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Wilsdruffer Tageblatt : 31.03.1939
- Erscheinungsdatum
- 1939-03-31
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-193903315
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19390331
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19390331
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1939
-
Monat
1939-03
- Tag 1939-03-31
-
Monat
1939-03
-
Jahr
1939
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 31.03.1939
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Höchstdauer der WehrmachWungen Die Einberufung zu WebrmEüblmssn Der Reichsminister des Innern und der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht haben eine neue „Verordnung über die Einberufung zu Ucbungcn der Wehrmacht" erlassen, die an die Stelle der bisherigen gleichnamigen Verordnung vom 25. November 1935 tritt. Ueber die Verordnung, die eine Reihe wichtiger Aenderun- gen enthält, ist folgendes zu berichten: Im 1. Abschnitt sind wchrdiciistliche, im 2. Abschnitt sozial politische und finanzielle Bestimmungen enthalten. Die 88 1 und 2 bringen vor allem eine Festlegung des Bctrisfs „Ucbun- gen" und enthalten die nunmehr bestimmte Höchstdauer der Pflichtübungen. Uebung im Sinne der Verordnung ist feder von Wehrpflichtigen des Bcurlaubtcnstandes außerhalb der aktiven Dienstpflicht in Erfüllung der Wehrpflicht oder frei willig geleistete aktive Wchrdien^. Uebung ist hiernach auch die Heranziehung zur kurzfristigen Ausbildung, zn son stigem aktivem Wehrdienst und die Wiedereinberufung zum aktiven Wehrdienst nach 8 22 Abs. 2 des Wehrgesetzes. Die Wehrpflichtigen sind nach Massgabe der Verordnung ist« Ucbungcn verpflichtet und können zu Pflichtübungen bis zu folgender Gcsamthöchstdauer herangezogcn werden: a) als Ersatzreservisten l, soweit sie nicht zur Erfüllung der aktiven Dienstpflicht ausgehoben werden: 28 Wochen; d) als Ersatzreservisten II: 16 Wochen; e) als Reservisten I: 26 Wochen; ch als Reservisten II: 36 Wochen; «) alS Wehrpflichtige der Landwehr I und II: 16 Wochen; k) in Ostpreußen als Wehrpflichtige des Landsturms l und 0: 16 Wochen; r) als Offiziere z. V- und Wehrmachtbeamte z. V.: Ik Wochen. Dienstzeiten von freiwillig geleisteten Hebungen und Be- fördernngsttbungen sowie Dienstzeiten von „sonstigem aktivem Wehrdienst" werden aus die Dauer der Pflichtübungen nicht angerechnet. Die 88 3k bis 6 regeln die Einberufung und Zu- rückstellung bei Angehörigen der freien Wirtschaft. Sie sind nur in Einzelheit«!,« berichtigt. Wesentlich ist die Bestimmung, daß Zurückgestellte in der Regel im nächste» Kalenderjahr heranzuziehen sind. Tue Einberufung zn jeder Hebung von mehr als zwei tägiger Dauer erfolgt in der Regel sechs Wochen vor Nebungs- beginn, bei Hebungen bis zu zweitägiger Dauer soll der Ein berufungsbefehl in der Regel bis zum vierten Werktag vor Uebungsbeginn zngestellt werden. Oie Zurückstellung Eine Zurückstellung von der Ableistung der Hebungen ist möglich, wenn besondere häusliche, wirtschaftliche oder berufliche Gründe vorliegen, wobei die kürzlich gemeldeten Einzelbcstimmungen der Verordnung über die Musterung und Aushebung sinngemäß anznwendcn sind. Die Dauer der Zu rückstellung ist der Eigenart des Zurückstellungsgrundcs anzn- passcn. In der Regel sind Znrückgcslellte im nächsten Kalender jahr zur Ableistung ihrer Pflichtübungen heranzuziehen. Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine mehrmalige Zurückstellung von Hebungen derselben Art möglich. Rach 8 5 kann der Einberufene bei einer Uebung von mehr als zwei tägiger Dauer binnen einer Frist von einer Woche nach Zu stellung des Einberufungsbefehls die Zurückstellung schrift lich oder zur Niederschrift bei der Kreispolizeibehörde bean tragen. Gleichzeitig hat der Antragsteller die einbcrufene Wehr ersatzdienststelle hiervon schriftlich oder mündlich zu benach richtigen. Antragstellung oder Mitteilung durch Telegramm sind zulässig. Der Betriebsführer und Unternehmer kann die Zurückstellung von einberufencn Gefolgschaftsmitgliedern bei der Kreispolizeibehörde binnen einer Frist von einer Woche beantragen. Wenn die Zurückstellungsgründe erst später eintrelen, kann der Antrag nachträglich gestellt werden. Während bisher der Wehrbezirlskommandeur zur Zurückstellung gezwungen war. wenn ein Behördenleiter die Zurückstellung eines Gefolgschafts- Mitgliedes beantragte, ist nach der Neusässung <8 7) auch die Ablehnung eines solchen Antrages möglich, wenn nämlich zwin gende wehrdienstliche Belange dies erfordern. Eine sinngemäße Ergänzung der bisherigen Regelung besteht darin, daß nun mehr entsprechend den Möglichkeiten für Behördenlciter der Stellvertreter des Führers das Recht bekommt, für hauptamt lich beschäftigte Personen der Dienststellen der NSDAP., ihren Gliederungen rind angeschlosscncn Verbände die Zurückstellung zu beantragen. Die 88 5 und 7 gelten aber nicht für die zur und kmsrMser Ausbildung neu geregelt kurzfristigen Ausbildung emberusenen Ersatzrescrvlsten l des Geburtsjahrgangs 1913 und jüngerer Jahrgänge. Ore Krage des Llrlaubs In der freien Wirtschaft mutz der Betriebsführer und Unternehmer Urlaub zur Ableistung der Uebung erteilen. Das Gefolgschaftsmitglied hat den Einberufungsbefehl mit dem Urlaubsantrag unvcr'äglich dem Betriebsführer und Unter- nehmer vorzulegcn. Die Beurlaubung zn einer Uebung gibt dem Betriebssichrer und Unternehmer nicht das Recht, das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Neu ist, daß ein befristclcs Arbeitsverhältnis durch die Ein- b-rusung zur Ucbnng nicht verlängert wird. Uebungsurlaub durfte bisher den Erholungsurlaub um ein Drittel, jedoch nicht um mehr als zehn Tage kürzen. Die Beschränkung auf zehn Tage ist fallengelassen. Im übrigen bleibt es aber bei den Voraus setzungen der Möglichkeit einer Anrechnung des Ucbungs- urlaubs, insbesondere also der Weiterzahlung des bisherigen Arbeitsentgelts. Neu ist ferner, daß bei mehreren Uebunaen in einem Urläubsjahr der Erholungsurlaub nicht um mehr als zwei Drittel gekürzt werden darf. Diese Regelung wird für viele Unternehmer einen Anreiz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts geben. In jedem Falle ni'Weu oem vc>c^ ArbeitStaae als Urlaubstage verbleiben. Die Dienstbezüge der Beamten sind für Vie einzelne Uebung bis zur Höchstdauer von 28 Wochen sortzugewähren. Für den Erholungsurlaub der Beamten gilt entsprechendes wie in der freien Wirtschaft. Den Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes wurden bisher, soweit sie ohne eigenen Hausstand waren, die Dienstbezüge