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8«ge«Mutzgesrtz, eine Notwendigkeit Don Eaujugendwalter der DAF., Vannführer Kurt Unger Am 1. Januar ist das Jugendschutzgesetz voll in Kraft getreten. Wir bringen deshalb nachstehend von zuständiger Seite Ausführungen, die geeignet sind, verschiedene ausgetretene Zweifelsfragen zu lösen: Um das Jugendschutzgesetz hat sich in den vergangenen Wo chen und Monaten ein lebhaftes Für und Wider erhoben. Oft wird die Meinung vertreten, es sei z. T. noch nicht durchführbar. Andererseits hat jedoch eine große Zahl von Betrieben, ja die Mehrheit, alle Bestimmungen des Gesetzes bereits schon seit Jahren freiwillig verwirklicht. Bereits 1938 traten die Urlaubsbestimmungen des Gesetzes in Kraft. Danach werden den Jugendlichen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres fünfzehn Arbeitstage Urlaub gewährt und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zwölf Arbeitstage. Bei Teilnahme an einem Sommerlager der HI. muß allgemein ein Urlaub von achtzehn Tagen gewahrt werden. Diese gesetzliche Bestimmung fand, wie zu erwarten, nicht die ungeteilte Anerkennung. Es wurde vorgebracht, daß z. B. Sai sonbetriebe diesen Urlaub niemals zu geben imstande seien. Hierzu ist zu bemerken, daß das Gesetz Härten in der Durchfüh rung möglichst vermeiden will und die Möglichkeit offen läßt, den Urlaub auch in anderen als den Sommermonaten sowie unter Umständen geteilt zu gewähren. Im Verlauf dieses Sommers, also des ersten Urlaubsjahres, kn dem das Jugendschutzgesetz Geltung besaß, konnte festgestellt werden, daß die Urlaubsbestimmungen zu 80 v. H. eingehalten wurden. Ein kleiner Prozentsatz von Betriebsführern machte von der Möglichkeit Gebrauch, den Urlaub im Winter zu gewäh ren. (Die Hitler-Qugend hat die Möglichkeit geschaffen, daß diese Jugendlichen in den Winterfreizeitlagern der HI. teilnehmen können.) Nur ganz wenige Betriebssichrer haben es allerdings auch wieder fertiggebracht, den ,,Urlaub" der Jugend vollkom men zu zerstückeln, d. h. sie gewährten den Urlaub in größeren Abständen nur ein- oder zwei-tageweise. Es liegt auf der Hand, daß derartige Fäll«, die eine Sabotage des Gesetzes dar stellen, in Zukunft schärfstens geahndet werden müssen. Durch das Gesetz wird die Mehrarbeit Jugendlicher nur in Ausnahmefällen gestattet. Der Besuch der Berufsschule sowie die Vor- und Abschlutzarbeiten sind mit in die Arbeitszeit einzu beziehen. Umgehungen oder Ausnahmegenehmigungen werden von Betrieben zu erwirken ersucht, die eine erhöhte Produk tionsleistung im Rahmen des Vreriahresplanes erreichen müssen. Da es aber gerade Zweck des Gesetzes ist, den Bestand unserer Arbeitskräfte für spätere Zeiten, die auch keine geringeren An forderungen stellen werden, zu Garantieren, wird diesen Gesu chen nur in den seltensten Fällen stattgegeben. Ein Uebertreten der Bestimmungen über die Mehrarbeit und Nichteinhalten der Bestimmungen über die Arbeitszeit wer den besonders wieder in den Kleinbetrieben zu erwarten sein. Hier sind viele Vetriebsführer der Ansicht, m der Ver stecktheit ihrer Kleinstbetriebe einen Helfer für dieses Vorhaben zu besitzen. Weiter find sie der Ansicht, daß in