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Kanz abgesehen bavon, vätz es den Kekn des Provlems, UM das es hier geht, überhaupt nicht berührt. Es sei nur daran erin nert, daß von den sechzehn Direktorien, die das Memelland hatte, nur drei das verfassungsmäßige Vertrauen des Landtages besahen. Daß man versuchte, das «Schulwesen des Memellapdes entgegen den Bestimmungen des Statuts zu litauisieren, daß memelländische Geistliche gegen Vertrag und Recht vom Gou verneur ihrer Aemter enthoben, daß überhaupt die in dem Sta tut versprochene Autonomie des Memellandes niemals Tatsache wurde so daß in der Unterhaussitzung vom 30. Januar 1935 z. B. oer damalige britische Außenminister Sir John Simon die Unrechtmäßigkeit der Verhältnisse im Memelland zugeben mußte, das sind Beweise dafür, wie wenig genau ein britischer Unterstaatssekretär es mit der Wahrheit nimmt. Im übrigen ist das Entscheidende bei der Memelfrage aber die Tatsache, daß in Versailles an der deutschen Bevölkerung dieses Landes cm schreiendes Unrecht begangen wurde, das eines Tages wieder gutgcmacht werden mußte. Das ist jetzt geschehen. Die Litauer selbst haben eingesehen, daß das notwendig war, und in freier Vereinbarung zwischen beiden Regierungen ist jetzt die Regelung erfolgt, dre der Gerechtigkeit entspricht. Wenn man diese friedliche Lösung des Problems nicht respek tieren, sondern sich lieber in Spitzfindigkeiten verlieren will, wie es nach der Debatte im Unterhaus den Anschein hat. kann uns das aleichgültig sein. Krisengerüchte in London Das englische Blatt „Evening Standard" tritt ganz entschieden den Gerüchten entgegen, die sich seit eini gen Tagen um einen möglichen Rück'trittChamber- lains, den Wiedereintritt Edens ins Kabinett und die Abhaltung von Wahlen spinnen. Hierzu erklärt das Blatt, Chamberlain werde nicht zurücktreten, noch werde Eden in das Kabinett eintreten. Es würde — besonders im Hin blick auf Italien — eine Verrücktheit sein, Eden wieder ins Kabinett zu nehmen. Schließlich stellt das Blatt noch zu dem angeblichen Versprechen Chamberlains an Bonnet, die allgemeine Wehrpflicht einzuführen, fest, Chamberlain habe lediglich auf Strömungen in der öffentlichen Meinung ver wiesen und klargemacht, daß selbst, wenn, Awang ausgeübt werde, für eine gewisse Zeit nicht mit praktischen Wirkun gen zu rechnen sei. Darauf habe Bonnet erwidert, daß dies auch ziemlich unerheblich sei. Die französische Regierung lege größten Wert auf die psychologische Wirkung auf Europa, die sich Bonnet von einer solchen englischen Maß nahme versvricbt. Das ist John Bulls Moral! Eine Kronkolonie verkommt — Schreckensbericht aus Neufundland England, das sich immer als Hüter der Moral und der Menschlichkeit aufspielt, muß sich von einem Londoner Blatt wieder einmal die Maske vom Gesicht reißen lassen. Der „Daily Expreß" gibt uns einen Begriff von den „Segnungen der britischen Kolonisation", die sich in Neu fundland mit geradezu erschütternder Deutlichkeit offen baren. Vor mehr als dreieinhalb Jahrhunderten, im Jahre 1583, wurde Neufundland von den Engländern besetzt. Jetzt, nachdem ihm im Jahre 1933 der Charakter eines Dominions wegen Verarmung, offiziell „Zahlungsun fähigkeit" genannt, von England aberkannt wurde, steht es als Kronkolonie unmittelbar unter der Kontrolle des britischen Mutterlandes. Der Sonderberichterstatter des „Daily Expreß" weilte sieben Wochen auf Neufundland und hat an Ort und Stelle eingehend die Verhältnisse