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MsdmfferTageblatt Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und Dar „WUSdruflei Tageblatt' erscheint wcrktagr nachm. ^Uhr. Bezugrpi. monatl 2RM. sret Haus, bei Posibeflclung 1,80 RM. zuzügl. Bestellgeld Einzelnummer Ist Rpl Alle Postanstalten, Postboten, unsere Austriiger u Geschäftsstelle »ehmen zu icder Zeil Bc- . ,, ,, ... , stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt oder Wochenblatt für Wllsdruff u. Umaeqend sonstiger Betriebsftörun- gen besteht lein Anspruch ' aus Liescrung der Zei ¬ tung oder Kürzung des Bezugspreises. 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Offne völlige OleichbekeAiigung kein wahrer frieSe! — veutschlanür moralischer becht — vrel klappen Her keMeaung — Vie io Punkte Ser frleaenrplaner — Mr beiSerseltige Abrüstung uns menschliche l^riegfiiffrnng. Gemäß den deutschen Ankündigungen hat der deutsche Botschafter von Ribbentrop der englischen Regie rung am Mittwoch einen neuen deutschen Frie- dessplan übermittelt, an dem die Staatsmänner Europas nicht wieder mit einer Geste vorübergehen können. Er stellt ferner eine ausführliche Antwort ans die Denkschrift der Locarnomächte dar und umreißt mit klaren Worten die deutschen Bemühungen um die Schaf fung eines wahren europäischen Friedens. In dem Frie- d emsplan der deutschen Regierung vom 31. März 1936 heißt es: Mit aufrichtiger Zustimmung hat die deutsche Regierung von dem Botschafter von Ribbentrop er fahren, datz es der Wunsch der britischen Regierung und des britischen Volkes ist, baldmöglichst mit den praktischen Arbeiten für eine wahre Befriedung Europas zu be ginnen. Dieser Wunsch deckt sich mit den innersten Absich ten und Hoffnungen des deutschen Volkes und seiner Führung. Es erfüllt daher die deutsche Regierung mit um so größerem Bedauern, daß sie nicht in der Lage ist, in dem ihr am 20. März übergebenen Entwurf der V e r t r e te r d e r L o c a r u o m ä ch t e eiue taitgliche und fruchtbare Grundlage für die Einleitung und Durch führung einer solchen wahrhaften Friedensarbeit er kennen zu können. Es fehlt diesem Entwurf in den Augen des deutschen Volkes und in den Augen seiner Regierung jener Geist des Verständnisses für die Gesetze der Ehre und Gleichberechtigung, die im Leben der Völker zu allen Zeiten die erste Voraussetzung für die Ab machung freier und damit geheiligter Verträge bilden. Voraussetzung und Ziel. Die deutscheRegierung glaubt es dem heiligen Ernst der in Frage stehenden Aufgabe schuldig zu sein, sich in der Feststellung der negativen Seite des ihr über gebenen Memorandums auf das Allernotwendigste zu be schränken. Sie will aber dafür versuchen, durch eine Er weiterung und Klärung ihrer am 7. März ausgesprochenen Vorschläge von ihrer Seite aus den Beginn einer kon kreten Arbeit der europäischen Friedenssicherung zu er leichtern. Zum Verständnis ihrer Ablehnung der einzelnen dis kriminierenden Punkte sowie zur Begründung ihrer konstruktiven Vorschläge muß die deutsche Regierung folgendes grundsätzlich erklären: Die deutscheRegierung hat soeben vom deut schen Volk unter anderem ein feierliches Generalmandat erhalte» zur Vertretung des Reiches und der deutschen Nation nach zwei. Richtungen: 1. Das d e u ts ch e V o lk ist entschlossen, unter allen Umständen seine Freiheit, seine Selbständigkeit und da mit seine Gleichberechtigung zu wahren. Es sieht in der Vertretung dieser natürlichen internationalen Grund sätze des staatlichen Lebens ein Gebot der natio nalen Ehre und eine Voraussetzung für jede prak tische Zusammenarbeit der Völker, von der es unter keinen Umständen mehr abgehen wird. 2. Das deutsche Volk wünscht aus aufrichtigstem Herzen mit allen seinen Kräften mitzuhelfen am großen Werk einer allgemeinen Versöhnung und Ver ständigung der europäischen Nationen zum Zweck der Sicherung des für diesen Kontinent, seine Kultur und seine Wohlfahrt so notwendigen Friedens. Dies sind die Wünsche des deutschen Volkes und damit die Verpflichtung der deutschen Regierung. Wider den Geist von Versailles. Die deutsche Regierung