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Tod den Ratten! Auf Anordnung des Herrn Landratcs knrd am 1. Dezember im ganzen Kreisgebiet Meißen eine all- gemeine Rattenbekämpfung durchgeführt, die kein Jahr not wendiger ist wie Heuer. Die amtliche Bekanntmachung darüber wird noch erscheinen. Um die Grundstücksbesitzer von der Not wendigkeit der Rattenbekämpfung zu überzeugen und sie mit den Einzelheiten der Giftauslegung vertraut zu machen, fand geistern abend im „Adler" ein Wmabend der Reichsarbeitsge- meinschast Schadenverhütung, Kreis Meißen, statt, in dem ein fehr interessanter Film über Leben, Schaden und Bekämpfung der Ratten gezeigt wurde. Kreissachbearbeiter Pg. B ü ch n-c r- Meißen machte einleitend interessante Ausführungen. Im Streit der Meinungen über den Zeitpunkt der allgemeinen Be kämpfung ist man, so führte er aus, jetzt zu der Überzeugung gekommen, daß die günstigste Zeit der Bekämpfungsaktion der Anfang des Winters ist, an dem die Ratten von den Feldern in die Schlupfwinkel der Häuser zurückwandern. Deshalb werde in diesem Jahre am I. Dezember eine nochmalige allgemeine Raitenvertilgung gleichzeitig im ganzen Kreis Meißen ange ordnet. Sie sei auch unbedingt notwendig. Der Schaden, den die Ratten in einem Jahre anrichten, betrage in Deutschland 300 Millionen Reichsmark. Mit diesem Betrag könnten wir alljährlich 30 000 Familien Siedlungshäuser bauen! Anders ausgedrückt: 100000 Menschen müssen Tag für Tag arbeiten, um diese Werte für die Volksgemeinschaft zu schaffen. Weiter ist aber auch Has kostbarste Gut unseres Volkes, die Volksge sundheit, durch die Natten auf das schwerste bedroht. Die Rat- len sind Verbreiter von ansteckenden Krankheiten. Pest, Tuber kulose, Typhus, Ruhr, Paratyphus usw. können von den Rat ten übertragen und in seuchenfreie Bezirke eingeschleppt wer den. Besonders auch die Tierseuchen werden durch die Ratten verbreitet. Die verheerende Maul- und Klauenseuche im ver gangenen Jahre wurde von den Ratten von Gehöft zu Gehöft geschleppt. Angesichts dieser außerordentlichen Schäden ist dir Bekämpfung dieser gefährlichen Schädlinge eine selbstverständ liche Pflicht, der sich kein Grundstücksbesitzer entziehen darf. Es muß auch derjenige Gift auslegen, der davon überzeugt ist, daß er in seinem Grundstück keine Ratten hat. Als Vertilgungs mittel sind Mr die in den Drogerien und Apotheken erhält lichen Meerzwiebelpräparate zugelasten. Die Auslegung kann jeder selbst vornehmen, er kann aber auch einen Kammerjäger damit beauftragen. Es muß aber an dem bestimmten Tage er folgen, um die Schlagkraft zu erhöhen. Km der Bekämpfungs- aktivn eine größere Wirksamkeit zu verschaffen, ist man dazu übergegangcn, Mindestmengen der amtlich zugelassenen Meer- Mviebelpräparate vorzuschreibem und zwar für ein kleineres Grundstück (100 qm) etwa A) Brocken, für ein mittleres Grund stück (A)0 qm) etw- Ui Brocken, für ein größeres Grundstück (500 qm) etwa 60 Brocken und für Grundstücke über 1000 qm 80 Brocken. Mit dem Appell an alle Grundstücksbesitzer und -Verwalter, gewissenhaft die Vorschriften zu erfüllen und damit mitzuhelfen an der Erhaltung unserer Lebensmittel und der Volksgesundheit, schloß Pg. Büchner seine interessanten Aus führungen. Anschließend lies ein Film, der Leben, Schaden und Bekämpfung der Ratten klar und deutlich aufzeigte. Wei ter beantwortete Drogist Koch-Meißen noch einige Fragen, die von den Besuchern gestellt wurden. Verstärkte Schutzmaßncchmen gegen brennbare Flüssigkei ten. Der Reichsinnenminister hat eine Polizeiverordnung über die Verwendung von brennbaren Flüssigkeiten zu Koch-, Heiz- und Beleuchtungszwecken erlassen, die am 