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ArdettsNewmg dezugsfcheWej Besohlen von Schuhen ohne Bezugsschein. Im Zugx der lausenden Prüsung, inwieweir die Bezugs- scheinpflichi für Spinnstoffwaren und Schuhwaren im berech tigten Interesse der arbeitenden Bevölkerung erleichtert wer den kann, ist die Bezugsscheinpflicht für eine für diesen Teil der Bevölkerung besonders wichtige Gruppe von Textilerzeug nissen aufgehoben worden. Der Rcichswirtschaslsminister hat verordnet, daß Arbeits- »nd Berufskleidung vom heutigen Tage ab ohne Bezugsschein gekauft werden kann. Diese Maßnahme wird vor allem von den im Zusammenhang mit ver gegenwärtigen Lage ihren Arbeitsplatz wechselnden Volksgenossen begrüßt werden. Tie Arbeits- und Berufskleidung umfaßt Berufsoberklei- dung sowie Schutzkittel und Arbeitsschürzen. Von nun an sind also beispielsweise Monteuranzüge, Fleischerkittel, Schwestern tracht. Aerzickittcl und Arbeitsschürzen für Erwerbstätige lnicht dagegen für den Haushalt) frei verkäuflich. Straßen- betleiduna, die üblicherweise im Beruf getragen wird, gilt nicht als Berufsbekleidung und kann daher nur gegen Bezugs schein bezogen werden. Aus dem Gebiet der Schuh waren ist gleichzeitig die Dezugsscheinpslicht für Leder zur Besohlung von Schuhen durch Schuhmacher und andere Werkstätten, die Swuhe ausbessern, aufgehoben worden. Schuhe können also an Schuhmacher und Reparaturanstalten zur Besohlung wie zu jeder anderen Ausbesserung ohne einen Bezugsschein gegeben werden. Einen Bezugsschein für den Bezug von Leder zur Besohlung von Schuhen brauchen nur noch sogenannte Selbstbesohler. Aufrul an das Role Krenz Der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Herzog von Coburg, und der geschäftsführende Präsident Dr. Grawitz. er lassen folgenden Ausruf: „Die Stunde, dem Schirmherrn des Deutschen Roten Kreu zes, dem Führer Adolf Hitler, den Dank durch die Tal ab zutragen, ist gekommen. Jeder deutsche Mann und jede deutsche Frach die in der praktischen Arbeit des Deutschen Roten Kreu zes stehen, werden mit hingebendem Eifer und mit erprobtem sachlichen Können ihre ganze Krast für die ihnen zufallenden Aufgaben einsetzen. Insbesondere wird erwartet, daß die männ lichen nud weiblichen Angehörigen der DRK-Gcmcinschasten, die für Note-Kreuz-Arbeit zur Verfügung stehen, sich bei den DNK-Dienststellen, Bereitschaften und Schwesternschaften mit allen verfügbaren Kräften zur Mitarbeit einsetzen." »tkondere Wichten siir Krastsahrer Nur lebenswichtiger Einsatz der Kraftstoffe Es wird amtlich bekanntgegeben: Wer heute noch Kraft stoff im Rahmen der angeordneten Einschränkung erhält, trägt eine besondere Verantwortung vor der Allgemein heit. Er darf Kraftstoff nur dann verbrauchen, wenn er ihn für lebensnotwendige Fälle einsetzt. Daher richtet sich jeder Kraftfahrer nach folgenden Grundsätzen: l. Die Beförderung aller lebenswichtigen Güter ist vor dringlich. Auch der Nutzkraftwagen darf nicht zu anderen Zwecken eingesetzt werden. 2. Wer aus Bequemlichkeit oder zum Vergnügen fährt, ent zieh: der Allgemeinheit ein lebensnotwendiges Gut. Sein Tun ist verwerflich. 3 Auch Fabnen zu beruflichen Zwecken sind auf unbedingt notwendige Fälle zu beschränken. 