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KEen um MAbaefAM. Schwelgen — eine wichtige Waffe! Wenn schon zu normalen Zelten übereifrige Schwätzer mit Riecht ver Lächerlichkeit oder der Verachtung anheim fallen, so gilt dies in den jetzigen Zeiten in vielfach erhöhtem Matz. Jetzt mutz sich jeder als Soldat fühlen, gleichviel, an welchem Platz er auch steht, und eines der wichtigsten Gebote des Sol daten ist das Schweigen. Es kann recht wohl sein, datz anschei nend Geringfügigkeiten eines Tätigkeitsgebietes sehr erheb lich sind, wenn sie mit anderen mosaikartig zusammengesetzt werden! Andererseits können geringfügige Maßnahmen, die In Fa briken, Werkstätten, Büros usw. getroffen werden, üblen Schwätzern Gelegenheit geben, diese Maßnahmen aufzubau- sÄen und aus der Mücke den bekannten Elefanten zu machen. Auf diese Weise entstehen dann nicht selten Beunruhigungen, die jeder vernünftigen Grundlage entbehren. So werden vel- lungsbedürslige ohne es vielleicht zu wollen, zu Flüsterpropa- ganvisten, die mit ihrer „Wissenschaft" erhebliches Unheil an- richten können. Darum trage niemand sein Wissen, das er im Beruf oder im Amt erfährt, an den Biertisch, auf die Straße und auch nicht in die Familie. Wenn man die Türe zu seiner Arbeits stätte hinter sich geschlossen hat, so muß auch alles Wissen um die Vorgänge in den Arbeitsstätten zurückbleiben. Auch das Schweigen ist in diesen Zeiten eine wichtige Masse. Immer daran denken: Achtuna. Feind hört mit! Ausruf zum Ehrendienst am deutschen Bott Wo melden sich Sachsens Mädel? Reichsarbeitssührer Staatssekretär Hierl hat einen Aufruf »um Ehrendienst am deutschen Volk erlassen und sich an alle deutschen Mädel im Alter von 17 bis 25 Jahren gewandt, sich, soweit sie nicht bei Sonderausgaben eingesetzt sind, als Arhetts- maiden zur Verfügung zu stellen. — Meldungen nimmt für Sachsen der Reichsärbeitsdienst. weibliche Jugend, Bezirks leitung Vll Dresden-A. 16, Hähnelstraße 6, entgegen. Oschatz. Untergauführerlnverabschiedet. Im Festsaal der Hans-Schemm-Schule verabschiedete in einer besonderen Feierstunde die Obergauführerin Char lotte Kling ihre Unteraauführerin Inge Rollin mit Dan- kesworten für den bisher geleisteten treuen Dienst. Als Nachfolgerin wurde die bisherige Gruppenführerin Irm gard Zschiegner eingewiesen. Penig. Schwere Bluttat. In Chursdorf schlug der 62 Jahre alte Einwohner Lange den 76jährigen Emil Mehnert aus bisher nicht nicht geklärter Ursache mit einer Eisenstange nieder. Mehnert mußte in hoffnungslosem Zustand ins Krankenhaus gebracht werden. Lange ergriff »in Jagdgewehr und erschoß sich. Cranzahl (Erzg.). Groß feuer. Im Gasthaus »Zur Linde" brach in einem Stallanbau Feuer aus, das sich schnell ausbreitete und auf eine Scheune Übergriff, die bald ein Raub der Flammen wurde. Vom Gasthaus wurde der Dachstuhl vernichtet. Eine weitere Ausd"''n>mg des Feuers konnte verhindert werden. Kette des Unglücks Auf der Tittmannstraße in Dresden stürzte ein 54 Jahre alter Dachdecker vom Dache eines Grundstückes in die Tiefe. Der Leduuerswerte trug einen Schädelbruch davon. Der Tod trat nach wenigen Minuten ein. 2n Flur Bockwen bei Meißen rannte ein Dachs einem Kraftradfahrer ins Fahrzeug. Eins auf dem Sozius mitfahrende Frau aus Reinsberg stürzte auf die Straße und zog sich einen Schädelbruch zu, dem sie bald nach der Einlieferung ins Kran kenhaus erlag. Der Fahrer eines mit vier Personen besetzten Kraftwagens verlor auf der Staatsstraße bei Coswigdie Gewalt über den Wagen und prallte mit großer Wucht gegen