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Bezugsfcheinpflichl in Kraft ES wird nochmals darauf hlngewlesen, das; die Bezugs- fcheinpjlichl mii Moniag in Kraft getreten ist Tie fraglichen Waren — wie bereits mehrfach bekannigegeben wurde — dürfen also nur noch gegen Bezugsscheine an Verbraucher ab- pegeben werden. Bezugsscheine für Spinnstosswaren und Schnhwaren werden von den unteren Verwaltungsbehörden bzw. Gemeindebehörden aus Antrag ausgestellt. Es wird ge beten, von Anträgen bei den Behörden in den nächsten zwei Tagen abzusehen. Die Einzelbandelsgeschäfie haben sofort eine Bestandsaufnahme über sämtliche bezugsscheinpflichtige Waren »u machen. . BezugMrinMWge SMWoWaren Au den Waren, die auf dem Spinnstoffgebiel bezugSl..,.in- pflichtig sind, gehören: 1. Gewebe und Gewirke sowie Reste davon als Meter ware mit Ausnahme von undichten Geweben lz. B. Gardinen« stoffen, Stickereien, Posamentierwaren, Bändern u. ä.«; 2. Bettwäsche und sonstige Bettwaren aus Spinnstoss: 3. Haus-, Küchen- und andere Gebrauchstücher sowie Ta schentücher; - .. 4. Leibwäsche und Unterkleidung jeder Art sowie Strumpfe «nd Socken; 5. Arbeits- und Berufskleidung für Manner und Frauen; 6. Straßenkleidung für Männer, Frauen und Kinder ,z. v. Anzüge, Mäntel, Kleider, Wäsche, Kostüme, Umschlagtücher, Pullover, Strickjacken, Westen, Trainingsanzüge); 7. Strickgarne, Schlaf- und Neisedecken, Handschuhe, Hals tücher und ähnliches. Eine Ausnahmeregelung ist für Kinder bis zu drei Jahren vorgesehen, denn die Beschaffung von Klcidungs- und Wäsche stücken für diese ist nicht bezugsscheinpflichtig. Ausdrücklich wird noch einmal darauf hingewiesen, day kein Textileinzelhandelsqeschäft die aufgesührten Waren ohne Vorlage eines Bezugsscheines abgeben darf. Den Einzelhan- delsgeschäften ist in der Zwischenzeit eine ins einzelne gehende Liste bezugsscheinpflichtiger Spinnstosfwaren zugegangen. Die Frage der Prüfung, inwieweit die Bezugsscheinpflicht gelockert werden kann, erfordert wegen des Umfanges des Spinnstofsgebietes und der Vielzahl der einzelnen Waren ge wisse Zeit und wird daher in einigen Tagen abgeschlossen sein. Einzelheiten Sher dleVezugMeiWMt Ueber die vom Montag ab eingeführte Bezugsscheinpflicht sür eine Reihe von Lebensmitteln sind noch folgende ergän zende Hinweise zu machen: Die sür den Bezug von Milcherzeugnissen, Oelen oder Fetten bestimmten Abschnitte berücksichtigen den zweimaligen Empfang innerhalb einer Woche, die sür den Bezug von Kafiee oder Ersatzmitteln, Nährmitteln sowie Zucker und Mar melade bestimmten Abschnitte, berechtigen zum einmaligen Empfang. Der Abschnitt A1 berechtigt zum einmaligen Emp fang von Tee. Neben den für Zucker bekanntgegebeuen Höchst mengen von 280 Gramm je Kopf und Woche und der Möglich keit, statt 110 Gramni Marmelade auch 55 Gramm Zucker je Kopf und Woche zu bekommen, ist mit Rücksicht aus die Ein machezeit von Obst auch die Möglichkeit gegeben, aus die Kar toffelabschnitte 1, 2, 3 (die Kartoffel an sich ist bekanntlich nicht bezugsscheinpflichtig) je ein halbes Kilogramm Zucker zu be ziehen. Reis ist bezugsscheinpflichtig und darf nur gegen den entsprechenden Abschnitt der Nährmittel abgegeben werden. Fleisch oder Flöischwaren können gegen Abgabe eines entspre chenden Abschnittes dreimal in der Woche bezogen werden. Der jilm Bezug von Milch bestimmte Abschnitt berechtigt zum Empfang für eine Woche, wobei der Versorgungsbcrechtigtc di« Lieferung einer entsprechenden Tagesmenge lausend während