ihren Betrieben auf Grund der Eigenart der Arbeitsbedingungen und des Arbeitsanfalles eine genaue Einhaltung der Arbeitszeit unmög lich sei. Nicht zuletzt wird mit der Begründung aufgewartet, daß sie, die Betriebsführer, früher auch brs spät nachts arbeiten mußten und dabei doch auch gesunde und tüchtige Kerle wurden. Allerdings ist zu bemerken, daß ein Teil der Vetriebsführer von Kleinstbetrieben durchaus zur Einführung einer festen Ord nung auch in diesen Fragen bereit ist. Durch die Regelung der Arbeitszeit soll den Jugendlichen eine regelmäßige tägliche Freizeit gesichert werden, die sie unbe dingt für ihre Gesundheit und körperliche Entwicklung aber auch zu ihrer staatspolitischen Ausrichtung in der Hitler-Jugend be nötigen. „ Diese Ausrichtung ist die Grundlage für die Volksgemein schaft von morgen. Vetriebsführer und Meister, die den Jugend lichen diese Freizeit vorenthalten, stellen sich somit gegen d a s Erziehungsvorhaben der Partei. Es wäre noch weiter zu untersuchen, inwieweit die Längerbeschäftigung Jugendlicher bei doch gleichbleibender Erziehunasbeihilfe diesen unsozialen Vetriebsfiihrern gegenüber anderen Betriebsführern einen finan ziellen Vorteil verschafft. Jedenfalls liegen der Deutschen Ar beitsfront Briefe vor, worin sich sozial gesinnte Vetriebsführer und Meister darüber beklagen, daß sie in ihrem Wollen durch die Methoden anderer Betriebsführer beeinträchtigt werden, die die Arbeitszeit ihrer Jugendlichen täglich länger ausdehnen und dadurch eine niedrigere Preisgestaltung vornehmen können. Eine einschneidende Aenderung bringt das Gesetz für das Väckerhandwerk. §16 bestimmt, daß Jugendliche unter 16 Jahren in der Nachtzeit von 20 bis 6 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen, während sie bisher bereits ab 4 Uhr beschäftigt > werden dursten. In dieser Bestimmung wird eine Härte erblickt. Kleinbetriebe können auf Grund dieser Bestimmung die Lehr linge nicht mehr zum Backen der Weißware in den Morgen stunden zwischen 4 und 6 Uhr heranziehen. Man ist der Ansicht, daß damit die Ausbildung der Bäckerlehrlinge nur unvollständig vorgenommen werden könne. Für Großbetriebe und Mittel betriebe ist diese Bestimmung insofern nicht einschneidend, als sie täglich zweimal Weißware backen. Dieser Pharagraph stände j damit auch im Gegensatz zu den Bestrebungen um eine Intensi vierung der Lehre, die auf Grund der Lehrzeitverkürzung zu erfolgen hat. Wenn schon diese Bestimmungen bestehen bleiben würden, dann müßte der allgemeine 6-Uhr-Anfang für das Bäckerhandwerk wieder durchgeführt werden. So bestechend diese Begründung ist, so wäre doch zu prüfen, ob diese Ausbil dung in den Morgenstunden nicht im letzten Lehrjahr nachgeholt oder in einer überbetrieblichen Eemeinschaftslehrwerkstatt vor- aenommen werden kann. Bei gutem Willen müssen geeignete Wege gefunden und begangen werden. Die Durchführung des Jugendschutzgesetzes wird, wie aus den vorausgegangenen Ausführungen ersichtlich ist, nicht immer glatt vor sich gehen. Mit Schwierigkeiten ist aus alle Fälle zu rechnen. Es muß aber an dieser Stelle eindeutig ausgesprochen wer den, daß die wirtschaftliche Zielsetzung des Nationalsozialismus an