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MMusserTageblatt Zwangrvergleich erlisch! jeder Anspruch aus Nachlaß. Wilsdruff-Dresden Drahtanschrift: „Tageblatt Das „Wilsdruffer Tageblatt" ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Wilsdruff bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amtsgerichts Nr. 214 — 98. Jahrgang «ZMAMKWWSMW»« LL: s-rnsvr-cher: Am, W»»»ruff svs men wir keine Gewähr — -— - Bei K-nlur, und Dod „Wiltdruffer Tageblatt' erscheint Werktag? 18 Uhr Bezugsprei? monatl. L RM sret Hau», bet Postbcstelung l.sv NM. zuzügl Bestellgeld Einzelnummer Iv Rps Alle Poktanstaltsn. Postboten, unsere Aussäger u Geschösibftelle nehmen zu jeder geil Be- -- ,, . stellungsn entgegen Im Salle höherer Gewalt oder Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend sonstiger B-Iliebsstörun. gen besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zei ¬ tung oder Kürzung de? Bezugspreise?. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erlolgi nur. wenn Rückporto beittcgt Bekanntmachungen des Landrates zu Meißen und des Bürgermeisters zu Wilsdruff, des Finanzamts Nossen sowie des Forstrentamts Tharandt Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 14. September 1939 WM vergewaltigt die neutralen Staaten London eröffnet die HuWerbloüade gegen die Fennen und Kinder Europas Vmerschümte enMche Einmischung in den Welthandel Wie Wge werden die Großmächte und M vnderc.1 davon betroffenen Staaten der Welt sich di ,e Seeräuberei auf ihre Schiffe gefallen lassen? In Deutschland ist jetzt die von der britischen Regies rung verkündete Liste der Güter bekanntgeworden, die Engl land als Konterbande behandeln will, d. h. also, die Lists der Güter, die England sich amnatzt, durch seine Kriegst schiffe als Seebeute überall aufbringen zu lassen. Jedes Schiff einer fremden Nation, das solche Güter an Bord hat, wird in Zukunft von britischen Schiffen versenkt oder geraubt werden. . Die Aufzählung der Güter selbst ist so umfassend, daß es sich hier um ein Dokument skruppelloser Rechtsverlett zung und echt britischen Zynismus handelt. Es stellt gleicht zeitig einen Beweis rücksichtsloser Grausamkeit englische» Kriegsführung dar, die sich den von zwei britischen Agem ten des Secret Service angestisteten scheußlichen Mord^ taten in Bromberg würdig an die Seite stellt. Zur Erklärung der nachstehend veröffentlichten Liste diene folgendes: Nach allgemein anerkannten Rechtsgrund sätzen gelten im Seekrieg als Konterbande nur Güter und Gegenstände, die unmittelbar der Rüstung der kriegfüh renden Streitkräfte dienen. Im übrigen fallen andere Maren hierunter, insoweit, als sie erwiesenmaßen für den Gebrauch der feindlichen Armee bestimmt sind. Ein Blick in die englische Liste zeigt, daß sich England in seiner Seekriegsführung über alle diese völkerrechtlichen Schranken hinwegsetzt und nunmehr gewillt ist, zu den Methoden der reinen Seeräuberei zurückzukehren. Die Liste enthält eine große Anzahl von Gegenständen, die England zur Seebeute machen will, die für den Gebrauch der Zivilbevölkerung bestimmt sind. So sollen z. B. alle Arten von Nahrungs- und Futtermitteln, alle Beklei- dungsartikel sowie alle zu ihrer Erzeugung und Herstel lung dienenden Gegenständen Konterbande sein. Von irgendeiner Beschränkung ist in keiner Weise die Rede. Das heißt also, England verkündet hiermit in aller Form die Hungerblockade gegen die Frauen und Kinder aller europäischen Länder. Es maßt sich das Recht an, die Nahrungs- und Fut termittel, die Europa nicht genügend zum Unterhalt und Ernährung seiner Gesamtbevölkerung und zur Fütterung seines Viehbestandes produzieren kann und bisher von Uebersee importieren mußte, zu kontrollieren und zu be schlagnahmen, d. h. also, England will in Zukunft Län dern wie Italien, Spanien, Jugoslawien, Griechenland, Holland, den skandinavischen Staaten, den baltischen Staa ten usw. diktieren, was sie essen dürfen und was nicht, welche Kleider sie tragen dürfen und welche nicht, welches Vieh sie sich hallen dürfen usw. Da aber von solchen Maßnahmen in erster Linie die Frauen, Mütter, Kinder und Greise betrof' n werden, so bedeuten die angelündigten