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MsdmfferTagMM Dar „DttSdruffer Tageblatt* erscheint werktags 16 Nkr Bezugspreis monatl 2 NM frei HanS, bei PostbesteVnnq 1,sO RM zuzügl. Bestellgeld Einzelnummer 10 Rpf Alle Postanstalte«. Postboten, unsere Austräger u. Geschäftsstelle »ehmen zu jeder Zeil Be- .. «« stellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt oder Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend s°nftla-r BetrlebWörun. Sen besteht lein Anspruch aus Lieferung der Zet. tuns oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur. wenn Rückporto beiltegt Das „Wilsdruffer Tageblatt" ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Wilsdruff bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amtsgerichts Anzeigenpreise lau, ausli-yender Preisliste Nr. 8. — Ziffer.Gebühr: 20 Rpf. — Dorgeschrie» bene Erfcheinungstage und Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. - A n z e t g e n-A n n a h m « bis vormittags 10 Uhr. skür Vie Nicbtiofeit de« durch Fernruf übermit- Fernsprecher: Amt Wilsdruff 206 teltsn Anzeigen uberneh. men wir kerne Gewahr. -— — Bei Konkurs und Zwangsvergleich erlischt jeder Anspruch auf Nachlaß. Bekanntmachungen des Landrates zu Meißen und des Bürgermeisters zu Wilsdruff, des Finanzamts Nossen sowie des Forstrentamts Tharandt Nr. 130 — 98. Jahrgang Drahtanschrift: „Tageblatt Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Donnerstag, den 8. Juni 1939 Sicherheit im Ostsseraum Dem kürzlich mit Dänemark abgeschlossenen Nicht angriffspakt ist nunmehr die Unterzeichnung gleicher Ver träge mit Estland und Lettland gefolgt. Gegenüber der Garantie-Inflation, die von London eingesetzt hat, sind diese beiden Verträge schwere Schlappen für die Ein kreisungspolitiker. Um so mehr, als im Falle Lettland und Estland deutlich zum Ausdruck gekommen ist, daß beide Staaten gerade durch die Bemühungen Londons und die bekannte Roosevelt-Rede sich veranlaßt gesehen haben, ihre Neutralität zu sichern. Estland und Lettland find nicht gewillt, sich vor den Karren der Einkreisungs politiker spannen zu lassen und sich für sie die Finger zu verbrennen. Daß es aber darauf hinausgekommen wäre, das hat man in Reval und in Riga deutlich er kannt, zumal die demokratischen Westmächte in letzter Zeit in ziemlich unverhüllter Form einen Druck auf die klei neren Staaten auszuüben versuchten, der einer Drohung gleichkam. Ein Anschluß der baltischen Staaten an die Einkreisungsfront hätte also Gefährdung ihrer Selbstän digkeit bedeutet, und das wollen die lettische bzw. die est nische Regierung auf jeden Fall vermeiden. Deshalb haben sie Anlehnung bei dem Stärkeren gesucht. Im Falle der beiden Baltenstaaten zeigt sich, wie Weit die zielbewußte Friedenspolitik des Füh rers bereits ausstrahlt. Gleichzeitig ist die Unterzeich nung der Nichtangriffsverträge ein Zeichen dafür, daß man in gewissen Staaten, deren Negierungen ihre füns Sinne beieinanderhalten, die Macht des neuen Deutsch land höher ansetzt als das nervöse Einkreisungsspiel der westlichen Demokratien, das letzten Endes nur ein Einge ständnis der Schwäche ist. Zudem haben Pakte mit Deutschland für die kleineren Staaten den Vorteil, daß diese weder ihre Selbständigkeit anfzugeben noch irgend welche gefährlichen Bedingungen einzugehen haben. Die Nichtangriffspakte mit Reval und Riga sind ebenso wie der Vertrag mit Kopenhagen ohne jeden Vorbe halt. Sie dienen lediglich den Interessen der beiden Vertragspartner und sind Meilensteine auf dem Wege Frieden Europas. Jeder Vertrag mit den Einkrei sungsmächten aber setzt gewisse Bindungen der kleineren Staaten voraus. Sie sind außerdem dazu bestimmt, den Krieg vorzubereiten. Gerade in diesen Tagen bekommen die Nichtangrisfs- derträge mit Estland und Lettland eine besondere Be deutung, denn gerade eben erfahren wir, daß in den