jede einzelne Arbeitskraft erhöhte Anforderungen stellt. Da mit muß auch jeder einzelnen Arbeitskraft erhöhte Pflege zuteil werden. Diese Pflege muß in erster Linie bei der jugendlichen Arbeitskraft ansangen. So ist das Jugendschutzgesetz auch kein Geschenk an die Jugend, sondern es ist eine Notwendigkeit im Interesse der Wirtschaft. Es stellt nur eine Grundlage dar und kann sich nur dann segensreich auswirken, wenn im gleichen Zuge dazu Lber- gegangen wird, neben demMaßnahmen für die Gesunderhaltung der Jugend, Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbildung der Jugend zu vervollkommnen und damit ihr Leistungsvermögen zu steigern. MeMW ist DolkrWtz! Betriebsführer des Gaues Sachsen! Am 30. April 1938 wurde unter dem Borspruch „Fugend schutz ist Volksschutz" das „Gesetz über Kinderarbeit und die Arbeitszeit der Jugendlichen" erlassen. Damit hat sich der na tionalsozialistische Staat auch in der Frage des Arbeitsschutzes vor die Jugend gestellt und gleichzeitig unter eine Epoche den Schlußstrich gezogen, in der jahrzehntelang die jugendliche Ar beitskraft liberalistischen Interessengruppen ausgeliefert war. Das Jugendschutzgesetz stellt kein Geschenk nach irgendeiner Seite hin dar, sondern es wurde nur im Interesse der Zu kunft des Volkes erlassen. Ueber den Geschehnissen und Nöten der Gegenwart stehend, ist in weitsichtiger Politik den biolo gischen Erfordernissen unseres völkischen Lebens Rechnung ge tragen worden. Dabei braucht nicht besonders betont zu wer den, daß es im Wesen nationalsozialistischer Gesetzgebung liegt, durch Gesetze einer Entwicklung Rechnung zu tragen, die be reits durch die Partei und ihre Gliederungen in jahrelanger, mühevoller Kleinarbeit eingeleitet und vorwärts getrieben wur de. Es kann mit Freude festgestellt werden, daß bereits in den vergangenen Jahren ein großer Teil sächsischer Betriebsführer den Forderungen der Deutschen Arbeitsfront und der Hitler- Jugend in bezug auf den Iugendschntz genügte und damit das Jugendschutzgesetz, das diese Forderungen zusammengefaßt ent hält, bereits verwirklicht. Ich halte es für besonders wertvoll, an dieser Stelle zu betonen, daß dieser Teil der sächsischen Vetriebsführer trotz teilweise wirtschaftlicher Schwierigkeiten die Interessen der Allgemeinheit zu seinen Interessen machte. Um so mehr ist es Pflicht derjenigen Betriebsführer, die bis heute diesen Forderungen noch nicht Rechnung getragen ha ben, dieses Jugendschutzgesetz nach dem am 1. Januar 1939 erfolgten Inkrafttreten zu verwirklichen. Heil Hitler! gez. Peitsch, Gauobmann der DAF. Tag der Briefmarke: 8. Zamar Der Geburtstag des Generalpostmeisters Heinrich von Stephan wird in weiten Teilen der Welt durch festliche Ver anstaltungen der Briefmarkensammler gefeiert. In Deutsch land haben die im Reichsbund der Philatelisten sowie in den KdF.