studiert. Seine Feststellungen in einer der ältesten Kolonien Englands gibt das Blatt wie folgt wieder: Von den 300 000 Einwohnern Neufundlands hungern rund 150 OVV, 70 000 Einwohner leben von einer völlig unzureichenden Arbeitslosenunterstützung. Zahlreiche Frauen und Kinder können im Winter ihre Häuser nicht verlassen, da sie, fast nackt, sich nicht der Kälte aussetzen können. Eine Schulpflicht gibt es noch nicht. Rund 10Ü00 Kinder besuchen überhaupt keine Schule. Die übrigen ver lassen die Schule zu 80 v. H. bereits, wenn sic zwölf Jahre alt sind. Der Staat kümmert sich überhaupt nicht um die Schule, die von der Kirche unterhalten wird. Kinder über zehn Jahre, die straffällig werden, werden im Gefängnis zusammen mit Erwachsenen untergebracht. Eine ärztliche ttntcrsuchung gibt es in den Gefängnissen überhaupt nicht. In den letzten Jahren hat zum erstenmal eine Tuberkulose- Untersuchung stattgefunden. Dabei wurden gleich 20 000 Fälle scstgcstellt. Das bedeutet, daß jede 15. Pcrfon auf Neufundland tuberkulös ist. Im ganzen Lande gibt cs nur ein einziges Sanatorium. Zur wirtschaftlichen Lage heißt es in dem Bericht, der Handel Neufundlands sei seit 1931 um über vier Mil lionen Pfund gesunken. Die Mehrheit der Neufund länder verlangten Teilnahme an der Regierung, dabei gebe es überhaupt keine lokale Regierung auf der Insel. Frankreich verstärkt Kriegsmarine Neue französische Notverordnungen Der französische Ministerrat hatte unter Vorsitz des Präsidenten der Republik im Elysöe fast drei einhalbstündige Beratungen. Zu Beginn des Ministerrats hat Ministerpräsident Daladier sich zum Wortführer der Regierung gemacht, um dem Präsidenten der Republik die Glückwünsche für die Ergebnisse seiner Reise nach Lon don zum Ausdruck zu bringen, gleichzeitig aber auch um die Stärke und Herzlichkeit der französisch-britischen Freundschaft erneut zu unterstreichen. Ministerpräsident Daladier unterbreitete hierauf dem Präsidenten der Republik eine Reihe von Notverordnun gen, die die nationale Verteidigung betreffen: 1. Eine Notverordnung, die eine Erhöhung der Effektiv starke der Flottenbesatzungen vorsieht. Notverordnung, die das Gesetz vom 13. Dezember 1932 über die Rekrutierung und Reserveorganisationen der MarineangehSrigen abändert. 3. Eine Notverordnung, die die Effektivstärke der leiten den Ingenieure und der technischen Beamten in der Marine erhöht. 4. Eine Notverordnung betreffs der Verteidigung der Grenzgemeinden. 5. Eine Notverordnung, die einen Kredit für die indu strielle Mobilmachung eröffnet. Außenminister Bonnet gab anschließend hieran einen Bericht über seine diplomatischen Besprechungen in London und über die außenpolitische Lage. Li«» Vein« H«imatj«itung da» kvil»dr«fserTag«blatt RMM des litauischen Kabinetts Neubildungsauftrag an den Generalstabschef Oberst Eernius Der litauische Ministerpräsident Mironas ist mtt dem gesamten Kabinett zurückgetreten. Mit der Neubildung einer Regierung ist der bisherige Generalstabschef Oberst Cernius beauftragt. Der Armeechef Brigadegeneral Rastikis Hai den Auftrag zur Bildung der Negierung zu rückgegeben. Ueber die Zusammensetzung des neuen Kabinetts ist noch nichts bekannt. Wie es heißt, soll zum Außenminister der frühere Außenminister Lozoraitis ausersehen sein. Auch ist nicht ausgeschlossen, daß dieses Kabinett personell Angehörige der anderen Gruppen, vor allem aus der christ lich-demokratischen Opposition, heranziehen werde. Ehinesen-Zenirum