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Das Ende -er „Laternengarage" Neichsgaragenordnung regelt Unterbringung von Kraft- fahrzeugen - Nm Tage der Eröffnung der Deutschen Automobil- Ausstellung hat der Reichsarbeitsminister die neue Neichsgaragenordnung erlassen, die am April 1939 in Kraft treten wird. In der Neichsgaragenordnung wird bestimmt, daß künftig vei der Errichtung von Wohnstätten, Betriebs- und Arbeits stätten oder bet Um- und Erweiterungsbauten, die den Wert solcher baulicher Anlagen erheblich steigern, Einstellplatz für die vorhandenen und zu erwartenden Kraftfahrzeuge der Be wohner. des Betriebes und der Gefolgschaft auf dem Grundstück oder in dessen Nähe freigehalten wird Die Laternen garage soll durch einen Einstellplatz auf dem Grundstück des Kraflfahrzeugbesitzeis ersetzt werden. Es wird jedem Kraft sahrzeugbesitzer überlassen bleiben, ob er seinen Einstellplatz Wit einem Schutzdach sichert oder ob er auch eine Garage bauen will. Es besteht auch die Möglichkeit, die Einstellplätze und Garagen nicht auf dem Bangrundstück selbst zu schaffen, son dern sie in der Nähe gesondert oder auch als Gemetnschafts- «nlaae nm anderen Einstellplätzen und Garagen zusammen zu errichten. Die Dau- und die Betriebsvorschriften gründen sich auf die alte Neichsgaragenordnung. Sie werden aber nach dem heutigen Stande der Technik erweitert und vertieft und brin gen erhebliche Erleichterungen, namentlich für die sogenannten Kleingaragen, deren Grundfläche 100 Lluadraimeter nicht über schreitet. Es ist zu erwarten, daß dadurch eine wesentliche Verbilligung der Garagenbeschasfung eintreten wird. Auch die Bestimmungen über den Einbau der Benzinabscheider wurde gelockert. Künftig sind Benzinabschetder nur noch da notwendig, wo bei Einstellplätzen oder Garagen Kraftfahr zeuge aus Tankanlagen mit Kraftstoff versehen oder mit brenn baren Flüssigkeiten gereinigt werden. So bringt die Neichs garagenordnung eine umfassende Regelung für jegliche Unter bringung von Kraftfahrzeugen außerhalb der öffentlichen Ver kehrsflächen. Wochengeld vor der Niederkunft. Nach' einer Ent scheidung des Neichsarbeitsministers aus dem Jahre 1936 haben auf das auf des Grundlohns erhöhte Wochengeld nicht nur die weiblichen Pflicht versicherten einen Anspruch, sondern auch die weiter versicherten oder selbstversicherten Frauen, die keinen Beruf ausüben. Da bei den Krankenkassen diese Vorschrift häufig nicht beachtet worden ist, sind die Versicherungsträger jetzt Nochmals darauf hingewiesen worden. Der Reichsarbeits- minifter hat damals in seinem Bescheid erklärt, daß eine Einschränkung des Kreises der Bezugsberechtigten auf weibliche Pflichtversicherte den Grundsatz der Gleichstellung der freiwilligen Versicherten mit den Pflichtmilgliedern durchbrechen würde. Uebrigens bestehe bei solchen weiter versicherten oder selbstversicherten Frauen, die keinen Beruf ausüben, häufig das gleiche Bedürfnis nach Gewährung des erhöhten Wochengeldes wie bei den Schwangeren, die als Lohnarbeiterinnen pflichtversichert sind insbesondere dann, wenn eine Entlastung im Haus halt' erforderlich wird. GrotzdeutMand wird gezahlt. Im Reichsgesetzblatt wird demnächst eine Verordnung des Reichswirt- ickalts- nnd des Reichsinnenministers über die Durch führung der Volks-, Berufs- und Betriebszählung 1939 in tw» sudetendeutschen Gebieten veröffentlicht werden. Nach dem bereits vor einiger Zeit auch das Land Oesterreich in die Höhlung am 17. Mai 1939 einbezogen wurde, werden die Vorschriften mm sinngemäß auf die sudetendeutschen Gebiete erstreckt werden, so daß die diesjährige Volks-, Berufs- und Betriebszählung das gesamte Gebiet deSGroßdeutschen Reiches umfassen