nur sort- gezahlt, wenn die Uebung länger als vier Wochen dauerte. Diese Einschränkung ist nun weggefallen. Sie sind damit der freien Wirtschaft gleichgestellt. Ter Reichsminister des Innern bestimmt im Einvernehmen mit dem Reichsfinan,Minister, wie- weit die durch Ableistung von Uebungen in der Wehrmacht ver brachte Zeit aus eine im öffentliche«« Dienst zn leistende Aus- bildungs- und Probezeit anzurechnen ist. Wird durch die Ab leistung einer Uebung die Beendigung der Ausbildung oder Probezeit hinausgcschobcn, so ist das allgemeine Dienstalter des Einberufenen um diese Zeit vorzurücken. Die durch die Ab leistung von Ucbungcn verbrachte Zeit ist bei nichtbeamieien Gefolgschastsmitglicdcrn nach näherer Bestimmung des Reicbs- trcuhänders für den öffentlichen Dienst als Dienstzeit im Sinne der Tarifordnung anzusehcn. LoWreselusg im BaWwerbe Anordnung des Reichstrcuhänders der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Sachsen Der Reichstreuhänder der Arbeit für das Wirtschaftsgebiet Sachfen, Stiehler, hat auf Grund des 8 1 der Verordnung über die Lohngcstaltung vom 25. Juni 1938 lReichsqesctzbl. l, S 691» für das Wirtschaftsgebiet Sachsen folgende Anordnung über dis Lohnregelung im Baugewerbe und in den Bauneben gewerben erlassen: ß 1. Geltungsbereich. Diese Anordnung gilt für alle Betriebe des Baugewerbes und der Baunebengewerbe, deren Löhne in Tarifordnungen geregelt sind. 8 2. Zeitlohnarbeit. Der tarifliche Stnndenlohn darf nur beim Vorliegen besonderer Leistung durch Gewährung von Lei stungszulagen überschritten werden. 8 3. Höhe der Leistungszulagen. Die zum Stundenlohn gezahlten Leistungszulagen dürfen höchstens 10 v H. des Tarif lohnes nach oben abgerundet betragen. Höhere Leistungszulagen bedürfen meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung, die nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden kann. 8 s. Bezahlung neueingestellter Eesolgschastsmitglieder. Neueingestellte Gesolgschastsmitglieder erkalten, wenn sie im Zeitlohn arbeiten, mindestens für die ersten vier Lohnwochen nur den tariflichen Stundenlohn, es sei denn, daß sie innerhalb der letzten zwei Jahre bei dem einstellenden Unternehmen min destens drei Monate nachweislich beschäftigt waren. Ausnahmen bedürfen meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. 8 5. Akkord- und Pramienarbeit. Wird im Akkord oder nach einem Prämiensystem gearbeitet, so sind die Akkorde und Prämien unter Berücksichtigung bestehender tariflicher Bestim mungen so sestzusetzen, daß ein Arbeiter mit durchschnittlicher Leistung einen Verdienst erzielt, der höchstens 20 v. H. über venMsr.-kkcnTN0wlr ovlrcu vkkUiü or»W > lS. Fortsetzung.) Eines Tages lud Hausmann uns zum Presseball ein. Er kennt einen Saufen Menschen dort und ist selbst ein sehr lustiger Kerl... es versprach ein reizender Wend zu werden. Es wurde auch ein schöner Abend. Vielleicht einer der schönsten. Damals lernte ich ein Mädchen kennen, das mir ausnehmend gefiel. Es hieß Irene. Später erfuhr ich, daß ihr Vater in der chemischen Industrie eine leitende Stellung einnimmt. Damals war mir das alles gleich. Wir sahen einander .. . und liebten uns. Sv meinte ich jedenfalls. Es war der größte Irrtum meines Lebens. Jenes Mädchen heißt heute Frau Irene Meßdorff, und