1. Dezember in Kraft tritt. Neben einer Rechtsvereinheitlichung für das ganze Reich bringt die Verordnung verschärfte Bestimmungen zum Schutze gegen Unfälle, wie sie sich bei der Verwendung brennbarer Flüssigkeiten leider immer wieder ereignen. !Mir alle neu in den Verkehr gebrachten, für den Betrieb mit brennbaren Flüs- Meiten bestimmten Koch- und Heizgeräte wird ein Kennzeich nungszwang vorgeschricben, aus dem hervorgcht, mit welcher Flüssigkeit das Gerät ausschließlich betrieben werden darf, wie nur für Benzin oder Benzol, nur für Spiritus oder nur für Petroleum. Benzin und Benzol dürfen zu Koch- und Heiz zwecken nur in Apparaten benutzt werden, die hierfür besonders zugelasten sind, bleihaltiges Benzin überhaupt nicht. Die Ver wendung von Benzin und Benzol für Beleuchtungszwecke in Wohnrämnen und feuergefährdeten Räumen ist verboten, die Verwendung von bleihaltigem Benzin für Beleuchtungszwccke überhaupt. Die Kündigung eines Arbestsverhaltnisses, zu dem in den meisten Fällen die Genehmigung des Arbeitsamtes erforderlich ist, muß unverzüglich dem Arbeitsamt mitgeteilt werden. Wei ter müssen Volksgenossen, die in letzter Zeit den Wohnort ge wechselt haben, sich unverzüglich beim Arbeitsamt melden, wenn sie bisher berufstätig gewesen sind, um wieder in den Arbeitsprozeß eingeschaltet zu werden. Der neue Film xkot. Nk»-N»8lsr SodsrlU» 8cweck In 6er NorgeastuaUe Nuria ?aucklor nock Icka Wunst in cksm OkL- kAw „Vas Verlegsubeitskinä" „Dos Verlegenheitslind." Weinselige Lebenslust durch sprudelt diesen übermütig fröhlichen, neuen Ufa-Film aus dem schönen und romantischen Moseltal. Nach dem gleichnamigen bekannten Bühnenstück von Franz Streicher hat der Spielleiter Peter Paul Brauer einen Lustspielfilm gestaltet, in dem der natürliche Witz und Humor der Menschen dieses weingesegne ten Ländchens strahlt und funkelt. Vom Anfang bis zum fröh lichen Schluß löst in mitreißendem Schwung und mit hand fester Situationskomik ein toller Einfall den anderen ab. Eine goldig schimmernde Stimmung übcrschäumender Lebensfreude spricht aus den wundervollen Bildern, der heiter-spannenden Handlung, dem Dialog und der Darstellung, fast, als grüße dieser lustig angelegte Film das Publikum mit dem süffigen Wem des sonnigen Mosellandes! IMWee Fliegerangriff gegen die Stzetlsnd-Infeln Zwei heELo MmZeuge zerstört DNB. Berlin. Das Oberkommando der Wehrmacht gibt bekannt: Bei nur geringer Spähtrupp- und Artillerietätigkeit ver lief der gestrige Tag an der ganzen Front ruhig. Trotz ungünstiger Wetterlage unternahm am 13. 11. ein deutscher Kämpfflicgerverband einen Angriffes ug gegen die Shetlandinseln. Hierbei wurden Mei Flugzeuge zerstört. Ein vermutlicher Trefser gegen einen englischen Kreuzer konnte mit Sicherheit nicht beobachtet werden. Die eigenen Flugzeuge kehr ten sämtlich wohlbehalten wieder zurück. Französische Offensive gegen Mische Sensationsmache DNB. Brüssel, 11. November. Die jüdische Sensa tionshascherei, die in den Zeitungen und Zeitschriften Frank reichs aus allen Geboten ihre Orgien feiert, scheint nun auch den französischen Offizieren erheblich auf die Nerven zu fallen. So wenden sich in der „Actton Franeaste" zahlreiche Fiieger- offiziere dagegen, daß-sehr häusig Bilder veröffentlicht wurden, in denen sie in nachlässiger Haltung, meist mit dem Sektglas in der Hand, an irgeude ner Bar stünden. Sie wünschten nicht, daß man dies als eine ihrer hauptsächlichsten Gewohnheiten auslege, denn das träfe nicht zu. Biel Zeitungen, so stellten die französischen Offiziere Weiler fest, legten anscheinend be deutend höheren Wert auf die Höhe ihrer Verkausszisfern als aus die Richtigkeit ihrer