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Schont die Weitzen Striche! Es ist oft zu beobachten, daß dke Karbe der weißgcstrichenen Dordsteinkanten an den Ver- kchrspunkten, Verkehrsinseln der Haltestellen und Straßenkreu zungen besonders von den Fußgängern ziemlich stark abgetre ten wird. Alle Volksgenossen sollten darauf achten, daß dieser Anstrich nicht unnötigerweise beschädigt wird. Es ist eine Schutzmaßnahme für die Gemeinschaft. Im übrigen kann man es nur wünschen, daß künftig noch weitere gefährliche Stellen (Treppen, Ecken, Mauervorsprünge usw.s weiß markiert wür den, da 'dies den Verkehr im tiefem nächtlichen Dunkel er leichtert. Jugendliche gehören nach Einbruch der Dunkelheit ins Haus. Es ist unbedingt notwendig, daß Eltern und Erzieher auf die Jugendlichen einwirken, sich nach Einbruch der Dunkel heit nicht mehr unnötig auf der Straße auszuhalten. In Chem nitz hat der Polizeipräsident jetzt eine Bekanntmachung er lassen, in der er zur Wahrung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit das zwecklose und müßige Verweilen Jugend licher unter 16 Jahren nach 21 Uhr auf Straßen, Plätzen usw. verbietet. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 160 Reichsmark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet. Auch behält sich der Polizeipräsident erforderlichenfalls erzieherische Maßnahmen vor. Wenn man abends das Treiben mancher Jugendlicher auf der Straße beobachtet, möchte man wünschen, daß auch bei uns eine derartige Verfügung ergeht. Der Dresdner Kasper machte den Kindern viel Freude. Die DAZ. — NSG. „Kraft durch Freude" erhielt den Auf trag, auch weiter wie bisher die Betreuung der Volksgenossen in der Freizeit und am Feierabend durchzufüh-ren. In Aus führung des Auftrages kamen gestern die Dresdner Hand puppenspiele unter Leitung von Paul Hölzig nach Wilsdruff und gaben nachmittags im Löwen eine besonders von Kindern gutbesuchte Vorstellung. Wie immer, wenn Kasperle seine Zelte aufschlägt, gab es eitel Lust und Freude. Spontan gingen die Kinder mit, warnend erhoben sie ihre Stimme, wenn sie glaubten, daß ihrem Kasper Gefahr drohte, und Beifall zoll ten sie ihm, sobald er wieder seine Ueberlegenheit gezeigt hatte. Zur Darbietung gelangte „Miffi, das Wundertier" ein wun derschönes Märchenspiel mit Kasper und seiner Großmutter, mit einem Zauberer und schwarzen Bewohnern Afrikas, mit deren großem Fürst, mit Räubern und Zwergen, einem Mar- chen-könig und dem Wundertier Miffi, einem Krokodil, in das des Königs Prinzessin verzaubert war. Natürlich rettete der gute Kasper das Prinzeßlein und alles war wieder gut. Der Dresdner Kasper machte den vielen Kindern und auch den er schienenen Erwachsenen herzliche Freude. Begrenzung der Tischzeit in Gaststätten. Die Wirtschafts- gruppe Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe hat angeordnet, daß in bestimmten Nachmittagsstunden und abends die Abgabe von warmen Speisen eine Stunde vor Polizeistundenbeginn ein gestellt wird. Die genaue Zeit, in der die Abgabe warmer Speisen nachmittags untersagt ist, bleibt der örtlichen Rege lung überlassen. Als Richtlinie gilt, daß die Abgabe von 15 bis 18 Uhr untersagt sein soll. Die Verabfolgung von kalten Speisen während der Sperrzeit ist nachmittags und abends ge stattet. Meitzner HI. an der inneren Front. Während der Einsatz der Meißner Hitlerjungen und -mädel bei der Hackfruchternte eingehend vorbereitet ist, stehen 70 Jungen der verschiedenen Gefolgschaften für die Hilfeleistung im städtischen Feuerwehr- dienst bereit, in den sie am Sonntag, 17. September ausgenom men werden. Nicht weniger als 10O Mädel des BDM.