Volltext Seite (XML)
SEen uns MAhs-Matt. Dresden. Wieder Striezelmarkt. Im Stall hof des Dresdner Schlosses ist wieder Vorweihnachtsstim mung eingekehrt: die bunte Budenstadt des Striezelmark tes ist aufgebaut. Sie ist nun mit all ihren'Herrlichkeiten bis zum Fest das Ziel von groß und klein aus nah und fern. Neugersdorf. E H W.-M ä st e r e i muß vergrö ßert werden. Die von der Stadt errichtete Schweine mästerei war zunächst für einen Bestand von 42 Borsten tieren eingerichtet worden. In den Haushaltungen wur den jedoch so viel Abfälle gesammelt, daß bereits achtzehn weitere Schweine gemästet werden können und sich nun mehr noch eine Vergrößerung der Anlage für die Auf-- «ahme bis zu 70 Tieren nötig macht. Meißen. Zur Erinnerung an den Feldzug in Polen Hai die Staatliche Porzellanmanusaktur Mei ßen eine Gedenkmünze in PöHgerstemzeug und in Bis kuitporzellan Herstellen lassen. Freiberg. Weihnachtskerzen sind kein Kinderspielzeug! Ein vierjähriges Kind, das mir einem acht Monate alten Kind von der Mutter auf kurze Zeil in der Wohnung allein gelosten worden war, spielte mit Weihnachtskerzen, die es sich ins Ben geholt und von denen es eine im Küchenosen anaezünvet Hane. Dabei ge riet das Kinderbett in Brand. Aus die Hilferufe des Kin des eilte eine Nachbarin hinzu und löschte das Feuer. — Ter Vorgang gibt Veranlassung, Eltern und Erzieher auf die ständige Gefahr, die beim Alleintassen von Kindern in Wohnungen und dem Umgang der Kinder mit Kerzen, Zündhölzern u. a. besteht, erneut hinzuweisen. Diese Ge fahr erhöht sich in der Weihnachtszeit durch das Aufbe wahren von Kerzen in den Haushalten und das Spielen der Kinder mit ihnen noch besonders. Eine besondere Auf merksamkeit ist deshalb dringend geboten. EesundhellsdieWührerinnen werden geschult Erfolgreicher Lehrgang in der Leipziger Feldjcherlchnle In der vorbildlich eingerichteten Feldjcherjchule in Leipzig, der ersten dieser Art in Deutschland, waren jetzt 28 Eesnndheitsdienstführerinnen der sächsischen Untergane zu einem vierzehntägigen VDM.-Kursus zusam mengekommen. Die Mädel, die durchweg schon Kurse in Erster Hilfe und Gesundheitsführung durchlaufen haben, und die meistens schon länger in der Arbeit stehen, sollten hier eine Ver tiefung ihres Wissens aus allen Gebieten erfahren, denn sie sind es ja die neben den VDM.-Aerztinnen der Untergaue für die gesundheitliche Betreuung einiger tausend Müdem und Jung mädel zu sorgen haben. Und noch nie war ihre Arbeit so bedeu- tungsreich und so verantwortungsvoll wie gerade jetzt in den Tagen des Krieges, wo das deutsche Mädel im Dienste der In neren Front steht. HI.- und BDM.-Aerzte sowie Mitar beiter und Aerzte des Deutschen Roten Kreuzes sprachen zu den Führerinnen über Körperbau des Menschen, richtige Ernährung, Alkohol- und Nikotinfragen, Körperhygiene, Zahngesundheits pflege, Rassenpflege und Vevölkerunqspolittk, Verbandskunde, Lebensvorgänge und Psychologie des Menschen, Infektion, Des-! Infektion, Seuchen, Hilfsdienst bei Untersuchungen. Erste Hilfe, Versicherungswesen, Materialkunde usw. Außerdem waren dich Mädel zwei Vormittage in einem Leipziger Krankenhaus, um Lier die Krankenpflege praktisch kennenzulernen. Fast täglich wurde Sport getrieben (Gymnastik, Hallenspiele, Schwimmen chnd Tänze), und als Ausgleich zur Arbeit wurden auch die Leipziger Oper und ein Eewandhauskonzert besucht. Den Abschluß des Kursus bildete eine Schlußbesichtiaung, zu der eine Vertreterin der Reichsjugendfübrung, Mitgnederj des Obergaustabes und die ausbildenden Leipziger Aerzte er-! schienen waren. Vor diesem Prüfungskollegium erbrachten dio ^Mädel in frischer lebendiger Art den Beweis, daß sie in der kurzen Zeit eine Menge neues gelernt hatten. Nach einer an- fchließenoen vorweihnachtlichen