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MOmsferTageblatt Das „Wilsdruffer Tageblatt" ist das zur Veröffentlichung der unddes Stadtrats zu Wilsdruff behördlicherseits bestimmte Blatt amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meisten und enthält Bekanntmachungen des Amtsgerichts Wilsdruff, des Finanzamts Nossen sowie des Forstrentamts Tharandt. „WUrrruffer Tageblatt' erschein» werNagS nachm »Uhr Be;ugive monatt 2 NM frei Hau«, bei Postbeslellung l,8v RM znzügl Bestellgeld Einzelnummer »0 Rpl All- Poftanftalten, Postboten, unsere Austräger u Geschästsstelle Falle HSHerer Gewalt oder Wochenblatt fÜl Wilsdruff U. UMgegeNt» s'°m"^er"Betties gen besteht lein Anspru-b au! 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Das Kantonsgericht Graubünden in Chur hat den Juden David Frankfurter wegen vorsätzlichen Mordes an dem Landcsgruppenleiter der Schweiz der NSDAP., Wilhelm Gustlofs, zu der vom An kläger beantragten Strafe von 18 Jahren Zucht haus verurteilt. Aus die Strafe werden acht Monate Untersuchungshaft angerechnet. Die bürgerlichen Ehrenrechte sind ihm für die gleiche Zeitdauer a b - erkannt. Ferner wurde auf lebenslängliche Landesverweisung erkannt. Der Verurteilte wird grundsätzlich zum Ersatz des durch das Verbrechen ver- ursachten Schadens verpflichtet. Er hat außerdem sämt- Uche Untersuchungs-, Gerichts- und Strafvollzugskosten zu tragen. Mit diesem Urteil ist der kriminell-prozes suale T ei l des Falles Frankfurter abgeschlossen. Ver schiedene wichtige Fragen mußten ungeklärt bleiben, ohne daß dies ein Verschulden des Schweizer Gerichts wäre. Einer anderen Stelle muß es überlassen bleiben, diese Fragen zu klären. Wenn jetzt Deutschland sich dieser Seite der Angelegenheit annimmt, so kann niemand ihm den Vorwurf machen, daß es in ein schwebendes Verfahren «ingreift. * Ein Mord hat seine Sühne gefunden? Das Grau« bündener Kantonsgericht in Chur hat den Juden David Frankfurter, der kaltblütig Anfang des Jahres 1936 den Landesgruppenleiter der NSDAP, in der Schweiz, Wilhelm Gustlofs, ermordet hatte, entspre chend dem Anträge des Amtsklägers zu 18 Jahren Zucht haus verurteilt. Diese Strafe ist nach deutschem Empfin den nicht genügend. Nach deutschem Empfinden kann Mord nur durch die Todesstrafe geahndet werden. Es war bezeichnend genug, daß sich der Jude Frankfurter für die von ihm geplante Ermordung eines führenden Aus landsvertreters der NSDAP, gerade denjenigen Kanton der Schweiz ausgesucht hat, in dem die Todesstrafe ab geschafft ist. Nach dem Graubündener Gesetz war lebens längliches Zuchthaus möglich. Dieses Urteil hätte aus gesprochen werden müssen. Denn die Richter von Chur wollten doch auch nicht den Meuchelmord als politisches Kampfmittel sanktionieren? 18 Jahre Zuchthaus sind eine zu niedrige Strafe. Der Nationalsozialismus hat den Mord als Mittel im politischen Kampf niemals angewandt. Er hat ihn stets auf das eindeutigste abgelehnt. Dagegen hat das Weltjudentum, besonders kraß verkörpert im Bolschewismus und seinen marxistischen Vorläufern, in Hunderten von Fällen mit kalter Ueberlegung zur Meu chelwaffe gegriffen. Auch Wilhelm Gustlofs wurde als Vertreter einer dem Weltjudentum nicht genehmen Rich tung ermordet. Einfach deshalb, weil er Nationalsozialist und der Repräsentant seiner Bewegung in der Schweiz war. „Ich habe Gustlofs", so hat Frankfurter zynisch erklärt, „nicht gekannt, ich habe es getan, weilichJude b i n." Deshalb hätte das Verbrechen von Davos mit der entsprechenden Härte bestraft