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Lagesspruch Gib dem Leibe nicht mehr Futter, denn baß ihm not ist, die Gesundheit zu erhalten, und lasse ihn arbeiten und wachen, daß der alte Esel nicht zu mutwillig werde und aufs Eis tan zen gehe und breche ein Bein, sondern gehe im Zaum und folge dem Geiste. Luther. Den Führern des großen Krieges Kränze Hitlers an den Gräbern Hindenburgs, Ludendorffs und Hohendorfs Am Heldengedenktag ließ der Führer und Oberste Befehlshaber der Wehrmacht im Reichsehrenmal Tannen berg am Sarkophag des Generalfeldmarschalls vonHin denburg, in Tutzing am Gräbe des Ersten General- quartiermeisters, General der Infanterie von Luden dorff, und auf dem Hitzinger Friedhof in Wien am Grabe des Generalstabschefs, Feldmarschall Conrad von Hötzendorf, durch Osfiziersabordnungen Kränze nred erlegen. * Wie im Großdeutschen Reich, so wurden überall in der Welt von de« deutschen Brüdern würdige Gedenk feiern für unsere Toten des Weltkrieges veranstaltet. * An den Heldengedcnkfeiern im Reiche nahmen auch die Kameradschaften des NS.-Reichskriegerbundes teil. Sie lieben durch Abordnungen an den Ehrenmalen der Ge fallenen und Kriegergräbern Kränze niederlegen. An den Grabstätten Hindenburgs im.Tannenbergdenkmal, Luden dorffs auf dem Friedhof in Tutzing und Hötzendorfs auf dem Hitzinger Friedhof in Wien wurden Kränze durch die Landeskriegerführungen niedergelegt. An dem Staatsakt in Berlin beteiligte sich eine größere Abordnung des Landeskriegerverbandes Ost mit ihren Fahnen. Im An schluß an die Kranzniederlegung durch den Führer legte der Reichskriegerführer, ^-Gruppenführer Generalmajor außer Dienst Reinhard, am Ehrenmal Unter den Linden einen Kranz des NS.-Reichskriegerbundes nieder. Vorbildliche Forschung Hermann Göring an die Antarktis-Flieger Ministerpräsident Generalfeldmarschall Göring hat unmittelbar vor Antritt feines Erholungsurlaubs der Deutschen Antarktischen Expedition 1938/39 folgendes Glückwunschtelegramm gesandt: „Zu dem bedeutenden Er folg, den Sie und Ihre Expedition mit der Erforschung eines großen Gebietes der Antarktis errungen haben, be- Mckwünsche ich Sie auf das herzlichste. Ich bin stolz aus den hervorragenden Einsatz der Flieger, auf die ausgezeich- uete Arbeit der Wissenschaftler und auf die vorbildliche Haltung der ganzen Besatzung. Sie und Ihre Expedition habe« an die große Tradition deutscher Forschung ange- knüpst »nd eine Leistung vollbracht, die der Stellung Groß deutschlands in der Welt würdig ist. gez. Göring." Kapitän Ritscher, der Führer der Expedition, hat Generalfeldmarschall Göring folgendes Antworttele- gramm gesandt: „Expedition dankt hocherfreut für Glück wünsche. Wir sind stolz, daß wir an bevorzugter Stelle unsere Kräfte für unser deutsches Vaterland einsetzen durften. Heil Hitlers gez. Ritscher/ kimetti i« LrSMee Empfang in Stettin Der Präsident des faschistischen Jndustriearbeiterverbandes, Tianetti verbrachte den Montag auf der Ordensburg Crössin- ste, um diese „Hohe Schule der Disziplin und mannhaften Erziehung", wie er sie selbst bezeichnete, kennenzulernen. Der Kommandant der Ordensburg, Hauptamtsleiter Gohdes, führte den East durch alle Einrichtungen der Burg. Zur Begrüßung hatten die Junker Paradeaufstellung genommen, der ein Vor beimarsch an Cianetti folgte. Ferner wurde der Präsident Eianetti von der Eauleitung des Gaues Pommern in Stettin empfangen. Im Auftrag des erkrankten Gauleiters begrüßte ihn der stellvertretende Gauleiter Simon. Kein leWWr