Feierstunde, die noch einmal Aerzte und Mädel vereinte, verließen die Eesundheitsdienstfüh- sterinnen die Leipziger Feldscherschule. Auch das Kricgs-WHW ist eine Schlacht, die siegreich geschlagen werden muß. SSO SOO Mädel fürs pflichtjahr Slb Ostern 1940. Das sogenannte Pflichtjahr im hauswirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Dienst muß auch während des Krieges ab geleistet werden, ehe der Eintritt in das Berufsleben erfolgen darf. Das bedeutet, daß ab Ostern 1940 etwa 300 000 bis 350 000 Mädchen ins Pflichtjahr kommen. Eine Befreiung oder Zurückstellung ist nur in. ganz besonderen Ausnahmefällen beim Arbeitsamt als der zuständigen Behörde erreichbar. Gerade in Kriegszeiten ist der Arbeitseinsatz der weiblichen Jugend auf den Pflichtjahrgebieten zur Entlastung der länd lichen Hausfrau und der Mutter mit Kindern besonders drin- gend erforderlich: anderseits hat sich das Pflichtjahr in jeder Hinsicht bewährt als eine für die gesundheitliche Entwicklung der Mädchen wie für die Wirtschaft gleich nützliche Uebergangs- stufe von der Schule zum Beruf. Nach den Beobachtungen der beteiligten Stellen entwickeln sich die schulentlassenen Mädchen im Pflichtjahr tn erstaunlich vorteilhafter Weise gegenüber dem bisherigen überganglosen Wechsel von Schule und Fabrik oder Kontor Dazu kommt die hauswirtschaftliche Ertüchtigung, die sich im späteren eigenen Haushalt sehr vorteilhaft auswirken wird. Am besten lassen sich die Eltern die Pflichtjahrstelle für ihre Tochter durch das Arbeitsamt Nachweisen, das auch Mel dungen über freie Arbeitsplätze für Pflichtiahrmädel entgegen nimmt. Bei der eigenen Beschaffung der Pflichtjahrsielle muß auf jeden Fall beachtet werden, daß es der Zustimmung des Arbeitsamts bedarf, wenn die Stelle aus das Pflichtjahr angerechnet werden soll. Weihnachts- und Ncujahrsausnahmcn für BSckereibetriebe Nach einer im Sächsischen Verwaltungsblatt veröffentlichten Verordnung des Reichsstatthalters in Sachsen — Ministerium für Wirtschaft und Arbeit — darf am Sonntag, dem 17. Dezem ber, in allen Bäckereien, Konditoreien und in den mit Kuchen bäckereien verbundenen Brotfabriken von 6 bis 12 Uhr Weih nachtsgebäck bergestellt werden. Am Sonntag, dem 24. Dezem ber, dürfen die handwerksmäßigen Bäckereien und Kondito reien von 6 bis 10 Uhr im Betrieb sein. Am Mitwoch, dem 27. Dezember, und Dienstag, dem 2. Januar, darf in mehrschich tig arbeitenden Brotfabriken um 0 Uhr, in einschichtig arbei tenden um 2 Uhr mit dem Betrieb begonnen werden. — Die Arbeitsbedingungen (insbesondere Lohnzuschläge) regeln sich nach den einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Bin wieder mit frischem Transport vngiilMstpreiitzM- kollsnüer Mlie und KglbM, hochtragend und frisch abgekalbt, eingetrosfen und stelle dieselben sehr preiswert zum Verkauf und Tausch gegen Schlachtvieh. Fritz Heinrich, RGWMW, SSekhnoMs Ruf: Dresden 67214b. 8 Stück 4-jShrige, reelle Arbeitspferde S" 7L" Kleine Meinen erreichen im „Wils druffer Tageblatt' die weitgehendste Beachtung! HiiMgematrstrtu, pstemmaKittrt» für jedes Bett passend Meißen, nur LI Id ft ft §7, Heinrichsplatz 7. Kinderbedarfsdeckungsschein- und Ehestandsdarlehenannahme. MIrtilMZiaWWmi mit Kraftbetrieb. ü xuri Siering Fernruf: Amt Dresden 672151 KM lautend ZchlMMk zu höchstem Tagespreis. Bei Notschlachtungen mir Transportauto Tag und Nacht zur Stelle. auk eine xute vrucksacke nickt verricklen können... Lei es, cksö man eine Preisliste braucht, einheitlich ckurckZesialieis Oeschäktskormulare, wie Lriekbogen, krieiumscbläge, peck- nungen, Postkarten usw. ganr sd- xessksn von cler Möglichkeit, ckurck vokbilcklich gestaltete plugrsttel unä Prospekte, Werbebrieke sowie an- äere tVerdeckrucke ckie Verbrackung rur Stammkunck-ickait su kalten. Litte schenken Sie uns Ibr Vertrauen. Veden Sie uns einen ^uktratz:. Sie wer kten ckamit -ulriecken sein. Luekäruekere! Tsckunke, Wikärukk Behördliche (Masse Forstlaufbahn der Militäranwärter. Die Forstverwaltung ist nach dem Wehrmachtfürsorge- und -Versorgungsgesetz vom 26. 