wird. Namensänderungen werden den Wehrersatzdienst- stellen mitgetcilt. Der Reichsinnenminister hat bestimmt, daß die zur Entgegennahme von Namensände- rungsanträgen zuständigen Behörden in allen Fällen, in denen der Name eines in Wehrüberwachung stehenden Wehrpflichtigen des Beurlaubtenstandes geändert wird, außer den sonst in Betracht kommenden Behörden auch den zuständigen Wehrersatzdienststellen von der erfolgten Namensänderung Kenntnis zu geben haben, wenn der Wehrpflichtige im Besitz eines Wehrpasses ist. Grumbach. Tonfilmabend. Nach langer Pause bot wieder einmal die Gaufilmstelle im Gasthof Grumbach einen gutbesuchten Tonfilmabend. Die Spielfolge versprach dazu Ton filme von ganz besonderer Bedeutung., wie Ortsgruppenleiter Pg. Mätzler in seiner Begrüßungsansprache ausführte. Nach den Klängen des Egerländer Marsches sprach Pg. Küppers Worte des Führers aus den Tagen des großen Geschehens im vergangenen Herbste. Im Tonfilm „Sudetendeutschland kehrt heim", rollte eine mitreißende Bildfolge ab. Die Zuschauer waren sichtlich ergriffen und tief beeindruckt. Ein Film vom Fliegechandwerker-Wettbewerb leitete dann über zum Haupt film des Abends, dem Pg. Küppers erläuternde Worte voraus schickte. „Urlaub auf Ehrenwort", ein Film mit einem unge wöhnlichen Erfolg. Wohl selten ist so überzeugend soldatisches Pflichtgefühl und SolLatenchre in spannenden Einzelschick salen geschildert worden, wie in diesem Tonfilm. Um ein tiefes Erlebnis reicher verließen nach den abschließenden Worten des Ottsgruppenleiters und dem Führergruß die Volksgenossen den Saal. Herzogswalde. Die hiesige Kriegerkameradschaft Kyffhäu ser hielt am vergangenen Sonnabend im Kreise ihrer Kamera den u. Kameradenfrauen den geplanten Familienabend ab. Vom Kreis Meißen war zur größten Freude der Kreisführer, Stu dienrat Wolf und die Kameraden Priebs und Goldam mer zugegen. Nach Begrüßung aller Erschienenen durch den Kameradschaftsführer Heino Pfützner hielt zunächst Kamc- radschaftsführer Otto S e i f e r t - Röhrsborf einen recht in teressanten Vortrag über seine Reise nach den Schlachtfeldern Frankreichs und der Pariser Weltausstellung, der durch Vor führen von Lichtbildern noch ganz besonders wertvoll gestaltet wurde. Mancher Kamerad konnte ihm aus dem Weltkrieg be kanntes Gelände wieder an seinen Augen vorüberziehen sehen. Nach einem anschließenden gemeinsamen Kaffeetrinken mit gu tem Kuchen, der durch Kameradentöchter kredenzt wurde, ließ Kameradschaftsführer Pfützner die 17 der Kameradschaft noch angehvrenden Gründer des Vereins antreten und die nach dem 25jährigen Jubiläum nachträglich eingegangenen Ehren zeichen für 25jährige der Kameradschaft gehaltene Treue konn ten durch Kamerad Kreisführer Wolf nach kernigen Worten übrreicht werden. Gleichzeitig wurde Kamerad Bruno M i ß- b a ch, der vor kurzem mit seiner Gattin das seltene Fest der goldenen Hochzeit feiern konnte, zum Ehrenmitglied ernannt. Anschließend konnte der Kameradschastsschiehwart noch eine silberne und vier bronzene Schießnadeln und einige Diplome an die besten Schützen beim Kleinkaliberschießen verteilen. Eine für die Wohltätigkeitseinrichtungen des NS.-Reichskrie- gerbundes herumgereichte Sammelbüchse erbrachte den stattli chen Betrag von 10 RM. Kamerabschastssührer Pfützner erledigt noch den geschäftlichen Teil und dankte allen für das zahlreiche Erscheinen und auch allen denen, die zum Gelingen des schönen Abends mit beitrugen; vor allem dem Vortragen den und den Vertretern des Kreises. So manche zum Besten ge gebene Anekdote und ein gemütliches Plauderstündchen hielt Kameraden und Kameradenfrauen noch bis nach Mitternacht beisammen. — ' > —----c».> - >!