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Marandt, Wassen, Sieöentehn und die Amgegendm. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Milsdruff, sowie für das Rgl. Horstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk mrdts.valde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Hsrzogswalde Nit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneoerg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, schmiedewalde, Sora, Steinbach Lei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn« Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeMropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JuserüMspreis 15 Pfg. pro viergespaltess Korpuszelle. No 134. Druck und Verlag von Martin Berger m WWdrnii. — Verantwortlich für die RedaMos Martin Berger daselbk. Donnerstag, den 12. November 1W3. 62. Jahrg. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts wird folgende, vielfach unbeachtet gelassene gesetzliche Vorschrift hinsichtlich der religiösen Erziehung der in gemischten Ehen geborenen Kinder in Erinnerung gebracht. Nach ZH 6 bis 8 des Gesetzes vom 1. November 1836 sind eheliche Kinder, deren Vater dem evangelischen, deren Mutter aber dem katholischen Glaubensbekennt nisse angehören, dergleichen Kinder, deren Vater dem katholischen und deren Mutter dem evangelischen Glaubensbekenntnisse zugetan sind, in dem Bekenntnisse des Vaters zu er ziehen. Eine Abweichung von diesen Bestimmungen ist nur zulässig, wenn die Eltern vor erfülltem 6. Lebensjahre des betreffenden Kindes an Gerichtsstelle und ohne Beisein anderer Personen eine Uebereinkunft vor dem Richter dahin zu Protokoll abgeschlossen haben, daß ihre Kinder in dem Bekenntnisse der Mutter erzogen werden sollen. Auf die religiöse Erziehung derjenigen Kinder aber, welche bereits das 6. Lebensjahr erfüllt haben, ist ein solches gerichtliches Uebereinkommen ohne Einfluß. Meißen, am 22. Oktober 1903. Die Königliche Vszirks-Kchnl-Inspektion. 1147 Q Loffow. vr Gelbe. H^ Mit Genehmigung des Königlichen Justizministeriums wird die Geschäftszeit bei dem unterzeichneten Gericht vom 7. November 1903 ab Sonnabends auf norm. 8 bis nachm. 5 Ahr festgesetzt. AnbringeninGrundbuchsachen werden entgegengenomwen an jedemWochentagevon 9 bis 12 Uhr vorm. und 3 bis 5 Uhr nachm. mit Ausnahme von Freitag Vormittag und Sonnabend Nachmittag. Wilsdruff, den 28. Oktober 1903. Das Königliche Amtsgericht. Eimvoynermeldewesen. Es ist in letzter Zeit zu bemerken gewesen, daß die in M 1 und 5 des Regulativs über das Meldewesen getroffenen Bestimmungen nicht die gehörige Beachtung finden. Die Vermieter von Wohnungen oder Quartieren werden deshalb hiermit und wiederholt darauf hingewiesen, daß auch sie in allen Fällen für pünktliche Wohnungsan- und Abmeldung verantwortlich sind. Wilsdruff, am 11. November 1903. Dev Stadtrat. Kahlenberger.. politische Aundschaa. Vom Kais er Hofe. Unser Kaiser, dessen Befinden nach der leichten Halsoperation sich stetig bessert, hörte am Dienstag Marinevorträge. Es gilt nunmehr als sicher, daß die signalisierte neue Militärvorlage in der ersten Session des neugewählten Reichstages nicht Angebracht wird. Größere sonstige Vor lagen stehen, abgesehen voin Entwürfe des nächsten Rcichs- haushallsetats in dieser ersten Tagung des neuen Reichs- Parlaments überhaupt nicht zu erwarten, so daß man einem im allgemeinen ruhigen und glatten Verlauf der Session entgegen sehen darf. An diesem Donnerstag finden bekanntlich die Ur wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus statt, deren Ausfall man immerhin zumal wegen des Eingreifens der Sozialdemokratie in die Wahlbewegung mit Spannung entgegensehen darf. Größere Verschiebungen i« den Frak- tionsverhältniffeu des Abgeordnetenhauses sind indessen durch die Neuwahlen wohl schwerlich zu erwarten. Vor dem Kriegsgericht der dritten Division in Metz begann