einen Baum. Zwei der Insassen wurden in schwerverletztem Zustand in ein Dres dener Krankenhaus gebracht. In einem unbewachten Augenblick stürzte der zweijährige Siegfried Müller in Sohlanv a. d. Spree in den Dorsbach und ertrank. In der Nähe des Bahnhofs Wiederitzsch bei Leipzig kam beim Untersuchen der Lokomotive der 28 Jahre alte ver heiratete Lokomotivheizer Alfred Konstantin vom Bahnbetriebs werk Dresden-Friedrichstadt der Fahrleitung zu nahe. Dabei erlitt er schwere Verbrennungen, denen er wenige Stunden spä ter im Krankenhaus St. Georg in Leipzig erlag. Vs. Nein Mück 8precststunäen: 10—I vlir unä 5—V,7 Ostr Mttwock unä Lonnsbenä nur 10—1 Dstr Mlsüruki, ülsmsreßstk. 8 - kuf 240 WM,,»MU' Damen, Herren unä Lcküler kincken nocb Kuknabme Mmd, M, W „WIMM" WM Debunxsadenck kann auk lVunsck umxelegt vercken AitM lesen deute Medtiger üenn fe! Lio goMvsrttgk Lott mit idroii oied übor^ MrrMon Lreigukooil orkoräert 88, äsü msa 8täaäig M äkm lMk8oü8ii ÜIM. M Vkr8edi8ü8ii6ll örilied8o Loon-nonM üor üMioedün LMrükll, Mor üi8 ä6r kmiklllettt llvtörrieklgll ksav. muü bin M8r LiMüdobr v886r8r 8tsät K8oo8v. vbodolü 18188 d8llt8 M8br Sl8 ^8 nötig, äaü MSV Üi8 0rl82kitllllg, ÜS8 „Woäi'Mi' IsgMstt' 880Lll88i8ll8 Lllreü1l88l. MeIrMnZchWßltrei mit Kraftbetrieb. Lun Siering Fernruf: Amt Dresden 672151 KM lMM WMMt zu höchstem Tagespreis. Bei Notschlachtungen mit Transportauto Tag und Nacht zur Stelle. Der Führer erneuert daS Eiserne Kreuz. Unser Bild zeigt oben links das Eiserne II. Klasse, oben rechts das Eiserne Kreuz I. Klasse, in der Mitte links das Ritter kreuz des Eisernen Kreuzes und in der Mitte rechts das Großkreuz. In der unteren Reihe links die Spange beim Eisernen Kreuz II Klasse auf dem Bande, rechts beim Eisernen Kreuz I. Klasse über dem Kreuz. (Scherl-Wagenborg-M.) Lieseranten nicht wechseln! Mehrfach ist festgestellt worden, daß Verbraucher ihren bis herigen Lieseranten für Fleisch. Butter oder Milch aus Anlaß der Ausrveiskarten-Ausgabe gewechselt haben. Das ist nicht angängig. Grundsätzlich müssen die bisherigen Geschäftsver bindungen bestehen bleiben, da sonst die Belieferung der Ge schäfte gestört wird Wo ein solcher Wechsel stattaesunden hat, muß er rückgängig gemacht werden. Es lst dabei belanglos, cb bereits die tn Frage kommenden Abschnitte der Ausweiskarte von einer Firma abgestempelt worden sind. Wenn für einen Abschnitt der Ausweiskarte verschieden artige Waren geliefert werden wie z. B. aus die Abichnitte „Milcherzeugnisfe", „Oele und Fette", so können sich die Ver braucher ohne weiteres auch bei verschiedenen Geschäften in die Kundenliste zum Bezug der verschiedenartigen Waren eintra gen lasten. Personen, denen es aus irgendwelchen Gründen (ö- V. Auf gabe der Verteilungsstelle des bisherigen Lieferanten) unmög lich ist, beim bisherigen Lieferanten weiter zu beziehen, müssen von einem anderen Verteiler in die Kundenliste ausgenommen werden. Eine Ablehnung ist nicht zulästig. Das gleiche gilt sür diejenigen, welche bisher Waren der obenerwähnten Art von auswärts bezogen haben und nicht mehr beliefert werden. Mineralöl-Bezugsscheine Amtlich wird folgendes mitgeteilt: Die von den unteren Verwaltungsbehörden ausgegebenen Mineralölbezugsscheine und Tankausweiskarten sind zur Deckung des Bedarfs für zwei Monate bestimmt. Sie berechtigen also zur Entnahme von Vergaser- und Dieselkraftstoffen bis zum 31. Oktober 1939. Alle Verbraucher, die Tankausweiskarten und Mineralöl bezugsscheine erhalten haben wüsten daher mit den ihnen zuge billigten Mengen bis zum 