der ganzen Woche beanspruchen kann. Es ist gestattet, die für Kinder unter sechs Jahren vorgesehenen Mengen von 0,5 Liter Milch und von 0,3 Liter Milch für werdende und stillende Mütter auch ohne Bescheini gung der zuständigen Gemeindebehörde zu liefern. Unabhängig davon mutz jedoch bei der Gemeindebehörde der Antrag auf Gewährung der Zusatzmenge für Kinder und für werdende stil lende Mütter gestellt und die erforderliche Bescheinigung nach Erhalt an den Vie Milch liefernden Händler ausgehändigt wer den. Selbstversorger, die die bezugsscheinpflichtigen Le bensmittel erzeugen, sind nicht berechtigt, Milcherzeugnisse, Oele und Fette, Fleisch oder Fleischwaren und Milch zu beziehen, soweit sie im Rahmen der festgesetzten Höchstmengen über ent sprechende Vorräte verfügen. Als Selbstversorger gelten der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, die Angehörigen seiner Familie einschließlich der Gehilfen ferner Naluratverecy- tigte, insbesondere Ältenteiler und Arbeiter, soweit sie Lebens- Mittel in Natur hu beanspruchen haben. Die Selostversorger sind verpflichtet, innerhalb acht Tagen die zum Bezug der bezugsscheinpflichtigen Lebensmittelabschnitte bestimmten Ab schnitte ihrer zuständigen Gemeindebehörde zurückzugsben, so fern diese nicht bereits vor Ausgabe der. Ausweiskarten abge trennt wurden. Die den Verbrauchern zugestellten Ausweiskarten berech tigen, nur zum Bezug der bezugscheinpslichtiaen Lebensmittel innerhalb des Bezirks der unteren Verwaltungsbehörde, in del der Versorgungsberechtigte seinen Wohnsitz oder ständigen Auf enthalt hat. Die Gemeindebehörden sind ermächtigt, auf Reisen be findliche Personen unter Berücksichtigung der Reisedauer unk der festgesetzten Höchstmengen sowie Gasthäusern und Fremden heimen für die Gesamtzahl der bei ihnen untergebrachten Rei senden Bescheinungen auszustellen, die zum Bezug ihrer not wendigen Lebensmittel berechtigen. Die Angehörigen der Bin nenschiffahrt sind als Reisende zu werten. Dis Verbraucher werden schließlich daraus hingewiesen, das sie die Fette auf Grund der bisherigen Eintragung in die Kun denliste bei ihren bisherigen Lieferanten zu beziehen haben. Leder liir Ausbesserung von Schuhwer! Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft veröffentlich: im Reichsanzeiger vom 28. August eine Anordnung 52 de> Reichsstelle für Lederwirtschaft (Lieferung von Leder zur Aus besserung von Schuhwerk) vom 28. August 1938. Darin wir) mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers betont das Leder an Schuhmacher und andere Werkstätten, die Schuhe aus bessern, nur in genau vorgeschriebenen Mengen geliefert wer den darf. Die Lieferung größer Mengen ist nur mit schrift sicher Genehmigung der Neichsstslle für Lederwirtschaft Berlii zulässig. Als monatliche Grundmenge gilt je ein Zwölftel be im Jahr 1938 gelieferten M-vaen. Von dieser Ernndmena- darf Unterleder in Höhe von 50 v. H. und anderes Leder in Höhe von 100 v. H. geliefert werden. Das verfügbare Leder soll von den Schuhmachern und anderen Werkstätten, die Schuhe ausbessern, bevorzugt zur Ausbesserung von orthopädischem Schuhwerk verwendet werden. Die Anordnung sichert ferner, daß nur solche Schuhsohlen erneuert werden, die in der Lauffläche durchgelausen sind, wäh rend andere lediglich ausgebessert werden dürfen. Diese An ordnung, die am 29 August 1939 in Kraft tritt, gilt nicht für Austauschwerkstoffe für Leder. BkMMriWMi M Mrzaser- «nd DielellraMoKe Um auch auf dem Treibstoffgebiet