britischen Maßnahmen einen Kampf ohne Erbarmen für die Unterernährung und das Verhungern der Heranwachsenden europäischen Jugend sowie für das baldige Aüsterben aller alten Leute. Die englische Regierung, die in echt englischer Heu chelei sich sonst bei jeder Gelegenheit den Anschein zu geben versucht, als ob ihr an einer möglichst humanen Kriegsführung gelegen sei, zeigt hier ihr wahres Gesicht, denn sie trifft mit diesem Entschluß nur die Schwachen. Die Widerstandskraft des kämpfenden deutschen Vol kes wird hierdurch in keiner Weise betroffen. Deutschland, das im Weltkrieg viereinhalb Jahre unter wesentlich ungünstigeren Umständen kämpfte und dann unter einer anderen Regierung trotzdem den Weltkrieg gewonnen hätte, geht heute mit ganz anderen Reserven und Mög lichkeiten in diesen Krieg als 1914. Es steht ihm vor allem nach der Niederschlagung Polens der gesamte Osten nicht als Feind gegenüber, sondern als Freund und Lie ferant zur Seite. Was die deutsche Widerstandskraft an- betrisst, so wird also die englische Maßnahme im wahrsten Sinne des Wortes ein Schlag ins Wasser sein. Anders siegt es mit dem Handel der neutralen Länder. Dieser legale Handel wird durch das englisckMVor- aehen nunmehr vernichtet. Wenn wir uns der Gewalt methoden erinnern, deren sich England — über den Wort laut solcher Verordnungen hinaus — im Weltkrieg be diente, so besteht bei uns kein Zweifel, daß das wirtschaft liche Leben der Neutralen durch diese englischen Seeräu- bermthoden allmählich erdrosselt werden wird. Es bleibt pie Frage offen, ob die Großmächte und sonstigen neu tralen Staaten sich diese britischen Unverschämtheiten auf hie Dauer gefallen lassen. Was Deutschland anbetrifft, so nimmt es den Kampf guf. Bisher hat die Neichsregicrnng durch ihre Prisen- prdnung sich in der Seckriegsführung streng an die gel- tenden Rechtsregeln gehalten. Dieser Zustand ist nun durch den englischen Völkerrechtsbrnch hinfällig. Die Reichsregierung ist gezwungen, Gleiches mit Gleichem zu vergelten und hat daher ihre bisherige Prisenordnung entsprechend geändert. Die nun auch von diesen deutschen Gegenmaßnahmen hetrosfenen neutralen Länder aber wissen eindeutig, wer für diese von Deutschland nicht gewollte Entwicklung die glleinige Verantwortung trägt: England. Gesetz zmAendermg »erPrisenordnsiig Die Reichsregierung hat in dem Bestreben, den fried lichen Scehandel, soweit irgend angängig, zu schonen, in der Deutschen Prisenordnung vom 28. August nur diejeni gen für das feindliche Gebiet oder für die feindliche Streit- macht bestimmten Gegenstände und Stoffe zum unbeding ten Banngut erklärt, die unmittelbar der Land-, See- vder Luftrüstung dienen. Nachdem die britische Regierung jedoch eine Liste des unbedingten Banngutes aufgestellt hat, die weit über diesen Rahmen hinausgeht, sieht sich die Reichsregierung gezwungen, den Kreis des unbeding ten Banngutes ebenfalls zu erweitern. Die Reichsregie rung hat daher das folgende Gesetz beschlossen, das hier mit verkündet wird: Artikel I Als Banngut (unbedingtes Banngut) werden folgende Gegenstände und Stoffe angesehen, wenn sie für das feind liche Gebiet oder für die feindliche Streitmacht bestimmt sind: 1. Waffen jeder Art, ihre Bestandteile und ihr Zu behör. 2. Munition und Munitionsteile, Bomben, Torpedos, Minen und andere Arten von Geschossen; die für das Ab schietzen oder Abwerfen dieser Geschosse bestimmten Vor richtungen; Pulver und Sprengstoffe einschließlich Spreng kapseln und Zündmittel. , 3. Kriegsschiffe aller Art, ihre Bestandteile und ihr Zubehör. 4. Kriegsluftfahrzeuge aller Art, ihre Bestandteile und ihr Zubehör; Flugzeugmotoren. 5. Kampfwagen, Panzerkraftwagen und Panzerzüge, Panzerplatten ieder Art. 6 Chemische Kampfstoffe; die zu ihrem Abschietzen oder Abblasen bestimmten Vorrichtungen und Maschinen. 7. Militärische Kleidungs- und Ausrüstungsgegen stände. 8. Nachrichten-, Signal- u. militärische Beleuchtungs mittel und iäre Bestandteile. 9. Transport- und Verkehrsmittel und ihre Bestand teile; Zug-, Last- und Reittiere. 10. Kraft- und Treibstoffe aller Art, Schmieröle. 11. Gold, Silber, Zahlungsmittel, Schuldurkunden. 