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Milderung -er Mehr - Einkommensteuer Erhöhung de« Freibeirag«« Zum Neuen Finanzplan, der am 20. März verkündet wurde, ist im „Reichsgesetzblatt" nunmehr die Durch führungsverordnung erschienen, zu der der Staatssekretär im Reichsfinanzministerium, Reinhardt, Erläuterun gen gegeben hat. Die Durchführungsverordnung enthält das Verfahren der Steuergutscheine und Einzel heiten über die Mehreinkommensteuer. Vorwegnehmcnd muß hcrvorgchobcn werden, daß bei der Berechnung der neuen Mehreinkommcnsteuer große Erleichterungen erfolgt sind, und zwar durch Er höhung des Freibetrages, Ermäßigung des Steuersatzes und weitere Milderungen. Für die Jahre 1939 und 1940 sind folgende Milderungen vorgesehen: 1. Für die Berechnung der Mehreinkommensteuer ist als Einkommen des Erst sah res in jedem Fall mindestens ein Betrag von 6000 Mark zugrunde zu legen. Dahinzu kommi ein Freibetrag von 1200 Mark. Demgemäß scheiden alle Personen, deren Jahreseinkommen im Zweitjahr nicht mehr als 7200 Marl beträgt, von vorn herein für die Mehreinkommensteuer aus. Bevorzugung der Kinderreichen 2. Der Freibetrag erhöht sich um je 900 Mark für das dritte und jedes weitere Kind, für das dem Steuerpflichtigen bei der Veranlagung für das Zweitjahr Kinderermäßigung zusteht. Sind vier Kinder vor- Händen, für die bet der Einkommensteuer Kinderermäßigung gewährt wird, so kommt demgemäß eine Mehreinkommeusteuer nicht in Betracht, wenn das Jahreseinkommen 9000 Mark nicht übersteigt. Bei fünf Kindern erhöht sich diese JahreSeinkom- mensgrenze auf 9000 Mark, bei sechs Kindern auf 10 800 Mark und so weiter. 3. Werden die unter Ziffern 1 und 2 bezeichneten Frei grenzen überschritten, so ist die Mehreinkommensteuer zu ent richten. 4. Im Gesetz ist für die Mehreinkommrnsteuer ein Steuer- fatz von 3 0 vom Hundert vorgesehen mit der Maßgabe, daß die Mehreinkommensteuer bei der Ermittlung des steuer pflichtigen Einkommens a b z u g s f ä h t g ist. In der Durch > sührungsverordnung wird der Steuersatz aus 15 vom Hundert ermäßigt mit der Maßgabe, daß die Mehreinkommcnsteuer bei der Ermittlung des Einkommens nicht abzugsfähig ist. Alle diejenigen, bet denen die Gesamtbelastung des Ein kommens durch die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 50 vom Hundert nicht erreicht, erfahren gegenüber dem Gesetz somit eine wesentliche Erleichterung. Beseitigung von Härten Bei der Berechnung des MehreinkommenS können außer gewöhnliche Verhältnisse berücksichtigt werden (88 31 und 32). Im 8 32 Absatz 1 find einige Beispiele angeführt, in denen der Begriff der außergewöhnlichen Verhältnisse ohne weiteres gegeben ist und der Steuerpflichtige demgemäß einen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung dieser außergcwöhn- lichen Verhältnisse hat. Darüber hinaus ist im 8 32 Absatz 2 eine allgemeine Härlebestimmung enthalten, veren Anwendung im pflichtgemäßen Ermeßen des Finanzamts steht Dtese allgemeine Härtebestimmuna lautet: „Außergewöhnliche Verhältnisse, die eine besondere Berechnung des Mehreinkom mens rechtfertigen, kann das Finanzamt auf Antrag des Steuer pflichtigen auch dann anerkennen, wenn wegen der Art deä Berufs oder aus anderen Gründen in der Zugrunde legung des vollen Mehreinkommens eine unbillige Härte gegeben sein würde * Der Begriff der unbilligen Härte setzt voraus, daß es Sch bei den Verhältnissen um erhebliche Abweichungen von ver Regel handelt, wenn z. B. ein Gewerbetreibender oder Angehöriger eines freien Berufs jahrelang nichts verdient und infolgedessen Schulden gemacht hat. War das Einkommen 4931 außergewöhnlich niedrig ... Für diejenigen Steuerpflichtigen, deren Einkommen ansgerechnet 1937 sehr niedrig gewesen ist, werden ebenfalls