Ein- heisungsverhandlungen zwischen London, Paris und Moskau um die Interessen der beiden Staa ten ein Kuhhandel eingesetzt hat. Moskau hat für die Beteiligung an der Einkreisung in seiner letzten Note Garantierung der baltischen Randstaaten als Vorbedin gung gefordert. Vom sowjetrussischen Standpunkt ver ständlich. Gefährlich aber für die Baltenstaaten. Denn eine solche Garantieerklärung würde die Verschacherung der Selbständigkeit der Randstaaten an der Ostsee be deuten, zumal nicht daran zu zweifeln ist, daß London Und Paris auch diese Pille schlucken werden. Selbst die Presse der Westmächte kann ihren Lesern nicht verschwei gen, daß diese schamlose Zumutung bei dsn Äaltenstaaten Helle Empörung hervorgerusen hat. Es lag also um so größeres Interesse bei Estland und Lettland vor, dem Beispiel Dänemarks zu folgen und durch einen Vertrag Wit Deutschland die Neutralität und die Existenz ihrer Staaten zu sichern. Die Verträge garantieren den Balten- staaten die Lebensbedürfnisse, ohne daß sie dafür einen hoben Preis zu zahlen haben. Es genügt Deutschland dollkommen, wenn es mit seinen näheren Nachbarn in Frieden und Freundschaft lebt und einen lebhaften Güter- uustausch unterhält. Die englisch-sowjetischen Verhandlungen über die „Garantierung" der baltischen Staaten berührten im übri gen ganz allgemein das Problem der neutralen Länder. Es zeigt sich nämlich, daß Moskau noch be denkenloser als London mit der Existenz anderer Staaten derfährt, die weder ein Interesse noch einen Anlaß dazu staben, sich auf die Auseinandersetzungen der Großmächte einzulassen. Die Haltung Moskaus zeigt gerade jetzt den Neutralen Staaten, welche schwere Gefahr ihnen von Men der Einkreiser droht, und sie haben Gelegenheit, die deutsche Friedenspolitik der Kriegspolttik der west- üchen Demokratien gegenüberzustellen. Vielleicht geben °ei dieser Gelegenheit dem einen oder anderen Staat, der sich den Demokratien verpflichtet fühlt, die Augen auf. Die Berliner Besprechungen mit dem jugoslawi schen Prinzregenten haben eben erst von neuem be wiesen, daß Deutschland im Bunde mit Italien das stärkste Friedensbollwerk in Europa ist, und daß beide Staaten den kleinen Staaten die Sicherheit und den fähigen Aufbau gewährleisten. Für die Baltenstaaten "^deutet die Unterzeichnung der Nichtangriffspakte, daß der Ostseeraum als freier Raum bestehen wird, während er, hätten die Randstaaten den Lockungen der Einkreisungsmächte nicht widerstanden, Aufmarschgebiet geworden wäre, was gleichbedeutend gewesen wäre mit der Gefährdung der Randstaaten. Wh: die NM, WR Waid n. Nur! In keinem Falle Krieg! Nichtangriffspakte mit Estland und Lettland auf 10 Jahre, Dokumente des Friedens Im Auswärtigen Amt in Berlin sand die feierliche Unterzeichnung der Nichtangrifssverträge zwi schen Deutschland und Estland und Deutschland und Lettland statt. Zunächst empfing der Reichsminister des Auswärtigen vonRibbentrop den lettifchen Außenminister Mün ters und im Anschluß daran den estnifchen Außenminister Selter zu einer Aussprache. Um 10.30 Uhr unter zeichneten dann Reichsaußenminister von Ribbentrop, der estnische Außenminister Selter und der lettische Außen minister Münters in feierlicher Form den deutsch-estnischen und den deutsch-lettischen Nichtangrisfsvertrag. Der Vertrag mit Estland Der Nichtangriffspakt zwischen Deutfchland und Estland hat folgenden Wortlaut: Der Deutsche Reichskanzler und der Präsident der Republik Estland, fest entschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Estland unter allen Umständen aufrechtzuerhalten, sind überein- gekommcn, diesen Entschluß durch einen Staatsvertrag zu be kräftigen, und haben zu Bevollmächtigten ernannt: Der Deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Aus wärtigen Herrn Joachim von Ribbentrop; der Präsident der Republik Estland den Minister für auswärtige Angelegenheiten