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Mtcküll fü> MlsSrilsf Tharandt, Mosten, Sieöentehn und die Mmgegenden. ! 62 AahrZ' No 32 Sonnabend, den 14 März 1963 1. 2. 3. 4. 5. 6. 87 8. von Schroeter. G. Morgenstern. Leuthold. am 9. März 1903. der Königlichen Ersatz-Kommission in dem Musterungstermine znm Zwecke der Unter suchung durch den dienstlhuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies unthunlich, so ist ein Zeugniß des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die behauptete Arbcils- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen bei- zubringcn; daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; daß auf alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst naeb beendigter Musterung einge reicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Be stimmung in 8 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wirb, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsge schäft eingetreten ist; daß Recurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober- Ersatz-Kommission an die Königliche Ersatzbehörde III. Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission, da dieselben anordnungsgcmäß spätestens bis zum 31. August der Königlichen Ersatzbehörde III. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegcu, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Kommission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienvcrhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beachten und zu thun haben; daß wer an Epilepsie zu leiden behauptet, aus eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß des Bezirksarztes beizubringen hat. Die Ab hörung der Zeugen ist thunlichst einige Zeil vor der Musterung hier zu beantragen. Endlich werden 7 die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu orgen, sowie noch darauf hingewicsen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt beziehentlich in das vorstehend unter b gedachte Formular ein getragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchcnven oder auf das Ergebnih eingezogener sorgfältiger Erkundigungen da rüber sich gründen müssen, und daß eine blotze Beglaubigung anderer At teste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hier zu nicht ausreicht. Meißen, am 19. Februar 1903. Der Civil-Vorsttzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Nossen. KchmßeiWng, WllUser StNtchrstmm. Klotzsches Gasthof in Naundorf, Freitag, den 2V. März 1903, Vorm. 10 Uhr: 26 h. u. 1646 w. Stämme, 12 h. u. 2933 w. Klötzer, 3,5 Rm. w. Nutzscheite, 80,5 Rm. w. Nutzknüppel, 42 Nm. w. Brennscheite, 171 Rm. w. Brenn knüppel, 3,5 Rm. h. u. 9 Rm. w. Zacken, 1,5 Rm. h. u. 258 Rm. w. Neste. Kgl. Forstrevierverwaltung Naundorf u. Kgl. Forstrentamt Tharandt, Montag, Sen l« März 1E, Von Vormittags 87, Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften desAmtsgerichtsbezirkesLommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, Badersen, Barmenitz, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Domseiwitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen, Klappendors, Käbschütz, Krepta, Lautzschcn, Leippen mit Lindigt, Schänitz und Lesten, Leuben mit Kätzergasse und Löbschütz im Schietzhause zu Lommatzsch; Dienstag, Len 17. März 1W3, von Vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirks Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Mcssa, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Planitz, Poititz, Praterschütz, Pröda, Prositz b. Sch., Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roisch, Scherau, Schleinitz mit Perba, Schwcimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau ebenfalls im Schietzhause zu Lommatzsch; Mittwoch. Sen 18. März 1903, von Vormittags 8/, Uhr an für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff: Altlanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach und Helbigsdorf im Gasthose „zum Adler" in Wilsdruff; DormeEaa, veil 19. März 1903, von Vormittags 8'/, Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Wilsdruff: Herzogsivalde, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Nieder wartha, Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rolhschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Freitag, ve« 20. März von Vormittags 8'/„ Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlebn im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen; Sonnabend, Sen 21. März 1903, " von Vormittags 8 /2 Uhr an für die Mmtarpflichtigen aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-ToppMdel, Deuftchenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gott- helffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilken dorf und Karcha im Gasthofe „zum Deutschen Hans" in Rosien; Montag, den 23. März 1W3, von Vormittags 87z Uhr an für die Militärpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Katzenberg, Klessig, Kreisa, Leschen, Lüttewitz, Malitzsch Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstoßwitz, Petersberg, Pmnewltz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrun Saultitz, Schrebnitz, Stahna, Starrbach, Wendlschbora, Wettcrwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz ebenfalls ... . im Gasthofe „zum Deutschen Haus rn Rosien; Dienstag, den 24. März 1903, .. von Vormittags 8/z Uhr an Koosungstermin für den gesammten Aushebungsbeztrk Rosten »m Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen. w dem Aushebnngsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasse 1883 1903 ingleichen die zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich der bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, fermer die Militärrestanten und überhaupt Solche, über denn Militärvcrhältniß noch nicht end- giltig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben sich bei Vermeidung der in 8 33 des Reichs- Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874, verbunden mit 8 26, Punkt 7 der deutschen Wehr- ordnung vom 22. Juli 1901 angedrohten Strafen und sonstigen Nachtheile in den vor- gedachten Musterungsterminen pünktlich zu erscheinen. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pi., durch die Post bezogen 1M.54 Ps. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Insrrtionspreis 15 Pfg. pro visrgespLUeLk ToHuszerle. Dnm uiio Perms von Marrin Berger ui Wüsdrufj. — Lerautmonltch sür die Redatttou Marlin Leruer Ssieibte Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt sür Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzfch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalüe Mit Landberg, Hühndorf, Ko-.ufbach, Keffelsdorf, Kleinfchönberg, Klipphausen, Lamversdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanncberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rolhschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Som, Steinbach bet Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadl, Speänsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird inj In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär- der nachstehend bemerkten Weise staufinocn: i pflichtigen krankheitshalber unthunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenblcibens ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen (8 62, Punkt 4 der Wehrordnung.) Das Erscheinen im Loosungstermine Seiten der Loosungsberechtigten ist frei gestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Kommission loosen wird. Die Herren Gemeindevorstände und von Seiten der Stadträthe und bezw. Stadtgemeinderäthe je ein Rathsmitglied bez. Beamter der Behörde Haden zn den Mustcrungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunftscrtheilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termins anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst (8 63, Punkt 8 der Wehrordnung); daß alle wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden Anträge aus Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nölhigen Nach weise und Bescheinigungen einzureichen sind, da ans die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die Letzteren