Vergünstigungen gewährt, wenn das Einkommen 1936 und 1935 höher war. Auf Antrag solcher Steuerpflichti gen ist für die Berechnung des Mehreinkommens an Stelle des Kalenderjahres 1937 als Erstjahr das Kalenderjahr 1936 oder 1935 zugrundezulegen. Ist das Einkommen des Erstjahres bei der Veranlagung der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer durch einen Ver lustabzug gemindert worden, so gilt als Einkommen des Erst jahres selbstverständlich nur das Einkommen vor Abzug deS Verlustes. Für die Mehreinkommensteuer gelte auch die allgemeinen Anordnungen über die Stundung. Wenn ein Steuerpflich tiger nachweist, daß er nicht in der Lage ist, die Mehreinkom mensteuer fristgemäß zu entrichten, kann oas Finanzamt die Mehreinkommcnsteuer stunden. Anträge auf Stundung, die 1939 gestellt werden, werden die Finanzämter besonders wohl wollend bearbeiten. Steuerzahlung in drei gleichen Beträgen Die Mehreinkommcnsteuer 1937 ist in drei gleichen Be trägen am 10. September, am 10. Dezember 1939 und am 10. März 1940 zu entrichten. Ab 1940 wird die Mehreinkom- mensteuer in vier gleichen Teilbeträgen am 10. Juni, 10. Sep tember, 10. Dezember 1940 und 10. März 19« zu entrichten sein. Alle Land- und Forstwirte, fast alle Arbeiter, die meisten Angestellten, die Anfänger in den freien Berufen und die mei sten Angehörigen des Handwerks und deS gewerblichen Mittel standes werden durch die Mehreinlommensteuer nicht erfaßt. Die Land- und Forstwirte deshalb nicht, weil Mehretn- künfte aus Land- und Forstwirtschaft ohne Begrenzung mehrein- kommenstcuerfrei sind, die Arbeiter, die meisten Angestellten, die Anfänger in den freien Berufen und die meisten Angehöri gen des Handwerks und des gewerblichen Mittelstandes des halb, weil bei einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 7200 Mark die Mehreinlommensteuer nicht Anwendung findet und sich diese Einkommensgrenze um je 900 Mark für das dritte und jedes weitere kinderermäßigungssähige Kind erhöht. Ab 2. Mai Gieuerguifcheine Wer bezahlt mit Steuergutscheinen? Im ersten Teil der Verordnung wird das Siener» gutscheinverfahren behandelt. Es wird auf die Absätze 1 und 2 des Neuen Finanzplanes hingewiesen, die die Ausgabe und Weiterleitung von Steuergutscheinen ent halten. Der Berechtigung des Schuldners, in Steuergut- scheinen zu zahlen, steht zwangsläufig eine Verpflichtung des Gläubigers, Steuergutscheine in Zahlung zu nehmen, gegenüber. Es kann keine juristische Person des Privat- rechts, kein gewerblicher Einzelunternehmer und keine Unternehmergemeinschaft die Inzahlungnahme von Steuergutscheinen bis zu 40 v. H. des Rechnungsbetrages adlehnen. Die ersten Steuergutscheine werden am 2. Mai 1939 «mSgegeben. Bon diesem Zeitpunkt an besteht die Ber- pflichtuna und die Berechtigung zur Berabluna vo« »eck- Ermästiauna de« Steuers atze« nungstruvelragen in Steuergutscheine« und die gegen- übcrstehende Verpflichtung zur Inzahlungnahme von Steuergutscheinen. Die Verpflichtung und die Berechtigung besteht nicht nur für solche Rechnungsbeträge, die nach dem 30. April 1939 fällig werden, sondern auch für solche, die nach dem 31. März 1939 fällig geworden, aber am 30. April 1939 noch nicht bezahlt find. Bei der Anwendung des Neuen Finanzplanes wird die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei dem Reich gleich gestellt. Dazu gehören auch die Gliederungen der NSDAP. Der Reichsfinanzminister kann juristische Personen und ähn liche Gebilde bestimmen, die ebenfalls verpflichtet sind, in Stcuergutschcinen l und II zu bezahlen. Die Dienststellen des Reiches und der NSDAP, werden mit den Steuergutscheine», die sie zur Bezahlung aus Grund des Neuen Finanzplanes brauchen, durch die Finanzämter beliefert. Die Steuergut scheine, die