Herrn Karl Selter, die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen vereinbart haben: Artikel 1 Das Deutsche Reich und die Republik Estland werden i n keinem Falle zum Kriege oder zu einer anderen Art von Gewaltanwendung gegeneinander schreiten. Falls cs von feiten einer dritten Macht zu einer Aktion der im Absatz 1 bezeichneten Art gegen einen der vertrag schließenden Teile kommen sollte, wird der andere vertrag schließende Teil eine solche Aktion in keiner Weise unterstützen. Artikel 2 Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikations urkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikations urkunden in Kraft und gilt von daanfüreineZeitvon zehn Jahren. Falls der Vertrag nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von einem der vertragschließenden Teile gekündigt wird, verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre. Das gleiche gilt für die folgenden Zeitperioden. Der Vertrag bleibt jedoch nicht länger in Kraft als der unterzeichnete entsprechende Vertrag zwischen Deutschland und Lettland. Sollte der Vertrag aus diesem Grunde vor dem sich aus Absatz 2 ergebenden Zeitpunkt außer Kraft treten, so werden die Deutsche Regierung und die Estnische Regierung auf Wunsch eines Teiles unverzüglich in Verhandlungen über die Erneuerung des Vertrages einlreten Dem Vertrag ist folgendes Zeichnungsprotokoll beigefügt: Bei der Unterzeichnung des deutsch-estnischen Vertrages ist das Einverständnis beider Teile über folgendes festgestelll worden: Eine Unterstützung durch den nicht am Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil im Sinne des Artikels 1, Absatz 2, des Vertrages liegt nicht vor, wenn vas Verhalten dieses Teiles mit den allgemeinen Regeln der Neutralität im Einklang steht. Es ist daher nicht als unzulässige Unterstützung anzusehen, wenn zwischen dem nicht an dem Konflikt beteiligten vertragschließenden Teil und der dritten Macht der normale Warenaustausch und Warentransit fortgesetzt wird. Lettiand-Palt: Fest entschlossen zum Frieden Der Nichiangrifssvertrag zwischen Deutschland und Lettland hat folgenden Wortlauts Der Deutsche Reichskanzler und der Präsident der Republik Lettland, fest entschlossen, den Frieden zwischen Deutschland und Lettland unter allen Umständen auf rechtzuerhalten, sind übereingekommen, diesen Entschluß durch einen Staatsvertrag zu bekräftigen, und haben zu Bevoll mächtigten ernannt: Der Deutsche Reichskanzler den Reichsminister des Auswärtigen, Herrn Joachim von Ribben trop; der Präsident der Republik Lettland den Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Herrn Vilbelms Münters, dte naq Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgende Bestimmungen ver einbart haben: Artikel 1 Das Deutsche Reich und die Republik Lettland werden in keinem Falle zum Kriege oder zu einer anderen Art von Gewaltanwendung gegeneinander schreiten. Falls es von feiten einer dritten Macht zu einer Aktion der im Absatz 1 bezeichneten Art gegen einen der vertrag schließenden Teile kommen sollte, wird der andere vertrag schließende Teil eine solche Aktion in keiner Weise unterstützen. Artikel 2 Dieser Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikations urkunden sollen sobald als möglich in Berlin ausgetauscht werden. Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikations urkunden in Kraft und gilt von da an für eine Zeit von zehn Jahren. Falls der Vertrag nicht spätestens ein Jahr vor Ablauf dieser Frist von einem der vertragschließenden Teile gekündigt wird, verlängert sich seine Geltungsdauer um weitere zehn Jahre. Das Gleiche gilt für die folgenden Zeil perioden. Der Vertrag bleibt jedoch nicht länger in Kraft als der heute unterzeichnete entsprechende Vertrag zwischen Deutsch land und Estland. Sollte der Vertrag aus diesem Grunde vor dem sich aus Absatz 2 ergebenden Zeitpunkt