4. Die Kraftdroschken werden nur für solche Volksgenossen bereitgestellt, die in wichtigen und eiligen Fällen nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln ihr Ziel erreichen können. Die Tankausweiskarten sind kein Freibrief zur unbe schränkten Benutzung der Wagen! Ihre Inhaber haben sich nach diesen Grundsätzen zu richten. Ihre Beachtung wird polizeilich kontrolliert werden. Wer gegen die Grundsätze ver stößt, wird zur Verantwortung gezogen werden. Er mutz auch mit sofortiaer Stilleauna seines Waaens -eckmen. Wer ist unierstützungsverechiigi? Beihilfen für Lebensunterhalt und Miete. Während des besonderen Einsatzes der Wehrmacht wird für di« nächsten Angehörigen der zum Wehrdienst Einberu fenen durch die F a m i l i e n u n t e r st u tz n n g gesorgt. Vor- aussetzung ist, daß der Angehörige zu den Unlerstützungsberech- rigten gehört und daß der notwendige Lebensbedarf nicht auf andere Weise gesichert ist. Un t e r st ü tz u n g s b erechti gt ist die engere Familie, insbesondere die Ehesrau und die ehelichen Kinder des Ein berufenen. ferner eine zweite Gruppe von Angehörigen unter der Voraussetzung, daß der Einberufene ganz oder zu einem wesentlichen Teil ihr Ernährer ist Zu der letzten Gruppe ge hören namentlich die Eltern des Einberufenen, ferner Enkel und Pflegekinder sowie Geschwister, die mit dem Einberufenen in Haushaltsgemeinschast gelebt haben, und uneheliche Kinder, für die die Vaterschaft des Einberufenen von ihm anerkannt oder gerichtlich sestgestelli ist Die Umerstützungs antrSge können aus dem Lande beim Landrat oder beim Bürgermeister der Aufenthaltsgemeinde. in den Städten beim Oberbürgermeister, in Berlin beim Bezirks amt. in Wien beim Bezirkshauptmann gestellt werden. Wird das Vorliegen der Voraussetzungen glaubhaft gemacht, so wird schon vor der endgültigen Feststellung der Familienunler- stützung eine Abschlagszahlung oder vorläufige Unterstützung gewährt. Oie Höhe -er Unterstützung Für die Höhe der Unterstützung besteht der Grund satz, daß allgemein ein Unterstützungssatz für den lausen den Lebensunterhalt gewährt wird. Daneben werden Mietbeihilfen zur Deckung des Wohnbedarss, d. h. in der Regel in der Höhe der vollen Miete, ferner Krankenhilfe, Hilse für Schwangere und Wöchnerinnen, Erziehungs- und Ansbildungsbeihilfen. Sozialversicherungsbeiträge und Abzah- lungsbeihilsen «bei laufenden Abzahlungsgeschäften bestimm- 1er Art» gewährt. Selbständige Gewerbetreibende, Landwirte und Angehörige freier Berufe erhalten eine Wirtschafts beihilfe. wenn ohne diese eine Gefährdung ihrer wirtschaft lichen Lage eintreien würde. Die Wirtschaftsbeihilfe wird namentlich zur Einstellung einer Ersatzkrasi an Stelle des Einberufenen und zur Bestreitung der Miete für gewerbliche Räume gewährt. Diese Mietbeihilfe für gewerbliche Räume darf auch bei ruhendem Betrieb gewährt werden, wenn die Miete weiter zu entrichten ist. Zusätzliche Wirtschastsbeihilfe Darüber hinaus gellen noch folgende Sonder bestimmungen: Zur Erhaltung der Anwartschaft auf eine bestehende Lebensversicherung wird dem Einberufenen oder dem Unterstützungsberechtigten eine Beihilfe bis zur Höhe des erforderlichen Risikobeitrages gewährt. Zur Erfüllung beson derer Verpflichtungen, die nach der bisherigen wirtschaftlichen Lage des Unterstützungsberechtigten oder des Einberufenen an gemessen waren, können neben dem Unterstützungssatz zusätz liche Beihilfen gewährt werden.'soweit die weitere Er füllung dieser Verpflichtungen auch nach dem Einste'-!ungsrage als angemessen anzuerkenncn ist. Reicht die Wirtschastsbeihilfe einschließlich der Mietbeihilfe nicht aus, um eine Gefährdung der wirtschaftlichen Lage abzuwenden, so kann eine zusätzliche Wirtschaftsbeihilfe je nach Lage des Einzelfalles gewährt wer den Der Wehrsold und die Frontzulage, sie der Einberufene erhält, bleiben bei der Bemessung der Familienunlerstützung seiner Angehörigen in jedem Falle außer Ansatz. Der neue Sowjetbotschaster beim Führer. Der Führer empfing den neuernannlen sowjetrussischen Bot schafter Alexander Schkwarzsw zur Entgegennahme seines Be glaubigungsschreibens. In