werden müssen, damit nicht zwangsläufig ein neuer Anreiz für den politischen Mord geschaffen wird. Die schweizerischen Richter haben nach ihren Gesetzen und nach ihrem Ermessen geurteilt. Sie haben damit eine schwere Verantwortung auf ihre Schultern ge laden. Es ist unvergessen, in welch infamer Weise die marxistische und linksliberale Presse gegen den Landes- gruppenleiter Gustlofs gehetzt hat. Eine systematische Lügen- und Beschimpfungskampagne, die bereits Monate vor dem Mord einsetzte, gipfelte schließlich in der offenen Aufforderung zur Gewaltanwendung. Das konnten an scheinend die Churer Richter nach den Graubündener Ge setzen nicht in genügendem Maße berücksichtigen, wenn sie jetzt mit einer verhältnismäßig milden Strafe das Da- ooser Verbrechen sühnen zu können glaubten. Denn es war vorsätzlicher, von langer Hand vorbereiteter Mord Lin wohlüberlegter, politischer Mord! Es handelte sich nicht nur um ein Verbrechen an einem ein zelnen Deutschen, sondern dieses Verbrechen war gegen die ganze deutsche Nation gerichtet. „Ich habe ihn erschossen, weil ich Jude bin!" Das Welt- sudentum war geistig voll für den Mord verantwortlich Der verkommene Student führte die Waffe, aber in die Hand gedrückt hatte sie ihm die internationale, zur Tod kindschaft gegen das Dritte Reich verschworene Juden schaft. Die kriminelle Seite des Verbrechens David Frankfurters hat durch den Urteilsspruch in Chur ihre Er ledigung gefunden. Nichterledigt jedoch ist die poli tische Seite der Mordtat Frankfurters. Diese ist eine An gelegenheit, die nicht die Schweiz, sondern das national- wzialistische DeuCck^"vd und das gna-i,- Daß das Weltjudentum neuen Kampf will, hat eS durch die Wiederaufwärmung der Greuelpropaganda durch die Reden Dr. Curtis bewiesen. Diese Frage ist überhaupt nicht durch den Prozeß geklärt worden, nämlich dte Frage nach den Hintermännern des Mörders David Frankfurters. Es sei nur daran erinnert, daß seinerzeit in dem Blatt der jüdischen Weltliga folgender Aufruf stand: „Wir Juden fühlen uns absolut solidarisch mit Dir, lieber Frankfurter, und wir verehren Dich unendlich. Wenn wir Dich im Stich lassen würden, würden wir uns eine der wertvollsten Gelegenheiten auf dieser schlechten Welt ent gehen lassen". Oder es sei daran erinnert, daß dieIuden in Johannesburg in Südafrika für den Mörder 800 Pfund gesammelt haben. Oder daß der Weltkongreß zurAbwrhrdesAntisemiiismusin Paris den Mörder David Frankfurter zum symbolischen Ehrenpräsi denten ernannt Hai. Diese kurzen Hinweise mögen genügen. Für uns Deutsche war es nicht verwunderlich, wenn die gleiche jüdisch-marxistische Presse, die durch ihre verlogene und verantwortungslose Hetze eine blutige Mitschuld an der Mordtat auf sich geladen hatte, später versuchte, das Ur teil, welches auch sie moralisch trifft, von vornherein an zugreifen. Damals wie heute richtet diese Methode sich in den Augen der anständigen Weltöffentlichkeit von selber. Die Welt aber soll es heute schon wissen: Weder David Frankfurter, noch seine Hintermänner haben die ihnen übertragene Aufgabe zum Nutzen des Weltjuden tums durchgeführt. DerKamps gegendasWelt- judentum geht weiter. Bbsoliite Legalität btt Auslands- organisation der ASSAP. sestgefiellt Zu dem Urteil des Kantonsgerichts i« Thur gegen den Juden David Frankfurter nimmt Prostch« Grimm wie folgt Stellung: „Dieses Urteil ist für jeden, der an der Verhandlung teilnahm und Zeuge der Versuche wurde, das Gericht und die Schweizer Oeffentlichkeit mit den schmutzigsten Mitteln einer