— . i.. Die Alterrv«rssvg«ns für dar Deutsche Handwerk (Gesetz vom 21. Dezember 1968, RGBl. I S. 1900.) Dom 1. Januar 1939 an werben alle selbständigen Hand werker, d. h. Handwerker und Handwerkerinnen, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, auf Grund des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk vom 21. De zember 1938 (Reichsgesetzblatt I S. 1900) ohne Rücksicht aus die Höhe ihres Einkommens in der Angestelltenversicherung Versichert. NW von der Versicherungspflicht erfaßt wird der Hand werker, der bereits sechzig Iahe alt ist und seine frühere An wartschaft kn der Rentenversicherung (Angestellten- oder In validenversicherung) verloren hat. Vollständig versicherungsfrei ist ein Handwerker, der mit einer öffentlichen oder privaten Lcbensversicherungsunterneh- mung für sich und seine Hinterbliebenen einen Versicherungs vertrag für den Fall des und des Erlebens des fünf- undsechzigsten oder eines niedrigeren Lebensjahres abschließt, wenn und solange er für seine Lebensversicherung mindestens ebensoviel aufwendet, wie er zur Angestelltenversicherung (A.V.) zu zahlen hätte. Ist der Lcbensversicherungsvertrag auf die Zahlung eines Kapitals gerichtet, so ist außerdem erforderlich, daß die Ver sicherungssumme mindestens 5000 RM. beträgt und daß et waige Gewinnanteile zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet werden. Es darf also nicht die jährliche Ausschüt tung der Gewinnanteile an den Versicherten oder die Ermäßi gung der Prämie um den Gewinnanteil vereinbart sein. Die Versichsrungsfrciheit beginnt mit dem Kalendcrmonat, in dem der Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wirb. Mit dem 1. Januar 1939 beginnt die Versicherungsfreiheit, wenn der Lebensversicherungsvertrag vor dem 1. Juli 1939 abge schlossen wird. Die Versicherungsfreiheit endet mit dem Ablauf des Ka- lendermonots, in dem für die Lebensversicherung nicht mehr der erforderliche Betrag aufgewendct wird oder — im Falle der Kapitalversicherung — die Versicherungssumme unter die erforderliche Mindesthöhe sinkt. Versicherungsfrei ist ein Handwerker, der berufsunsähig m oder Ruhegeld oder Witwenrente bezieht. Ein Handwerker, der beim Eintritt in die Versicherung das fünfzigste Lebens- n-L dEendet hat, kann auf Antrag von der Versicherungs- Pflicht befreit werden. Die Befreiungsmöglichkeit besteht da- »egen nicht, wenn ein nach dem Vierten Buche der Neichs- Michcrungsordnung (OnvaliLenversicherung) Versicherter in EE dem Angestelltenversicherungsgcsetz oder dem Gesetz Dezember 1938 versicherungspflichtige Beschäftigung « ns also z. B. ein Handwerker, der am 1. 1. 1939 l "fpgste Lcbensjahr bereits vollendet hat. vorher in der ^st^ersicherung versichert und ist seine Anwartschaft in per ^'wmi.envcrsichcrung erhalten, so kann er trotz seines Al ters nicht von der Dcrsichcrungspslicht in der Angestclltenver- slcherung befreit werden. Ein Handwerker, der mit einer öffentlichen oder privaten LobensveOcherungsunternchmung für sich und seine Hinter bliebenen einen Versicherungsvertrag für den Fall des Todes und des Erlebens des fünfundsechzigstcn oder eines niedrigeren Lebensjahres abschließt, wird auf Antrag von der halben Bei- tragsleistung befreit, wenn und solange er für seine Lebens- versicheung mindestens halb so viel aufwendet, wie er zur AB. zu zahlen hätte. Der Antrag ist bei der Ausgabestelle zu stellen. Diese ent scheidet über den Antrag. Der Antragsteller legt der Ausgabe stelle den Versicherungsschein oder eine Bescheinigung der Le bensoersicherungsunternehmung, die letzte Prämienquittung und den letzten Einkommensteuerbescheid vor. Die Ausgabestelle vermerkt dann auf der Versicherungskarte, daß der Handwerker halbversichert ist. Die Beiträge sind durch Einkleben von Marken in die grüne Angestelltenversicherungskatte zu entrichten. Die Marken sind bei der Post erhältlich. Die Versicherungskarte wird durch die zuständige Ausgabestelle der Angestelltenversicherung ausgestellt und, wenn sie mit Marken gefüllt ist, dort umgetauscht. Die Marke ist am letzten Tage des Kalendermonats zu kleben und mit diesem Tage zu entwerten, z. B. 31. 