12. Geräte, Werkzeuge, Maschinen und Stoffs zur Herstellung oder zum Gebrauch der in den Ziffern 1 bis 11 genannten Gegenstände und Erzeugnisse. Artikel II Artikel 1 dieses Gesetzes wird Artikel 22, Absatz 1, der Prisenordnung. Artikel III Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft, Führerhauptquartier, den 12. September 1939 Der Führer und Reichskanzler (ge§.) Adolf Hitler Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (gez.) Keitel Der Reichsminister des Auswärtigen (gez.) von Ribbentrop Der Reichsminister der Justiz (gez.) Dr. Gürtner Bekanntmachung über bedingtes Banngut Nachdem die britische Regierung eine Liste bedingte« Banngutes aufgestellt und in diese Lebensmittel und an dere lebenswichtige Güter ausgenommen hat, sicht sich di« Reichsregierung gezwungen, nun auch ihrerseits entspre chend zu verfahren. Es wird daher folgendes bekannt gemacht: Als Bann gut (bedingtes Banngut) werden unter den Vorausset zungen des Artikels 24 der Prisenordnung vom 28. August 1939 folgende Gegenstände und Stoffe angesehen: Nahrungsmittel (einschließlich lebende Tiere), Genuß- mittel, Futtermittel und Kleidung; Gegenstände und Stoffe, die zu ihrer Herstellung gebraucht werden. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 14. September» 1939 in Kraft. Berlin, 12. September 1939. Der Chef des Oberkommandos der Wehrmm., (gez.) Keitel Der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (gez.) Raeder Der Reichsminister des Auswärtigen (gez.) von Ribbentrop Der Reichsminister der Justiz (gez.) Dr. Gürtner Neutrale Staaten soffen unter den britischen Seeröubermethoden leiden Die Belga-Agentur, Brüssel, meldet aus London, daß datz Von England eingeführte Blockadesvstem durch ein System der Rationalisierung der neutralen Staaren begleitet sein werde, und zwar dergestalt, daß die neutralen Länder nur die für ihre eigenen Bedürfnisse erforderlichen Lebensmittel und Roh- stoffe erhalten würden. Man glaube zu wissen, daß allen neu tralen Ländern von England verboten werde, außer ihrer normalen Einsuhr, die Rohstoffe und Waren einzusühren, de4 ren Weiterbeförderung oder Weiterverarbeitung für den eige nen Export der englischen Blockade zuwiderlaufen würde. Der Tag von Lodz Die deuWerr Truppen umiubein den Führer — Normales Lebe« in der zweitgrößten Stadt Polens (Don unserem im Führerhauptquartier befindlichen W.B.-Son- derberichterstatter) Der Führer begab sich auch am Mittwoch wieder im Flug zeug an die Front. Sein Besuch galt diesmal dem Opera tionsgebiet nördlich von Lodz, wo in den letzten Tagen die Versuche von zahlreichen polnischen Divisionen und größeren Kaoallerieverbänden, doch noch einen Durchbruch zu erzwingen, blutig zusammenbrachen. Der Führer besuchte die siegreichen brutschen Truppen und fuhr dann um 15 Uhr in Lodz ein, wo er von den Volksdeutschen und den deutschen Soldaten jubelnd begrüßt wurde. Zur selben Stunde, als der Führer durch Lodz fuhr, wurde von Reuter ein sogenanntes amtliches Kom munique in die Welt gefunkt, daß die polnischen Truppen — Lodz wieder erobert hätten! Selten wohl ist die Lügenhaftigkeit der englischen Propa ganda rascher und eindrucksvoller erwiesen worden, als durch die Kührersahrt durch Lodz! Nach einem längeren Flug landete der Führer in unmtttekv barer Nähe der Front. Hier ist ein Flugplatz der deutschen Luftwaffe entstanden, auf dem ununterbrochen Bomber und Jäger, Zer störer und Aufklärer starten und landen. Innerhalb wenige»! Minuten zählen wir über vierzig Starts und Landungen. Nm späten Vormittag passieren wir die Einfahrt nach Lodz, lasse« die Stadt aber vorerst links liegen. Wir fahren durch eine« Vorort, der mit der Stadt durch Straßenbahnverkehr verbun den ist. Die Straßenbahnwagen verkehren vollkommen normal. Sie sind mit Männern und Frauen, die ihrer Arbeit nachgehen, vollbesetzt. Aus zahlreichen Häusern wehen Hakenkreuzfahnen, ei« Zeichen, daß hier Volksdeutsche wohnen, die nun von allem Terror, aller Not und aller Verfolgung für immer erlöst und befreit find. Jetzt können sie sich frei und offen zu ihrem Volks tum bekennen; die siegreichen Fahnen des Eroßdeutschen Reiche» wehen zum erstenmal" aus den Fenstern ihrer Käufer.