Dienststellen der NSDAP, geliefert werden, werden durch den Reichsschatzmeister der NSDAP, dem Reichsminister' der Finanzen bezahlt. Die Steuergutscheine sollen im Reichs gebiet verbleiben. Steuergutscheine an Zahlungsstatt Bei der Bezahlung in Steuergutscheinen sind an Zahlungs statt anzunchmen: die Dteucrgutschienr l zum Nennbetrag, die Steuergutscheine ll im Ausgabemonat und im folgenden Kalen dermonat zum Nennbetrag, in den weiteren Monaten zuzüglich eines Aufgeldes. Das Aufgeld beträgt vom zweiten Kalendermonat an nach dem Ausgabemonat für jeden Monat ein Drittel des Nenn betrags, und zwar bis einschließlich des sicbenunddreißigsten Kalendermonats nach dem Ausgabemonat. Es laufen auf diese Weise die 12 v. H. Aufgeld auf, mit dem die Steuergutscheine II vom siebenunddreißigsten Monat an nach dem Ausgabemonai bei der Entrichtung von Neichssteuern in Zahlung genommen werden. Oie Handhabung der BeweriungSfreiheit Jeder gewerbliche Unternehmer, der Steuergutscheine I eine bestimmte Zeitlang ununterbrochen in seinem Eigentum be hält, kann in Höhe von 20 v. H. des Gesamtbetrages dieser Steuergutscheine BeweriungSfreiheit für die abnuybaren Wirt schaftsgüter deS betrieblichen Anlagevermögens in Anspruch nehmen. Die BeweriungSfreiheit erstreckt sich auf alle abnutz- barcn Wirtschaftsgüter des betrieblichen Anlagevermögens. Der Zeitraum, in dem dem gewerblichen Unternehmer die Steuergutscheine I ununterbrochen gehört haben müssen, umfaßt für Wirtschaftsjahre, die im Kalender jahr 1939 cndcn, die letzten sechs Monate des Wirtschaftsjahres, für die weiteren Wirtschaftsjahre die letzten zehn Monate des Aus unserer Heimat. Wilsdruff, am 28. April 1939. Spruch des Tages Berufstätigkeit ist die Mutter eines reinen Gewissens; ein reines Gewissen aber die Muttex der Ruhe — und nur in der Ruhe wächst die zarte Pflanze des irdischen Wohl seins. Ern st v. Feuchtersleben. Jubiläen und Gedenktage 29. April. 1767: Der bayrische Feldmarschall Karl Philipp Fürst v. Wrede zu Heidelberg geboren. — 1806: Der Dichter und Philosoph Ernst Frhr. v. Feuchtersleben in Wien geboren. — 1916: Kapi tulation der Briten (Townsend) in Kut-el-Amara vor den Türken. Sonne und Mond: 29. April: S.-A. 4.35, S.-U. 19.20; M.-U. 2.29, M.-A. 14.25 Der Führer sprach ... In ErvßdeutschlanL wurde es still. Die Geräusche des Werktages waren abgestellt. Die Straßen leer. Die Ladengeschäfte hielten geschlossen. In Kon toren und Werkstätten versammelten sich Betriebssichrer und Gefolgschaft, in den Schulen die Lehrer und die älteren Schulkinder, in den Amtsstuben Bchöchenvorstände, Beamte und Angestellte, in allen Privatwohnungen Frauen und son stige Volksgenossen, die nicht vom Gemeinschaftsempsang ersaßt wurden, um die Lautsprecher, um den Führer zu hören. Ja, die Welt hielt den Atem an! In allen Ländern der Erde waren die Vorbereitungen zur Uebertragung der Whrerrede getroffen. Die Zeit war aus Stunden ausgeschaltet. 13 Uhr schlug die Uhr in der Türkei, 14 im Europäischen Rußland, 15 cm der Nordküste Ruß lands, 16 bis 19 in Sibirien, 20 in Japan, 21 in Austra lien, 22 in Neukaledonien, 23 auf den Fidschi-Inseln, 24 auf Samoa, 3 Uhr in Britisch-Kolumbien, 4 an der West küste der Vereinigten Staaten, 5 im mittleren, 6 im östlichen Teil von USA., 7 in Kanada, 8 an der brasilianischen See küste, 9 Uhr in Madeira, 10 in Frankreich und 11 in Spanien, da sprach der Führer zur Welt! Wie von selbst und wunderbar legte sich ein unsichtbares Netz Wer das grohdeutsche Volk; jeder Volksgenosse, wo er auch war, fühlte die Verbundenheit. Brunnentief drang des Führers Stimm« aus der Gewißheit um diese unsichtbare Gemeinschaft. In jedem seiner Worte schwang die unbändige Liebe zum deutschen Volk, die Sorge um sein Recht und seine