außer Kraft treten, fo werden die Deutsche Regierung und die Lettische Regierung auf Wunsch eines Teiles unverzüglich in Verhandlungen über die Erneuerung des Vertrages eintreten. Dem Vertrag ist das gleiche Zeichnungsprotokoll über den Warenaustausch und Warentransit beigefügt, wie es der deutsch-estnische Vertrag enthält. Nie baltischen Außenminister beim Mrer Längere Aussprache in der neuen Reichs kanzlei Im Anschluß an die Unterzeichnung der Nicht- angriffsverträge zwischen Deutschland und Estland und Deutschland und Lettland empfing der Führer in Gegen wart des Reichsministers des Auswärtigen von Ribbe»? trop den lettischen Außenminister Münters und den est. Nischen Außenminister Selter in der Neuen Reichskanzlei zu einer längeren Aussprache. Beiden Ministern erwies eine Kompanie der U-Leib- standarte Adolf Hitler mit Fahne und Musik im Ehrenhof der Neuen Reichskanzlei Ehrenbezeigungen. Offener Meinungsaustausch Zwischen dem Reichsminister des Auswärtigen, dem estnischen und dem lettischen Minister für die auswärtigen Angelegenheiten fand dann im Auswärtigen Amt ei» offener Meinungsaustausch statt. Uebereinstimmend kam dabei der Wunsch zum Ausdruck, die deutsch-estnischen und die deutsch-lettische» Beziehungen in freundschaftlichem Geiste weiter zu ver tiefen. Von deutscher Seite wurde dabei betont, daß die, Reichsregierung in der Aufrechterhaltung der politi schen Unabhängigkeit Estlands und Lettlands ein wichtiges Element sür die Sicherung des Friedens in Osteuropa sehe, und daß sie deshalb gewillt sei, ihrer seits diese politische Unabhängigkeit stets zu respektieren. In gleichem Sinne wurde von estnischer und lettischer Seite auch bei dieser Gelegenheit auf den bereits früher zum Ausdruck gebrachten Standpunkt hingewiesen, daß die estnische und die lettische Regierung entschlossen sind, für die Wahrung der politischen Unabhängigkeit ihrer Länder selbständig Sorge zu tragen und an einer Politik der strikten Neutralität festzuhalten. * Der Reichsminister des Auswärtigen von Ribbentrop überreichte dem lettischen Minister des Aeußern Mün ters das vom Führer verliehene Großkreuz oes Ordens vom Deutschen Adler. WeMuVwbdeeLan-wirtschaftkVres-en 160« Verweise aus 47 Staaten in Dresden — Eröffnungsrede Daerss In Dresden wurde am Mittwoch der 18. Internatio nale Landwirtschaftskongreß, zu dem 47 Staaten mehr als 1600 Vertreter gesandt haben, im Ausstellungspalast feierlich eröffnet. Der Vizepräsident des Kongresses, Reichsobmann des Reichsnährstandes Behrens, begrüßte die Teilnehmer. Anschließend gab der Präsident des Internationalen Landwirtschaftsinstituts in Rom, Baron Acerbo, einen Ueberblick über die Lage der Weltland wirtschaft und betonte, daß sich im Jahre 1938/39 die Lage der freien Weltwirtschaft infolge allzu reichlicher Ernten, die den noch vom Jahre zuvor überfüllten Markt über schwemmten, weiter verschlechtert habe. Die Agrar länder Europas seien dank der Entwicklung ihrer vertraglichen Beziehungen mit den Industrieländern von de» Agrarkrisen verhältnismäßig verschont geblieben. Der Präsident des Internationalen Verbandes der Landwirtschaft, Marquis de Voguä, zeichnete die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit der Landwirtschaft innerhalb des Verbandes und nannte die Frage der Landflucht als die vordringlichste zur Er örterung während des Kongresses. Wetter müsse sich der Kongreß mit der Verbesserung der moralischen und sozialen Bedingungen des Landlebens be fassen. Dann sprach der Schirmherr des Kongresses, Reichs minister und Reichsbauernführer R. W a l t h e r D a r r 6. Darre: Der Landwirt gilt wieder mehr Reichsminister Darrs ging in seiner Rede aus von der jetzt 50jährigen Zusammenarbeit im Internationalen Verband der Landwirtschaft.. Dann wandte sich der. Minister den im Laufe dieser 50 Jahre entwickelten tiefgreifenden Veränderun-