-Unter- gaues 208 (Meißen) nehmen an Grundausbildungskursen des Deutschen Roten Kreuzes teil, andere wieder sind zur Unter stützung von Landfrauen abgestellt. Ferner war die Verteilung der von. der Stadt ausgegebenen Bezugsscheine an alle Haus haltungen nur durch den schlagartigen Einsatz von rund 450 Angehörigen der HI. und des BDM. möglich. Lebensmittel-Ausweiskarten zuziehender Personen. Zu- I ziehende Personen haben sich sofort bei der Gemeindebehörde ihres neuen Wohnortes zur Empfangnahme von Lebensmittel karten zu melden. Können sie die am 27. August ausgegebenen Ausweiskarten vorlegen, so versehen die Gemeindebehörden diese mit dem Gemeindestempel, die damit zum Bezüge von Lebens- Mitteln im neuen Wohnort berechtigen. Sind die Ausweiskarten <nn bisherigen Wohnort abgegeben, so können die Gemeinden aus ihren Beständen nochmals Ausweiskarten jeweils für die Dauer ihrer Gültigkeit ausgeben. Bezugscheine für Tierhalter. Stehen Tierhaltern zur Ver sorgung der Tiere nicht genügend Futtermittel zur Verfügung, so erhalten sie von den Ernährungsämtern auf Grund der Ver ordnung über die öffentliche Bewirtschaftung von Getreide, Futtermitteln und sonstigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen vom 7. September 1939 Bezugscheine, die zum Bezug von Futter- mitteln auf Grund der vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft festgesetzten Höchstmengen berechtigen. Gewerb liche oder sonstige nicht landwirtschaftliche Tierhalter haben den Ernährungsämtern Art und Menge der Futtermittel-anzugeben, die aus dem eigenen Betrieb anfallen und zur Versorgung der Tiere zur Verfügung stehen. Das Ernährungsamt bestimmt nach näherer Anweisung des Landes- oder Provinzialernährungsamtes Art und Menge der Futtermittel, die von den Tierhaltern trotz der Beschlagnahme innerhalb eines von ihm bestimmten Zeit raumes verfüttert werden dürfen. Bis 194Y zwei Schlußlichter. Eine wichtige, bisher nur für neu zugelassene Fahrzeuge geltende Bestimmung tritt endgültig am 1. Januar 1940 in Kraft. Darnach müssen Kraftwagen und Anhänger zwei Schlußlichter und ein oder zwei Bremslichter führen. Gemeinschädliches Verhalten scharf bestraft Der Reichskommissar für die Preisbildung hat zwei Fir men, die sich nicht an di« Preisvorschriften gehalten haben, streng bestraft. Eine Holzgroßhandlung hat in gröbster Weise die Güte bestimmungen außer acht gelassen und in der Rechnung die Maße und Mengen falsch berechnet. Sie wurde mit 25000 Reichsmark Geldstrafe bestraft. Außerdem wurde die Firma, >a sie schon einmal wegen gleichartiger Verstöße zur Derant- vortung gezogen worden war, auf die Dauer von drei Monaten »«schlossen. Eine Elektrogroßhandlung hatte sich beim Warenverkehr mit dem Lande Oesterreich und unter Nichtachtung der Preis- stvppverordnung beträchtliche Preisvortcile verschafft. Sie wurde mit einer Strafe von 160000 RM. belegt. Gemeinschädliches Verhalten wird jetzt weniger den jege- dulbet. Wer sich auf Kosten der Allgemeinheit zu bereichern lucht, bat mit sofortiger schärfster Bestrafung zu rechnen. MzemW und Vialystoü genommen Ring bri Kutno verengt — SW» Gefangene, I2S Geschütze bei Warschau DNB. Berlin, 16. 9. Das Oberkommando der Wehr macht gibt bekannt: Die Südgruppe des deutschen Ostheeres trieb auch am 15. 