eine gerechte Verteilung der Vergaser- und Dieselkraftstoffmenqen, die der Wirtschaft zur Verfügung gestellt werden, sicherzusteilen, ist vom 1. September 1939 ab für Personenkraftsahrzeuge und vom 3. September 1939 ab für Nutzkraftfahrzeuge und sonstige Verbrauchsstellen die Abgabe von Vergaser- und Dieselkraftstoffen nur noch gegen Mineralölbezugsscheine und Tankausweiskarten der Reichsstelle für Mineralöle zulässig. Die Tankausweiskarten sind zum Be zug von Vergaser- und Dieselkraftstoffen bei den Zapfstellen des öffentlichen Verkehrs, die Minierölbezugsscheine zum Bezug in Eedinden zu benutzen. Die Verteilung von Mineralölbezugsscheinen und Tankaus weiskarten kann vom 30. August 1939 ab bei den unteren Ver waltungsbehörden und den von ihnen bestimmten Ausgabestellen mündlich beantragt werden. Hierbei ist der Beruf des Antrag stellers und der Zweck, für den die Kraftstoffe Verwendung fin den sollen, anzugeben. Die Bezugsscheinpflicht gilt für Personenkraftwagen — außer solchen mit Lieferanhängern und außer für Omnibusse — und Krafträder vom 1. September 1939, für alle übrigen An lage« (einschließlich Autobussen und Personenkraftwagen mit Lieferanhänger) ab 3. September 1939. Die Mineralölbezugs scheine und Tankausweislarten werden nur für kraststofsver- brauchende Anlagen und Kraftfahrzeuge ausgegeben, deren Be trieb im allgemeinen Interesse liegt. Soweit Verbraucher Frei- stellungs- und Zuweisungsbescheide für Kraftfahrzeuge oder dis Bescheinigung einer zuständigen Dienststelle über ihre Wichtig keit vorlegen können, erfolgt die Ausghe der Mineralölbezugs scheine »nd Tankansweiskarten ohne weiteres. In allen andern Fällen hat die ausaebende Dienststelle die Wichtigkeit des Ver brauches nach den ihr gegebenen Richtlinien zu überprüfen und 'elk-ständig über den Antrag zu entscheiden. Laßt die Kinder ml dem Lande! Eine große Anzahl von Jungen und Mädchen helfen seit Monaten dem deutschen Bauern durch ihre freiwilligen Land dienst der Hitlerjugend. Es liegt nahe, daß mancher Vater und manche Mutter ihren Sohn oder die Tochter gegenwärtig in ihrer Nähe wissen möchten, und in übereilter Vorsicht die Veranlassung zur Heimreise geben. Die Eltern, die sich mit derartigen, absolut unnötigen Ge danken beschweren, mögen, ehe sie an die Ausführung gehen, bedenken, daß mit Hilfe ihrer Jungen und Mädel die Einbrin- gung der Kartoffel- und Rübenernte im Laufe der kommenden Wochen erfolgen wird. Schließlich braucht auch die Bäuerin die Hilfe der Mädel, um die Kühe melken zu lassen, damit Milch und Butter in den vorgeschriebenen Mengen geliefert werden kann. Alle Eltern sollten ihre Söhne und Töchter veranlassen, auf dem Lande zu bleiben, um dort an ihrem Platz mitzuhel fen, Deutschlands Ernähruna in jedem Fall «ilber»»stellen Schiebdienst im NS.-Neichskriegerbund Mitte August werden die Kleinkaliber-Wettkämpfe der Kreiskriegerverbände des NS.-Reichskriegerbundes beendet. Diese Wettkämpfe waren nicht nur ein Wertmesser für den Lei stungsstand des Schießdienstes in den Kriegcrkameradschaften des Bundes, sondern haben auch erwiesen, daß in immer grö ßerem Maße die Pflege des Schießdienstes innerhalb der Kriegerkameradschasten eingesetzt hat. Nach Beendigung der Kleinkaliber-Wettkämpfe der Kreiskriegerverbände beginnen die Wettkämpfe unter den Gaukriegsrverbände. Der Entschei dungskampf um den Reinhard-Pokal und den Wandcrehren- preis des NK.-Reichskriegerbundes wird nach Abschluß der Eaukriegevverbands-WMämpfe ln Berlin aus-getragen. Der NS.