Begleitung des Botschafters be fand sich der sowjetrussische Militärbevollmächtigte, Komman dierender General Maxim Purkajew. * (Presse Hossmann-Wagenborg-M.) Gesicherte Währungstage Reichsbank und Bankwesen allen Anforderungen gewachsen. Unter dem Vorsitz des Präsidenten der Deutschen Reichsbank, Rcichswirtschaftsminister Funk, fand eine Sitzung des Reichsbankdirektorinms statt, in der die Situation erörtert wurde, die sich durch den dem deutschen Volk aufgezwungenen Abwehrkampf für die Wirtschaft und das Geld- und Kreditwesen ergeben hat. Der Reichsbank- präsident stellte fest, daß aus dem Gebiete des Geld- und Bankwesens ebenso wie auf dem Kapitalmarkt im Gegen satz zum Ausland auch nicht die geringsten Beunruhigungserscheinungen aufgetreten sind, vielmehr Geldmarkt und Börse in Deutschland ihre Funktionen in einer absolut zuversichtlichen Haltung ohne jede Störung erfüllt hätten. Die Reichsbanl habe daher auch keine Veranlassung gehabt, irgendwelche Sondermaß- nahmcn zum Schutze der Währung und eines geregelten Geld- und Kreditverkehrs zu treffen. Der Reichsbankausweis vom 3t. August spiegele naturgemäß die erhöhten Anforderungen wider, die an das Zentraluoteniustitut durch die militärischen Maßnah men gestellt worden sind. Auch der Wirtschaft sei man bei Yen hier und da notwendig gewordenen Umstellungen und den durch die Gesamtlage bedingten besonderen Dispost, tionen im Zusammenwirken mit den deutschen Geld- und Kreditinstituten bereitwillig entgegengekommen. Das Vertrauen des deutschen Volkes in das deutsche Geld- und Bankwesen komme darin zum Aus druck, daß Abhebungen von Zahlungsmitteln so gut wie gar nicht zu beobachten waren. Der Geldbedarf der zu den Wassen Einberufenen und der Geschäftskreise, die durch die notwendig gewordenen vorsorglichen Maßnahmen der Reichsregierung auf dem Gebiete der lebensnotwendigen Gebrauchsgüier am stärksten betroffen worden sind, ebenso wie der Grenzbevölkerung gehen naturgemäß über das Normale hinaus, konnten aber ohne jede Schwierigkeit und ohne besondere Anordnung befriedigt werden. Unter diesen Umständen sei die Steigerung des Zahlungsmittel- umlauses in keiner Weise besorgniserregend. Die deutsche Währung werde durch die internatio nalen Kriegserscheinungen überhaupt nicht berührt. Die Stabilität der Reichsmark sei dadurch gesichert, daß die Rcichsregierung die Bewegung der Löhne und Preise fest in der Hand habe. Der Apparat der Deutschen Reichsbank arbeite in allen Teilen Grotzdeutschlands absolut normal und reibungslos. Unser deutsches Bankwesen sei durch aus in der Lage, allen Anforderungen des Reiches und der Wirtschaft, die sich aus der augenblicklichen Lage ergeben könnten, voll gerecht zu werden. Hilsskrafie für das Roie Kreuz Einsatz der 17jöhrigen Mädel im Gesundheitsdienst. 35 000 Gesundheitsdienstmädel des BDM. werden in immer stärkerem Maße zur Hilfeleistung aus den verschieden sten Gebieten eingesetzt. Um den noch weiter ansteigenden Bedarf an solchen Hilfskräften decken zu können, sollen ab sofort alle 17jährigen Mädel — also der erste Jahr gang des BDM.-Werkes „Glaube und Schönheit" — die Ausbildung als Gesundheitsdienst mädel er halten. Der BDM. rechnet damit, daß eine große Anzahl von Ge sundheitsdienstmädeln in der nächsten Zeit gebraucht werde« wird. Daher wird der ganze Jahrgang der 17jährigen Mädel durch Lehrgänge im Gesundheitsdienst erfaßt werden. Warenverkehr mit Ostpreußen üder See Zulieferungsgenehmigung erforderlich. Auf Grund der bestehenden Lage muß ab sofort der ge samte Güterverkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Reichsgebiet, der bisher durch den polnischen Korridor ging, über See