AMMMW Lösung von Arbeitsverhättniffen in bestimmten Wirtschaftszweigen nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes Der Reichsarbeitsmmister hat auf Grund der ihm Vom Beauftragten für den Vierjahresplan erteilten Voll macht unter dem 10. März 1939 eine zweite Durchführungs anordnung zur Verordnung zur Sicherstellung des Kräfte bedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Be deutung erlassen, die am 15. März 1939 in Kraft tritt. Einen Verlust an wertvoller Arbeitskraft, wie er mit einer ungesunden Fluktuation unter den Arbeits kräften verbunden ist, kann sich Deutschland bei den groben Aufgaben seines weiteren Wiederaufbaues auf die Dauer unmöglich leisten. Das gleiche gilt für die Dauerverluste an Arbeitskräften, die einzelne staatspolitisch besonders wichtige Wirtschaftszweige, vor allem die Landwirtschaft ständig erleiden. Hier muß für Abhilfe gesorgt werden. Aus diesem Grunde hat der Reichsarbeitsminister bestimmt, daß in Betrieben der Landwirtschaft, der Forst wirtschaft, des Bergbaues mit Ausnahme des Stein kohlenbergbaues, der chemischen Industrie, der Baustoff- Herstellung und der Eisen- und Metallwirtschaft Betriebs führer, Arbeiter und Angestellte eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erst aussprechen dürfen, Wenn das Arbeitsamt der Lösung des Arbeitsverhältnisses zuge stimmt hat. Eine ohne vorherige Zustimmung des Arbeits amtes erfolgte Kündigung ist rechtsunwirksam. Die neuen Vorschriften erstrecken sich nicht nur auf arbeits buchpflichtige Arbeiter und Angestellte, sondern in gleicher Weise auch aus deren Betriebsführer. Sie gelten, vor allem zum Schutze der Landwirtschaft, sinngemäß auch für Familien angehörige, die in Betrieben von Ehegatten, Eltern, Voreltern oder Geschwistern regelmäßig mithelfen, auch wenn sie nicht als Arbeiter oder Angestellte beschäftigt werden. Der Gel tungsbereich der Durchführungsanordnung des Neichsarbeits- ministers umfaßt nicht nur private und öffentliche Betriebe, sondern auch Verwaltungen aller Art. Ausnahmen für die Landwirtschaft Die vom Reichsarbeitsminister zugelassenen Aus nahmen entsprechen vor allem arbeitseinsatzmätzigen Not wendigkeiten sowie Erfordernissen des täglichen Lebens. Aus diesen Gründen ist bestimmt worden, daß keine Zustimmung zur Lösung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist in der Landwirtschaft, sofern sich die Arbeitskraft in einem anderen landwirtschaftlichen Betrieb zur Arbeitsaufnahme vertraglich verpflichtet hat, und das neue Arbeitsverhältnis sich unmittel bar an das alte anschließt, ferner bei vorübergehend beschäf tigten Erntearbeitskräften sowie endlich bei den Arbeitskräften, die im Landdienst, in der Landhilfe oder im weiblichen Pflicht jahr in der Landwirtschaft tätig sind. Erforderlich ist jedoch, daß diese Kräfte nicht vor Ablauf der Vertragsdanvr aus der Landwirtschaft ausscheiden. Wollen sie das doch, dann ist die Zustimmung des Arbeitsamtes notwendig. Ganz allgemein ist eine Zustimmung des Arbeitsamtes nicht erforderlich, wenn sich beide Vertragsteile über die Lösung des Arbeitsverhält- nisses einig sind. Da die allgemeine Regelung über Beschränkungen bei der Lösung von Ärbeitsverhältnissen nicht aus alle Wirtschafts zweige ausgedehnt werden konnte, sind, um eventuell son stigen Arbeitseinsatznotwendigkeiten in den verschiedenen Ge- hietsteilen des Reiches entsprechen zu können, die Präsidenten der Laudesarbeitsämter ermächtigt worden, die gleichen Kün digungsbeschränkungen auch für einzelne