-Neichskriegerbund gibt in diesem Zusammen hang die Deteiligungszahlen an den Wettkämpfen des ver gangenen Jahres bekannt. Hiernach haben rund 60-0000 Ka meraden der dem Bund angeschlcstenen Kriegerkameradschaften aktiv am Schießdienst teilgenommen. Im Besitze der Gliede rungen des Bundes befinden sich über 11 600 eigene Schieß stände. Der Bau von 2300 weiteren Schießständen ist in Vor bereitung. Der Bund verfügt in seinen Gliederungen über mehr als 45000 Kleinkaliberbüchsen. Im Jahre 1938 erwarben 35 374 Kameraden die bron zene, 16 139 Kameraden die silberne, 6855 Kameraden die gol dene und 2383 Kameraden die große Ehrennadel des NS.» Reichskriegerbundes, während 530 Kameraden sür wiederholt hervorragende Schießleistungen mit der Siegerplakette aus gezeichnet werden konnten. Gegenüber dem Vorjahre ergeben diese Zahlen eine außerordentliche Leistungssteigerung sowie ein Anwachsen der Beteiligung im Schießdienst des Bundes. VroWanM M der Leipziger Messe Im Dienst der Aufgaben für den Vierjahresplan und de» Arbeit an der beruflichen Leistungssteigerung steht eine Son derschau der Wirtschaftsgruppe Groß-, Esin- und Ausfuhrhandel im Meßhaus „Drei Könige". Der in dieser Wirtschaftsgrupp« zusammenqeschlossene Groß- und Außenhandel, der den mate riellen Wert seiner Handelsleistung mit einem Jahresumsatz von dreißig Milliarden angibt bringt mit etwa zwanzig Bran chen eine Reihe fesselnder Beispiele, die die Werkstoffbetreuung und den Kundendienst in der Absatzsphäre zeigen. Die Mög lichkeiten einer richtigen Einkaufs- und Veroräuchslenkung, dw den Warenweg von der Fabrikation bis zum Konsumenten erkennen lassen, kommen auf der Kroßhandelsausstcllung an schaulich zur Darstellung. Nicht minvsr anschaulich sind die Bei spiele, die den Großhandel richtungweisend für die Äbsatzlenkung neuer Erzeugnisse zeigen. Tödliche BerlehrsunMe Der 53jährige Materialwarenhändler Albin Vogel zog sich in P l a u e n vor acht Tagen bei einem Zusammenstoß seine» Kraftrades mit einem Personenwagen eine Fußverletzuna zu. 2m Laufe des Heilungsprozesses bildete sich ein Vlutgermsel, das den Tod des Verunglückten Herbeiführte. Auf der Straße Oelsni tz—Reichenbach, etwa einen Kilo meter von Theuma, ereignete sich ein schweres Kraftradun glück. Der 17jährige Schlosser Max Hübschmann aus Oelsnitz fuhr mit seinem Kraftrad auf ein anderes Kraftrad auf. Hübsch mann wurde sofort getötet. Nach dem Feuerwerk des Park- und Volksfestes am Donners« mg in Erimmitschau fuhr ein Kraftradfayrer in der Leip« stger Straße gegen ein Ehepaar, das gerade auf Fahrrädern nach Hause zurückkshren wollte. Dabei wurde der 47 Jahre alte Ehemann Kurt Schumann dadurch tödlich verletzt, daß ihm da» Nummernschild des Kraftrades in den Unterleib drano. 1 Neue DDM.-GrMeutlthlaMarte Der DDAT hat in neuem Farbendruck eine Straßenzustands-« karte von Eroßdeutschland herausgegsben. Es handelt sich nicht nur um eine normale Autokarte inst Straßen, Kilometerzahlen. Städten und Ortschaften, die übrigens nach dem neuensten Stand natürlich auch die Ostmark, den Sudetengau und das Protekto rat Böhmen und Mähren umfaßt, sondern die Karte zeigt auch in sorgfältigster Ausführung den geographischen Aufbau des Erogdeutschen Reiches von der norddeutschen Tiefebene bis zu den Alpen. Es versteht sich, daß diese jährlich erscheinende Kart» auch den neuesten Stand der Reichsaurobahnen berücksichtigt und darüber hinaus nach amtlichen Quellen den Straßenzustand mit bestimmter Markierung