9. die versprengten Teile der polnischen Südarmee vor sich her. Mit ihnen wird vor den Toren Lembergs und am Tancw bei Vilgoraj noch gekämpft. Przemysl wurde genommen. Weit ostwärts davon haben motorisierte Trupvcn Wlodzimierz er reicht. Unter Einsatz neuer deutscher Kräfte wurde der Ring um die bei Kutno eingeschlossene polnische Armee verstärkt und im Angriff verengt. Nach Abwehr der feindlichen Durchbruchsversuche südost wärts Warschau brachten unsere Truppen dort 80NV Gefangene und 126 Geschütze ein und stehen jetzt dicht um Praga. Bialystok wurde genommen. Der Kampf um die Zitadelle von Brest ist noch im Gange. Die Luftwaffe vereitelte den Versuch der letzten polnischen Transportbewegungen gegen die Ostgrenze. Im Westen feindliche Artillerictätigkeit bei Saarbrücken. Oertliche feindliche Vorstöße wurden unter erheblichen Ver lusten für den Gegner abgewiesen. Luftangriffe auf deutsches Reichsgebiet sanden nicht statt. DeuM-niederSim-isHer Verrech- nsmgS-esMr Wird wZe bisher weitergeMri DNB. Berlin, 16. September. Die vor einigen Tagen durchgeführten üblichen Besprechungen der deutsch-niederlän dischen Regierungsausschüsst ergaben Uebereinstimmung dar über, daß der deutsch-niederländische Verrechnungsverkehr auch unter den gegenwärtigen Verhältnissen in der bisherigen Weise durchgeführt werden soll. Beide Regierungen sind sich weiter hin darüber einig, daß der sogenannte Verrechnungsriickstand so schnell wie möglich verringert werden müsse. Hinsichtlich der Feststellung der Zahlungswertgrenzen wurde eine neue Re gelung getrossen. Die Verhandlungen haben gezeigt, daß es trotz der augenblicklichen besonderen Lage möglich ist, den Handelsverkehr zwischen Deutschland und seinen neutralen Handelspartnern auch künftig durchzuführen und den beidersei tigen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen. Rumäniens Maßnahmen zur AusrechS- crhattung -er Neutralität DNB. Bukarest, 16. September. Das Ministerpräsi dium gab am Freitag die folgende amtliche Mitteilung heraus: „Im Hinblick auf die Ereignisse an der Grenze der Bukowina hat die Regierung umfassendste Maßnahmen zur Aufrechterhal tung der rumänischen Neutralität getroffen. In diesem Geist« wird man Kindern und Verwundeten, die eventuell ins Land kommen, das von den Gefühlen der Menschheit gebotene Asyl gewähren. Jede ausländisch« Truppe oder Militärsvrmation, die die Grenze überschreiten sollte, wird entwaffnet werden, und man wird ihr bis zum Ende der Feindseligkeiten ein ge wisses Gebiet zum Aufenthalt anweifen. Persönlichkeiten, di« politische Stellungen inne hatten, werden verpflichtet werden, sich in eigens bezeichneten Orten auszuhalten und sich jeder öffentlichen Betätigung zu enthalten. Der Eintritt ins Land durch Privatpersonen, besonders solche aus den galizische» Gebieten, ist streng untersagt." Bezahltes Seeheldentum — Mittel- MeeliOe Methoden, um Aaperflotteo in SOwnng zu hatten DNB. Berlin, 16. September. In Großbritannien und Frankreich wurde durch Erlaß amtlich die Verteilung des Rein gewinnes sür ausgebrachte Handelsschiffe geregelt. Darnach werden ^»24 dem Staat und//« den Offizieren und Mannschaf ten des aufbringenden Schiffes zusallen. Diese Nachricht zeigt, daß die Engländer auch heute noch an ihren in Jahrhunderten entwickelten Gewohnheiten festhalten. Oft genug hat England im Laufe seiner Geschichte Kaperflotten ausgerüstet und