eroberi Nantschang im Besitz der japanischen Truppe« Am Montagabend gelang es den' japanischen Truppen, den wichtigen Knotenpunkt Nantschang zu besetzen. Fast die gesamte Zivilbevölkerung hatte die Stadt vorher verlassen. Der chinesische Widerstand war zuletzt nur gering. Die chinesischen Truppen konnten sich der drohenden Umklammerung entziehen und zerstörten auf ihrem Rückzug alle militärischen Anlagen. Die japanische Umgehung erfolgte durch Uebersetzen auf Dschunken über den Kan-Fluß etwa 20 Kilometer süd lich von Nantschang. Große Brände am Abendbimmel verkündeten weithin den endgültigen Fall -Lantschangs. Die Japaner beherrschen jetzt auch die westwärts führende große Autostraße. Aus unserer Heimat. Wilsdruff, am 28. März 1939. Spruch des Tages Die Aufgabe erhält lebendig. Paul de Lagarde. Jubiläen und Gedenktage 29. März 1931: Landjahrgesctz. — 1936: Das deutsche Volk bekundet in beispielloser Form seine Einmütigkeit (98,75 v. H. für den Führer) und begrüßt die Wiederherstellung der deutschen Wehr hoheit am Rhein. — 1938: Stapellaus des KdF.-Schisses „Robert Lev" in Hamburg. Sonne und Mond: 29. März: S.-A. 5.44, S.-U. 18.27; M.-U. 2.17, M.-A. 11.26 Stammgäste... O Als die Fähre unser Auto über die Donau brachte, wehte ein leichter Wind, der den Frühling ahnen ließ. Dann führte uns die enge Straße in einen der abgelegen sten Teile Niederdonaus, in das Waldviertel mit seinen großen verträumten und stillen Wäldern und seinen Hoch flächen, über die der rauhe Wind streicht. Wie eine weite, vergessene Insel liegt das Waldviertel; spärlich sind die Ortschaften, und schwermütig ist die Stimmung der Landschaft. Als wir in dem kleinen Marktflecken eintrafen, war gerade der Schulunterricht zu Ende. Die kleinen Knirpse, Buben und Mädel, gingen paarweise aus dem Schul gebäude. Da, wir trauten unseren Augen nicht! Die Kin der traten gleich uns in das Gasthaus. An zwei großen, runden Tischen nahmen sie Platz. Wir sahen fragend den Wirt an. „Das sind wohl ihre Stammgäste!" Der Wirt lachte. „Ja. .Stammgäste' sind es schon, nur bin nicht ich der Gastgeber, sondern die deutsche Volks gemeinschaft! Es sind Kinder, die einen stundenlangen Schulweg hinter sich und einen gleich langen Heimweg nach dem Unterricht vor sich haben! Unser Waldvienel ist nur spärlich besiedelt. Von den fernen, einsamen Gehöften und Flecken kommen die Kinder in die Schule. Und wenn es dann Mittag geworden ist, knurrt den Kleinen der Magen. Es sind meist Kinder sehr armer Eltern, die draußen als Kleinhäusler ihr Leben fristen. Nun hat sich die NS.-Volkswohlfahrt ihrer angenommen. Während der Wimermonaie bis Ende April erhalten die Kinder täglich nach dem Unterricht Suppe, einen nahrhaften Teller Fleischsuppe mit tüchtiger Einlage." Die Kinder saßen bereits erwartungsvoll um den Tisch. Da kam die dampfende Suppe, der Wirt teilte aus, die Löffel traten in Tätigkeit, und die Augen der Kinder leuchteten. Ja. den Kindern schmeckte es, nun konnten sie den weiten Heimweg antreten, ohne daß der Magen eine mur rende Begleitmusik anstimmte. Als die Suppe ausgelöffelt war, standen sie auf; reich ten einander die Hände und sprachen ein frohes „Wir danken!" ... ... Längst hatte uns das Auto in andere Gegenden ge bracht; immer wieder aber mutzte ich an das kleine Erleb nis mit der NSV.