der an sich kurzen Zeitspanne von drei Jahren bereits er zielt hat. Am 1. Oktober tritt das neue Patent gesetz in Kraft. Der Reichsminister der Justiz, Dr. Gürtner, sprach vor einer großen Zahl von Pressevertretern und geladenen Gästen über die vom Führer am 5. Mai 1936 unterzeichneten neuen Gesetze über den gewerblichen Rechts schutz, vor allem über das neue Patentgesetz, das Waren zeichengesetz, das Gebrauchsmustergesetz und das Gesetz über die pateutamtlicheu Gebühren. Der nationalsozialistische Gesetzgeber sieht es als eine wichtige Aufgabe des Patentgesetzes an, die Entfaltung der schöpferischen Persönlichkeit zu fördern und ihr Werk gegen Ausbeutung zu schützen, da er in den im deutschen Volk in reichem Matz vorhandenen schöp ferischen Geisteskräften ein Hohes und für den Wieder aufbau Deutschlands besonders wertvolles Gut erblickt. Auf diesem Gedanken beruhen die Matznahmen zur Wahrung der Erfinderehre, die Ausgestaltung der Ange- stellten-Erfindung und die Regelung der Erleichterungen, die mittellosen Erfindern hinsichtlich der zur Erlangung und Geltendmachung des Erfinderschutzes aufzuwcnden- den Kosten zu gewähren sind. Auf der anderen Seite soll die Förderung des Erfin ders nicht dazu führen, daß er in der Ausnutzung seiner Erfindung nur eigennützige Ziele verfolgt. Gerade für das Patentrecht hat der Grundsatz, daß die Belange von Volk und Staat den Sonderinteressen vorgehen, erhöhte Bedeutung. Dem Schutz, den ihm der Staat gewährt, ent spricht die Pflicht des Erfinders, sein Werk nicht nnr für sich auszunutzen, sondern es zugleich dem Wohl der Volksgemeinschaft dienstbar zu machen. Auf die sem Gedankeugang beruhen die Vorschriften, die sich mit der Einschränkung der Erfinderrechte insbesondere durch Befugnisse des Staates und Zwaugslizenzen befassen. " Der Minister betonte, daß mit Rücksicht auf die All gemeinheit das neue Recht dem Patent gegenüber ein er weitertes Vorbenutzungsrecht zugunsten des Reiches und der selbständigen Reichsvcrkchrsanstalten (also besonders der Reichsbahn) schaffe. Wie schon nach früherem Recht, tritt die Wirkung des Patentes in Zukunft insoweit nicht ein, als die Erfindung nach Bestimmung der Reichsregierung zur Förderung des Wohles der Volksgemeinschaft benutzt werden soll. Dar über hinausgehend soll sic sich nach neuem Recht auch nicht auf eine Benutzung der Erfindung erstrecken, die auf An ordnung des zuständigen Reichsministers oder der ihm Nachgeordneten Behörde für Zwecke der Landesverteidi gung erfolgt. Der Patentinhaber hat jedoch in diesem Fall gegen das Reich Anspruch auf angemessene Vergütung. Die neuen Gesetze werden am 1. Oktober 1936 in Kraft treten. Mit Rücksicht auf die zahlreichen Neuerun gen, die sie einführen, mußte den beteiligten Kreisen und den bei der Ausführung des Gesetzes mitwirkenden Be hörden ein angemessener Zeitraum zur Verfügung ge stellt werden.