Metzdorfs ist der wahre Herrscher im Betriebe seines Schwiegervaters." Es ist eine Weile sehr still. Nur die Schläge eines Ruders klatschen von fern, über den See fährt ein Boot, in dem zwei junge Menschen sitzen. Nun werden die Ruder eingeholt und das Boot treibt auf der Mitte Les Masters. Man kann ganz deutlich sehen, wie sich die zwei bei den Händen halten. „Es war meine erste Liebe," fährt Karajan fort, „und es war meine erste Enttäuschung. Heute lächle ich über jene Zeit, auch über mich selbst. Damals aber glaubte ich, darüber «jemals mehr hinwegzukommcn. Jene Frau hat mich verraten, ohne mit der Wimper zu zucken . . . denn sie war antzer meinen Freunden der einzige Mensch, der von meiner Erfindung wußte .. ." „Wer hat davon gewußt? Irene?" fährt Karola er regt auf. „Sagten Sie nicht eben, daß Irene allein von Lieser Erfindung gewußt hat? Nicht etwa auch Meß dorfs?" „Aber nein! Ich bin doch kein Narr, daß ich meinem Betriebsleiter eine solche Sache ans die Nase binde! Aber ihr ... ihr habe ich's erzählt. Ich war ja so ver trauensselig in meiner Liebe. Sie war sogar in meinem kleinen Privatlaboratorium und ließ sich alles erklären ... oh, und sie war verdammt schlau! Wer konnte denn ahnen, daß sie alles frisch von mir zu ihm . .. zu jenem Meßdorfs trug . . .!" „Entschuldigen Sie mich . . .!" Karola ist heftig aufgesprungen. Nein, sie rann das nicht mehr ertragen! Das ist ja entsetzlich! Also Irene . . . Irene war damals schon Meßdorffs Geliebte . . . Nun ist ihr mit einemmal auch alles klar. Während er angeblich in Radevormwald saß und für sie und ihre gemeinsame Ankunft arbeitete, benützte er jede Gelegenheit, in Berlin mit jener ihr unbekannten Irene zusammenzusein, seine neuen Fäden heimlich zu knüpfen, ohne daß sie eine Ahnung hatte. Sie war da mals noch nötig für Herrn Dr. Mcßdvrffs Pläne . . . er brauchte ja die Erfindung und mußte deshalb die Herrin des Werkes zu seiner Verfügung haben, mußte ihr schöne Briefe nach Dresden schreiben und ihr den Glauben lasten, er habe sie allein lieb. Als es dann entschieden war ... da konnte er einfach lächelnd mit teilen, daß er gedenke, eine gewisse Arenc Didriksen zu heiraten und damit in die „Union AG." überzuwechseln. Und sie saß friedlich in Dresden bei ihrer Musik, hatte geglaubt, sie bedeute Herrn Meßdorff alles .. . Närrin, die sie war! Nun schleppte sie ein Leben lang das Bewußtsein mit sich herum, Karajans Erfindung mitacstohlen zu haben. „Fräulein Karola ... ich habe ja gleich gesagt... Sie sind nicht ganz auf dem Posten heute ... lassen Sie uns gehen!" Besorgt legte Karajan seinen Arm um ihre Schulter. Ein Schauer läuft ihr über die Haut, als sie seine Nähe spürt. Es muß gut sein, so in diesem Arm ge borgen zu liegen . . . geborgen für immer! „Sehen Sie! Nun beginnt auch der Schüttelfrost! Kommen Sie! Ich bringe Sie nach Hause!" Langsam dreht sie sich herum zu ihm. Er blickt in ein tränenüberströmtes Gesicht. „Aber Karola . . . liebe Karola ... Sie weinen ja? Warum denn nur?" „Ja, Karajan, ich weine. Nehmen Sie an, ich weine über ein vertanes Leben." «Kleine Karola ..." Er streicht ihr leise übers Haar um, denkt: Wie sehr empfindsam Ne doch ist! Weinen über mein vertanes Leben! Ach nein, Karola, ganz ver tan ist es noch nicht! Noch kann alles gut werden! Du weißt noch nicht alles!