-Suppe denken... Nur eine Suppe? Nein, es war mehr gewesen, ein beglückendes Zeichen dafür, daß nun auch diese Kinder einbezogen sind in die mütterliche Fürsorge ihrer groben deutschen Heimat. Dr. I o s e f H a r r e r. Hilf auch Du am Werk der Heldenehrung! Berufsschule Wilsdruff. Als Anerkennung für geleistete Sammeltätigkeit im Dienste für den BDA. (Volksbund für das Deutschtum im Ausland) wurden der hiesigen Verbandsbe rufsschule ein Scherenschnitt mit der Aufschrift „Den Weg frei für Deutschland" sowie der Schülerin Gertrud Otto ein Trachtenbild für ihre rege Tätigkeit ausgehändigt. Dies möge ein Ansporn sein für die anderen Schüler, sich voll und ganz in den Dienst des VDA. zu stellen. Eine schöne Osterfahrt mit Autobus nach dem Sudeten gau. Auf vielseitigen Wunsch veranstaltet die Ortswaltung Wilsdruff der Deutschen Arbeitsfront — NSG. „Kraft durch Freude" — am ersten Ostertage wieder eine Sonderfahrt, diesmal m den Sudetengau nach Schluckens», Rumburg, Schönlinde, St. Georgental, Kamnitz und Tetschen. Bei Ge orgenthal ist Gelegenheit gegeben, die tschechische Befestigungs zone, die sogenannte Schöberlinie, zu besichtigen. Um möglichst allen Interessenten die Möglichkeit der Mitfahrt geben zu können, ist es notwendig, daß dieselben spätestens bis Ende der Woche sich bei Wugk anmelden. Cd. wäre auch die Mög lichkeit vorhanden, die Fahrt am 2. Ostertage zu wiederholen. Näheres in der Anzeige. Ueberwachung der Arbeitsbedingungen Anordnung des Reichstreuhänders der Arbeit Der Reichstreuhänder der Arbeit siir das Wirtschaftsgebiet Sachsen hat eine allgemeine Anordnung zur Ueberwachung de« betrieblichen Arbeitsbedingungen, zur Verhinderung des Arbeits vertragsbruchs und der Abwerbung erlaßen. Diese Anordnung tritt am 15. April 1939 in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Anordnung vom 14. Juli 1938 (Amtliche Mitteilungen des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Sachsen Nr. 14 vom 3V. Juli 1938) außer Kraft. Die neue Anordnung besagt folgendes: I. Ueberwachung der betrieblichen Arbeitsbedingungen 1. Neuerlasiene Betriebsordnungen und Aen» derungen oder Ergänzungen bestehender Betriebsanordnungen find nur rechtswirksam, wenn der Neichstrsuhänder der Arbeit erklärt hat, daß gegen sie vom Standpunkt der Lohngestaltungs», Verordnung keine Bedenken bestehen. 2. Das gleiche gilt für die betriebliche Neuregelung oder Aenderung von Arbeitsbedingungen, die nicht in die Letrieds- ordnung ausgenommen sind und für die gesamte Gefolgschaft! oder für eine Gruppe von Gesolgschaftsrgstgliedern gelten. Di«! Vorschrift des Satzes 1 findet auch aus Betriebe Anwendung, di«' nicht zum Erlaß einer Betriebsordnung verpflichtet sind. 3. Die Durchführung der in Absatz 1 und 2 genannten Rege lungen ist untersagt, solange die UnbedenklichkeitSerklärung de« Reichstreuhänders der Arbeit nicht vorliegt. Bei N e u e i n st e l l u n g von Eefolgschaftsmitglievsrn dür fen mit diesen ohne Zustimmung des Reichstreuhänders der Arbeit keine günstigeren Arbeitsbedingungen vereinbart werden, als sie durchschnittlich vergleichbaren Ee- folgschaftsmitgliedern im Betrieb gewährt werden. II. Verbot des Arbeitsvertragsbruchs 1. Ein Arbeitsverhältnis darf von beiden Vertragsteilen nicht unberechtigt vorzeitig gelöst werden. Sind im Gesetz, in der Tarifordnung, der Betriebsordnung, dem Einzelarb'eits» vertrag oder in einer Anordnung auf Grund der Lohngestal tungsverordnung verschieden lange Fristen für die Lösung des Arbeitsverhältnisfes vorgesehen, so ist die für den lösenden Ver tragsteil jeweils längste Frist maßgebend. 