1. 39. Die Beiträge sind mindestens in der Gehaltsklaffe zu ent richten, die dem gesamten Monatseinkommen entspricht. Maß gebend ist das Einkommen nach dem letzten Einkvmmenstcuer- bescheid. Zum Gesamteinkommen gehören alle Einkünfte aus dem Handwerksbetrieb (nach Abzug der Geschäftsunkosten), Einkünfte aus Kapital, Handel, Landwirtschaft und alle son stigen Einkünfte. Halbversicherte entrichten die Hälfte des Beitrages, der bei der Vvllversicherung zu zahlen wäre. Entspricht die Hälfte des Beitrages nicht einem der nachstehend angegebenen Klas senbeiträge, so ist der nächstniedrigere Beitrag zu leisten. Beitragsklassen. Gesamtes monatl. Einkommen von mehr als bis zu für Vvllversich. für Halbvcrsich. RM. RM. Klasso monatl.Beitr. Klasse mvnatl.Beitr. — 50 2,— RM. 2,— RM. 50 100 9 4,— NM. 2,— RM. 10O 200 0 8,— RM. 6 4,- RM. 200 300 v 12,— RM. 8 4,— RM. 300 400 k 16,— RM. O 8,— RM. 400 500 ss 20,— RM. O 8,- RM. 500 o 25,— NM. v 12— RM. Ein Handwerker kann sich in einer höheren als der seinem Gesamteinkommen entsprechenden Klasse, ferner auch in der Klasse bl mit einem Monatsbeitrag von 30,— RM. in der Klasse 1 mit einem Monatsbeitrag von 40,— RM- oder in der Klasse k mit einem Monatsbeitrag von 50,— RM. freiwillig höher versichern. Vorübergehend abgebrochen Paris, 20. Februar. Die französssch-nationalsparWyM Verhandlungen sind vorübergehend abgebrochen, stn einer Hw vasmeldung aus Burgos heißt es, daß die Besprechungen zwi schen Senator Berard und den Beamten des spanischen Außen ministeriums am Sonntag um 21.40 Uhr abgeschlossen werde» Md. Man erfahre, daß Senator Berard Burgos am Montez verlassen werde, um sich nach San Sebastian zu begeben, doch werde er vor seiner Abreise noch mit dem britischen Geschäfts träger Hodgson zusammentreffen. Nach Abschluß der Besprechungen mit den Beamten der spanischen Außenministeriums erklärte Senator Berard, er glaube nicht, daß die Besprechungen vor Mittwoch wieder aus genommen werden können. Mittwoch werde er erneut mit Ge neral Jordana zusammentreffrn, der in der Zwischenzeit Gci«- ral Franco gesprochen haben werde. Aegypten erkennt Franco an DNB. Paris, 20. Februar. Wie Havas aus Kakr» meldet, hat die ägyptische Regierung beschlossen, die nationalspa nische Regierung de jure anzuerkennen. Warum hat Roosevelt den Urlaub abgebrochen DNB. London, 20. Februar. Die Londoner Morgew presse berichtet, daß Roosevelt mit Rücksicht auf „die Lage i» Europa" seinen Urlaub abgebrochen habe. Die Blätter schreibe» fast ausnahmslos dazu, daß es ihnen nicht klar sei, welche be sonderen Gründe Roosevelt dazu veranlaßt haben könnten. 0« London wisse man jedenfalls nichts von irgendwelchen beunruhi genden Vorgängen in Europa. Auch die ganze Art der Aus machung läßt darauf schließen, daß die Londoner Presse diese» überraschenden Schritt Roosevelts keine Bedeutung beimißt. Der Diplomatische Korrespondent der „Times" vermerk in diesem Zusammenhang, daß in den letzten Tagen in While- hall kein Zwischenfall gemeldet worden sei. Es sei auch kci» neues Symptom in einer Lage aufgetaucht, die seit einige» Wochen bereits eine aufmerksame und genaue Prüfung er fordert habe. Der Außenminister der Nanking- Negierung ermordet DNB. Schanghai, 20. Februar. Oflasiendienst de» DNB. Der 63 Jahre alte Außenminister