rücksichtslosen Propaganda für den Mörder Frank furter einzunehmen, ein Beweis für die objektive Einstel lung des Gerichtes, wenn auch das Rechtsempfinden des deutschen Volkes für eine solche Tat die Höchststrafe mit Recht erwarten durste. Das Gericht, dessen Vorsitzender die Verhandlungen mit Ruhe und Sachlichkeit zu führen be strebt war, hat sich durch die unverantwortliche politische Stimmungsmache, die die Verteidigung in den Prozeß hin eintrug, nicht beeinflussen lassen. Es ist der sachlichen Linie gefolgt, die der Amtskläger in anerkennenswerter Weise in diesem Prozeß innegehalten hat und die der schweizerischen Rechtspflege zur Ehre gereicht. So hat dieses Urteil eine Klärung und Lustreinigung gebracht, von der zu hoffen ist, daß sie sich auf die deutsch schweizerischen Beziehungen günstig auswirken wird. Die Frage der Hintermänner war nicht unmittelbar Gegen stand des Prozesses, in dem allein über die Schuld Frank furters zu entscheiden war. Immerhin hat der Prozeß auch in dieser Richtung beachtliche Anhaltspunkte ergeben. Es wäre wünschenswert, wenn die Frage nach den Hinter männern jetzt, wo der Prozeß Frankfurter abgeschlossen ist, einer neuen Prüfung unterzogen werden würde. Ein posi tives Ergebnis hat der Prozeß unter allen Umständen ge zeitigt: die erneute Feststellung derabsolutenLegali- tät der Tätigkeit der A u s l a n d s o r g a n i- sation der NSDAP, und der makellosen Persönlich keit Wilhelm Gustloffs, der als Vorbild der Pflichttreue and Hingebung fiel, getreu seiner Parole „Die Fahne muß and wird stehen, wenn der Mann auch fällt." Den Riesenbetrieb der Deutschen Reichsbahngesell schaft mit ihren 660 000 beschäftigten Volksgenossen und ihren Milliardenumsätzen betrachten wir gewöhnlich als ein unteilbares Ganzes, das die volkswirtschaftlichen und sonstigen Belange eines engeren^ Gebietes innerhalb des Reiches in ausgeprägter From nicht berücksichtigen könne. Die Ausführungen des Präsidenten der Reichsbahndirek tion Dresden, Dr. Schmidt, anläßlich einer Besichti gungsfahrt der Arbeiten für den Ausbau der schmalspu rigen Strecke Heidenau—Altenberg durch das Müglitztal zu einer vollspurigen geben der breiten Oeffentlichkeit Auf klärung, in welch hohem Maß sich die Reichsbahndirektion Dresden den Erfordernissen der Verhältnisse im Land Sach sen Rechnung trägt. Wir brauchen ja nur an die sächsische Wirtschaft mit ihren vielfältigen Erzeugnisse denken, deren Herstellung und Bearbeitung vom Rohstoff bis rum fertigen Stück durch Men feiern Meuchelmord von Davor In der in Prag erscheinenden jüdischen Zeitschrift „Medina Iwrit" („Judenstaat") verherrlicht ein ge wisser Dr. I. Goldstein aus Wien unter dem Titel „Ver beugt euch vor David Frankfurter!" in der schamlosesten Weise den Meuchelmörder Frankfurter, indem er versucht, den verkommenen jüdischen Verbrecher als „Märtyrer" hinzustellen. Es heißt da u. a.: „Es wäre Pflicht aller Aufrechten gewesen — und allen voran die Pflicht der Juden — die Anklage gegen Frankfurter zu einer Anklage gegen das Ziel seines Revolverlaufs ßu machen. Denn nicht der Mörder, sondern der Ermordete ist hier schuldig. Der Jude Frankfurter hat geschossen: Er ist unser David Frankfurter. Das Ziel seiner Kugel war das Herz, daS Judenhaß gesät, das Hirn, das Progrom und unsägliche Peinigung der Juden ausgedacht hat. Er ist unser David Frankfurter. Nicht nur, daß wir uns seiner nicht schämen: Wir sind stolz auf ihn. Wenn unsere Studenten wieder zu nationalem Kampf erwacht und unsere künftigen Le gionäre groß