2. Ein Eefolaschaftsmitalied dars nicht verleitet werden, die Arbeit vor rechtmäßiger Lösung des Arbeitsverhältnisses zu verlassen. 3. Ein Gefolgschaftsmitglied, von dem der Unternehmer weiß oder den Umständen nach annehmen muß, daß es ander weitig noch zur Arbeit verpflichtet ist, dars nicht eingestellt werden. 4. Ein Eesolgschaftsmitglied ist verpflichtet, die von ihm ordnungsgemäß unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften übernommene Arbeit anzutretcn. 5. Ein Eesolgschaftsmitglied darf nicht pflichtwidrig der Arbeit fernbleiben, die Arbeit verwergern oder böswillig mit der Arbeit zurückhalten. Hl. Verbot der Abwerbung Untersagt ist iede Handlung, die darauf abzielt, ein im ungekündigten Aroeitsverhältnis stehendes Eefolgfchaftsmit- alied durch Anbicten eines höheren Lohnes oder sonstiger gün stigerer Arbeitsbedingungen von seinem Arbeitsplatz abzu werben. IV. Aushang Ein Abdruck dieser Anordnung ist in allen Betrieben und Betriebsabteilungen an geeigneter, den Eefolgschaftsmitgliedern zugänglicher Stelle auszuhängen. Wer dieser Anordnung zuwi- verhandelt oder sie umgeht, wird bestraft. Aenderungcn bei der Kraftpost. Ab 1. April treten folgen de Kraftpost-Fghrplanänderungen ein: Die bisherige Fahrt 4 wird Fahrt 2 und verläßt Mohorn bereits 5.47 Uhr an Werk tagen. Fahrt 4 verkehrt nur an Sonntagen 6.41 Uhr ab dis Wilsdruff und von dort täglich weiter bis Dresden. Ab Wils druff verkehrt Fahrt 2 werktags 6.10 Uhr, Ankunft in Dres den 6.45 Uhr. Fahrt 4 wird auf 7.00 Uhr ab Wilsdruff ver legt und trifft 7.35 Uhr in Dresden ein. Neu emgerrcyrei -mck) an Werktagen Fahrt 1a 6.10 Uhr ab Dresden Hauptbahnyof, Ankunft in Wilsdruff 6.45 Uhr. Schützt die Weiden- und Haselkätzchen! Es ist eine grobe Unsitte, die im Frühling als erste Zeichen der erwachenden Na tur erscheinenden Weiden- und Haselkätzchen abzurcißen. Für jeden Naturfreund ist es ein Schmerz, an den Wegen und Waldrändern die geplünderten Sträucher zu sehen. Die Pollen der Weidenkätzchen und der Haselnuß sind das erste Futter für die Bienen. Wird ihnen dieses Futter genommen, so ist eine schwere Schädigung der Bienenzucht unvermeidlich. Wir haben aber die Bienen nicht nur zur Gewinnung des Honigs, sondern auch zur Befruchtung der Blüten dringend nötig. Ohne Bienen kein erträglicher Obstbaum, ohne Bienen keine ausrei chenden Oelfruchternten! Uebrigens ist nach der Naturschutz- Verordnung vom 18. März 1936 das unberechtigte Abpflücken, Befördern, Feilhalten und Verkaufen von Weiden- und Hasel kätzchen strafbar. Wer sie zum Verkauf anbietet, hat sich über den rechtmäßigen Erwerb schriftlich auszuweisen. Ein Arbeitskamerad aus einem Meißner Betrieb gewinnt den KW.-Wagen Beim großen Volksfest der Deutschen Arbeitsfront zu Gunsten des WHW. fiel der Gewinn des KdF.-Wagens auf den Arbeitskameraden Klinner, Meißen, beschäftigt als Bsr- ladeardeiter in dem Betrieb Jul. Tittelbach Nachf., Meißen. Hierdurch wurde wieder einmal ein Arbeitskamerad für seinen Einsatz zu Gunsten des WHW. belohnt, der vielleicht nie in die Lage versetzt worden wäre, sich einen KdF.-Wagen selbst anzuschaffen. Die Gewinn Nummern der Eintrittskarten für die „Große KdF.-Vercwstaltung" am 16. April 1939 werden nachstehend aufgeführt: 919 023 826 612 055 420 339 136 027 660 095 705 188 246 558 135 003 489 472 253 092 904 92 04. Auf alle Lose mit obenstehenden Endpummern entfällt der Gewinn einer Eintrittskarte für die KdF.-Vcranstaltung am 16. April 1SS9, 20 Llhr, „Hamburger Hof".