8. l938 verpflichtet, mindestens 50 v. H. ihrer Anwärter für die Laufbahn des gehobenen Dienstes aus Militäranwär tern zu entnehmen. Für die Militäranwärter ist nur Volks schulbildung oder eine gleichwertige allgemeine Vorbildung er forderlich. Sie können bereits mit 15 Jahren zur Ableistung der zweijährigen praktischen Lehrzeit bei der Forstverwaltung zugelassen werden. Im Anschluß daran müssen sie ihrer halb jährigen Arbeits- und l2jährigen Heeresdienstpflicht bei In fanterie oder Jägern genügen. In das lO. und 11. Dienst« ! jahr fallen allerdings Forstkommandos, im 12. Dienstjahr ist die Heeresforstschule zu besuchen, nach deren Abschluß die Hilfs« sörsterprüfung abzuleaen ist. Nach Bestehen dieser Prüfung wird der Militäranwärter als Hilfsförster aus dem Heeres dienst entlassen und bei der Forstverwaltung angestellt. Kurzarbeiterunterftütznng trotz Familienunterhalts. Der > Reichsarbeitsminister bejaht in einem Erlaß die Frage, ob Kurzarbeiterunterstützung auch bann zu gewähren ist, wenn die Voraussetzungen der Kurzarbeiterunterstützung mit denen des Familienunterhalts Zusammentreffen, da die Kurzarbeiter- unierstützung im Gegensatz zur Arbeitslosenunterstützung nicht von der Bedürftigkeit abhängig ist Inwieweit neben der Kurzarbeiterunterstützung Familienunterhalt gewährt werden kann, richtet sich nach den für den Familienunterhalt geltenden Bestimmungen. Verbesserung der Schülerversicherung. Wie der ReichS- ! erziehungsminister bekanntgibt, haben sich die Agrippina und der Verband öffentlicher Unfall- und Haftpflichtversicherungs anstalten bereit erklärt, den Unfall- und Haftpflichtverstche» rungsschuy der Schuljugend aus die sog. mittelbaren Kriegsereignisse auszu dehnen. Der Versicherungs schutz erstreckt sich danach auch auf Schäden, die sich z. B. infolge der Verdunkelung oder beim Aufsuchen von Schutzräumen er eignen. Dagegen sind Schäden durch unmittelbare Kriegsereignisse nicht gedeckt, für derartige Schadenereignisse gewährt das Reich aus Grund der Personenschädenverordnung Fürsorge oder Ver sorgung. Neue Anordnung über die Versicherung stillgelegker Kraft fahrzeuge. Eine neue Anordnung des Reichskommissars für die Preisbildung vom 4. Dezember 1939, die im Reichsanzeiger Nr. 285 vom 5. Dezember 1939 erschienen ist, bringt eine zusam menfassende Regelung aller Beitragsfragcn, die durch behörd liche Stillegung von Kraftfahrzeugen ausgelöst worden sind. Die neue Anordnung schließt sie Regelung vom 9. Oktober d. I. über das Versicherungsbestandsgeschäft, d. h. über die vor der Stillegung abgeschlossenen Versicherungsverträge ein, und bestimmt außerdem neue Beitragssätze für das sogenannte Neugeschäft, d. h für d>e nach der Stillegung abgeschlossenen oder noch abzuschlietzsnden Versicherungsveriräge. Die Bei tragssätze für das Neugeschäfi sind ebenso wie die Beitrags sätze für das Bestandsgeschäst im Kriege erheblich geringer fest gesetzt als die Sätze im Krafifahrzeugversicherungsgeschäft der Vorkweaszeit. Zusätzliche Monatsbeihilfe für die Evacuierten. In einem gemeinsamen Erlaß des Reichsinnen- und des Reichsfinanz ministers wird den Evacuierten zum Ausgleich der wirt schaftlichen Nachteile, die die von der Freimachung Betroffenen durch die Aufgabe ihres heimischen Haushaltes haben, neben dem laufenden Familienunterhalt eine zusätzliche Beihilfe gewährt, die monatlich für das Familienhaupt 20 Mark und für jedes unterhaltsberechtigre von der Freimachung be troffene Familienmitglied