geleitet werden. Güler, die westlich der Linie Stralsund—Neustrelitz- Brandenburg (Havel) — Wittenberg — Dresden — Eger — Linz iOrie einschließlich) aufkommen, sind über die Häfen Bremen, Hamburg oder Lübeck zu versenden; Güter, die östlich dieser Linie aukommen, über Stettin. Diejenigen Güter, die zur Zeit nach Ostpreußen unter wegs sind und deren Weiterleitung wichtig und dringlich ist, lenkt das Reichsverkehrsministerium von sich aus über See nach Ostpreußen um. Von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt ab wird die Versendung von Gütern nach Ostpreußen von einer Zulieke- rungsgenehmigung abhängig gemacht, die sich der Be steller in Ostpreußen beim Oberpräsidenten der Provinz Ost preußen <KWA.) zu beschaffen und der Bestellung beizufügen har. Den Zeitpunkt gibt der Reichsverkehrsminister rechtzeitig bekannt Mehrkosten, die durch die Versendung über See nach Ost preußen gegenüber dem sriedensmäßig bisher üblichen Trans portweg durch den Korridor entstehen, werden nach Prüsung den Berechtigten durch die Frachterstattungsstelle beim Ober präsidenten der Provinz Ostpreußen, Königsberg iPr.), Mittel tragheim 40 8, erstattet. Die Erstattung erfolgt nachträglich gegen Vorlage der Transportdokument«. Nähere Auskunft er- itUt die LraLterltattunasktell«. Aussteller LerLrauchMchstpelse für SpeiselartoM Die Preisfestsetzungskommission beim Regierungspräsidenten Dresden-Bautzen hat mit Wirkung vom 4. September 1939 fol gende Verbräucher-Richtpreise festgesetzt: Es wird besonders darauf hingewiesen, daß der Aussteller in jedem Falle neben dem Preis und der Gewichtseinheit auch das Ürsprungsgebiet und die Güteklasse der einzelnen Ware zu vermerken hat. , .... Die vorstehenden Preise sind so sestaelegt^daß sie volkswirt schaftlich gerechtfertigt sind. Die tatsächlichen Warenpreise haben sich daher grundsätzlich diesen Richtpreise anzupassen. Höher« Preise sind nur in begründeten Ausnahmefällen und auf Grund ordnungsgemäßer Kalkulation zulässig. 1. Beim Verkauf ab Kleinhändler bzw. Laden. 2. Beim Verkauf ab Erzeuger. je halbes Kilo 1. 2. Rotkohl 0,09 0,07 Weißkohl Wirsing 0,06 0,08 0,04 0,06 Landgurken, außer sächsische Landgurken sächsische 0,08 0,13 0,10 Kastengurken 0,15 0,12 Spinat 0,14 0,10 Kopfsalat 0,06 0,03 Karotten je Bund 0,08 0,07 Karotten lose je halbes Kilo 0,07 0,06 Bohnen grüne 0,14 0,12 Wachsbohnen 0,20 0,17 Tomaten 0,17 o,ir Pfirsiche nicht unter 4 Zentimeter 0,30 Zwetschgen und Hauspflaumen 0,17 0,1» Edelpflaumen Aepfel: Preisgruppe 1 0,20 0,18 (Ananas, Renette u. ähnl. Sorten) Preisgruppe 2: Schöner aus 0,37 0,28 0,28 Boscoop und ähnliche Preisgruppe 3: Baumanns Renette 0,24 0,18 und ähnliche , 0,20 Preisgruppe 4: Voikenäpfel 0,16 0,1» Preisgruppe 5: Celini und ähnliche Sorten 0,13 0,1» Birnen: Preisgruppe 1: Alexander 0,37 0,28 Lucas und ähnliche Preisgruppe 2: Roses Flaschenbirne 0,24 0,20 und ähnliche Preisgruppe 3: Andenken an den Kongreß und ähnliche Preisgruppe 4: Clairgeaus Butter ¬ 0,15 0,20 0,16 0,13 birne und ähnliche Preisgruppe 5: Kochbirnen 0,13 0,1« Die Richtpreise bei Obst gelten für A-Ware. LeMamhtrRWprche Im Sächsischen Verwaltungsblatt ist eine Verordnung de» Reichsstatthalters in Sachsen, Landesregierung, Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, über die Preisspannen und Ver, braucherhöchstpreise sür Speisekartosseln veröffentlicht worden, die inzwifchen in Kraft getreten ist. Darin werden für 50 Kg. Speisekartoffeln bei Abgabe durch den Kleinhändler die nachstehenden Äerbraucherhöchstpreifr, die nicht überschritten werden dürfen, festgesetzt: für Weiße, rote und blaue Sorten 3,05 Mark (3,101 für gelbe Sorten 3,34 Mark (3,40) bei