Nachrichten. Treibminen auch an der nordspanischen Küste DNB. Bilbao, 14. November. Englische Treibminen verseuchen große Teile der europäischen Gewässer und bringen die neutrale Schiffahrt in große Gefahr. So wurden jetzt auch an der nordspanischen Küste Treibminen gesichtet, unweit Kap Tazones und in der Nähe von Ferrol. Die spanischen Marine behörden sandten Suchdoote aus, die die Minen unschädlich machen sollen. Warnung vor Kriegsschmarotzern Schon im Weltkrieg 1914—191« mußte die Deutsche Zen tralstelle vor üblen Geschäftemachern warnen, die die Trauer von Volksgenossen um ihre im Kampf gefallenen Angehörigen geschäftlich auszuschlachten suchten. Es sind Anzeichen dafür vorhanden, daß solche Konjunkturhyänen wieder auf den Plan treten wollen. Es möge daher rechtzeitig und sehr nachdrücklich auf sie hingewiesen werden. Es ist z. B. beobachtet worden, daß obskure Photovergrößerungsunternehmen > Reisende umherziehen lasten, die Aufträge auf Herstellung von i Vergrößerungen zu erlangen suchen. Ganz abgesehen von der I GeMlsroheit, mH der der Schmerz der Hinterbliebenen um ihre gefallenen Soldaten als Geschäftsanlaß wahrgcnommen wird, werden von Unternehmungen der gedachten Art in der Regel minderwertige Bilder zu übersetzten Preisen geliefert. Wer das Bedürfnis fühlt, sich eine Bildvergrößerung des Kricgsgefal- lenen Herstellen zu lassen, sollte einen anerkannten Fachphotv- graphen damit betrauen, die Reisenden unbekannter Unterneh men aber abweisen und ihre Namen der Deutschen Zentralstelle melden. Gewarnt werden soll ferner vor den Versendern soge nannter Andenkenmappen. Diese Unternehmen schneiden die Anzeige über im Kriege Gefallene aus Tageszeitungen aus, sieben sie in schwarz eingebundene, mehr oder weniger geschmack lose Mappen und senden diese Mappen ohne Bestellung den Hinterbliebenen unter Anforderung eines Geldbetrages von einigen Reichsmark zu. Niemand ist verpflichtet, derartige un bestellt zugesandte Erzeugnisse zu erwerben und zu bezahlen. Es besteht nicht einmal eine Pflicht zur Rücksendung. Der auf dringliche Lieferant möge sie bei den Empfängern wieder ab- holen. Im übrigen mache man auch in solchen Fällen Meldung bei der Deutschen Zentralstelle zur Bekämpfung der Schwin delfirmen e. V., Hamburg 11, Trostbrücke 4 II oder bei der Zweigstelle der Deutschen Zentralstelle, Berlin-N. 85, Lin dowstr. 6. Ferntrauung auch im Lazarett möglich. — Kein Aufgebots- Verfahren, wenn der Mann vor dem Ja-Wort der Frau fällt. Zu der durch die neue Personenstandsvcrordnung der Wehr macht geschaffenen Möglichkeit der Ferntrauung, d. h. der Ehe schließung in Abwesenbeit des Mannes, sind ergänzend noch folgende Einzelheiten hervorzuheben: An die Stelle des Ba- taillonskommandeurs, vor dem gegebenenfalls der Angehörige der Wehrmacht seinen Willen, die Ehe einzugehen, zur Nieder schrift zu erklären hat, tritt bei Wehrmachtsangehörigen, die zu einer Behörde gehören, der Kommandeur oder Vorstand der Behörde, bei Insassen von Lazaretten und Krankenhäusern der leitende Arzt. Die Ehe wird vor dem Standesbeamten geschkos- sen, in dessen Bezirk die Frau ihren Aufenthalt hat. Die Gül tigkeit der Ehe wird durch mangelhafte oder fehlende Angaben nicht berührt, sofern die Persönlichkeit der Verlobten aus reichend erkennbar bezeichnet und der Wille, die Ehe einzu gehen, deutlich zum Ausbruck gekommen ist. Die Niederschrift soll Auskunft über die Abstammung und die ehegesundheitlichen Verhältnisse des Mannes geben. Die Beibringung von Urkun den, die er nicht im Besitz hat, darf in der Regel nicht ver langt werden. Aus der Niederschrift fall schließlich ersichtlich sein, daß kein Ehehindernis der beabsichtigen