möchte weiter in An lehnung an ihre in der vorläufigen Note vom 24. März 1936 schon mitgeteilte grundsätzliche Einstellung noch fol gendes bemerken: ^4) Deutschland hat im Jahre 1918 den Waffen stillstand abgeschlossen auf Grund der 14 Punkte Wil sons. Diese sahen keinerlei Einschränkung der deutschen Souveränität im Rheinland vor. Im Gegenteil: Der hauptsächlichste Grundgedanke dieser Punkte war, durch eine neue Völkerordnung einen besseren und dauerhaften Frieden aufzubauen. Er sollte in weitestem Umfange dem Selbstbcstimmungsrecht gerecht werden, und zwar ohne Rücksicht auf Sieger oder Besiegle! L) Der Königlich Britische Außenminister hat in sei ner Rede vom 26. März über die entmilitarisierte Zone mitgeteilt, daß diese letzten Endes nur als Ablösung für eine eigentlich von Frankreich im Jahre 1918 angestrcbte Lostrennuug des Rheinlandes von Deutschland errichtet tvurde. Aus dieser Feststellung ergibt sich, datz die demilitarisierte Zone selbst nur als Folge der vor- ausgegangcncn Verletzung einer auch die Alliierten bindenden Verpflichtung entstanden ist. 0) Die Demilitarisierungsbestimmungen des Ver sailler Vertrags basieren demnach selbst auf der Ver letzung einer Deutschland gegebenen Zu sicherung und besaßen als einziges rechtliches Argu ment nur die Gewalt. Sie sind vom Versailler Vertrag in den Locarnopakt übernommen worden nach einer neuer lichen Rechtsverletzung, nämlich der Besetzung des Ruhrgebietes, die selbst von englischen Kronjuristen als Rechtsbruch bezeichnet worden ist. v) Der sogenannte „freiwillige Verzicht" auf die Sou veränität Deutschlands in diesen westlichen Provinzen des Reiches ist mithin eine Folge des Versailler Diktats und einer Kette von sich hier^anschließenden schwersten Be drückungen des deutschen Volkes, wobei insbesondere hin gewiesen werden muß auf die furchtbare Not und Zwangslage des Reiches infolge der Rbeinlandbesetzung. Wenn daher von seilen der britischen Regierung heute erklärt wird, daß man Wohl von einem Diktat von Ver sailles gesprochen habe, aber doch niemals von einem Diktat von Locarno, so muß die deutsche Regierung mit der Gegenfrage antworten: „Gab es oder kann es über haupt in der Welt ein großes Volk geben, das freiwillig: und ohne äußersten Zwang einseitig auf seine Hoheits rechte, und zwar in diesem Fall auf das primitivste Recht der Verteidigung seiner eigenen Grenzen verzichtet hat oder verzichten würde?" Trotzdem aber hatte das deutsche Volk diesen Zustand' 17 Jahre lang ertragen, und noch am 21. Mai 1935 er klärte der Deutsche Reichskanzler, daß „die deutsche Reichs regierung in der entmilitarisierten Zone einen für einen souveränen Staat unerhört schweren Beitrag zur Be ruhigung Europas sieht", und daß die Reichsregierung „alle aus dem Locarnoverlrag sich ergebenden Verpflich tungen so lange halten wird, als auch die anderen Ver tragspartner bereit sind, zu diesem Pakt zu stehen". Die deutsche Reichsregierung hat bereits in ihrer vor läufigen Note vom 24. März 1936 darauf hingewiesen, daß der von Frankreich mit Sowjetrußland abgeschlossene militärische Vertrag dem Locarnopakt sowohl die rechtliche als aber besonders die politische Grundlage und damit die Voraussetzung seiner Existenz ent zogen hat. Es erübrigt sich, hierauf noch einmal näher einzugehen. Denn: Es ist kein Zweifel, daß die Tendenz, Europa mit Militärbündnissen zu durchziehen, überhaupt dem Geist und Sinn der Aufrichtung einer wirklichen Völkergemein schaft widerspricht. Es wächst die große Gefahr, daß aus dieser allgemeinen Verstrickung in militärische Allian zen ein Zustand entsteht, der jenem gleicht, dem die Welt den Ausbruch ihres furchtbarsten und sinnlosesten Krieges mit in erster Linie zu verdanken hatte. Es liegt nun nicht im Vermögen einer einzelnen Regierung, eine solche von bestimmten Großmächten eingelcitete Entwicklung zu ver hindern, allein es gehört zum pflichtgemäßen Auftrag jeder Regierung, innerhalb der Grenzen des eigenen Hoheitsgebietes Vorsorge vor jenen Überraschungen zu treffen, die sich aus eiuer solchen undurchsichtigen euro päischen Militär- und