in gut. mittel und schlecht unterscheidet. Kunst und Kultur Karl-May-Spiele Die Karl-May-Spiele in Rathen fanden am 27. August! ihren Abschluß. Die sür den 30. August vorgesehene AufsüL rung fällt aus. lkmtttche Verkünvtgung. Eine öffentliche Beratung des Bürgermeisters mit den Ratsherren findet am Freitag, den 1. September 1939, 20 Uhr im Beratungszimmer des Verwaltungsgebäudes statt. Die Tagesordnung hängt im Verwaltungsgebäude aus. Wilsdruff, am 25. August 1939. Der Bürgermeister. Verein für naturgemäße Lebens- und Heilweise Wilsdruff ^Der für heute Dienstag angesetzte Vortrag findet nicht statt. Bin wieder mit einem frischen Transport Orig. Ostfriestsch- Ieverländer HMuWhen und -Kalbe« Mgetroffen und stelle dieselben sehr preiswert zum Verkauf und Lausch gegen Schlachtvieh. Bitte um unverbindliche Besichtigung. Fritz HeiM NOWM«, MrhMMs Ruf: Dcesden 672145. d48. Unter diesem Transport befinden sich 3 Stück beste, schwere rotbunte Kalben. Wir sind bei uns in Hainsberg mit großen, frischen Transporten Original Ostfriesisches u. Ostpr.- Hollander Zucht- und Nutzvieh eingetroffen und stellen daraus ab heute ea. 25 hochtragende und frischmelkende Kühe und Kalben, größtenteils Herdbuchtiere, sowie ea. 10 Herdbuchbullen von 6—12 Mono en aus den bewährtesten Bluttinien mit besten Abstammungs- und höchsten Leistungsnachweisen sehr vorteilhaft zum Verkauf und Tausch gegen Schlachtvieh. — Um unverbindliche Besichtigung wird gebeten. Ruf: Dresden 673298 vis ^simstrsiiung ösr'linksinsi'^smiiisfslilsn! Sie gehört in die Familiengemein schaft als notwendige Ergänzung des Familienlebens. Täglich berichtet sie über alles was geschah. Viele, SmSel, Wirtschaft. Krrsdeurr Schlachtoiehinarkt vom 2d. August 1d39. Preise; Ochsen: a) 461-4. Bullen: a) 441-. Kühe: a) 44X; b) 4014; c) 345) 25. Färsen: a) 4514. Kälber: B. a) 63; b) 57; c) 48. Lämmer: A. a) 1. 51; c) 44. Schweine: a) 61; b) 1. 60; b) 2. 59; c) 55; d) 52, g) 1. 61. Auftrieb: 156 Rinder, darunter 21 Ochsen, 27 Bullen, 91 Kühe, 17 Färsen. Zum Schlachthof direkt: 1 Kuh. 513 Kälber, 4 zum Schlacht« Hof direkt. 374 Schafe, 12 zum Schlachth-of direkt. 902 Schweins, 27 zum Schlachthof direkt. Keberstand: —. Marktverlauf: Rinder, Kälber, Schafe, Schweine verteilt. * Amtliche Berliner Notierungen vom 28. August (Sämtliche Notierungen ohne Gewähr) Berliner Wertpapierbörse. An der Aktienbörse Ware» die Umsätze nicht erheblich. Käufe und Verkäufe hielten sich etwa die Waage. Bei Beginn standen 25 Kursbcsserungen 21 Ermäßigungen gegenüber. Auch im Verlause änderte sich a» diesem Verhältnis nicht viel. Am Geldmarkt ging Blanko- tagesgeld auf 2,25 bis 0,50 zurück. Am Renten markt waren die Umsätze etwas größer als in der letzten Zeit. Di« Umschuldungsanleihe wurde mit 93,05 unverändert notiert, di« -Altbesitzanleihe schwächte sich im Verlaufe etwas ab, während Reichsbahnvorzugsaktien unverändert cinsetzten. Stcuergut- scheine II gelangten, wie in den letzten Tagen, zur amtliche« Notierung; der Umsatz stellte sich innerhalb der Maklerschranke» auf 2,7 Millionen Mark. Steuergutscheine I waren mit 97,70 u» Verkehr. Dezemberstücke nannte man mit 98. Die heutige Nummer umfaßt 8 Selten Hauptschristleiter: Hermann Lässig, MIsdruss, zugleich ver antwortlich siir den gesamten Textteil einschließlich Bilderdienst. Verantwortlicher Anzetgeulcitpr: Erich Reiche, Wilsdruff. Druck und Verlag: Buchdruckerei Arthur Zschunke, Wilskrusft D.A. VII. WM: USV. — Zur Zett ist Preisliste Nr. 8 gülti,.