am Montag der Prozeß gegen den Leutnant Bilse vom Trainbataillou in Forbach. Bilse ist angeklagt, durch den von ihm verfaßten Roman „Aus einer kleinen Garnison" seine Vorgesetzten beleidigt zu haben. "'Mr oje revolutionären Vorgänge in Deutsch- sudwestafrika liegen auch heute noch keine zuverlässigen uno genauen Mitteilungen von amtlicher Seite vor. Be sonders steht eine Bestätigung der aus englischer Quelle stammenden Hiobspost von der angeblichen Nicdermetzelung der kleinen Garnison Warmbad und der deutschen Ansiedler im Bezirkshauptort Warmbad durch die rebellischen Boudel- swarts noch aus, möglicherweise handelt es sich bei dieser Sensationsnachricht doch nur um eine arge Uebertreibung von englischer Seite. Uebngcns sind die Aufständischen nach einer Depesche des deutschen Generalkonsuls in Kap stadt auch in das Gebiet der Kapkolome eingefallen. - Die in regelmäßiger Verbindung nut Warmbad stehende „South African Territorics" Kompagnie erhielt Nachrichten, denen zufolge der Aufstand im Warmbäder Bezirke schwerlich eine größere Ausdehnung gewinnen wird. Die bisherigen Meldungen über das Auftreten der Aufständischen gelten als übertrieben. Die Kossuthpartei des ungarischen Abgeord netenhauses will einstweilen keine Obstruktion von partei- ^egeu treiben, vielmehr ist in dieser Beziehung jedem Wgiiede volle Aklionsireiheit gewährt worden. Es bedeutet Entschluß der Kossuthpartei immerhin ein gewisses sstgenkommen derselben gegenüber der neuen Tisza'schen I7^ung. — Der österreichische Reichsrat ist auf den - November einberusen worden. Uw Haschen Oesterreich-Ungarn und Italien wurden " Wandlungen wegen Abschluß eines Handelsprovisoriums M Stelle des am 1. Januar 1904 ablaufenden Handels vertrages eiugeleitet. Bei den Verhandlungen des internationalen Schiedsgerichtshofes im Haag über die venezoelanische Entschädigungsangelegenheit beginnen die Herren Schieds richter sich ganz nett in die Haare zu fahren, natürlich nur bildlich genommen. So erklärten sich in der Montagssitzung des Schiedsgerichtshofes die Vertreter Spaniens und Frankreichs gegen eine Bevorzugung der Forderungen der Blokademächte Deutschland, England und Italien an Vene zuela, die in den vorangegangenen Sitzungen von den Vertretern der drei Mächte begründet worden war. Der Finanzminister Rosano im neuen italienischen Kabinett Giolitti hat sich in Neapel erschossen, weil er als Abgeordneter in eine Skandalgeschichte verwickelt war. Der Vorfall erregt in den politischen Kreisen Roms ein nicht unbedeutendes Aufsehen. Der Papst hielt am Montag sein erstes geheimes Konsistorium ab, in welchem er in einer Ansprache aus- führte, daß die Kirche den Fortschritten der Wissenschaft keineswegs feindlich gegenüberstehe. Nach der Ansprache ernannte der Papst den Staatssekretär Mery del Val und den Bischof Callegari von Padua zu Kardinälen. Der englische Premierminister hielt am Montag eine größere politische Ansprache auf dem Lordmajors- baukett zu London. In derselben erörterte er u. A. die ostasialische Krisis, deren friedliche Lösung er als nicht allzu schwierig hinstellte. Weiter besprach er die mazedonische Reformfrage, hierbei betonend, die der Pforte überreichten jüngsten Forderungen Oesterreichs und Rußlands seien das Mindeste, was hinsichtlich der Wiederberuhigung Mazedoniens gefordert werden könne. Dann berührte er die stattgefundenen Begegnungen König Eduards mit den Königen von Portugal und von Italien, mit dem Kaiser Franz Josef und mit dem Präsidenten Loubet, behandelte die schiedsgerichtliche Entscheidung im Alaskagrenzstreite in durchaus zustimmendem Sinne und bezeichnete weiter die Hinfälligkeit der gesamten orientalischen Völker merk würdigerweise als eine Gefahr für Europa. Schließlich bekannte er sich als einen Anhänger des Schiedsgerichts verfahrens bei internationalen Streitfällen. Bei den am Sonntag in Spanien