Betriebe schriftlich an zuordnen. Am 15. März 1939 bereits laufende Kündigungen werden dann von den neuen Vorschriften erfaßt, wenn die Kündigungen erst nach dem 25. März 1939 wirksam werden. Sie bedürfen dann zu ihrer Rechtswirksamkeit nachträglich der Zustimmung des Arbeitsamtes. Beschränkung bei Einstellung von Arbeitskräfte« Neben den neuen Vorschriften über Beschränkrmgen in der Lösung von Arbeitsverhältnissen enthält die Durchsührungs- anordnung vom 10. März 1939 auch Vorschriften über Beschrän kungen bei der Einstellung von Arbeitskräften. Zunächst sind die bereits bestehenden Einstellungsbeschrän kungen für Jugendliche unter 25 Jahren, für die Metallarbeiter und für Arbeiter und technische Angestellte bei Betrieben der Bauwirtschaft inhaltlich unverändert in die neue Durch führungsanordnung übernommen. Darüber hinaus ist aber in Ergänzung der Vorschriften über die Lösung von Arbeitsver- hättnissen bestimmt worden, daß Arbeitskräfte, die nach Ein tragung im Arbeitsbuch zuletzt in Betrieben oder Haushaltun gen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Bergbaues, mit Ausnahme des Steinkohlenbergbaues, der chemischen Industrie, der Baustoffherstellung oder der Eisen- und Metallwirtschast beschäftigt waren, in Betrieben jeder Art nur mit Zustimmung des Arbeitsamtes eingestellt werden dürfen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich zur Einstellung in einem Betriebe des gleichen Wirtschafts zweiges. Für den Bergbau besteht hier eine Abweichung insofern, als auch der Wechsel zwischen den verschiedenen Berg bauzweigen, zum Beispiel aus dem Erzbergbau in den Praun- kohlenbergbau, zustimmungspflichtig ist. Wichtig ist noch der Hinweis, daß Einstellungen in der Landwirtschaft in keinem Falle einer Zustimmung bedürfen. Arbeitsamt prüft alle Gesichtspunkte Bei den Entscheidungen über Anträge auf Zustimmung zur Lösung eines Arbeitsverhälinisses oder zur Einstellung einer neuen Arbeitskraft ist sichergestellt, daß von den Arbeits ämtern alle wesentlichen Gesichtspunkte, und zwar nicht nur die staatspolitischen Notwendigkeiten des Arbeitseinsatzes, son dern auch die Aufgaben und die Leistungsfähigkeit der Betriebe und nicht zuletzt die persönliche und berufliche Entwicklung der Arbeitskräfte berücksichtigt werden. Neuregelung des Vslksschulbesuchs Vorzeitige Einschulung — Zurückstellung — Wer ist „bildungsunsähig"? Der Reichserziehungsminister hat in einer ersten Durchführungsverordnung zum neuen Reichsschulpflicht gesetz die Bestimmungen über den Volksschulbesuch der Neu ordnung und Vereinheitlichung für das Reich angcpaßt. Für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt mit dem Anfang des Schuljahres die Pflicht zum Besuch der Volksschule. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können aber auch solche Kinder zu Anfang des Schuljahres in die Schule aus genommen werden, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30. September das sechste Lebensjahr vollenden, wenn sie die erforderliche geistige und körperliche Reife besitzen. Diese Reife ist nach der neuen Verordnung gegeben, wenn begründete Aussicht besteht, daß sie in der Lage sein werden, ohne gesundheitliche Schädigung am Unterricht mit Erfolg teilzunehmen. Dabei sind die örtlichen Um stände und die häuslichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Ergeben sich bei der Schulaufnahme oder im Verlauf des ersten Schulhalbjahres Zweifel, ob der Schulpflichtige körperlich oder geistig ausreichend entwickelt ist, so ist zu prüfen, ob es der Zurückstellung bedarf, die in der Regel zunächst für das laufende Schuljahr auszusprechen ist. Dabei kann auf Antrag des Schulleiters bestimmt werden, daß Zurückgestellte einen geeigneten Kindergarten zu ve- suchen haben, wenn dies zur Förderung ihrer Entwicklung angebracht erscheint. Die Volksschulpflicht endet acht Jahre nach ihrem gesetzlichen Beginn, auch wenn der Schulpflichtige zurückgestellt war. Eine Verlängerung ist anzuordnen, wenn begründete Aussicht besteht, den Schulpflichtigen noch wesentlich zu fördern. Vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht ist nicht statthaft, widerrufliche Beurlaubung nach siebenjährigem regelmäßigen Schulbesuch nur bei ungewöhnlich schwierigen häuslichen, wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen möglich. Während der ersten vier Jahre darf nur in seltenen, besonders begründeten Ausnahmefällen an Stelle des Volksschulbesuchs eine anderweitige Erziehung und Unterweisung genehmigt werden. Als bildungsunfähig und damit von der Schul pflicht befreit sind diejenigen anzusehen, die körperlich, geistig oder seelisch so beschaffen sind, daß sie auch in Sonderschulen nicht gefördert werden können. Die Schul pflicht geistig und körperlich behinderter Kinder und die Erfassung der Schulpflichtigen werden durch besondere Verordnungen noch geregelt werden. Wo vom Schuljahr 1939/40 an die Volksschulpflicht von sieben auf acht Jahre verlängert wird, sind Schulpflichtige des achten Schul jahres, die das 14. Lebenswahr vollendet haben, zum Schluß eines Schulvierteljahres für den Rest der Schul zeit zu beurlauben, wenn Nachwuchsmangel es erfordert. An Glück ging ln EKMW Roman von Fr. Lehne. Fortsitzung Nachdruck verboten Nun wartete sie, am Fenster sitzend und auf die regen- ^sse Straße blickend. Dicke graue Wolken, vom Winde ge trieben, jagten tief am Himmel dahin. Erich stand neben ihr. Lächelnd sah sie zu ihm auf. »Wie gefällt dir unser Münchener Herbst? Eelt, es ist sehr ungewohnt und ungemütlich draußen —" „Dafür drinnen bei dir um so heimeliger." Ihre Anrede hatte ihn beinahe erschreckt, da er mit seinen Gedanken ganz wo anders gewesen war. . »2ch habe den Herbst auch gern, Erich! Wenn man in seiner gemütlichen Wohnung sitzt, draußen der Sturm heult — wie in einer Burg ist man da — geschützt, sicher vor allen Feinden! Es hat etwas so unendlich Friedliches und Beruhigendes! Wie doch die Zeit vergeht! Jetzt sind es sieben Jahre, daß du mich riesest." „Sieben Jahre!" wiederholte er, „und für das Glück dieser sieben Jahre danke ich dir." „Warst du glücklich, Erich, Lieber?" Er streichelte ihr Gesicht. „Muß ich dir das erst sagen? Hast du es nicht gefühlt?" Sie schmiegte ihre Wange gegen seine Hand. „Ja, EriL »nd es soll immer so bleiben." „Ja, es soll immer so bleiben!" Er dachte es wie in Trotz und Abwehr gegen etwas, das auf ihn zukam. Er sah es noch nicht; aber er spürte es. Was hatte diese seltene Frau ihm nicht an friedevollem Glück geschenkt! Die Uhr schlug vier. „Isa wird sogleich kommen!" bemerkte Isabella auf- stehend und unter der Kaffeemaschine den Spiritus anzün dend. Sie seufzte leicht. „Ich wünschte, der Zufall hätte Liess Begegnung nicht gefügt." „Warum?" „Ich sagte dir doch damals — du erinnerst dich wohl nicht mehr — daß sie ein unwahrer, leichtfertiger eitler Mensch ist! Es wundert mich, daß sie meine Aufforderung nicht ablehnte, aus einem Gefühl der Scham heraus. Aber sie schüttelt alles ab. Ich hoffe lehr, daß ihr Aufenthalt hier nur vorübergehend ist, wie sie sagte. Ich möchte sie nicht als häufigen Gast in meinem Hause haben, aus dem ich sie da mals weisen mußte. Und ich kann das nicht vergessen — wie eine trennende Schranke steht das zwischen ihr und mir." Eine Kraftdroschke fuhr vor dem Hause vor. Isa stieg aus, in einen Breitschwanzmantel und ganz in ihren Trauerschleier gehüllt, der ihr etwas unendlich Rührendes, fast Ergreifendes verlieh, was Isabella weicher, innerlich versöhnlicher stimmte, so daß sie die Nichte herzlicher emp fing, als es sonst wohl der Fall gewesen wäre. Isa sah blendend aus; das ganz eng anliegende schwarze Kleid ließ sie größer, schlanker erscheinen, darüber das weiße Gesicht mit dem brennend roten Mund und den schillernden Augen von der Farbe des ewig bewegten Meeres und das sorgfältig geordnete platinblonde Haar. Ihre mit größtem Raffinement zurechtgemochte Erscheinung wirkte so "aufreizend, daß sich kein Mann dem entziehen konnte. Bei der Begrüßung klopfte Erich stark das Herz. Wie dumm! Was ging ihn diese Frau denn an! Isa nahm der Tante ausmerksam die Bedienung des Kaffeetisches ab. „Heute bist du Gast bei dit, Tantchen! Ich weiß noch alles, wie du es liebst. Ich habe nichts vergessen, was ich bei dir gelernt. Nun jag mir nur, wie es gekommen ist, daß du Frau Trautmann wurdest; ich bin zu neugierig. Gewiß hat Herr Trautmann dich geholt, weil du so gut kochen konntest und so musikalisch bist — und danach hatte er ver mutlich Sehnsucht in seiner Urwaldwildnis." „Es war nicht ganz so, aber beinahe. Geholt hatte er mich nicht, dazu fehlte die Zeit! So rief mich ein Tele gramm ru ihm —" Ja, und das Telegramm war eigentlich für dich be stimmt; es galt dir, Isa! mutzte Erich denken, und mit einem Male fühlte er jene bittere Enttäuschung wieder, die ihn damals gepackt, als er die ältere Isabella anstatt di« Nichte, die junge Isabella, begrüßen mußte, und die er als Ehrenmann so tapfer niedergezwungen hatte — sie war ihm ja zum Segen geworden, zum dreifachen Segen, diese anfängliche Enttäuschung! „Ein Telegramm, Tantchen? Und dann bist du gleich hinübergefahren? Das war ein Entschluß! Ich weiß nicht, ob ich den Mut gefunden hätte — so weit übers Meer i» ein fremdes Land zu eilen, zu wilden Menschen und wilde» Tieren." Isa zog die Schultern ein wenig nach vorn u«d schauert« in gemachter Furcht zusammen. Wärest du wirklich meinem Rufe nicht gefolgt? Hättest du wirklich überlegt? Diese Frage drängte sich Erich auf, und seine Frau dachte: Wenn man einen Bdrnn über alles lieb hat, dann überlegt man nicht erst — dann geht man zu ihm, wo er auch ist — und wäre er i« der Wüste. Isabella sprach ihre Gedanken aber nicht aus, besonders vor der Nichte nicht; dazu war ihr ihres Herzons tiefstes Empfinden zu heilig! Laut sagte sie: „Kind, du scheinst dir Java immer noch als ein ganz unkultiviertes Land vorzusteken! Es ist dort über alle Begriffe schön, und in der Hauptstadt entbehrt man nichts, was die sogenannte Kultur an Vergnügungen bietet. Wir wohnten allerdings im Innern der Insel, ziem lich einsam, weil meines Mannes Besitz das erforderte. Seine Kaffeeplantagen, seine Tabakfelder! Aber es gab dort nette Menschen, mit denen ich in jeder Weise harmo nierte, so daß mir das Scheiden von den lieben Freunde« schwer fiel. Es mußte aber sein. Ich bekam Fieber und Herzanfälle; das Tropenklima hatte doch schädigend auf meine Konstitution gewirkt. Aber sobald ich wieder Kan- kräftig bin, geht es wieder hinaus, gelt, Erich?" Fortsetzung kkst.