ausge« saudt, um auf den Meeren dem britischen Staatsschatz zusätz liche Einnahmen zu verschaffen. Da diese Aufträge häufig mit erheblichen Gefahren verbunden waren, wurde den im staat lichen Auftrag handelnden Seeleuten als Anreiz und Risikoprä- mie ein Anteil an der Beute zugesichert. Diese Praxis, die wir in Deutschland nicht kennen, ist nunmehr von England und auch von Frankreich wieder ausgenommen worden, und aus der Tatsache, daß den Offizieren und Mannschaften der ausbrin genden Schisse volle 25 Prozent des Reingewinnes zugeteilt werden, kann man vielleicht schließen, daß man auch heut« wieder derartige Unternehmen als mit erheblichen Gefahre» verbunden betrachtet. Wassermangel in Gidrattar DNB. Gibraltar, 16, September. Aus Tanger lief ein Zisternenschiff mit Wasser nach Gibraltar aus, weit dort Wassermangel herrscht. Ausstand «Manisch« Stämme in Indien DNB. Amsterdam, 16. September. Nach London wir- aus Simla gemeldet, daß es in Punjab Indien) zu einem Auf stand afghanischer Stämme gekommen ist. SowjetrusstsÄes - mvamfAes Abkommen Der Grenzkonslitt im Fernen Osten beigelegt DNB. Moskau, 16. September. Wie eine amtliche Verlautbarung bestätigt, ist am gestrigen Tage von dem sow- jetrussischen Außenlommisfar Molotow und dem japanischen Botschafter in Moskau, Togo, ein Abkommen unterzeichnet worden, das dem heftigen und mehrere Monate lang andauern den Grenzkonflikt an der Grenze zwischen der Aeußeren Mon golei und Mandschukuo ein Ende setzt. Das Abkommen hat folgenden Wortlaut: „Im Ergebnis der in den letzten Tagen stattgefunbenen Besprechungen zwi schen dem japanischen Botschafter in Moskau, Togo, und dem Außenlvmmissar Molotow, sind beide Seiten, d. h. die japa nisch-mandschurische und die sowjetrussisch-mongolische, zu fol gender Vereinbarung gekommen: 1. Die japanisch-mandschurischen Truppen und die sowje tisch-mongolischen Truppen stellen am 16. September um 2 Uhr nach Moskauer Zeit jeglische Kriegshandlungen ein. 2. Die japanisch-mandschurischen Truppen und die sowje tisch-mongolischen Truppen bleiben auf den von ihnen am 15. September um 13 Uhr nach Moskauer Zeit eingenomme nen Linien. 3. Vertreter der Truppen beider Seiten schreiten an Ort und Stelle unverzüglich zur Ausführung der Punkte 1 und 2 des gegenwärtigen Abkommens. 4. Die Gefangenen und Toten beider Seiten werden aus gelauscht, was die Vertreter der Truppen beider Seiten an Ort und Stelle unverzüglich vereinbaren und sofort zur Aus führung bringen. Außerdem wurde in den Besprechungen zwischen Tego und Molotow eine Vereinbarung darüber erzielt, daß zum Zwecke der Festlegung der Grenzen zwischen der Aeußeren Mongolei und Mandschukuo im Gebiete des kürzlichen Konfliktes sobald wie möglich eine Kommission gebildet wird aus zwei Vertretern der sowjetisch-mongolischen Seite und zwei Vertretern der ja panisch-mandschurischen Seite. Di« Kommission wird ihre Arbeit sofort nach ihrer Bildung aufnehmen." Die gleichzeitig amtlich mitgeteilte Ernennung des bisheri gen sowjetrussischen E-eschäststrägers in Tokio, Smetanin, zum Botschafter der Sowjetunion in Japan wird als weiteres An zeichen dafür angesehen, daß der sowjetrussisch-japanische Aus gleich vom guten Willen beider Seiten getragen ist und daß ihm die Bedeutung einer dauernden Verständigung zukommt. Di« Kämpfe an der Grenze zwischen der Aeußeren Mon golei und Mandschukuo hatten sich seit Juli dieses Jahres fast ununterbrochen in der Gegend