-Sammlergruppen zusammengeschlossenen Briefmarken vereine einschließlich der Sammlervereine, die dem Reichsbund nicht angehöreu. beschlossen, den „Tag der Briefmarke" am 8. Januar 1939 zu begehen. Es sind eine Reihe Vos« Ver anstaltungen vorgesehen, vor allem auch „Tauschvormiltage" und Vorführung von Filmen, die sich aus Briefmarken be ziehen. Der als einziger für den Tag der Briefmarke im Reich zuge.lassene Sonderstempel des „Reichsbundes öer Philatelisten" soll auf noch näher zu bezeichnenden Postämtern an diesem Tage in Gebrauch genommen werden. Im Dienst der Volksgemeinschaft werden in dem jeweiligen Tausch- und Voriragslokal die sämtlichen diesjährigen WSW^ Marken mit allen Kombinationen verkauft. Neue Reichsbahnämter im Sudetengau Für die im sudetendeutschen Gebiet gelegenen Reichsbahn strecken der Reichsbahndirektion Dresden sind Reichsbahnämter errichtet worden, und zwar in Reichenberg je ein Reichsbahn- Vetriebsamt, Verkehrsamt, Maschinenamt, m Leipa ein Reichs bahn-Betriebsamt, Reichsbahnausbesserungswerk, in Tetschen ein Reichsbahnbetrüebsamt, in Aussig je ein Neichsbahnbetrrebsamt, Verkehrsamt, Maschinenamt, Reichsbahnausbesserungswerk, in Teplitz ein Reichsbahnbetriebsamt, in Komotau je ein Rerchs- baynbetriebsamt, Maschinenamt, Reichsbahnausbesserumwwerk, in Saaz ein Reichsbahn-Betriebsamt, in Karlsbad zwei Reicks- bahn-Vetriebsämter und ein Verkehrsamt. Kunst und Kultur Weihe des Anton-Günther-BerghauseS In Kirchberg wurde das vom Erzgebirgszweigverein auf dem Borberg errichtete Anton-Günther-Berghaus in Ge genwart der Vertreter der Behörden und der Partei in fei erlicher Weise eingeweiht. Das als Wander-und Rasthetm ge dachte, dem Andenken an den erzgebirgischen Dichter und Sän ger gewidmete Berghaus befindet sich auf einer von herrli chem Wald umgebenen Anhöhe und stellt in seine architekto nischen Raumgestaltung ein Musterbeispiel erzgebirgischer Heimatbaukunst dar. VüKerWau. Amtliche Verkündigungen Amtliche Bekanntmachung Die Arbeitgeber haben für da? Kalenderjahr 1938 für ihre Arbeitnehmer Kohn- und Mehrstrnsrbeieye (Lohn- und Wehr- steuslbescheinigungen oder Lohn- und Wehrsteuerüberwsisungs- blätter) auszuschreiben und die mit der Lohn- und Wehrsteuer bescheinigung versehenen Sceuerkartsn 1938 bis zum 15 Februar 1S3S dem Finanzamt einzusenden. Die Lohn- und Wehrsteuerüberweisungsblätter sind an das Finanzamt der Betriebsstätte einzusenden. Einzelheiten sind aus den Merkblättern zu entnehmen, die das Ftnanzamt kostenlos abgibt. Finanzamt Nossen, am 30. Dezember 1938. Bekanntmachung Die für 1939 geltenden Personal-Ausweise unserer Beaujtragten, welche die Kontrolle der elektrischen Haus leitungen, Zähler, Lampen usw. vornehmen, sind in orange Farbe ausgestellt. Diese Ausweise tragen das Lichtbild des Inhabers sowie die Unterschrift des Vorstandes. Die für 1938 aus gestellten grünen Ausweise werden hiermit für ungültig erklärt. Für die zu Zählerablesungen aushilfsweise Beauftragten sind schriftliche Ausweise mit der Unterschrift des Vor standes ausgestellt Wir empfehlen im Interesse der Sicherheit, bei Vor sprache von Revisoren die Ausweise prüfen zu wollen und solche Personen, die keine oder falsche Ausweise be sitzen, der Polizei zu melden. Freital, am 31. Dezember 1938. Kraftwerke Freital Aktiengesellschaft Sonderfahrt z« Sarrafani! Freitag den 6. Januar abends Vi8 Uhr mit der Schwalbe ab Wilsdruff-Markt KdF-Teilnehmerpreis mit Fahrt 2.2S NN. Erstklassiges Programm, gute Plätze - Anmeldungen sofort an Foto-Wugk Wir danken herzlichst auch im Hamen unserer Eltern, für die uns anläßlich unserer Verlobung erwiesenen Aufmerksamkeiten. Grumbach und Wilsdruff, im Dezember 49ZS. kiots! „Wsiksl^lAsk"' k'reitax, cien 6. fanuar (llobneujnkr), 20 Okr 28.81sck.8in1onisMnrei1 Anni Heinrich Hans Heyne von Kd. w. V. öluvk bi8 frsnr Uort k. pdttipp. ttierru Iscket kreunckliobst eia fast neu, wegen Platzmangel zu verkaufen. Zu besichtigen bei Rudolf Andrae, Dresden- Obergorbitz, Malmedystr. 