vollzogenen Ge meinderatswahlen ist es in einer Reihe von Orten zu mehr oder weniger ernsten Ruhestörungen gekommen. Namentlich in Santander nahmen dieselben einen geradezu revolutionären Charakter an; es wurde deshalb der Be lagerungszustand über diese Stadt verhängt. König Peter von Serbien hat nunmehr bei der „Sozistö Finanziere d'Orient" einen neuen „Pumpversuch" unternommen. Derselbe glückte insofern, als genannte Gesellschaft dem König ein Darlehn von einer Million Frks. gewährte, während er 4 Millionen haben wollte. Eine bulgarische Jnsurgentenbande überfiel das griechische Dorf Ztunova im Vilajet Adrianopel, wurde aber schließlich von den Einwohnern zurückgeschlagen. Auvze Chronik. In dem Berliner Kindesunterschiebungsprozeß, in dem am Montag das Gericht eine Kommission einfetzte zur Prüfung der Aehnlichkeit des angeblichen kleinen Grafen mit der Gräfin Kwilecka, der Meyer und deren ältesten Sohn, wurde am Dienstag das Zeugenverhör fortgesetzt. Polizeirat Swolkien ans Krakau hat ermittelt, daß vom 23. bis 25. Januar 1897 eine Frau Bonczkowska dort verweilte. (Stach Hedwig Andruszewska ist ihre Mutter unter diesem Namen nach Krakau gereist). Zeugin Rad- wanska, die das Kind auf der Fahrt nach Berlin gestillt haben soll, machte Aussagen, aus welchen die Verteidigung schloß, daß die Zeugin schon am 17. Januar nach Berlin gereist sei. Es scheine sich also hier um zwei verschiedene Vorgänge zu handeln. Der Staatsanwalt machte darauf aufmerksam, daß diese Zeugin sogar die Geburt ihres Kindes falsch angegeben habe, mithin unzuverlässig sei. Hebamme Rademacher aus Krakau teilte mit, daß zwei Damen einen Knaben von intelligenten Eltern und mit schwarzen Augen wünschten. Das Kind der Meyer sei ihnen zuerst zu alt erschienen, sie hätten es aber doch für 100 Gulden genommen. Wann das gewesen sei, den ge nauen Tag, wisse sie nicht mehr, sie meine, an einem Sonn abend. Die eine der Damen habe künstliches Haar ge tragen. (Angeblich mußte die alte Andruszewska eine Perrücke aussetzen). Aus einer Photographie der A. konnte die Zeugin keine Aehnlichkeit mit der Dame herausfinden. Zeugin Frau Meyer erklärte, ihr zweites Kind sei am 22. Dezember 1896 geboren. Am 25. Januar 1897 seien drei Frauen, darunter die Hebamme Rademacher, zu ihr gekommen und man habe sie gefragt, ob sie nicht das Kind zur Erziehung abgeben wolle. Die ältere Dame habe gesagt, es sei eigentlich schon zu groß, aber es gefalle ihr. Sie habe sich überreden lassen und den Jungen für 100 Gulden hingcgcben. Später seien ihr Gewissensbisse ge kommen, sie habe jedoch nie erfahren können, wohin das Kind gekommen sei. Man tröstete sie damit, daß das Kind es gut habe. Eines Tages habe ihr der Kaufmann Hechelski Photographien vorgelegt und sie habe in derbes angeblichen jungen Grafen die ihres zweiten Sohnes er kannt. Ganz genau wisse sie, daß das Kind am 25. Ja nuar, einem Montage, abgeholt wurde. Eine genaue Beschreibung der beiden Damen könne sie nicht geben, da es ein dunkler Tag war; die ältere Dame müsse etwa 60 Jahre alt gewesen sein. Auf eine Frage der Verteidigung, wer das Geld gegeben habe, damit der älteste Sohn der Meyer ebenso gekleidet werde wie der kleine Graf, erwiderte Kriminalkommissar v. Treskow, das Kind sei so notdürftig bekleidet nach Berlin gekommen, daß die Staatsanwalt schaft sich bereit erklärte, aus der Staatskasse Mittel für einen Mantel herzugeben. Dieser sei dann von Hechelski aus einem Warenhaus besorgt worden. Der Vormund des kleinen Meyer, früherer Richter Dr. Filimowski aus Krakau, teilte mit, daß die Meyer nach der Weggabe des Kindes zu ihm gekommen sei und der Vermutung Ausdruck gegeben habe, daß es sich um eine Unterschiebung handle. Sie würde es lieber sehen, der Knabe werde ein armer, aber ehrsamer Mann, als ein Eindringling in eine gräs- Uche Familie. Er, Zeuge, sei von einer dritten Person