Ehe entgegensteht. Die Ehe kommt in dem Zeitpunkt zustande, in dem die Frau vor dem Standesbeamten ihren Willen, die Ehe einzngkhen, erklärt. Die Gültigkeit der Ehe wird nicht dadurch berührt, daß der Mann in dem Zeitpunkt, in dem die Frau ibre Erklä rung abgibt, bereits verstorben war. In diesem Falle gilt die Ehe als an dem Tage geschlossen,, an dem der Mann seinen Willen, die Ehe einzugchen, zur Niederschrift erklärt Hal. Ein Aufgebotsverfahren findet bei den Fcrntrauungen nicht statt. Die Einragung auf bem Standesamt ist von der Ehefrau, den Zeugen und dem Standesbeamten zu unterschreiben. Der Stan desbeamte übersendet dem Mann alsbald eine Heiratsurkunde, für die eine Gebühr nicht erhoben wird. In der Heiratsurkunde wird der Umstand, daß die Ehe in Abwesenheit des Mannes geschlossen Ist, nicht ersichtlich gemacht. Unfall beim Verdunkeln. Zum Unterschied von der Lebens versicherung sind bei der Unfallversicherung Unfälle, die aus Kriegsereignisse zurückzusühren sind, von der Versicherung aus- Lttamfcher Vampfee im Sturm vor Reval gesunken DNB. Reval, 14. November. Der 13V7 Tonnen große litauische Dampfer „Panevezys", der mit einer Salzladung von Leningrad nach Memel unterwegs war, lief am Montag im Sturm vor Reval aus eine Untiefe und erhielt dabei ein Leck. Das Wasser drang in das Schiff, das in 15 Minuten sank. Der 1. Steuermann, der des Schiff !m Augenblick der Katastrophe führte, sprang über Bord und ertrank. Ebenso erging es dem Funker, der noch einige Habseligkeiten hatte retten wollen. Der Kapitän des Dampfers und die restlichen 15 Mann der Be. fatzung konnten in einem Rettungsboot die Insel Nargen er reichen, wo sie herzlich ausgenommen wurden. Britischer Dampfer lief in der Straffe von Singapur auf eine englifche Mine DNB. Singapur, 14. November. Der britische Damp fer „Sirdhana" ist am Montag in der Straße von Singapur gesunken. Wie am,sich mitgeteilt wird, sind elf Passagiere ums Leben gekommen, während neun weitere vermißt werden. Eine Erklärung von amtlicher Seite wurde nicht gegeben. Man glaubt jedoch, daß das Schiff auf eine englische Mine gelaufen und innerhalb von 15 Minuten gesunken ist. Die „Kirdhana" faßte 7745 Tonnen und gehörte der Britisch-Indi schen Steam-Navigation-Lompany an Geoffe Unruhen in den indischen Uordwest-Vrovinren DNB. Rom, 14. November. Die Proklamation Gandhis, England die kalte Schulter zu zeigen und passiven Widerstanb zu leisten, hat im indischen Volk die richtige Seite getroffen- Wie die römische Zeitung „Tevere" aus Kimm meldet, sind die indischen Nordwest-Provinzen in großer Unruhe, die von den dortigen Stammeshäuptlingen mit antienglischer Propaganda genährt und in die gewünschten Bahnen geleitet wird. Auch die Plänkeleien an der Grenze haben wieder begonnen. Die engli schen Behörden zeigen sich höchst beunruhigt und lassen Massen verhaftungen in den größeren Zentren vornehmen. In Bombay sind bei einer Versammlung 100 Gandhi-Anhänger verhaftet worden, woraus das Kongreßlomilee mit einem heftigen Protest geantwortet hat. geschlossen. Es kann daher ein zum Kriegsdienst eingezogener Versicherter die Versicherung nur für außerdienstliche Unfälle in Anspruch nehmen, während für dienstliche Unfälle das Reich auf Grund der Verordnung vom 1. September 1939 auf kommt. Jedoch geben nach den vom Verband der privaten Un fall- und Haftpflichtversicherungen ausgestellten Richtlinien die mittelbaren Kriegsschäden, die von der Fürsorge des Staates nicht erfaßt werden, als eingeschlvssen. Es werden also von der Versicherung Unfälle von Zivilpersonen entschädigt, die sich beispielsweise infolge der Verdunkelung oder beim Aufluchen von