des Buir Nor-Sees abgespieit und hatten auf beiden Seiten eine große Anzahl von Opfern gefordert. Von umso größerer Bedeutung ist die jetzt erfolgte Beilegung dieses schweren Konfliktes, die die Bahn freilegen dürfte für eine noch umfassendere Verständigung zwischen Mos kau und Tokio. „Geeignet sür eine wette« sriedüche Verftündigung!" DRV. Tokio, 16. September. Wie auch bas japanische Außenamt mitteilt, haben mehrere Unterredungen zwischen dem japa»ischW Botschafter in Moskau und de» Lu»Wl»Wmiil« Molotow zu einem Abkommen über di« Einstellung der Feind seligkeiten an der mandschurischen Grenze geführt. Militärisch« und politische Kreise Tokios bemerken dazu, daß das llebereinkommen gerade in dieser Zeit von weittragen der Bedeutung und geeignet sei, eine weitere friedliche Ver ständigung auch in den übrigen schwebenden Fragen Mische, beiden Landern, insbesondere in den Grenzfragen, Herzustellei» Bisher, so heben die militärischen Kreise hervor, sei der Zwi schenfall am Buir-Nor-See ein ernstes Hindernis für die Wie derherstellung von normalen Beziehungen zwischen der Sow jetunion und Japan gewesen. Deshalb und auch wegen anderer verschiedener Gesichtspunkte sei das in Moskau getroffen« Uebereinkommen zu begrüße». Beschleunigte Fertigstellung begonnener Bauten. Dar Reichs arbeitS Minister hat in einem Erlaß Sonder- Maßnahmen angrordnei, die für die Bauwirtschaft notwendig geworden sind. In dem Erlaß heitzl es, daß die Umstellung der Bauwirtschafl auf die Erfordernisse der Neichsverteidi- gung es erforderlich macht, daß begonnene Bauten, soweit nicht tm Einzelfall die Fortführung zurückgestellt werde« mutz, mit größter Beschleunigung vollendet werden. Mit Rücksicht darauf soll bis auf weiteres die Benutzung von Gebäuden in der Regel schon vor der in den Bauordnungen vorgeschriebencn Gebrauchsabnahme oder Schkußbestchtigung zugelassen werden, wenn die Gebäude innen verputzt, mit Türen, Fenstern, Trevpen, Fußböden, Feuerungseinrichturrgen, Aborten und Kochgelegenheiten versehen sind und sonstig« Bedenken der vorzeitigen Ingebrauchnahme nicht entgegen» stehen. Von der Einhaltung etwaiger Wartefristen kann da bei abgesehen werden. Die Gebrauchsabnahme ist zu gegebe ner Zeit nachzuholen. Auch bei Bauvorhaben, die künftig ge nehmigt werden, ist erforderlichenfalls danach zu verfahren. Mitnahme fremder Personen aus Lastwagen ist verböte« Die Polizeibehörden weisen erneut darauf hin, daß die Mit. nähme fremder Personen mit Kraftwagen des gewerbliche» Güterfernverkehrs verboten ist. In letzter Zeit sind aber of! Fälle feftgestellt worden, daß fremde, insbesondere weiblich« Personen, mit solchen Wagen befördert werden. Sollte künstt- gegen diese Verbotsbesiimmungen verstoßen werden, haben di« Kraftwagenunternehmer mit strengen Ordnungsstrafen zu rech nen. Gegen die Fahrer, die nicht Unternehmer sind, wird bei» Gericht Anzeige wegen Vergehens gegen Has Personenbeför- derungsgesctz erstattet. HlrÄeturaärriAte» für den 15. Sonntag nach Trinitatis. Wilsdruff. 149 Iugendg., 1410 Prcdigtg., 2 Taufg. — Mon tag (Kirchweih): 1410 Predigtg. (Kirchenmusik: „Leih au» deines Himmels Höhen", Hymne für Gemischten Chor). Kesselsdorf. 1410 Predigt und Abendm., 11 Kinderaottesdienft (3.-8. Schuljahr). Blankenstein. Borm. 8 Uhr Lesegvttesfeier. Sora. 8 Uhr Prcdigtgottcsdienst. Röhrsdvrf. 10 Uhr Predigtgottcsdicnst, anschl. Kindergott«»b. Limbach. 8 Prediatgottesdienst (Pf. Richter).