Freiheit, sein Mühen um den Frieden der Welt. In Deutschland war es still. Der Führer sprach. Da» ganze Boll lauschte seinen Worten, gewann neue Kraft für die Gegenwart und Mut für die Zukunft. Mit diesem Wetter kann niemand zufrieden sein! Einige warme Tage haben das Blütenwunder des Lenzes hevvvrge- zaubert. Mit Blütenschnee sind Pflaumen- und Kirschbäume bedeckt uW langsam entfalten auch die Birnbäume ihr Blü- tenweiß. Festlich ist die Natur für den Maien geschmückt, nur das Wetter will sich noch und noch nicht dieser Pracht an- pasien. Kaum daß ein Sonnenstrahl sich blicken läßt, schon folgen Sturm, Blitz und Donner, und zurück bleibt eine emp findliche KWe, die in den Nachtstunden das Quecksilber bis zum Gefrierpunkt drückt. Auch heute wartete man wieder ver gebens auf schönes Wetter. Am Morgen braute der Nebel in den Tälern, grau in grau zeigte sich der Himmel und der Regen troff herab. Das ist kein Wetter für die Baumblut, damit kann man nicht zufrieden sein. Erfährt es nun nicht bald eine Wendung zum Besseren, dann kommen wir in die- sem Jahre um den ungetrübten Genuß des Zaubers der Blütenpracht. Wirtschaftsjahres. Da die Steuergutscheine ab 2. Mai 1939 ans« aegeben werden, kann die Bewerttrngsfreiheit für die Wirt schaftsjahre in Anspruch genommen werden, die nach de« 1. November 1939 ablausen. Die meisten Wirtschaftsjahre fallen mit dem Kalenderjahr zusammen. In dem Fall müssen die Steuergutscheine I spätestens am 30. Juni 1939 erworben sein und bis zum 31. Dezember 1939 ununterbrochen behalte« werden, wenn der Unternehmer in Höhe von 20 v. H. des Be trages der Steuergutscheine Bewertungssreiheit in Anspruch nehmen will. Der Hundertsatz von 30 v. H. erhöht sich für jede weitere« zwölf Monate ununterbrochenen Eigentums um 5 v. H. bis zu 35 v. H Oer Nachweis des ununterbrochenen Eigentums der Steuergutscheine l ist dadurch zu führen, daß die Steuergutscheine I in der ord nungsmäßigen Buchführung auf einem „Steuergutschein konto I* außgewiesen werden und darüber ein besonderes Bestandsbuch geführt wird. Soweit der Steuerpflichtige Steuergutscheine I einem Kreditinstitut übergeben hat, kann er den Nachweis durch Bescheinigung des Kreditinstituts führen. Der Neue Finanzplan sicht auch eine besondere Vergünsti gung für die Au s fu h r i n d ust r i e und für den Außen handel vor. Die erweiterte Bewertungssreiheit gilt für die AuSfubrindustrie sowohl als auch sür den Ausfuhrhandel. Außerordentlich günstiges Steueraufkommen Bei der Begrüdung der Durchführungsverordnung zum Neuen Finanzplan wies Staatssekretär Rein hardt auf die günstige Entwicklung des Steuerauflom- mens des Reiches hin. Danach betrug das Gesamtaus- lommen im Rechnungsjahr 1938, d. h. vom 1. April 1938 bis 31. März 1939, 17,7 Milliarden Mark gegen über 14 Milliarde» im Rechnungsjahr 1937. Im Vor anschlag vorgesehen waren sür das Rechnungsjahr 1938 16 Milliarden. Zu dem Betrag von 17,7 Milliarde« Mark kommen noch 500 Millionen Mark bis jetzt ent richtete Judenvermögensabgabe, so daß insgesamt 18,3 Milliarden Mark auf der Einnahmeseite erzielt wurde«. Diese außerordentlich günstige Entwicklung des Steueraufkommens ist noch nicht abgeschlossen. Sie wird nach Ansicht des Staatssekretärs Reinhardt in den nächsten Jahren im gleichen Umfange weiter- gehen wie bisher. Das geht schon daraus hervor, daß allein in den ersten 20 Tagen des Monats April 1939 200 Millionen Mark an Steuern mehr eingekommen sind als in der gleichen Zeit im Jahre 1938, wobei noch zu berücksichtigen ist, daß der April nicht einmal ein be sonderer Monat kür Steuerfälliakeiten ist. Weihe des Hindenburg-Denkmals auf dem Kyffhäuser. Am 6. Mai wird das auf dem Kyffhäuser vom NS.