31. Oktober auskommen. Vor Ablauf dieser Frist werden weitere Mineralölbezugsscheine und Tank ausweiskarten nur in besonders begründeten Ausnahmefällen -usgeaeben. Mr linden äen Ounck kürs lieben geschlossen ged. preiüiger Humburg 43 Orambsck Lulenksmp 48a Oer. Dressen Kugust 1939 üsstststten-Inlisböf Geudungen an Goldaien frei Mitteilung der fünfstelligen Feldpostnummer abwarte« Nach Aufhebung der Postsperre können ab sofort wieder Sendungen an alle Soldaten befördert werden. Die Anschrift der Feldpostsendungen muß eine fünfstellige Feldpostnummer und eine Postsammelstelle enthalten. Sie hat demnach zu lauten: An den Unteroffizier Karl Schulze Feldpostnumcr 25 512 Postsammelstelle Berlin. Sendungen an Angehörige der Luftwaffe, der Marine und einiger Sonderformationen bedürfen der Angabe einer Post sammelstelle nicht. Die richtige Anschrift teilt jeder Soldat seinen Verwand ten und Bekannten in der Heimat aus einer vorgedruckten Postkarte mit. Bevor diese Karte nicht eingegangen ist, wird gebeten, keine Post abzusenden. Es wird besonders darauf hin gewiesen, daß Sendungen nicht die früher benutzten sechsstel ligen Uebungspostnummern tragen dürfen. Die Absendung von Sendungen mit sechsstelligen Zahlen ist daher zwecklos. Zur Feldpostsendung zugelassen sind nur ge wöhnliche Briefe bis zum Gewicht von 250 Gramm. Postkar ten, Postanweisungen. Ausgeschlossen von der Beförderung stich vorläufig Päckchen und Pakete. Postkarten und Briefe, in deren Anschrift oder Absender angabe eine Feldpostnummer angegeben ist, werden gebüh renfrei befördert. Für Postanweisungen sind die Znlands- gebührensätze zu entrichten. Wer den Wehrwiffen zersetzt, ist des Todes Verordnungen über die militärische Strafrechtspflege Im Reichsgesetzblatt ist eine Verordnung des Chefs de- Oberkommandos der Wehrmacht erschienen, durch die er aus Grund einer Ermächtigung des Führers die „Verordnung über das Sonder strafrecht im Krieg und bei beson derem Einsatz" und die „Verordnung über das miliiä- rische Strafverfahren im Kriege und bei besonderem Einsatz" in Kraft setzt. Die Verordnung über das Sonderstrafrecht im Krieg und bei besonderem Einsatz verstärkt den Rechtsschutz für die Wehr macht. Sie bedroht Spionage und Freischärle rei mit der Todesstrafe. Dabei legt sie den Begriff des Spions und des Freischärlers dem Völkerrecht entspre chend fest. Der geschloffene Einsatz des gesamten Volkes, das hinter der Wehrmacht steht, wird in der Strafbestimmung über die Zersetzung der Wehrkraft geschützt. Danach ist jeder, gleichgültig ob Soldat oder Zivilist, mit dem Tode bedroht, der entweder die Wehrmacht oder das deutsche Volk in seinem Wehrwillen zu zersetzen! sucht, oder der sich selbst in irgendeiner Form dem Wehr- V dienst entziehen will. Schließlich sind noch die Vorschriften des Miliiärstrafge- setzbuches über Fahnenflucht und unerlaubte Ent fernung verschärft. Die Kriegsstrafverfahrensverordnung führt für die gesamte Wehrmacht ein vereinfachtes Verfahren ein. Das Kriegsverfahren gewährt der Schlagfertigkeit und Si cherung der Wehrmacht durch eine rasche und strenge, aber ge rechte Anwendung der Strafgesetze einen verschärften Rechtsschutz. Grenzzone gevlwet Nach der soeben in Kraft getretenen Grenzzonenverord nung ist eine Grenzzone gebildet worden, die die Land- und Stadtkreise an der Äeichsgrenze — auch an der Seegrenze — und an der Grenze gegenüber dem Protektorat Böhmen und Mähren und darüber hinaus weitere angrenzende Kreise um faßt. Die Grenzzonenverordnung gibt den Polizeibehörden durch