der Nanking-Regie rung, Chrn-Lu, wurde in der Nacht zum Montag ermordet. Chen-Lu feierte im Kreise seiner Familie in seinem Hause in Huyuen-Rrad, die in dem von Japan kontrollierten Gebiet Schanghais liegt, das chinesische Neujahrsfest, als eine Grupp« chinesischer Terroristen in das Haus eindrang, die Leibwache, die später entführt wurde, entwaffnete und den Außenminister durch einen Kopfschuß tötete. Die Mörder entkamen unerkannt« Blankenstein. Iahresappell Ler Kriegerkamerabschaft. Am Sonntag hielt die Kriegerkamerabschaft ihren 31. Iahresappell cch. Kamerabschaftssührer Grosche gab den Jahresbericht. Diesem war zu entnehmen, baß der Kameradschaft anfang Les Jahres 92 ehemalige Soldaten angehörten. Einer wurde im Laufe des Jahres ausgeschlossen, einer verzog, fünf traten ne« ein, so Laß Lie Kameradschaft Ende Les Jahres 95 MitglieLer zählte. Sieben davon sind junge Soldaten der neuen Wehr macht. Der Jahresbericht enthielt ferner Angaben über Len Schießbetrieib, über Monatsappelle usw. Den Kassenbericht er stattete Bauer Erich Stelzer. Ihm war zu entnehmen, Laß Lie Finanzlage Ler Kameradschaft in bester Ordnung ist. Der Kameradschaftsführer waltet nun zehn Jahre seines Amtes. De» Dank der Kameradschaft für seine treuen Dienste sprach A. Ranft aus. Dann sprach Kreisführer Wolf-Meißen, der trotz des schlechten Wetters mit seinem Adjutanten Prieb 5 gekommen war, über die Geschichte des NS.-Reichskricgerbun- des und Wer dessen Stellung im heutigen Staate. Kamerad Priebs gab Aufklärung über Fürsorgemaßnahmen. Nach einer Reihe geschäftlicher Mitteilungen über Schießen, Reichs- kriegertag, WHW.-Sammlung, Heldengedenken usw. wurde der Appell beendet. Mohorn. Olympiafilm. Trotz schlechten Wetters hat ten sich am Sonnabend zahlreiche Besucher im Gasthofssaal eingcfunden, um den von Ler Gaufilmstelle laufenden Olympia film zu erleben. Erneut tauchten Erinnerungen jener große« Zeit auf, da die OLealgestalten an Männern und Frauen au» 52 siegreichen Nationen in Berlin im Stadion Hunderttausend« zu fesseln verstanden. Grund. Homöopathischer Verein. Die Mitglie der des Homöopathischen Vereins kamen am Sonnabend m Hesses Gasthof zu einem Vortragsabend zusammen. In einer vorausgegangenen Dorstandssitzung nahm man Kenntnis von Veränderungen in der Dereinsleitung und von dem Bericht Ler Bezirksversammlung. Hierauf hielt Vereinsleiter Heise- Wilsdruff semen Vortrag Wer Nicrenkrankheiten, der verschie dentlich Aufklärungen brachte. WetteebseiM den 21. Februar: Frühdunst, örtlich Nebel, tagsüber wechselnd bewölkt mit Aufheiterung, Tagestemperaturen über Null Grab, nachts leichter bis mäßiger Frost, trocken. Anmeldmgen aus 25 Landern Der 12. Internationale Landwirtschaslskongretz Der deutsche Organisations- und der wissenschaftliche Ausschuß des 18. Internationalen Landwirtschaftskon- grcffes trat in Dresden unter Vorsitz von Reichsobman« Behrens zusammen, um die letzten Entscheidungen über den Verlauf des Kongresses und die Durchführung der wissenschaftlichen Arbeit in den neun Sektionen zu treffen. Der Generalsekretär des Kongresses, Tr. Sohn, berichtete eingehend über den Stand der Vorbereitungen und ins besondere über die Beteiligung des Auslandes. Bisher liegen Anmeldungen aus 25 europäischen und über seeischen Ländern vor. 22 nationale Arbeitsausschüsse haben sich in den verschiedenen Ländern bisher gebildet, um die Vorbereitungen für die Teilnahme ihrer Staaten zu treffen. Der wissenschaftliche Ausschuß des Kongresses befaßte sich in seiner Sitzung insbesondere mit den Haupt- nnd Spezialberichtcn, die bereits in großer Zahl einge gangen sind. Insgesamt wird mit 37 Lauvtberichten und etwa 250 Sverialberrckte» gerechnet.