über 8 Jahre 10 Mark und bis zu 8 Jahren 8 Mark beträgt. Die zusätzliche laufende Beihilfe wird auch dann gewährt, wenn dadurch die sonst vorgesehene Einkommenshöchstgrenze überschritten wird. Wird lausender Familienunterhalt nicht gewährt, fo. kann die Beihilfe ganz oder teilweise gezahlt werden, wenn besondere Billigkeits gründe es rechtfertigen, z. B. bei niedrigem Arbeitseinkommen ße» Familienhauptes. Von der Freimachung betroffenen Minderjährigen, die eine mittlere oder höhere Schule besucht haben, werden die Kosten der weiieren Erziehung in einer solchen Schule als Beihilfe gewährt, und befindet sich in der Ausenthaltsgemeinde keine mittlere oder höhere Schule, so werden außer dem Schulgeld auch die Kosten der Fahrt zwischen Aufenthaltsgemeinde und Schulort gewährt Wenn bisher Selbständige dienstverpflichtet werden. Z,» Dienstverpflichtung hat der Reichsarbeitsminister in einem Bescheid festgestellt, wie zu verfahren ist, wenn del Dienstverpflichtete bisher arpeitslos oder selbständig war oder keine Tätigkeit ausübte. Als bisheriges Arbeitseinkommen, das für die Bezüge des Dienstverpflichteten bedeutsam ist, gilt danach bei Arbeitslosen das Einkommen, das der Dienst verpflichtete vor seiner Acbeiislosmeldung zuletzt bezogen hat. Bei den beiden anderen genannten Kategorien setzt das Arbeitsamt einen Betrag als bisheriges Arbeitseinkommen nach pflichtmätzigem Ermessen fest. Wo erkundige ich mich über Gefallene? Die Hauptanfgabe der in Ost und West eingesetzten Wehrmacht-Gräberoffiziere besteht augenblicklich in der Erfassung und Sicherstellung aller Gräber unserer Gefallenen. Diese wegen des bevor stehenden Winters schnell, bei den polnischen Wegeverhält nissen jedoch nicht leicht zu lösende Aufgabe erfordert es, daß die Gräberoffiziere vor Sonderwünschen. Uebersührungs- amrägen und Gesuchen zum Begleiten zu den Grabstätten bewahrt bleiben. Das Oberkommando der Wehrmacht bittet daher, alle Anfragen bezüglich Grablage, Nachlatzgegenstän den usw. nicht an die Grüberossiziere, sondern an folgende Adresse zu richten: WehrmachtanSkunftsstelle für Kriegs verluste und Kriegsgefangene, Berlin W 30, Hohenstausen- Nraße 47/48. Gnadenerlaß* des Führers für Rechtsanwälte und Notare. Durch einen weiieren Gnadenerlaß des Führers wird der Gnadenerlaß für Beamte sinngemäß aus die nichtbeamteien Notare und Notarassessoren sowie aus Rechtsanwälle und An walisassessoren übernommen. Durch Sonderbestimmungen ist sichergestellt, daß auch nach dem in der Ostmark geltenden Recht die entsprechenden Gnadepakte ersolgen könne» Börse. Sandel. Wirtschaft. Meißner Getreide- und Landesproduktenpreije am 9. Dezember 1939. Heute gezahlte Preise: Weizen, 75/77 Kilo, effektiv, Feschreis 9,95; Roggen, 70/72 Kilo, effektiv, Feschreis ! 9/l5; Geilste, 2zeMg 9,70; Gerste, 4zeilig 8,70; Hafer, neu, 46/48 Kilo, 8 50; Raps, trocken 20,00; Mais, zugeteilte Ware 8,45; do. inländ. Erzeugerfeschreis 10,00; Trockenschnitzel 4,97—5,27; vollwertige Zuckerschnitzel 6,57—6,87; Wiesenhcv neu 2,70—3,20; Stroh (Weizen- und Roggen») 1,40—1,50; Stroh (Preß-) 1,50—1,60; Weizenmehl, Type 630 16.55; Roggenmehl, Type 815, Asche 8,15 12,65; Roggenkleie 3,17—6,27; Weizenkleie 6,67^6,77; Speisekartoffeln neue gelbe 2,65; Kartoffelflocken 8,95; Landeier, gestempelt, Marktpreis 1 Stück 0,12^/»—0,15; Landoier, ungestempelt, Marktpreis ein Stück 0,12; Butter, Marktpreis ^/--Kilo-Stück 0,80. Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten Hauplschriftletter: Hermann Lässig. WUSdrup, zugleich ve» antwortlich für den gesamten Teitteil einschließlich Bilderdienst Verantwortlicher Anzeigenleiter: Ertch Reiche, Wilsdruff Dru» »->>> Verlag: Buchdruckers! Arthur Zschunke. Wilsdruff. Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig.