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MMufferTageblatt Bekanntmachungen des Landrates zu Meißen und des Bürgermeisters zu Wilsdruff, des Finanzamts Nossen sowie des Forstrentamts Tharandt Das „Wilsdruffer Tageblatt" ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Wilsdruff bestimmte Blatt und enthält Bekanntmachungen des Amtsgerichts Vor „Wilsdruffer Tageblatt" erscheint werktags 16 Uhr Bezugspreis monatl. L NM. frei Haus, bei Postbeftellung I,SÜ RM. zuzügl. Bestellgeld. Einzelnummer 10 Rpf. Alle Postanstalte-. Postboten, unsere Austräger u. Geschäftsstelle »e-men zu jeder Zeit Be- ,, , Hellungen entgegen. Im Falle höherer Gewalt oder Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend sonstiger Bctriebkftörun. len besteht kein Anspruch aus Lieferung der Zet- Ang oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung etngesandter Schriftstücke erfocht nur, wenn Rückporto beiliegt. 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In diesem Zusammen hang sind die nachstehenden Ansführungen über die Bedeutung und die praktische Wirkung der Verord nung besonders aufschlußreich. Mt der Verordnung zur Regelung der Fälligkeit alter Hypotheken vom 22. Dezember 1938 (RGBl. I, S. 1905) wurde der Hypothekenschutz unter bestimmten Voraussetzungen verlängert, vor allem aber vereinfacht, vereinheitlicht und auf das ganze Reich ausgedehnt. Grundsätzlich genie ßen nunmehr, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um eine Reichs oder Goldmarkhypothek oder eine Aufwertungshypothek han delt, oder ob die Hypothek den bisherigen Kündigungsschutz bestimmungen unterlag, alle Forderungen den Schutz der Ver ordnung, die an dem in der Verordnung angegebenen Stich tage durch eine Hypothek oder Grundschuld an einem Grund- stück im Reichsgebiet gesichert waren oder nach diesem Stich tag entstanden waren, zu deren Begründung sich der Gläubi- ger vor demselben verpflichtet hatte, oder die endlich nach dem Stichtage durch Eintrag einer Hypothek oder Grundschuld ge sichert worden sind, der Schuldner aber sich zu der Sicherung bereits vor dem Stichtage verpflichtet hatte. Als Stichtag gilt für das Alt re ich der 30. Januar 1933, für das Land Oesterreich der 13. März 1938, für das Saarland der 1. März 1935 und für die sudetendeutscheu Gebiete der 10- Oktober 1938. Ist zwischen den Parteien über eine der genannten Forde- trmgen hinsichtlich Kündigung, Rückzahlung usw. vor dem Stichtage eine Vereinbarung getroffen oder wird eine solche "och getroffen, so b l e i b t es bei dieser Vereinbarung. Tie ^Ordnung beschränkt also nicht den Parteiwillen. Den Schutz Verordnung genießen nicht Forderungen, die auf einein Rechtsgeschäft beruhen, bei dem eine langfristige Bodenbelei- V'ng nicht beabsichtigt war (z. B. Sichernngs- oder Bttrg- fchaftshypotheken für einen kurzfristigen Kredit), Forderungen, beien Fälligkeit das Gericht durch eine Entscheidung über die Freistellung des Gläubigers von der Stillhaltepflicht geregelt statte, oder deren Fälligkeit bereits durch die Gesetzgebung über bie landwirtschaftliche Schuldenregelung und Osthilfe geregelt Ist oder geregelt wird; weiterhin Darlehenssordsrungen von Bausparkassen, Hauszinssteuerablösungshypotheken und Til- gungshypotheken, deren Ablösungsbeträge 5 v. H. der ur sprünglichen Kapitalschuld nicht übersteigen dürfen. Die Verordnung bestimmt nun, daß die Rückzahlung der ihr unterliegenden Forderungen von dem Gläubiger nur dann gefordert werden darf, wenn er nach dem Inkrafttreten der Verordnung (24. Dezember 1938) dem Grundstückseigen tümer sowie dem persönlichen Schuldner schriftlich ge kündigt hat. Parteivereinbarungcn über den Ausschluß der Kündigung für eine bestimmte Zeit bleiben in Kraft. Die Kündigungsfrist muß mindestens drei Monate be tragen. Vereinbarungen und Satzungsbestimmungen sowie die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über das Recht des Gläubigers zur sofortigen Kündigung bei bestimmten An lässen (z. B. Gefährdung des Grundstücks, Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen u. a. m.) bleiben in Kraft. Dem Schuldner gibt die Verordnung das Recht, Aufwertungshypo theken vor dem Fälligkeitstage zurückzuzahlen. Die Kündigung der Forderung verpflichtet den Schuldner zur Bereitstellung des Kapitals am Fälligkeits tage. Er muß, wenn er aus eigenen Mitteln nicht Zahlung leisten kann, sich bemühen, aus dritter Hand zu tragbaren Be dingungen das Kapital sich zu beschaffen. Ist er zur Bereit stellung des Kapitals nicht in der Lage, so muß er dem Gläu biger einen Zahlungsvorschlag unterbreiten, der die Grund- läge für weitere unmittelbare Verhandlungen unter den Be teiligten bietet. Kommt eine Einigung nicht zustande, so kann jeder der Beteiligten binnen sechs Wochen nach erfolgter Kün- digung die Vertragshilfe des Richters durch schriftlichen, an das Amtsgericht, in dessen Bezirk das belastete Grundstück «egt, zu richtenden Antrag anrufcn. Im Interesse der Betei ligten liegt es, möglichst bald nach erfolgter Kündigung die Vertragshilfe nach dem Scheitern der unmittelbaren Verhand- wngen anzurufen, da wegen Versäumnis der sechswöchigen ^rist nur dann eine Nachfrist von zwei Wochen gewährt wer den kann, wenn der Antragsteller ohne sein Verschulden an der Nichteinhaltung gehindert war. Auf den schriftlich gestell ten und begründeten Antrag hat der Richter zunächst auf eine Einigung hinzuwirken und erst, wenn diese nicht zu erzielen stst zu entscheiden. Er hat auf Antrag zunächst darüber zu ent- stheiden, ob die Forderung den Schutz der Verordnung ge büßt; auch ist er berechtigt, vor endgültiger sachlicher Entschei- "ung einstweilige Anordnungen zu treffen, insbesondere die Umstellung der Zwangsvollstreckung zu verfügen. Die Verordnung gibt dem Richter die Befugnis, die Fällig en des Kapitals zu ändern, sofern der Schuldner nicht über >e erforderlichen Mittel verfügt, ihm billigerweise nicht zuge- mutet werden kann, sich diese zu beschaffen, und wenn bei Nb- , gung der beiderseitigen Belange die Acnderung der Kündi gung für Pen Gläubiger keine unbillige Härte bedeuten würde. lA"". deshalb dem Schuldner, der lediglich behindert ist. m Fälligkeitstage Zahlung zu leisten, eine Zahlungs- höchstens einem Jahr bewilligen. Nach 'Scbmv "l ist das Kapital ohne weiteres fällig. Er kann dem Weiterhin Teilzahlungen auserlegen, Hypotheken in ^'»^^hhpotheken oder in unkündbare Tilgungshypothe- mwandeln. Endlich kann er die Kündigung für umwrk- Englands Riesenaufrüstung Verschlingt über die Halste des Gesamtstaatshaushaltes — Höchste Ausgaben sür die Luftwaffe Der soeben veröffentlichte englische Gesamthaushalts vorschlag für 1939 beläuft sich auf 1265 Millionen Pfund. Hiervon entfallen auf die drei britischen Wehrmachtteile zuzüglich der Ausgaben für die zivile Verteidigung 580 Millionen Pfund. 220 Millionen Pfund ver schlingt allein die britische Luftwaffe, der höchste Be trag, der für diese jemals in Friedenszeiten eingestellt wurde. Er übersteigt die Haushalte für Flotte und Armee um 60 bzw. 70 Millionen. 1934 betrug der Etat für die Luftwaffe nur 17 Millionen Pfund. Er hat sich ftn Ver laufe von fünf Jahren also verdreizehnfacht, ge genüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Am Ende des Finanzjahres 1938 verfügt die bri tische Heimatluftwaffe über 1750 Frontflugzeuge. Zahlen für die Ueberseeluftwaffe und über die für 1939 vor gesehene Erzeugung liegen nicht vor, doch heißt es in einem Bericht des Luftfahrtministers, daß Flugzeuge, Motoren und Ausrüstungsmawrial in großem Umfange hergestellt werden und die Produktion der Flugzeug- fabrilen ständig durch entsprechende Maßnahmen zunehme. Gewaltig sind auch die vorgesehenen Ausgaben für das Kriegsmaterial, für das rund 115 Millionen Pfund, d. h. 43 Millionen mehr als im Vorjahre, aufge wendet werden sollen. Der Mannschaftsbestand der Luft waffe, der 1934 nur 30 000 Mann betrug, wurde bis Ende 1938 auf 96 000 Mann erhöht und soll mit 1939 eine wettere Erhöhung aus 118 000 Mann erfahren. Hin zu kommt die Freiwilligenreserve, die nach bisher vorlie genden Zahlen über annähernd 3000 Piloten verfügt. Auch hier rechnet man für 1939 auf starken Zuwachs. Die Ballonsperre für den Bezirk Groß-London zählt jetzt über zehn Geschwader, 37 Geschwader zur Verteilung auf die wichtigsten Industriegebiete sind in Bildung begriffen. Lufifchutz bei den anderen England stapelt Millionen Sandsäckc — Mafsenschutz» räume in der Pariser U Bahn Der englische Minister für zivile Verteidigung, Sir John Anderson, gab im Unterhaus einen Ueberblick über die großen Verteidigungsmaßnahmen Englands auf dem Gebiete des Luftschutzes. Man verfüge jetzt über 50 Millionen Gasmasken. Außerdem seien 127 Millionen Sandsäcke erzeugt. Im Laufe einer Woche könnten 4 bis 5 Millionen Sandsäcke geliefert werden. Ferner stünden 1,4 Millionen Gasmasken für Säuglinge und 1,3 Millionen Gasmasken für Kleinkinder zur Verfügung. Die jetzt zur Verteilung gelangenden Stahl unter stände bezeichnete Anderson als wert vollen Schutz gegen Bombensplitter. Für die zivile Ver teidigung verfüge man bisher über 1,25 Millionen Frei willige. In der französischen Hauptstadt Paris hat man mit dem Ausbau der tiefer gelegenen Untergrundbahn stationen zu Massenschutzräumen begonnen, die Bomben- und Gasschutz für 350 000 Menschen bieten sollen. In den Pariser Außenvierteln werden Schutz gräben als Massenunterkünfte ausgehoben und viele Keller Pariser Häuser werden zu Luftschutzkellern um gebaut. Chamberlain besucht Sowsetboifchast Erstmalig ein Führer der Konservativen als Minister präsident auf einem Sowjetempfang Der sowjetrussische Botschafter Maisky veranstaltete in der sowjetrussischen Botschaft in London einen Emp fang, dem auch Ministerpräsident Chamberlain und mehrere Mitglieder des britischen Kabinetts beiwohnten. Die Londoner Presse weist darauf hin, daß Chamberlain damit zum erstenmal einer Einladung zu einem Empfang in der sowjetrussischen Botschaft gefolgt sei, und daß bis her noch kein Führer der britischen Konservativen Partei in seiner Stellung als Ministerpräsident an einem Emp fang eines Vertreters Sowjetrußlands teilgenommen habe. Ei« zweites Bombenattentat auf GchiffahriSkanal Wie erst jetzt bekannt wird, wurde in der vergan genen Nacht noch ein zweiter Bombenanschlag auf eine Kanalübersührung gemacht. Diese Explosion ereignete sich an der Brücke des Birminghamer Schiffs- kanals in der Nähe des Ortes Culvert. Auch hier war hochexplosiver Sprengstoff verwende worden, und die Detonation war meilenweit hörbar. ' sam erlSren und das Recht des Gläubigers auf Kündigung für zwei Jahre ausschließen. In seiner Entscheidung hat der Richter die Folgen des Verzugs festzusetzen. Die Entschei- ,dung bindet Gerichte und Verwaltungsbehörden. Aus ihr so wie aus gerichtlich abgeschlossenen Vergleichen ist die Zwangsvollstreckung zulässig. Die Entscheidung kann mit sofortiger Beschwerde und die des Beschwergerichts mit sofortiger weiterer Beschwerde angefochten werde«. Umsturzpläne für Belgien? Internationale Brigade als „Kerntruppe" der Revolution Das belgische Blatt „Vingtisme Siscle" bringt Enthüllungen über die bolschewistischen Zn- kunftspläne hinsichtlich der Weiterverwendung der Internationalen Brigade nach Beendigung der Kämpfe in Spanien. Nach den Anweisungen der Komintern sollen die Kommunisten der Internationalen Brigade als „Kerntruppe" in Frankreich, Belgien und anderen Ländern verwendet werden. Zu diesem Zweck sei in Belgien ein „Freiwilligenverband der Frei heit" gebildet worden. Die erste Abteilung von 500 Mann der für Belgien bestimmten Kommunisten sei bereits in Lille eingetroffen. Sie seien bewaffnet und erwarten einen geeigneten Augenblick, die französisch-belgische Grenze zu überschreiten. Die KommunistischeParteiBelgiens habe die notwendigen Maßnahmen getroffen, um den bolsche wistischen Stoßtrupp zu empfangen und in der belgisch'« Hauptstadt in vier Sektoren zu verteilen. Zum Befehls haber sei ein Jude aus Polen bestimmt worden. Das Blatt weist im übrigen darauf hin, daß schon jetzt ein Drittel der gesamten Kommunistischen Partei Belgiens aus Fremden besteht. Die belgische Regierung wird auf gefordert, scharfe Maßnahmen gegen die bolschewistischen Machenschaften zu ergreifen. In der Presse der westlichen Demokratien beachtet man die Ausführungen Görings am Tage der Luftwaffe in starkem Maße. Man ist beeindruckt von dem deutschen Willen, die Führung in der Luft zu behaupten. Andererseits sucht man Deutschland einer imperialistischen Politik zu beschuldigen, bringt Ueberschriften wie „Die deutsche Lustwasse der Schrecken der Feinde" und deutet aus dem Willen Görings zur hundertprozentigen Ver teidigung in gefärbten Berichten gleich wieder welt eroberische Pläne, obwohl Görings Rede nur eine deut liche Antwort auf die fieberhaften Aufrüstungen der anderen Nationen war. Generalfeldmarschall Goring hat sich in seiner Rede mit Recht auf die Erfahrungen der Septemberkrise vorigen Jahres bezogen. Sie haben bestätigt, daß der Friede nur durch ein scharfes Schwert ge sichert wird. Weil die Welt damals wußte, daß wir nicht blufften, ist es den Kriegshetzern nicht gelungen, deu friedliebenden Staatsmännern den Weg nach München zu verbauen. Diese Erfahrung diktiert auch in Zukunft die deutschen Entschlüsse. . Die Welt muß endgültig zur Kenntnis nehmen, daß jegliche Einschüchterungsversuche von vorn herein zum Scheitern verurteilt sind. Die deutsche Staats- sührung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Sicherung der deutschen Arbeit bewußt und betrachtet es daher als ihre vornehmste Pflicht, durch eine starke Luftwehr dem deutschen Volke einen sicheren Friede« zu erhalten. Die weltpolitische Lage ist verworren und voller Spannungen. Deshalb muß die deutsche Lustwasse, Wie Göring in vorausschauender Verantwortung sagte, der „Schrecken unserer Gegner" bleiben. Wir dürfen, wenn wir den Frieden erhallen wollen, nicht müde werden in unserer Einsatzbereitschaft und Wachsamkeit., Deutschland hat als größtes Volk Europas den Anspruch auf die größte Luftwaffe. Wir geben England gern zu, daß es die stärkste Seemacht besitzen mutz. Aber so wie für England die Schifssflotte ausschlaggebend' sein mag, so bedarf Deutschland einer unbedingt, überlegenen Luftflotte. Diese werden wir auch iu der Zukunft besitzen. Generalfeldmarschall Göring hat gesagt, ohne das scharfe Schwert zerbreche der Friede. Deshalb werden wir den Vorsprung, den die deutsche Luftwaffe als dt« modernste der Welt hat, immer weiter ausbauen. Das ist vor allem eine klare Antwort an die Kriegs hetzer, die immer noch glauben, in der Welt gegen Deutschland mit Erfolg Hetzen zu können. Ihre Hetze wird, solange die deutsche Wehr stark ist, vergeblich sein. Wir Deutsche fürchten unsere Gegner in der Welt nicht. Wir wissen, daß unsere Wehrmacht und auch unsere Luftwaffe, je stärker sie find, die sichersten Garanten des Friedens darstellen. Unter dem Schutze unserer starken Luftwaffe kann das Volk in sicherem Frieden arbeiten, und an dieser Tatsache wird niemand in der Wett etwas zu ändern vermögen.