eine Verschärfung der ausländerpoltzeilichen und gewerbepo lizeilichen Bestimmungen die Hgndhabe, unzuverlässige Per sonen aus der Grenzzone zu entfernen oder fernzuhalten. Nach den in der Grenzzone in Kraft getretenen verschärften aus länderpolizeilichen Bestimmungen hat die einem Ausländer erteilte Aufenthaltserlaubnis m der Grenzzone nur Geltung, wenn sie ausdrücklich aus die Grenzzone ausgedehnt worden ist« Ausländer, die bereits die Aufenthaltserlaubnis für daS Ge» biej besitzen, das zur Grenzzone gehört, und sich in der Grenz zone aufhalten, haben innerhalb 24 Stunden nach Inkrafttreten dieser Verordnung bei der zuständigen Kreispolizeibehörde in der Grenzzone Antrag aus Ausdehnung der Aufenthaltserlaub nis auf die Grenzzone zu stellen. Alle übrigen Ausländer haben die Grenzzone binnen drei Tagen zu verlassen. Wandergewerbescheine, Legitimationskar- tcn und Gewerbelegitimationskarten haben in den einzelnen Bezirken der Grenzzone nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich auf diese Bezirke durch die örtlich zuständige höhere Verwal tungsbehörde ausgedehnt worden sind. Wer als Versicherungs agent in der Grenzzone tätig sein will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen höheren Verwaltunasbebörde. " SL'Marfcheinhelt zurück Die Marscheinheit der sächsischen Hitler-Jugend kam Sonn abend früh gegen 3 Uhr in Dresden an. In den Vormittgsstun- den begrüßte der Führer des Gebietes Sachsen, Eebietsführe, Möckel, die Bannerträger und hieß sie herzlich willkommen. In kurzen Worten ging der Eebietsführer auf die derzeitig« und stellte die Aufgaben heraus, die gerade jetzt den HJ.-Fuhrern erwachsen. Die Marscheinheit Sachsen der HI. hat auf ihrem Marsch von Dresden nach Nürnberg durch das Pro tektorat Böhmen und Mähren insgesamt in 38 Tagen 580 Kilo- meter zurückgelegt, von denen 32 Marschtage waren. Eine Lei- stuna, die Achtung und Anerkennung verdient, ist der Nacht, marsch, den die sächsischen HJ.-Einheit nach einem Tagesziel von 28 Kilometern noch bis Nürnberg zuriickgelegt hat. Jnsge- samt wurden neben den 28 Kilometern Tagesmarsch und 38 Kilometern Nachtmarsch also an einem Tage, eine Marschstrecke von 66 Kilometer bewältigt. Heute lAontsg ubenck punkt 7 vkr im „l.öcven" «ieküge kespseckung Alle Famtlien-Drucksachen fertigt schnell und preiswert an die Druck rei ds. Bl. Börse. Sandel, Wirtschaft. Meißner Getreide- und Landesproduktenpreife am 2. September. Heute gezahlte Preise: Weizen, 75 77 Kilo, effekt., Sept.- Festpreis 9,65; Roggen, 70/72 Kilo, effektiv, Sept.-Festpreis 9,15; Gerste, 2zeilig 9,40; Gerste, 4zeilig 8,40; Hofer, neu, 46/48 kg, 8,35; Raps, trocken 20,00; Mais, inländ., Erzeuger-Hestpreis —,—) Rotkieesaat —; Trockenschnihel 5,53—6,23; vollwertige Zuckerschnitzel 7,23—7,66; Wiesenheu neu 2,70—3M; Stroh (Weizen- und Roggen-) 1,10—1,50; Stroh (Preß-) 1,20—1,60; Weizenmehl Type 630 16,80; Roggenmehl, Type 8.15, Asche 8,15 12,40; Roggenkleie 3,17—6,27; Weizenkleie 6,67—6,77; Speisekartoffeln neue gelbe 2,65; Kartoffelflocken 8,65; Landtier, gestempelt Marktpreis ein Stück 0,09)4—0,13; Landeier, ungestempelt, Marktpreis 1 Stück 0,10; Butter, Marktpreis 0. Kilo-Stück 0,76—0,80. Die heutige Nummer umsatzi 8 Seiten -— i... Hauptschriftleiter: Hermann Lässig, WilSdruss, zugleich ver antwortlich sür den gesamten Textteil einschließlich Bilderdienst. Verantwortlicher Anzeigenleiter: Erich Reiche, WilSdruss. Diur! und Verlag: Buchdruckerei Arthur Zschunke, WiltdruT ! D A. VII. WS: 1490. — Zur Zeit ist Preisliste Ar. , gültig.