«,. dem tariflichen Stundenlohn liegt, uevcrschreltct ver Durch» jchnlttsvcrdienjt des Gefolgschaftsmitgliedes oder der Arbeiter» gruppe bei Akkord- oder Prämiena'rbeit innerhalb der zwei wöchigen Abrechnunasperiode den tariflichen Etundcnlohn um weitere 10 v. H., so sind mir die festgesetzten Akkorde und Prä mien zur Genehmigung vorzulegcn. 8 K. Entsandte Gcfolgschastsmitglicdcr. Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten auch für die Eesolgschastsmitglieder, die von einem Betrieb des Baugewerbes oder des Baüneben- gewerbes aus einem anderen Wirtschaftsgebiet in das Wirt schaftsgebiet Sachsen entsandt werden. Stehr diesen Eesolg schastsmitglieder aus Erund einer Tarifordnung ein höherer Tariflohn zu als der sonst für die Baustelle gültige, so ist von dem höheren Tariflohn bei der Anwendung dieser Anordnung auszugehen; in diesem Fall bedarf jedoch auch eine Leistungs» zulage bis zu 10 v. H. meiner vorherigen schriftlichen Zustim mung. Das gleiche gilt bei einer Entsendung innerhalb de» Wirtschaftsgebietes Sachsen. 8 7. Sonstige Zulagen außerhalb der Leistungszulagen. Außer den Leistungszulagen bis zu 10 v. H. des Tariflohnes nach 8 3 sind Zulagen irgendwelcher Art (Wegegelder, Fahrt kostenentschädigungen, Trennungszulagen Verpflegungszuschüsse usw.) nur zulässig, soweit sie in Tarifordnungen festgelegt sind oder mit meiner vorherigen schriftlichen Genehmigung eingesührt worden sind. 8 8. Abgeltung von Zuschlägen. Vereinbarungen über die Abgeltung von Zuschlägen für Mehrarbeit, Sonntagsarbeit und Nachtarbeit sowie von Erschwerniszuschlägen durch Erhö hung des Stundenlohnes oder des Akkord- oder Präm«ensatzes sind unzulässig. 8 9. Strafoorschriften. Wer dieser Anordnung zuwider handelt oder sie umgeht, z. V. durch unrichtige Eingruppierung der Eesolgschastsmitglieder oder durch Anschreiben von nicht geleisteten Ueberstunoen usw., wird auf meinen Antrag gemäß 8 2 der Verordnung über die Lohngestaltung vom 25. Ium 1938 mit Gefängnis und Geldstrafe, letztere «n unbegrenzter Höhe, oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 10. Inkrafttreten. 1. Die Anordnung tritt mit Beginn der Lohnwoche, in die der 15 April 1939 fällt, in Kraft. — 2. Lohnsätze, die mit dieser Anordnungnicht «n Einklang stehen, dürfen nur bis zum Ablauf von vier Wochen nach dem Inkraft treten dieser Anordnung weitergezahlt werden. Nach diesem Zeitpunkt hat die Entlohnung ausschließlich nach den Bestim mungen dieser Anordnung zu erfolgen. 8 11. Aushang Die Anordnung ist an sämtlichen Baustelle auszuhängen. Die Schille der höchsten Leistung Gauamtsleitcr Göpfert eröffnet die zweite Volkspolitische des NSLB. in Sachsen Von früher her hat Sachsen den Ruf als Land der guten Schille. Dieser Nus ist im neuen Deutschland gefe stigt und gesteigert worden. Die Erzieher sind willens, die Schule auf eine Leistungsstufe zu bringen, daß man von der Schule der höchsten Leistung sprechen kann. Diese Zielsetzung, dle Gauamlsleftcr Göpfert, der Leiter des sächsischen VolksbUdungSmmistcriums, der zweilen Volkspolilischcn Woche des NS -LehrerbundeS» Gauwaftnng Sachsen, gab. kennzeichnet die Bedeutung der Tage, an denen sich in Dresden 15»" sächsische Lehrer und Lehrerinnen zur Vertiefung ihres Wissens zusammenge