sein werden, wird vor ihnen der Name David Frankfurters in einem Atemzuge mit den Helden des nationalen Freiheitskampfes genannt werden. Es acht ein Ruf an die gesamte jüdische und nichtjüdilckie Welt, die noch Sinn hat für Ehre und Menschlichkeit: Rettet Frankfurter, kämpft für seine Freiheit! Morgen wird David Frankfurter Legende sein. Heute aber ver beugt euch vor dem stillen, schlichten, großen, mutigen Sohn unseres Volkes!" * Ein Kommentar ist hier beinahe überflüssig. Aber je frecher das Judentum seine Stirn erhebt, um so schärfer wird die Abwehr sein, die dieses grenzenlos gemeine Ver herrlichen von Mordbuben in der Welt finden wird. * Gustloffs Ehren-Rettung. Zu dem Urteil nimmt Prof. Grimm wie folgt Stellung: „Dieses Urteil ist für jeden, der an der Verhandlung teilnahm und Zeuge der Versuche wurde, das Gericht und die Schweizer Oeffentlichkeit mit den schmutzigsten Mitteln einer rücksichtslosen Propaganda für den Mörder Frank furter einzunehmen, ein Beweis für die objektive Einstel- lung des Gerichtes, wenn auch das Rechtsempfinden des deutschen Volkes für eine solche Tat die Höchststrafe mit Recht erwarten durfte. Das Gericht, dessen Vorsitzender der Verhandlungen mit Ruhe und Sachlichkeit zu führen be strebt war, hat sich durch die unverantwortliche politische Stimmungsmache, die die Verteidigung in den Prozeß hin eintrug. nicht beeinflussen lassen. Es ist der sachlichen Linie gefolgt, die der Amtskläger in anerkennender Weise in die sem Prozeß innegehalten hat und die der schweizerischen Rechtspflege zur Ehre gereicht. So hat dieses Urteil eine Klärung und Luftreinigung gebracht, von der zu hoffen ist, daß sie sich auf die deutsch-schweizerischen Beziehungen günstig auswirken wird. Die Frage der Hintermänner war nicht unmit- telbar Gegenstand des Prozesses, in dem allein über die Schuld Frankfurters zu entscheiden war. Immerhin hat der Prozeß auch in dieser Richtung beachtliche Anhalts- punkte ergeben. Es wäre wünschenswert, wenn die Frage nach den Hintermännern jetzt, nachdem der Prozeß Frankfurter abgeschlossen ist, einer neuen Prüfung unter- zogen werden würde. Ein positives Ergebnis hat der Prozeß unter allen Umständen gezeitigt: die erneute Feststellung der absoluten Legalität der Tätigkeit der Auslandsorqanisation der NS DAP. und der makellosen Persönlichkeit Wilhelm Gustloffs, der als Vorbild der Pflichttreue und Hingebung fiel, ge^ treu seiner Parole „Die Fahne muß und wird stehen, wenll der Mann auch fällt. Heranschasfen der notwendigen Werkstoffe, der Kohlen für die Kraftwerke und Dampfmaschinen, der Beförderung der Zehntausende von schaffenden Volksgenossen und schließlich das Hinausbringen der fertigen Stücke zum Verbrauche, ohne die Reichsbahn nicht möglich gemacht werden kann. Nach den Angaben im Vortrag des Reichsbahndirektions präsidenten betreuen 52 000 Eisenbahner in Sachsen ein Streckennetz von 3400 Kilometer Länge. Diese Zahlen ge winnen erst die richtige Bedeutung, wenn man Weitz, daß das Eisenbahnnetz in dem 21mal größeren Land Norwegen die gleiche Länge aufweist. Die sächsische Wirtschaft ist an das Neichsbahnnetz mit 1357 Eigengleisanschlüssen (oder einem Zehntel aller bei der Reichsbahn im Reich vorhan denen) an die Reichsbahn angeschlossen. Präsident Dr. Schmidt betonte ausdrücklich, daß die Reichsbahndirektion Dresden in engster Zusammenarbeit mit dem sächsischen Minister für Wirtschaft und Arbeit tat- ZW Ulmeter Eiseabahnea durch Sachsen. Die Reichsbahn unterstützt den Wiederaufbau des Sachsenlandes.