-Reichs- kriegerbund errichtete Hindenburg-Denkmal in Anwesenheit von Abordnungen sämtlicher Gaukriegerverbände feierlich ge weiht werden. Das Denkmal, das die ehemaligen deutschen Soldaten dem Feldmarschall des Weltkrieges an jener Stätte errichteten, die seit langem ein Symbol deutschen Soldaten tums ist, ist ein Werk des Bildhauers Professor Hermann Hosaeus, Berlin. Um der soldatischen Erscheinung und der Wesensart des Feldmarschalls gerecht zu werden, wählte der Künstler härtestes deutsches Urgestein, den unvergänglichen bayrischen Porphyr aus dem Fichtelgebirge, der den Bild hauer zu höchster Einfachheit und monumentaler Wucht zwang. Das Denkmal ist entstanden aus einem Riesenblock des Fich telgebirges, aus dem die nahezu 4 Meter hohe Bildsäule in den Grasima - Werkstätten, Wunsiedel, aus einem Stück ge hauen wurde. Das Denkmal findet im Vorgelände des Kyff häuser-Denkmals Aufstellung. Disumszwang sür Inhaber alter tschechischer Pässe. Im Reiseverkehr zwischen dem Protektorat und dem Sudelenland sowie zwischen dem Protektorat und dem Altreich ist insosern eine Aenderung eingetreten, als für die Inhaber alter tschechischer Pässe der Visumzwang eingeführt wurde. Das Ausreisevisum stellt die Dienst stelle des Auswärtigen Amtes in Prag aus. Außerdem ist für die Ausreise nach wie vor eine besondere Bewilli gung der Geheimen Staatspolizei notwendig. Häusliche Ordnung Wie definieren wir den Begriff der Ordnung? Für den niedrigsten Bildungsgrad unter den Kulturvölkern deckt er sich einfach mit Reinlichkeit. Die höhere Bildung setzt jedoch diese als selbstverständlich voraus und erblickt in Ordnung denjenigen praktischen Sinn, welcher jedem Dinge im Haushalt den gebührenden Platz nicht nur zu geben weiß, sondern ihn auch unermüdlich gibt und immer wieder gibt. Doch Ordnung bezieht sich nicht nur auf äußere Dinge. Unsere ganze Lebensführung muß nach den Forde rungen des Gesetzes ordnungsgemäß sein. Auch der Künstler kennt eine künstlerische Ordnung. Die Musik hat ihre Takte und Tonarten, die Dichtkunst ihre Metrik, die Malerei ihre Perspektive, die Baukunst ihre Stilarten, ihre Säulenordnungcn. Ordnung ist also nicht nur reinlich, sie ist auch gesetzmäßig, sie ist sachgemäß. Häusliche Ordnung ist notwendig für uns, wenn Leib und Seele, Hab und Gut bestehen sollen. Es gibt auch Fanatiker der Ordnung unter uns, „Hausdrachen* ge heißen, welche gerade alle jenen idealen Güter, welche sie z« schützen und zu schätzen vorgeben, zerstören. Sie vergessen über dem Mittel den Zweck oder sie maskieren Herrsch sucht, Laune und Oede des Geistes mit der schönen häus lichen Tugend. Die Grazien haben meistens nicht an ihren Wiegen gestanden und wo sie sich schüchtern einer solchen Schwelle nahen, da verhüllen sie fliehend ihr Angesicht, die holden Göttinnen, wenn aus weißem Schaum der — Seife — nicht Aphrodite, sondern ein fürchterlicher Pan toffel ersteht, unter dessen Wucht die armen Ehemänner, die verschüchterten Kinder, das abgehetzte Hauspersonal sich ächzend beugen müssen. Ordnung ist nicht Despotie, sondern nur der freund liche, gehorsame Diener der Liebe. Sie soll für die Wohl fahrt, das Behagen der Angehörigen schaffen und nicht um ihrer selbst willen. Sie achtet nicht gering Gesundheit und Frohsinn und hütet sich, Freude und Verträglichkeit zu stören. Die Ordnung hat also der Liebe zu gehorche« und es steht ihr wohl an, den Nat der Schönheit zu hören, denn erst mit dieser im Bunde ist sie vollkommen. Die Luft i« einem Raume, in welchem selbst die strengste Ordnung allein gewaltet hat, wird uns kühl anwehen wie di« prosaischste Alltäglichkeit selber, wenn nicht die Schönheit darin war, die alles poetisch und anmutig zu gestalte« Wichte. Ordnung sei uns zweite Natur, unser Tun und Handel« Schönheit, unser Dichten und Trachte« Lieb«.