Luftschutzräumen ereignen. Westwall — unbezwingbar! „Aufklärungsdienst der Reichs verteidigung" Nr. 2 erschienen. Immer wieder sicht im In- und Ausland der Westwall als größtes Verteidigungswerk aller Zei ten im Brennpunkt der militärisch-politischen Diskussion. Wir können die Ueberzeugung haben, daß im Westen in einer ver hältnismäßig kurzen Zeit eine nach den modernsten Grundsätzen ausgchaute Befestigungszone errichtet wurde, die jeden Angriff auf der Erde und aus der Luft scheitern läßt. Immer mehr trifft man auch in der ausländischen Presse auf sachliche Dar stellungen über den Westwall. Andererseits versuchen die Kriegs hetzer in England durch plumpe Flugblätter und Rundfunkprs- paganda ihren Soldaten und auch dem deutschen Volke zu er zählen, daß der Westwall gar nicht so stark wäre und über- Haupt erhebliche Lücken aufweisen würde. So unternimmt es zur rechten Zeit, da nun der Kampf der Kriegshetzer gegen Deutschland entbrannt ist, der „Aufklärungsdienst zur Reichs verteidigung", eine sachliche, mit bestem, authentischem Material unteristützte Darstellung vom unüberwindlichen Westwall ßu geben. ,/Westwall — unbezwingbar", das ist der Titel des von R. Th. Kühne verfaßten Heftes, das in der wehrpolitischen Schriftenreihe des „Aufklärungsdienstes zur Reichsverteidigung" erschien. Wenn man diesen klaren und dabei äußerst interessan ten, mit neuem Bildmaterial unterstützten Bericht lickst, so wird man von der Unbezwingbarkeit des Westwalles überzeugt sein. Die Divisionen der Feinde würden an diesem Wall verbluten. Etn Einfall in deutsches Land über diese Zone hinweg ist eine Unmöglichkeit. So ist der Westwall für alle Zeiten ein Schützer unserer friedlichen Arbeit. — Das Heft ist für 10 Pf. überall erhältlich. RetchSfinanzhof erkennt nur Lebendgeburt an. Zur Frag« der Eingruppierung in die neue Steuergruppe kl, die mit ihren höheren Sätzen für solche Ehepaare geschaffen wurde, aus deren Ehe innerhalb von fünf Jahren keine Kinder her vorgegangen sind, hat der Reichsfinanzhof (IV 249/39) den Rechtssatz ausgestellt: Kinder sind aus einer Ehe nur hervor gegangen, wenn sie lebend zur Welt gekommen sind. Tot geburten kommen nicht in Betracht. Maßgebend ist die Eitzi txagung beim Standesamt. Küsse im Dunkeln Mit dem Küssen im Dunkeln ist nicht die kleine nette Se- I renade von Micheli gemeint, auch hat die ganze Sache mit Der- I dunkelung nichts zu tun. Es ist vielmehr eine Begebenheit, die den Vorzug haben soll, tatsächlich wahr zu sein. Die Geschichte ist aber so reizend, zumindest für den Betroffenen, daß wir sie unseren Lesern auf keinen Fall vorenthalten wollen. 'Ein in Saalfeld zu Gast weilender Schweizer, so lesen wir im dortigen Krcisblatt, besuchte vor einiger Zeit die welt berühmten Fcengrotten. Im Dunkel eines Ganges fühlte er plötzlich eine zarte Hand, die ihn dann noch öfters drückte. An- genehm berührt ließ der Mann das ruhig geschehen und hatte auch nichts dagegen, als plötzlich an einer besonders lichtlosen Biegung des Tunnels zwei weiche Lippen einen stürmischen Kuß auf sein Gesicht drückten. Das dunkle Abenteuer begann allmäh- lieh Gestalt anzunchmcn, als man sich einer beleuchteten Ecke näherte. Im Scheine einer Lampe erkannte der Schweizer ein jäh errötendes Mädchen, das erschrocken eine Entschuldigung stammelte. Die junge Dame hatte den Falschen geküßt Die Verwcchselungskomödie erregte in Freundeskreisen be trächtliches Aufsehen, und als man den Geküßten fragte, wie er sich denn bei dieser unverhofften Begegnung verhalten habe, da antwortete er schlickt: „I hab halt still g'haltc!" Damit hatte er allerdings das für einen Mann in dieser Lage Ge scheiteste getan.