10, Kraftposthaltestelle Gompitz oder Reichsschmied. II ^upin-Orsms u. 8sifs Ma ssjlW^sMsndswLMt bs! pickst Ilsiljicllei-kllre» H W CsgieNttsussekksg, ^/unösoin UL«. Drogerie ?au1 Kletrsck „?srksek3nks" ^iis^ruff Lonntsg Lirstturnier Von rechter Silvesterlaune belebt ist das neue Heft (Nr. 18), das das „Daheim" zum Jahresende vorlegt und mit einem originellen und reizend illustrierten, langen Aufsatz „Das Lie bespaar auf der Bühne" beginnt. Ein geschichtlicher und span nender Beitrag ist der folgende „Als vom Kaiser Augustus ein Gebot ausging", Leben und Kampf des Cäsar Octaviaaus. Die 8. Folge der kleinen Stilkunde zeigt mit schöner, eindrucks voller Bebilderung die „Kunst des Barock". In die Zeit der Zwölfen stellen sich der Aufsatz „Fegen, Waschen, Backen und Träumen" und das Gedicht „In den Zwölfen" von F. N. Rintelen. Zwei überraschende fröhliche Silvestererzählungen sind „Das Bild und die Ueberraschung" von Dr. W. Neubach und „Die Flaschenpost ins neue Jahr" von I. Ehrhardt. Eine lustige Plauderei mit lebendigen Bildern ist das „Silvester im Schnee", ihr schließt sich ein Bericht um die kunstvollen und schönen Oberammergauer Holzgoschnitzten Engel an. Die zweite Folge des Berichtes von Europas größtem Erdbeben „Weh dir, Messina", ein langes Kapitel des Familienromanes „Die Weberin und der Dienende", kleinere Beiträge leiten über zvm bekannten und für jeden nützlichen Daheim-Anzeiger und voll enden ein lebendiges, für jeden etwas bereithaltendes, neues Heft. Vörse. Sandes. Wirtschaft. Meißner Getreide- und Landesproduktenpreife vom L1. Dezember 1938. Heute gezahlte Preise: Weizen 75/77 Kilo, effekt., Ian.. Festpreis 10.10; Roggen, 70/72 Kilo effekt.', Jan.-Festpreis 9.55; Gerste, Sommer-, 2zeilig 9.75; do. Sommer ckzeil. 8.75; Hafer, Januar-Festpreis 8.55; Mais, zugeteilte Ware, 8.55; do. inländische, Erzeuger - Festpreis 10.00; Raps trocken —; Trockenschnitzel 4.87—5.47; vollwertige Zucker schnitzel 6.50—7.10; Wiesenheu neu 2.70—3.20; Weizen- und Roggenstroh 1.40—1.50; Preßstroh 1.50—1.60; Weizenmehl, Type 812 16.02/4; Roggenmebl, Type 120, Asche 1.120 12,65; Roggenkleie 6,17—6,27; Weizenklcie 6,67—6,77; Spei- sekartvffoln, weiße und rote 2,35; do. gelbe 2,65; Kartoffel- flocken 9.05; Landeier, gest., Marktpreis 1 Stück 0.09^—0.15; do. ungestempelt Marktpreis 1 Stück 0,12; Butter, Marktpreis 0.-kg-Stück 0,76—0,80. Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten Hauptschristleiter: Hermann Lässig, Wilsdruss, zugleich ver antwortlich sür den gesamten Tertteil einschließlich Bilderdienst Verantwortlicher Anzeigenletter: Erich Reiche, Wilsdruss und Verlag: Buchdrucker et Arthur Zschunke, Wilsdruff D.A. XI. 1838: 1S3Ü. — Zur Zeit ist Preisliste Nr. 8 gültig.