Abgabe unter 50 Kg. je 5 Kg. für weiße, rote und blaue Sorten 0,37 Mark für gelbe Sorten 0,40 Mark Die in Klammern angegebenen Höchstpreise gelten für vk« Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz und Plauen. Die Verordnung enthält noch eine eingehende Regelung über Preise für Spezialsorten. Turnen, Spott und Sviel. Fußvolk. Tv. Weistropp Igd. (HI.) — Tv. Wilsdruff Igd. (HI.) 1:2 (1:1). Einen erbitterten Kampf lieferten sich beide Mannschaften. Die Wilsdruffer haben durch besseres Zu spiel und Technik verdient gewonnen. Der Gastgeber ging noch zehn Minuten Spielzeit durch einen Strafstoß in Füh rung. Die Schwarz-Roten kämpften nun verbißen um den Ausgleich, der ihnen kurz vox Halbzeit nach einem schönen Angriff glückte. Mitte der zweiten Spielzeit erzielte dann der Linksaußen den Siegestreffer. Der Schiedsrichter traf mit seinen Entscheidungen nicht immer das Richtige. * Fußball in der Gauliga -- In der sächsischen Fußball-Eauliga gab es am Wochenende ein umfangreiches Freundschaftsspielprogramm, das bis auf Polizei Chemnitz und VfB Glauchau alle Gauligamannschaften beteiligt sah. Am Sonnabend besiegten die Dresdner Sportfreunde 01 die Elf von Guts Muts Dresden mit 4:0 (2:0), doch erlitten die Sportfreunde 01 Dresden am Sonntag beim Chemnitzer VT eine 1:2 (O:2)-Niederlage. In Dresden gewann,am Sonntag der SC Planitz gegen den u. a. mit Kreß, Kreisch, Hempel, Dzur, Schön, Kapitän und Schaffer antretenden Dresdner SC knapp 2:1 (0:1). Der VfB Leipzig erlitt daheim gegen den BT Hartha eine 0:4 (0:2)-Niederlaae.' Auch Fortuna Leipzig endete gegen den Ortsaruppengegner TuV Leipzig mit 3:4 (1:1) im geschla genen Feld. Fußball in den Bezirksklassen Auch in den sächsischen Fußball-Bezirksklassen gab es ein« ganze Reihe von Freundschaftsspielen. Im Bezirk Leipzig be hauptete sich Spielvereinigung Leipzig 3 0 (2 ü) gegen Dura 9g Leipzig und Viktoria Leipzig setzte sich mit 5:0 (4:0> gegen Eintracht Leipzig durch 2m Bezirk Plauen-Zwickau siegle Konkordia Plauen am Sonnabend 5:3 gegen ViR Plauen, um am Sonntckg mit 2:3 gegen den 1. Vogtl. FC Plauen zu unter liegen. Die Sportgemeinschaft Zwickau hatte den 1. SV Reichen bach zu East und behielt mit 4:1 die Oberhand. Während im Bezirk Chemnitz Ergebnisie der Vezirksklasie nicht vorliegen, gab es im Bezirk Dresden vier Tressen. Südwest Dresden ge wann 3:2 gegen Wacker Dresden, VfB 03 Dresden sertigte den TV Jahn Dresden-Cotta 4:0 ab, BV 08 Meißen trennte sich von Siemens Sörnewitz 1:1 und BWG Straßenbahn Dresden unterlag dem TV Lockwitz 0:2. In der Dresdner Kreisklasse spielten: Dresdner Sportvereinigung 1910 gegen Dresdner BL 3.5, Spielvereinigung Dresden gegen SV 06 Dresden 5:1, FV Sachsen Dresden gegen TV Jähn Cossebaude 2:0, Fortuna Dresden gegen Guts Muts Dresden (Reserve) 3:5 und SB Nickritz gegen VfL Reichsbahn Meißen 5:4. Handball-Eauliga In Sachsens Handball-Eauliga gab es am Sonntag einig« Freundschaftsspiele der Leipziger Mannschaften. TV 68 Leipzig- Möckern unterlag dem TV Böhlitz-Ehrenberg 8:10, Svielvg. Leipzig sertigte den VfB Leipzig 15:3 ab und Fortuna Leipzig gewann 5:2 gegen SC Maratbon Leipzig. Siegel, Chemnitz, Gaumeister im Einer-Straßenfahren Auf einer 125 Kilometer langen, ins Erzgebirge führenden Strecke, deren Start und Ziel sich in Chemnitz befand, wurd« am Sonntag die sächsische Eaumeistcrschast in Einer-Straßen» fahren entschieden. Die Chemnitzer Siraßenamateure waren unter sich. Nach einer Fahrzeit von 4:04:51 sicherte sich Siegel, i Wanderer Chemnitz, im Endspurt den Sieg. Die nächsten Plätze j belegten dichtauf Bähler Diamant Chemnitz. Hackebeil, Wan- j derer Chemnitz, und Volte, Wanderer Chemnitz.