sunden haben. Sie sind von dem ersüllt, was Gauamts- lciter Göpscrt zur Eröffnung der zweiten Volkspolitischen Woche in der aus diesem Anlatz veranstalteten Kundge bung sagte. Im Lcistnngskampf, in dessen Dienst sich auch die Schulen gestellt haben, entscheide«, so betonte der Gau» amtsleiter, nicht die Form, sondern der lebendige Geist der nationalsozialistische«« Weltanschauung. AlS erste For derung steht über diesem LcistungSbcgrisj. daß die deutsche Erzieherschast noch mehr als bisher zur bedingungslosen Kameradschaft zusammenwächst. Die zweite Forderung lautet: Unbedingte weltanschauliche Klarheit. Zum Verhältnis zwischen Lehrerschaft und Jugend erklärte er, daß die ehrliche Gewinnung der Jugend die heiligste Verpflichtung eines idealen Pädagogen sein muß. Zwischen beiden muß eine wirkliche Kameradschaft beste hen als Voraussetzung für alle großen Leistungen. Göp fert schilderte hier seine ticsen Eindrücke von einem Besuch in der Adolf-Hitlcr-Schule Contbosen, wo diese Forde rung in beispielgebender Weise ihre Ersüllung gefunden hat. Jede Schule koll sich darüber hinaus dadurch aus^ „Karola, könnten Sie sich entschließen ... diesem ver« tauen Leben einen neuen Inhalt zu geben?" Sie blickt ihn mit entsetzten Augen an. „Was soll das heißen? Me kann ich ... Ihrem Lc-cn etwas bedeuten?" „Das soll beißen: ich stehe vor einem neuen Auftrag. Tas gelbe Kuvert, das Sie so sorgfältig neben mein Krankenbett legten, enthält die Pläne, Lie fertigen Pläne einer neuen Erfindung. Ich habe meine Zeit drüben jenseits der Grenze aut benutzt. Aber ich wollte nicht, Laß ein anderes Land die Vorteile genießt, die meinem Vaterland zukommen. Drum stahl ich mich über die Grenze, weil man mich freiwillig nie herausgelassen hätte. Tas ist der einzige Grund für mein sonderbares Verhalten. Daß mich eine Zöllnerkugel erwischte, war nicht in Rechnung gesetzt. Diese Erfindung wird meine ganze Kraft beanspruchen ... so sehr, haß ich einen Menschen brauche, bei dem ich mir neue holen kann ... Karola . . ." „Ja . . .?" hancht sie schwach — und weiß, daß eS nun keinen Widerstand mehr gibt, daß sie nur noch za sagen kann nnd in seinen Arm flüchten, ganz gleich, was einmal daraus werden soll. „Karola, glaubst du daran, daß es mir gelingen wird, uns ein neues Leben aufzubauen?" „Ja ... es wird dir gelingen . ..!" „Willst du mir dabei helfen?" In ihren Augen schimmern Tränen und die harten Konturen seines Antlitzes werden weich in ihrem Blick. Nun kann er in ihrem Antlitz lesen wie in einem Buch, und Augen und Wangen und bebende Lippen singen ihm nur eine einzige Melodie: „Ich will ... ich will ... ich hab dich lieb!" Er sieht das schmale, hellbraune Gesicht... die Hellen blonden Haare darttbergegossen — sie glänzen wie Dünensand, ans den die abendliche Sommersonne scheint . . . die kleine Falte über der Nasenwurzel . . . groß und hingegeben die Augen, die jede Linie seines Ge sichtes zu erforsche» suchen ... die Hände, stark und doch schlank, gute feste Mädchenhände, hält sie über der Brust gekreuzt — es ist alles gesund an ihr und Loch nichts plump und derb ... „Wie ich dich liebe ..." flüstert er, „wie ich dich liebe!* Und sie schließt die Augen als er sie küßt. '(Fortsetzung folgtL
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