Kabinettspolitik ergeben können. Die deutsche Regierung hat daher nach der vorliegen den Entwicklung, die eine Aushebung der juristischen und politischen Grundlagen und Voraussetzungen des Locarno paktes bedeutet, sich auch ihrerseits als an diesen Pakt nicm mehr gebunden erklärt und die Souveränität des ReichsA über das gesamte Reichsgebiet wiederhergestellt. Die deutsche Regierung ist nicht in der Lage, ihren zur Sicherheit des Reiches unternommenen, nur deut- sches Reichsgebiet betreffenden und niemand bedrohen den Schritt der Würdigung eines Gremiums zu unter stellen, das selbst im günstigsten Fall nur die rechtliche Seite, aber unter gar keinen Umständen die politische zu beurteilen in der Lage ist. Dies gilt um so mehr, als der Völkerbunds rat bereits eine Entscheidung getroffen hat, die die recht liche Beurteilung der Frage präjudiziert. Gegen jegliche Entehrung. Die deutsche Regierung ist weiter der über« zeuguug, daß ein solches Urteil nicht nur keinen positiven Beitrag liefern könnte für eine wirkliche konstruktive Lösung der Frage der europäischen Sicherheit, sondern ausschließlich geeignet ist, eine solche Lösung zu erschweren, wenn nicht gar zu verhindern. Im übrigen: Entweder man glaubt an die Mög lichkeit einer allgemeinen europäischen Friedsnssicherung, dann kann ein solcher beabsichtigter Eingriff in die Hoheits rechte eines Staates nur erschwerend wirken, oder man glaubt an eine solche mögliche Friedenssicherung nicht, dann käme einem solchen Entscheid höchstens nachträglich eine feststellende juristische Bedeutung zu. Die deutsche Regierung kann daher in diesem Punkte sowie in jenen weiteren dieses Entwurfes der Vertreter der Locarnomächte, die sich nur als einseitig be lastend für Deutschland erweisen, nicht nur keinen nütz lichen Beitrag für eine wirkliche großzügige und konstruk tive Lösung der Frage der europäischen Sicherheit er blicken, sondern höchstens Elemente der Diskrimi nierung eines großen Volkes und damit einer Infrage stellung jeder dauerhaften Friedensgestaltung. Entsprechend dem ihr vom deutschen Volke erteilte« Auftrag muß daher die deutsche Regierung alle Deutschland einseitig belastenden und damit diskri minierenden Vorschläge dieses Entwurfes ablehnen. Deutschland hat, wie schon aus seinem Angebot her vorgeht, nicht die Absicht, jemals Belgien oder Frank reich anzugreisen. Es ist bekannt, daß bei der gigantischen Rüstung Frankreichs und den enormen Festungswerken an der französischen Ostgrenze ein solcher Angriff aber auch rein militärisch sinnlos wäre. Aus diesen Gründen ist der deutschen Regierung auch der Wunsch der französischen Regierung nach sofortigen Generalstabsverhandluugen unverständlich. Die deutsche Regierung würde darin nur ein ernstes Präjudiz sehen, wenn vor dem Abschluß der neuen Sicherheitspakte solche Generalstabsabmachungen zustande kämen. Sie ist der Auffassung, daß solche Abmachungen in jedem Falle erst die Folge der politischen Beistandsverpflichtungen der fünf Locarnomächte seien, und dann nur auf streng rezi proker Grundlage stattfinden könnten! Die deutsche Regierung ist weiter der Auffassung, daß der Komplex der vorliegenden Probleme zur leichtere« Lösung nach den Gesichtspunkten der beabsichtigten Ziele zweckmäßig gegliedert werden müßte. Sie muß dann aber wlaende grundsätzliche Fragen stellen: Welches soll das Ziel der Bemühungen der euro- päischen Diplomatie sein? ^4) Soll dieses Ziel sein, die sich als für jede dau ernde Friedenssicherung als ungeeignet erwiesene Zwei teilung der europäischen Völker in Mehr- oder weniger Berechtigte, in Ehren- oder Unehrenhafte, in Freie oder Unfreie unter irgendwelchen neuen Formen oder Modi fizierungen beizubehalteu oder fortzuführen? Soll es weiter die Absicht der europäischen diploma tischen Bestrebungen sein, ans einem solchen Willen heraus auf dem Wege einfacher majorisierender Beschlüsse Feststellungen über Vergangenes zu treffen, Urteile aufzu richten, um damit die scheinbar juristisch noch fehlenden Begründungen für die Fortführung dieses früheren Zu standes zu finden? Oder soll